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TabelleNavigationHartz4 hilft Hartz 4 IV / Hartz IV 4 ALG II Mehrbedarf für Alleinerziehende
Tabelle

Hartz IV 4 ALG II Mehrbedarf 2012

Mehrbedarf für Alleinerziehend und für Schwangere

Mehrbedarf für kostenaufwändiger Ernährung

Mehrbedarf für Behinderte

Alleinerziehende Hartz IV- Empfänger (ALG II, Arbeitslosengeld 2) bilden stets eine Bedarfsgemeinschaft. Sie haben den vollen Anspruch auf die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts. Es steht ihnen in Abhängigkeit vom Alter und Anzahl der Kinder zusätzlich zum Regelsatz ein Mehrbedarf zu. Ein alleinerziehender Hartz 4- Empfänger, kümmert sich ohne Hilfe einer anderen, erwachsenen, mit im Haushalt lebenden Person um die Erziehung der Kinder. Sollten sich andere Personen zu gleichen Teilen des Tages mit der Erziehung oder Betreuung der Kinder kümmern, ist der Anspruch auf Mehrbedarf- Alleinerziehender nicht mehr gegeben. Anspruch auf Mehrbedarf haben auch Sozialempfänger, die ihre Leistungen nach dem Paragraph 28 SGB II (Sozialgeld) erhalten.

Mehrbedarf für Leistungen in %    Leistungen in Euro
Alleinerziehende mit einem Kind unter 7 Jahre 36% 126,00 €
Alleinerziehende mit einem Kind über 7 Jahre 12% 42,00 €
Alleinerziehende mit zwei Kinder unter 16 Jahre 36% 126,00 €
Alleinerziehende mit zwei Kinder über 16 Jahre 24% 84,00 €
Alleinerziehende mit zwei oder drei Kinder unter 16 Jahre 36% 126,00 €
Alleinerziehende mit vier Kinder unter 16 Jahre 48% 168,00 €
Alleinerziehende mit fünf Kinder und mehr 60% 210,00 €
Schwangere 17% 59,50 €
Behinderte, wenn sie an Eingliederungsmaßnahmen teilnehmen 35% 126,00 €

Mehrbedarf für Schwangere Hartz 4-Empfänger

Ab der 13. Woche können Schwangere zusätzlich zur Regelleistung 17 Prozent als Mehrbedarf erhalten. Ein Attest, welches die Schwangerschaft bescheinigt ist unabdingbar. Auf Antrag hin stehen einer Schwangeren 130 Euro für Erstausstattung und Bekleidung als einmalige Leistung nach dem § 23 SGB II zu. Dieses gilt ebenso für die einmalige Leistung einer bedarfsbezogenen Wohnungsausstattung. Anträge, sowie nähere Informationen sollten Sie von Ihrem Sachbearbeiter bekommen. Anspruch auf Mehrbedarf bei Alleinerziehenden gilt ab dem Tag der Entbindung.

Mehrbedarf für Behinderte

Behinderte Menschen, die das 15. Lebensjahr vollendet haben, können Leistungen auf Mehrbedarfe laut Paragraph 21 Abs. 4 beantragen, wenn die Eingliederungshilfe nach Paragraph 54 Abs. 1 Nr. 1 und 2 des 12 Buches erbracht wird.

Leben mit Behinderung

 

Ihr Kind entwickelt sich nicht so wie andere Kinder? Der Arzt hat Ihnen gesagt, dass Ihr Kind das Down-Syndrom oder eine andere geistige Behinderung hat? Sie möchten einfach mehr über Menschen mit Behinderung erfahren? Hier erhalten Sie nicht nur wertvolle Tipps und Hilfen. Wir zeigen Ihnen auch, wie lebenswert und glücklich ein Leben mit Behinderung sein kann!

Mehrbedarf für kostenaufwändiger Ernährung

Das BSG (B 4 AS 100/10 R) hat mit Urteil vom 10.5.2011 einen Mehrbedarf wegen kostenaufwändiger Ernährung bei Diabetes mellitus Typ 1 abgelehnt.

Tipp: Die Jobcenter werden sich zukünftig pauschal auf dieses Urteil berufen. Das BSG hat jedoch betont, dass jeweils eine Überpüfung im Einzelfall notwendig ist.

Wer krankheitsbedingt kostenaufwändige Ernährung benötigt kann dafür einen pauschalen Mehrbedarf erhalten, dadurch wird sichergestellt, dass nicht erlaubte Lebensmittel durch Ersatzprodukte ersetzt werden können.

Welche Kosten für welche Erkrankung sind zu zahlen,

  • Niereninsuffizienz (Nierenversagen) - 36 € pro Monat
  • Niereninsuffizienz mit Hämodialysebehandlung, Dialysediät - 73 € pro Monat
  • Zöliakie/ Sprue, Glutenfreie Kost - 73 € pro Monat

Mehrbedarf aufgrund einer verzehrenden Krankheit

Dieser krankheitsbedingte Mehrbedarf ist nur bei schweren Verläufen der Krankheit oder bei besonderen Umständen zu gewähren.

Art der Erkrankung,

  • Krebs (bösartiger Tumor) - 36 € pro Monat
  • HIV-Infektion / AIDS - 36 € pro Monat
  • Multiple Sklerose - 36 € pro Monat
  • Colitis ulcerosa - 36 € pro Monat
  • Morbus Crohn - 36 € pro Monat

Hilfreiche Informationen finden Sie zudem in unserem -->>HARTZ IV FORUM<<--


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