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TabelleNavigationHartz4 hilft Hartz 4 IV / Hartz 4 ALG II Lexikon Vv
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Hartz IV 4 ALG II Lexikon vV

Verhütungsmittel / Vorschuss / verwertbares Vermögen

Versicherungen / Versicherungspauschale

Verdienstgrenze / Verdienstpartner

 

Hartz IV 4 ALG II Pille / Anti-Baby Pille / Verhütungsmittel

Grundsätzlich gibt es bundesweit keinen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel.

Jedoch können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme gemäß § 49 SGB XII bei Ihrem Sozialamt stellen. Städte wie Karlsruhe, Mannheim, Berlin und Heidelberg übernehmen die Kosten für Verhüttungsmittel bereits auf Antrag. Da es mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung von Verhütungsmittel gibt, können Sie sich ebenfalls an Ihre örtliche Beratungsstelle PRO Familia wenden.

Hier ein Beispiel für einen Antrag:

==Beginn Beispiel: Antrag===

Absender

Anschrift Sozialamt

Datum

Antrag auf Kostenübernahme gemäß § 49 SGB XII

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit beziehe ich ALG II und kann es mir finanziell nicht leisten, mir Verhütungsmittel zu kaufen. Zudem sind im Regelsatz keine Mittel dafür enthalten.

Ich beantrage daher die Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel, die mir ärztlich verordnet worden sind. Eine Kopie der Verordnung sowie eine Kopie meines aktuellen ALG II-Bescheides liegen diesem Schreiben bei. Meine Kontodaten lauten wie folgt:

Bank:
Kto.-Nr.:
BLZ:

Vielen Dank im Voraus für kurzfristige Erledigung.

Mit freundlichem Gruß
(Unterschrift)

2 Anlagen

===Ende Beispiel===

sollte dieser Antrag abgelehnt werden legen Sie bitte Widerspruch ein, wenn Sie dabei Hilfe benötigen schicken Sie uns einfach eine E-Mail


Hartz IV 4 ALG II Vorschuss

leider legt der Gesetzgeber keine Bearbeitungsfristen fest - aber - Sie können einen Antrag auf Vorschuss der zu erwartenden Leistungen stellen, beispielsweise so:

Sehr geehrte Damen und Herren!

Ich habe mich bei Ihnen erstmal am TT.MM.JJJJ gemeldet und meinen Antrag auf ALG II am TT.MM.JJJJ bei Ihnen abgegeben. Da ich bis dato mit 3 Monatsmieten im Rückstand bin, drohen mir fristlose Kündigung und Wohnungsverlust. Ebenso reichen die vorhandenen Mittel für Lebensunterhalt und Energiekosten nicht aus!
Aus diesem Grund beantrage ich einen Vorschuss auf die zu erwartenden Leistungen gem. § 42 SGB I.

Meinen jüngsten Kontoauszug lege ich bei!

mit freundlichen Grüßen


Hartz IV 4 ALG II Vermögen- Festgeld- Schonvermögen- Verwertbares Vermögen- Freibetrag

Festgeld, Bargeld, Sparguthaben, Wertpapiere, Kapitalversicherungen, Immobilien, Schenkungen und sonstige Geldanlagen zählen zum verwertbaren Vermögen, verwertbares Vermögen wird bei der Berechnung von Hartz 4 Arbeitslosengeld II und Sozialgeld berücksichtigt. Es ist für den Lebensunterhalt direkt verwendbar auch wenn es durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung verbraucht wird. Solange ein verwertbares Vermögen vorhanden ist, gibt es kein Hartz IV ALG II oder Sozialgeld.

Jedoch gibt es Freibeträge die vom verwertbaren Vermögen abzuziehen sind, so hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr jedoch der maximale Freibetrag für jeden Erwachsenen Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft liegt bei 9.750 Euro. Hilfebedürftige die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben einen Freibetrag in Höhe von 520,- Euro pro Lebensjahr (max. 33.800,- Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750,- Euro für notwendige Anschaffungen.


Nicht verwertbare Vermögen sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen, das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld, eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit, ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO, ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung, Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim), was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist.


Hartz IV 4 ALG II Versicherungen

  1. Laut einem Gerichtsurteil können Hartz IV ALG II Empfänger bei der zuständigen Arge die Kosten für eine private Haftpflichtversicherung und eine Hausratversicherung geltend machen. Kosten von bis zu 55 Euro jährlich für eine private Haftpflicht- sowie 80 Euro für eine Hausrat-Versicherung muss das Sozialamt zahlen. (Sozialgericht Düsseldorf AZ S 29 SO 49/06-1/08).
  2. Hartz IV ALG II Empfänger sind auf Basis des Mindestbeitrages in der gesetzlichen Pflichtversicherung Kranken und Renten versichert.
  3. Unfallversichert ist man nur auf dem Weg zur ARGE, Jobcenter und auf dem Weg zu Maßnahmen an denen man teilnehmen muss.
  4. Das Krankentagegeld von 10,00 Euro pro Tag muss vom Hartz IV 4 ALG II Empfänger selber bezahlt werden

Hartz IV 4 ALG II Versicherungspauschale

Laut Urteil vom 28.02.2008 - L 25 AS 946/06 – ist der Abzug mehrerer Versicherungspauschalen bei Alleinerziehenden dann möglich, wenn die Kinder nicht zur Bedarfsgemeinschaft gehören.

Die minderjährigen Kinder, deren Bedarf durch Unterhaltszahlungen und Kindergeld gedeckt ist, bilden keine Bedarfsgemeinschaft mit dem, dem Haushalt angehörenden, erwerbsfähigen Elternteil. Von dem zur Bedarfsdeckung nicht benötigten Überschussbetrag des Kindergeldes, der bei dem Elternteil in Haushaltsgemeinschaft als Einkommen zu berücksichtigen ist, ist die Versicherungspauschale in Höhe von 30 Euro für den Elternteil, aber zuvor auch pro Kind ungeachtet des tatsächlichen Bestehens entsprechender Versicherungen abzusetzen.


Hartz IV 4 ALG II Verdienstgrenze

Ein Betrag bis 100 EURO brutto monatlich darf anrechnungsfrei (Grundfreibetrag) zum Arbeitslosengeld II von einem Hartz IV 4 ALG II Empfänger hinzuverdient werden.

In diesem Grundfreibetrag sind enthalten:

Werbungskostenpauschale = 15,33 EURO
Absetzbeträge für Riester - Rente, andere private Versicherungen = 30,00 EURO 

Geringfügige Beschäftigung:

Die sogenannten Mini oder 400 EURO Jobs zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen und sind für den Hartz IV 4 ALG II Empfänger mit 20% anrechnungsfrei.
Der Arbeitgeber hat für geringfügig Beschäftigte einen pauschalen Anteil des Arbeitsentgeld an die mini - job Zentrale (Bundesknappschaft) zu zahlen. In diesem Anteil sind enthalten, Lohn-Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Renten und Krankenversicherung.

Das Nebeneinkommen / Verdienstgrenze

Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 799 EURO brutto monatlich ist für den Hartz IV 4 ALG II Empfänger mit 20% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 800 EURO brutto bis 1.200 EURO brutto monatlich ist für den Hartz IV 4 ALG II Empfänger mit 10% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen für Bedürftige mit einem Kind, ab einem Betrag von 800 EURO brutto bis 1.500 EURO brutto monatlich ist mit 10% anrechnungsfrei.
Darüber hinaus können Fahrkosten mit 0,20 EURO pro Kilometer abgesetzt werden, wenn das zusätzliche monatliche Einkommen die 400 EURO Grenze übersteigt.


Hartz IV 4 ALG II Verdienstpartner

Ehepartner, oder in einer ehehänlichen Gemeinschaft bzw. Einstehensgemeinschaft Hilfebedürftige erhalten 90% des Regelstzes sofern der Partner volljährig ist. Wenn in einer Partnerschaft einer der Partner Anspruch auf ALG II hat wird das gesamte Einkommen berücksichtigt. Einkommen aus einer Arbeit (Berufstätigkeit), Arbeitslosengeld I, Rente, Krankengeld oder Kindergeld werden als Einkommen gezählt. Sozialversicherungsbeiträge, Steuern, und Werbungskosten sind vom Einkommen abzusetzen.


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