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Hartz4 hilft Hartz IV DIE SEITE (NICHT NUR) FÜR ARBEITSLOSE

Die rechtlichen Regelungen zu Hartz IV auch bekannt unter Arbeitslosengeld II, kurz ALG II, sind im SGB II (2.Sozialgesetzbuch) verankert. Da der Gesetzestext des SGB II schwer zu verstehen ist, stellen wir Ihnen hier eine für Jedermann verständliche Zusammenfassung der wichtigsten Regelungen zu Hartz IV Arbeitslosengeld 2 zur Verfügung. Unter dem Begriff Hartz IV Regelbedarf erfahren Sie welche Leistungen einem Hartz IV Empfänger zustehen. Auf Hartz IV Mehrbedarf haben Alleinerziehende, Schwangere, Behinderte und in besonderen Fällen kranke Hartz vier Leistungsberechtigte Anspruch. Anspruch auf Mehrbedarf haben auch Sozialempfänger, die ihre Leistungen nach dem Paragraph 28 SGB II (Sozialgeld) erhalten. Ob Ihre Wohnung angemessen ist und den Hartz IV Regelungen entspricht erfahren Sie unter Hartz IV Wohnungen, dort finden Sie auch alles zu Wohngeld (Miete) und Übernahme der Nebenkosten auf die ein Hartz IV Leistungsberechtigter Anspruch hat. Wichtig zu wissen ist natürlich wie Sie Hartz IV beantragen und welche Unterlagen Sie für den Antrag benötigen. Um Anspruch auf Arbeitslosengeld 2 sprich Hartz IV zu haben, dürfen Sie kein verwertbares Vermögen besitzen, denn es ist für den Lebensunterhalt direkt verwendbar auch wenn es durch Verkauf, Beleihung, Vermietung oder Verpachtung verbraucht wird. Jedoch gibt es Freibeträge die vom verwertbaren Vermögen abzuziehen sind, so hat jedes Mitglied einer Hartz IV Bedarfsgemeinschaft einen Mindestfreibetrag von 3.100 Euro, bzw. 150,- Euro pro vollendetes Lebensjahr. So, das war die "HARTZ" kurz Version. Sollten Sie Fragen zu Hartz IV - ALG 2 haben, bieten wir Ihnen hier eine kostenlose Beratung per E Mail an.

Eine Auswahl der wichtigsten Hartz 4 IV ALG II Regelungen

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Hartz IV 4 Arbeitslosengeld II Lexikon

Damit Sie schnell an Ihre gesuchten Informationen gelangen, empfehlen wir Ihnen unser Lexikon zu benutzen, es enthält über 300 Begriffe zum Thema Sozialhife, Arbeitslosengeld 2, Hartz 4 und SGB II.

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Hartz 4 IV ALG I II Rechtsberatung | FAQ - Häufig gestellte Fragen finden Sie hier.

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Mehrmals täglich aktuelle Nachrichten aus Politik und Wirtschaft.

"HARTZ IV 4 NEWS 2012".

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Hartz IV 4 - ALG II News vom 02.05.2012

!!!! ACHTUNG !!!! Hartz IV Weiterbewilligungsantrag

Uns erreichten zahlreiche E-Mails aus denen hervorgeht, dass Hartz IV Weiterbewilligungsanträge nicht mehr automatisch zu geschickt werden. Man kann davon ausgehen, dass es sich hierbei um eine neue, großangelegte Schikane handelt- denn wer sich ab jetzt nicht selber rechtzeitig darum kümmert - geht wieder leer aus. Weiterbewilligungsantrag hier Online ausfüllen.

Hartz IV 4 - ALG II News vom 25.04.2012

Berliner Sozialgericht stuft Hartz-IV-Regelsatz als zu niedrig ein

Das Berliner Sozialgericht hat entschieden, dass der Hartz-IV-Regelsatz immer noch zu niedrig und damit verfassungswidrig sei. Die Regelleistungen verstießen gegen das Grundrecht auf ein menschenwürdiges Existenzminimum, heißt es in einem am Mittwoch veröffentlichten Beschluss. Diese liegen für einen Alleinstehenden bei derzeit 374 Euro pro Monat, der Partner erhält 337 Euro.....weiter lesen

Hartz IV 4 - ALG II News vom 12.04.2012

ACHTUNG - Vermögenssteuer!

goldener Wasserhahn

Öffentliche Armut - privater Reichtum! Eine Vermögensteuer würde Deutschland jährlich über 20 Milliarden Euro für dringend nötige Zukunftsinvestitionen bescheren, bitte unterzeichnen Sie unseren Appell. Herunter gekommene Schwimmbäder, geschlossene Bibliotheken, marode Schulen - Nordrhein-Westfalen droht sich kaputtzusparen. Doch der öffentlichen Armut stehen riesige private Vermögen gegenüber. Eine Vermögensteuer würde nur das reichste 1% der Bevölkerung treffen, aber allein NRW jährlich rund vier Milliarden Euro zusätzliche Einnahmen bescheren.

>>hier unterzeichnen<<
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Meinungen unserer Besucher zum Thema Hartz IV

Beitrag vom 04.05.2012 - Das Hartz IV - System

Dieses unsägliche Machwerk, gibt Macht über andere Menschen, aber leider nur denen ,die sittlich und moralisch gar keine haben dürften.

Beitrag vom 23.04.2012 - Was ist an den SGB I bis XII verfassungswidrig?

Die Bundesrepublik ist ein Verfassungsstaat. Das bedeutet unter anderem, dass sich jedes so genannte einfache Gesetz, das im Rang unter der Verfassung (Grundgesetz) steht, an deren Vorgaben messen lassen muss. Die Sozialgesetzbücher (SGB) stehen als einfaches Gesetzrecht unter der Verfassung. Damit müssen sie sich ebenfalls am Grundgesetz (GG) orientieren. Art. 19 (1) Soweit nach diesem Grundgesetz ein Grundrecht durch Gesetz oder auf Grund eines Gesetzes eingeschränkt werden kann, muß das Gesetz allgemein und nicht nur für den Einzelfall gelten...weiter lesen

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