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TabelleNavigationHartz4 hilft Hartz 4 IV / Hartz IV 4 ALG II Mitwirkungspflicht Mitteilungspflicht
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Hartz IV 4 ALG II Mitwirkungspflicht 2012

Hartz IV ALG II Mitteilungspflicht

Hartz IV ALG II Missbrauch / Leistungsmissbrauch

 

Hartz IV ALG II Mitwirkungspflicht

Wenn Sie Leistungen zum Bedarf Ihres Lebensunterhalts von der ARGE erhalten, haben Sie eine Mitwirkungspflicht.
Sie sind verpflichtet,

  • Ihre Anträge sorgfältig und gewissenhaft auszufüllen,
  • auf Nachfragen der Sachbearbeiter alle benötigten Unterlagen bei zubringen (Kontoauszüge, Versicherungsnachweis, Verträge, etc.
  • auf Anordnung einen Amtsarzt aufzusuchen.
  • Zudem haben Sie die Pflicht an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.

Hartz IV ALG II Mitteilungspflicht

Damit Überzahlungen vermieden werden, sind Sie verpflichte folgende Änderungen innerhalb Ihrer Bedarfsgemeinschaft unverzüglich zu melden:

    • Wenn sich für Sie oder für ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft die Adresse ändert
    • wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine berufliche Tätigkeit aufnehmen
    • wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine rückwirkende Bewilligung einer Rente erhält
    • wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft als erwerbsfähiger Hilfebedürftiger arbeitsunfähig erkranken / wieder arbeitsfähig sind
    • wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft Mutterschaftsgeld oder ähnliche Leistungen beantragen oder erhalten
    • wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft Renten aller Art wegen verminderter Erwerbsfähigkeit beantragen oder erhalten
    • wenn sich für Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft das Einkommen oder Vermögen ändert
    • wenn Sie oder ein Mitglied Ihrer Bedarfsgemeinschaft eine Rückerstattung egal welcher Art erhält

Hartz IV ALG II Missbrauch / Leistungsmissbrauch

Von einem Leistungsmissbrauch kann man ausgehen, wenn ein Hartz IV ALG II Empfänger grob fahrlässig unvollständige oder falsche Angaben über sein Vermögen oder erwirtschaftetes Nebeneinkommen macht und dadurch höhere Sozialleistungen erhält. Geschieht dies mit Vorsatz, wird der Hartz 4 ALG II-Empfänger wegen Betrugs angezeigt.


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