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Hartz 4 IV ALG II Freibetrag Einkommen 2012
Hartz 4 IV Grundfreibetrag 2012
Hartz 4 IV Geringfügige Beschäftigung 2012
Hartz 4 IV Nebeneinkommen 2012
Hartz 4 IV Schonvermögen 2012
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Hartz vier Grundfreibetrag:
Ein Betrag bis 100 EURO brutto monatlich darf anrechnungsfrei (Grundfreibetrag) zum Arbeitslosengeld II hinzuverdient werden. In diesem Grundfreibetrag sind enthalten, Werbungskostenpauschale = 15,33 EURO,
Absetzbeträge für Riester - Rente und andere private Versicherungen = 30,00 EURO
Hartz vier Geringfügige Beschäftigung:
Die sogenannten Mini oder 400 EURO Jobs zählen zu den geringfügigen Beschäftigungen und sind mit 20% anrechnungsfrei. Der Arbeitgeber hat für geringfügig Beschäftigte einen pauschalen Anteil des Arbeitsentgeld an die mini - job Zentrale (Bundesknappschaft) zu zahlen. In diesem Anteil sind enthalten, Lohn-Kirchensteuer, Solidaritätszuschlag, Renten und Krankenversicherung.
Hartz vier Nebeneinkommen:
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 101 EURO brutto bis 1.000 EURO brutto monatlich ist 20% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 800 EURO brutto bis 1.200 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.
Ein Nebeneinkommen ab einem Betrag von 800 EURO brutto bis 1.500 EURO brutto monatlich ist 10% anrechnungsfrei.(Bedürftige mit einem Kind)
Darüber hinaus können Fahrkosten mit 0,20 EURO pro Kilometer abgesetzt werden, wenn das zusätzliche monatliche Einkommen die 400 EURO Grenze übersteigt.
Hartz vier Ferien- Jobs:
Ferien- Jobs für Schüler/innen die das 25. Lebensalter nicht vollendet haben sind nicht bedarfsminderndt anzurechnen wenn,
das Einkommen den Betrag von 1.200 EURO pro Kalenderjahr nicht überschreitet
das Einkommen in den Schulferien und innerhalb von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr erzielt wird. *(WER das schafft, ist auf dem besten Weg zum Politiker)
Hartz 4 IV Schonvermögen 2012
Es gibt Freibeträge die vom verwertbaren Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers abzuziehen sind, so hat jedes Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetem Lebensjahr, wobei der maximale Freibetrag für jeden Erwachsenen Hartz 4 Hilfebedürftigen einer Bedarfsgemeinschaft bei 9.750 Euro liegt. ALG II und Hartz IV Hilfebedürftige die vor dem 01.01.1948 geboren sind haben einen Freibetrag in Höhe von 520,- Euro pro Lebensjahr (max. 33.800,- Euro) und pro Bedürftigem noch einmal 750,- Euro für notwendige Anschaffungen.
Nicht verwertbare Vermögen eines Hartz IV 4 ALG II Empfängers sind sogenannte Schonvermögen, dazu zählen
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das angesparte Vermögen der "Riester Rente, angespartes Schmerzensgeld,
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eine private Alterssicherung bei ehemaliger Selbständigkeit,
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ein angemessenes Auto pro Mitglied einer Bedarfsgemeinschaft bis 7.500 EURO,
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ein angemessener Hausrat, Vermögen für eine Altersversorgung,
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Eigentum welches man selber nutzt (120m² für eine Eigentumswohnung und 130m² für ein Eigenheim),
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was zur Beschaffung und Erhalt eines angemessenen Hausgrundstücks für behinderte oder pflegebedürftige Personen benötigt wird
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und wenn durch Verkauf mit einem Verlust von mehr als 10% zu rechnen ist.