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Hartz 4 IV und Arbeitslosengeld II
Eingliederungsvereinbarung
Hartz 4 IV ALG II Eingliederung 2012
Eingliederungsvereinbarung verweigern???
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Hartz 4 IV ALG II Eingliederungsvereinbarung - Eingliederung 2012
In der Eingliederungsvereinbarung soll festgehalten werden, welche Leistungen der Hartz 4 IV Erwerbsfähige zur Eingliederung in die Arbeit erhält, welche Bemühungen er unternimmt und wie er das nachzuweisen hat. Die Anzahl der Bewerbungen, die ein Hartz IV Empfänger pro Woche bewerkstelligen muss, sowie den Nachweis darüber wird ebenfalls festgelegt. Jedoch muss zuvor ein Profil des Erwerbsfähigen erstellt werden. Es wird ermittelt, welche beruflichen Qualifikationen, welche Schwächen, Erfahrungen und Neigungen der Hartz 4 IV Hilfebedürfige hat. Man sollte selber darauf achten, ob der Sachbearbeiter der dieses Proil erstellt auch qualifiziert und kompetent genug ist, denn in vielen Fällen sind diese Leute nicht genügend für Ihre Aufgaben ausgebildet. Wir raten, zu jedem Gespräch mit einer Behörde eine Person Ihres Vertrauens mitzunehmen, das ist erlaubt und diese Person kann als Zeuge sehr wichtig für Sie sein. Sie müssen eine Vereinbarung nicht sofort unterschreiben, Sie haben das Recht sich 2-3 Tage Bedenkzeit einzuräumen. Die Eingliederungsvereinbarung soll für sechs Monate geschlossen werden. Es liegt allerdings eine Pflichtverletzung vor, wenn Sie den Abschluss der Eingliederungsvereinbarung verweigern. Eine Pflichtverletzung hat zur Folge, dass der Regelsatz plus Kosten für Unterkunft und Heizung, um 10 % oder 30 % gemindert werden. Kommt es zu wiederholten Pflichtverletzungen, ist eine Minderung um 60% bis zu 100 % denkbar.
Hartz 4 IV - ALG II Eingliederungsvereinbarungen verstoßen gegen das Grundgesetz- Sie haben das Recht die Eingliederungsvereinbarung zu verweigern.....hier weiter lesen