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TabelleNavigationHartz4 hilft Hartz 4 IV / Hartz 4 IV ALG II Eingliederungsvereinbarung verstößt gegen das Grundgesetz
Tabelle

Hartz 4 IV - ALG II Eingliederungsvereinbarung

Eingliederungsvereinbarung verweigern

studieren Sie Ihre Rechte

Einführung Bürgerrechte (mit Art.11 + Art12 als Beispiele für Arbeitslose)

Das geht Sie an!

Weiterbildung für Hartz IV Betroffene

Bitte schauen Sie sich das Video genau an- diese Gesetze gelten für jeden- auch die Agentur für Arbeit muss sich daran halten.
Wir müssen endlich lernen uns zu wehren und das bedeutet, "Sie müssen" über "Ihre Rechte" besser informiert sein, als der Sachbearbeiter der vor Ihnen sitzt.

 

Bei Problemen stehen unsere Rechtsanwälte Ihnen gerne zur Seite

>>Kostenlose Rechtsberatung<<

 

Einführung Bürgerrecht (Eingliederungsvereinbarung)

Hartz 4 IV - ALG II Eingliederungsvereinbarungen als Verwaltungsakt verstoßen gegen das Grundgesetz. Bereits unterschriebene Eingliederungsvereinbarungen sind als Betrugsversuche zu verstehen und können angezeigt werden.

Verstoßen ALG II-Empfänger gegen Abmachungen in der Eingliederungsvereinbarung (z. B. den Nachweis von Initiativbewerbungen), werden Leistungskürzungen verhängt.

Sanktionen dürfen dagegen nicht verhängt werden, wenn die Eingliederungsvereinbarung per Verwaltungsakt erlassen wurde (Entscheidung des 7. Senats des Hessischen Landessozialgerichts, Az: L 7 AS 288/06 ER vom 09.02.2007). Alle Kammern des Sozialgerichts Frankfurt halten sich an dieses Urteil...hier weiter lesen

1. Ein Verwaltungsakt (hoheitlicher eingriff) der wegen Arbeitslosigkeit in die Grundrechte eingreift verstößt gegen das Grundgesetz.

2. Eine Eingliederungsvereinbarung ist ein Vertrag (Zivilrecht) und erfüllt in der Regel diverse Straftatbestände wie Betrug, Falschberatung etc. Deutlichstes Indiz für Betrug ist; dass derjenige Arbeitslose mit dem dieser Vertrag abgeschlossen wird sehr große Nachteile und im Gegenzug keine Vorteile hat. Niemand würde diesen Vertrag unterschreiben wenn er das vorher gewusst hätte. Dieser Umstand ist so eindeutig, dass sich dagegen keine überzeugenden Argumente finden lassen die einen Betrugsversuch widerlegen würden. Noch deutlicher wird dass es sich um Betrug handelt, wenn der Sachbearbeiter den Arbeitslosen nicht darüber aufgeklärt hat, dass es sich bei der Eingliederungsvereinbarung um einen Vertrag handelt und wenn der Sachbearbeiter stattdessen gesagt hat, dass es die Pflicht des Arbeitslosen ist die Eingliederungsvereinbarung zu unterzeichnen. Der Sachbearbeiter ist in der Pflicht sich an die bestehenden Rechtsgrundlagen zu halten, und hat wenn er verbeamtet ist auf das Grundgesetz der BRD einen Eid geleistet. In jedem geschilderten Fall ist ein Prozessrisiko für die Sachbearbeiter sehr hoch. Dem Arbeitslosen hingegen stehen alle Möglichkeiten offen.

Klage gegen eine Eingliederungsvereinbarung- daraus können Sie lernen, sich zu wehren.

§ 123 Anfechtbarkeit wegen Täuschung oder Drohung


Wer zur Abgabe einer Willenserklärung (Eingliederungsvereinbarung) durch arglistige Täuschung oder widerrechtlich durch Drohung bestimm worden ist, kann die Erklärung anfechten,

Einschränkung der Grundrechte Art.11 und 12
Verletzung der Grundrechte nach Art.19 (4)GG


Lassen Sie sich nicht dazu nötigen, durch den Vertrag auf Ihre Grundrechte der Freizügigkeit und der freien Berufswahl zu verzichten. Eine Unterschrift muss immer aus eigenem Willen geleistet werden. Was Ihre Pflichten sind, dafür müssen Sie nicht erst unterschrieben..

Quelle: Marco Ringens, Sozailarbeiter B.o.A. (Schwerpunkt Sozialrecht)

Ein für alle Hartz4-Empfänger sehr interessantes Interview mit Ralph Boes.

Nur wer seine Rechte kennt bekommt RECHT!

 

Infos zu Eingliederungsvereinbarungen:

 

Wenn Sie eine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben- nur mit folgendem Vermerk,

Ich unterschreibe diese Vereinbarung nur unter dem Vorbehalt, dass das Grundgesetz nicht außer Kraft gesetzt wird.


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