Befristeter Zuschlag – Wann bestand ein Anspruch darauf?

Das Wichtigste zum befristeten Zuschlag in Kürze

Wann wurde ein befristeter Zuschlag gezahlt?

Bis 2011 konnte nach dem Übergang vom Arbeitslosengeld I (ALG I) zu Arbeitslosengeld II (ALG II) ein auf zwei Jahre befristeter Zuschlag gezahlt werden, der die Gewöhnung an Hartz 4 erleichtern sollte.

Wie hoch war der befristete Zuschlag?

Die Höhe betrug im ersten Jahr 160 Euro für Alleinstehende und 320 Euro für zusammenlebende Paare. Im zweiten Zahlungsjahr sank der Zuschlag jedoch auf nur noch 50% der Höhe im ersten Jahr.

Gibt es den befristeten Zuschlag noch?

Seit 2011 existiert ein solcher Zuschlag nicht mehr. Stattdessen können Leistungsempfänger bei Nachweis des Bedarfs andere Zuschläge erhalten, etwa für die Erstausstattung einer Wohnung.

Wann wurde ein befristeter Zuschlag zum Arbeitslosengeld II gewährt?

Befristeter Zuschlag für zwei Jahre: Welche Voraussetzungen waren zu erfüllen?
Befristeter Zuschlag für zwei Jahre: Welche Voraussetzungen waren zu erfüllen?

Der Übergang vom ALG I auf Hartz IV kann mitunter eine große Umstellung für die Betroffenen darstellen. Diesem Umstand trug ein sogenannter „befristeter Zuschlag“ Rechnung, der bis 2011 in der Zeit nach dem Übergang zu ALG II bezahlt wurde.

Alle Personen, die Arbeitslosengeld I bezogen haben, konnten neben dem Arbeitslosengeld II für die Dauer von zwei Jahren einen monatlichen Zuschlag bekommen. Dieser setzte sich zusammen aus zwei Dritteln der Differenz zwischen dem bisher bezogenen Arbeitslosengeld zuzüglich Wohngeld, dem Sozialgeld oder Arbeitslosengeld II und den Kosten für Heizung und Unterkunft.

In unserem Ratgeber erfahren Sie im Detail, wann ein befristeter Zuschlag auf das ALG II gezahlt wurde und welche Voraussetzungen dafür zu erfüllen waren. Ein befristeter Zuschlag nach § 24 SGB II wurde zum 01.11.2011 abgeschafft und wird seither nicht mehr gezahlt.

Ein befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld wurde bis 2011 gezahlt.
Ein befristeter Zuschlag nach dem Bezug von Arbeitslosengeld wurde bis 2011 gezahlt.

Ein befristeter Zuschlag wurde auch „Armutsgewöhnungszuschlag“ genannt. Er sollte dazu dienen, Leistungsempfängern den Übergang vom ALG I zu Hartz IV zu erleichtern. Anspruch auf befristeten Zuschlag hatten Personen,

  • die Hartz IV-Leistungen bezogen und kein Arbeitslosengeld I zeitgleich bezogen haben,
  • die vor den ALG II-Leistungen Arbeitslosengeld I bezogen haben,
  • die Hartz IV und Sozialgeldleistungen plus Leistungen für Unterkunft und Heizung für eine Bedarfsgemeinschaft bezogen haben und niedriger sind als Arbeitslosengeld I plus Wohngeld.

Befristeter Zuschlag: Wie hoch waren die Zahlungen?

Die Höhe des Zuschlags bei alleinstehenden erwerbsfähigen Hilfebedürftigen war im ersten Jahr begrenzt auf maximal 160 Euro.

Die Höhe des Zuschlags bei nicht getrennt lebenden Partnern war im ersten Jahr begrenzt auf maximal 320 Euro.

Die Höhe des Zuschlags für jedes minderjährige Kind war im ersten Jahr begrenzt auf maximal 60 Euro.

Hinweis: Nach Ablauf des ersten Jahres wurden nur noch 50 % als befristeter Zuschlag gezahlt.

Wie sieht es aktuell mit Zuschlägen aus?

Wie bereits erwähnt, wird ein befristeter Zuschlag seit 2011 nicht mehr bezahlt. Allerdings heißt dies nicht, dass ein Hilfebedürftiger nur Leistungen nach dem für ihn angemessenen Regelsatz erhalten kann.

Es können andere Zuschläge oder sogar Darlehen beantragt werden. Diese werden beispielsweise für die Erstausstattung einer neuen Wohnung gewährt. Dazu müssen Hartz-IV-Empfänger einen entsprechenden Bedarf nachweisen können.

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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