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Neues zu Hartz 4 IV ALG II-Meldung vom 15.11.2011
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Rekord bei Strafen gegen Hartz-IV-Bezieher.
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Sie sind laut Karlsruhe verfassungswidrig. Vergangene Woche hat die Bundesagentur für Arbeit gemeldet, im ersten Halbjahr 2011 habe es so viele Sanktionen gegen Hartz-IV-Bezieher gegeben wie noch nie. Jeden Monat wurden in diesem Zeitraum durchschnittlich 147000 Personen mit Regelsatzkürzungen von durchschnittlich 89 Euro für vermeintliches Fehlverhalten bestraft. Ist diese Sanktionspraxis überhaupt rechtens?
Sie ist nicht rechtens, und sie beschädigt die Würde des Menschen. Das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) hat es mit seinem Urteil vom Februar 2010 bestätigt: Ein menschenwürdiges Existenzminimum ist ein Grundrecht. Und eine gesetzliche Regelung und Praxis, die zu einer Unterschreitung dieses Existenzminimums führt, ist verfassungswidrig. Ein weiterer Rechtsverstoß liegt darin, daß jugendliche Leistungsberechtigte – also unter 25jährige – noch deutlich drastischer sanktioniert werden. Selbst Schwangere werden dieser Praxis ausgesetzt.
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