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Die Wahrheit über Hartz 4 IV
Hier veröffentlichen wir einen Teil der Probleme
die tagtäglich an uns herangetragen werden.
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Wir veröffentlichen hier keine Namen der Betroffenen und werden auch die zuständigen Behörden an dieser Stelle nicht preisgeben. (können aber jederzeit den Beweis erbringen)
Gehen Sie davon aus, dass Ihnen ähnliches bei jeder Behörde und an jedem Ort in Deutschland passieren kann.
DAS IST HARTZ 4!
Glücklicherweise haben wir sehr engagierte Anwälte die sich den Problemen angenommen haben.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Ich habe einen festen Arbeitsvertrag, bin seit Februar aber im Erziehungsurlaub. Mein Freund arbeitet Vollzeit. Wir benötigen Harz IV zur Aufstockung- nun wurde mir gestern von der Beamtin gesagt das ich mich erst arbeitsuchend melden müsste und mein Freund ebenfalls. Sobald das Amt dann eine bessere Beschäftigung hätte müssten wir diese annehmen. Warum soll mein Freund oder ich unsere unbefristeten Arbeitsverträge kündigen und einen neuen Arbeitsplatz der wieder mit einer Probezeit verbunden und vielleicht nur befristet ist? Dazu kommt noch, dass wir in anderen Firmen- kaum mit einem besseren Stundenlohn rechnen können....das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
Als ich mich vor xxx Jahren von meinem Mann trennte, war ich durch die überaus unglückliche Ehe schon sehr krank. Zusammen mit meinem damals 16jährigen Sohn zog ich aus. Hätte ich allerdings gewusst, was es heißt Hartz IV Empfängerin zu werden..., nie, niemals wäre ich diesen dornigen Weg gegangen. Was mir zuerst auffiel, war der unverschämte Ton der Arge-Mitarbeiter, ehrlich, anfangs dachte ich des Öfteren: 'Hat der das jetzt wirklich gesagt, oder habe ich mich verhört?' Nach und nach allerdings kam die bittere Erkenntnis, dass ich nur noch als Mensch dritter Klasse angesehen wurde. Was steht im Grundgesetz: 'Die Würde des Menschen ist unantastbar!' Da gehört aber eigentlich noch ein Nachtag hinzu, nämlich: 'Gilt aber nicht für Hartz IV Empfänger!' Während meiner Ehe bin ich an Bulimie erkrankt, aber diese Krankheit hat ja viele Erscheinungen. So ist es bei mir so, dass ich NICHT absichtlich erbreche, sondern mein Körper kein Essen bei sich behält. Durch die permanente Mangel Ernährung leide ich an Knochenerweichung, Schwerhörigkeit, Sehschwäche, permanente Schwächeanfälle, und jetzt auch an Depressionen. Natürlich ist mein Magen schwer mitgenommen, und ich vertage nur noch wenige Speisen. Nach dem Auszug meines Sohnes, wurde ich gedrängt, mir eine kleinere Wohnung zu suchen. Vor lauter Angst nahm ich eine Wohnung, in der ich jetzt sehr unglücklich bin. Zudem kostet sie 50 Euro zuviel. Die Kosten für den Umzug muß ich mit 25 Euro monatlich abstottern. Obwohl ich längst dauerhaft krankgeschrieben bin, und jetzt Grundsicherung erhalte, verweigert man mir einen Behindertenausweis, denn mehr als 40 Punkte gibt man mir nicht. Einen Ausweis bekäme ich mit 50 Punkten, aber hier müßte man mir ja auch etwas mehr Geld geben. Die meisten Medikamente muß ich selbst bezahlen, weil die Kasse ja kaum noch was bezahlt. So kommt es, dass ich jetzt an jedem Monatsende 5-6 Tage nichts mehr zu essen habe. Hallo??? Ich bin durch Mangelerscheinungen krank geworden!!!! Und dann muss man sich noch diese unverschämten Ausführungen der Ursula von der Leyen anhören, die verbreitet, alle Hartz IV Empfänger seien Säufer und Ähnliches. Was ist nur aus diesem Land geworden? Wieso müssen wir uns das eigentlich bieten lassen? Natürlich denkt man oft an Selbstmord, das Einzige was mich davon abhält ist der Gedanke: Das wollen die da oben doch nur!) Ich glaube an eine göttliche Macht, und auch an deren Gerechtigkeit. Eines Tages werden auch jene menschenverachtenden Individuen, die sich anderen Menschen solcherlei anmaßen, ihre gerechte Strafe bekommen, das jedenfalls hoffe ich, und es hält mich aufrecht. Aber, jedes Mal wenn Herr Westerwelle jene arabischen Staatsmänner beschuldigt, Mord an ihrem eigenen Volk zu begehen, könnte ich vor Wut platzen. Das macht die deutsche Regierung doch genauso mit den Hartz IV Empfängern, wenn auch auf eine andere Art. Letztlich kommt es auf das Gleiche heraus, denn es gibt viele Arten zu töten: Man kann jemanden er schießen, verhungern lassen, Heilung verwehren, eine schlechte Wohnung geben, oder zur Selbsttötung treiben...oder????...das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
der Bezug von ALG II wird in vielen Varianten von allen Seiten her bombardiert. Nachfolgend in stark gekürzter Fassung ein Auszug aus dem, was mir passiert ist, in der Hoffnung von irgendwem Hilfe bekommen zu können. Nach mehrjähriger Arbeitslosigkeit entschied ich mich im Jahr 2007 zum Schritt in die Selbstständigkeit. Von meinem damaligen ALG II-Bezug mit einem kleinen Nebenverdienst waren keine großen Sprünge zu erwarten, trotzdem versuchte ich dieses Ziel zu erreichen. Am 2ten April 2008 war es soweit, nach viel persönlichem zeitlichem Einsatz aufgrund mangelnder Finanzen hatte ich mir aus einem alten Stall ein Lager / eine Werkstatt und darüber ein Schreibzimmer vorbereitet. Außerdem habe ich an diesem Tag mein Gewerbe angemeldet. Das Problem bei der pflichtmäßigen Meldung im Jobcenter Friedberg, damals Jobkomm, war, dass ich das „ohne Erlaubnis“ gemacht habe. Außerdem störte es die Jobkomm, dass ich mein Gewerbe nebenberuflich angemeldet hatte und nicht Vollzeit. Grund hierfür war, dass ich das ganze mit Vorsicht machen wollte und mich nicht ins Ungewisse ohne ein „Sicherheitsnetz“ stürzen wollte. Hilfe von der Jobkomm gab es nur wenig, Probleme mit ihnen jedoch sehr. Man wollte von mir, dass ich Kredite und Finanzierungen aufnehme, wohl wissend, dass ich als ALG-II Empfänger kaum eine Chance dazu habe. Auch KFW - Kredite fielen für mich flach, da ich das Risiko darin sah den geliehenen Betrag möglicherweise nicht wie vereinbart zurückzahlen zu können. Trotzdem drängte man mich immer mehr dazu, allerdings ohne Erfolg, Auch zeitlich befristete Lösungen wie Übergangsgeld zum begleichen der Beiträge von Rentenversicherung oder Krankenkasse anstelle des ALG II Bezuges waren keine Alternative. Grund hierzu war, dass meine Einnahmen eh angerechnet werden und ich ab einem gewissen Punkt im Erfolgsfalle eh aus dem Bezug ausscheiden würde. Aber schon nach einigen Wochen wurde mir erklärt, dass man in meinem Vorhaben keine Zukunft sehen würde und ich das doch bitte aufgeben soll. Schön, nur nennenswerte Alternativen gab es keine von der Jobkomm, außer den berühmten 1-Eurojobs und obskuren Arbeiten, die nur ein Einkommen in der Armutsgrenze sichern würden. Mit der Zeit hat sich allerdings meine Idee doch mehr bewährt, als es mir die Jobkomm prophezeit hat. Leider war ich dadurch wohl ein Dorn im Auge, denn die Anrechnung der Kosten und Gewinne aus dem Nebenerwerb wurde mit der Zeit „fantastisch“. Wussten Sie, dass man „unvorhergesehene Ausgaben rechtzeitig anmelden muß“ ? Ansonsten wird es nicht angerechnet. Schon in der Zeit zuvor habe ich auslegungsfreudige Erklärungen bekommen, warum bestimmte Kosten anerkannt werden, andere wiederum nicht. Trotzdem konnte die Jobkomm nichts abziehen, da ich meine Gewinne zu 100 % in den Betrieb steckte, mit dem Ziel größer und flexibler zu werden. Den Höhepunkt in dem Spießrutenlauf erreichte ich, nachdem mein Vater im Februar 2010 verstorben war. Durch den Tod meines Vaters erbten mein Bruder und ich ein Haus mit einer verpachteten Landwirtschaft. Allerdings kamen mit der Erbschaft auch Forderungen, die mein Vater noch nicht beglichen hat. Forderungen aus der Landwirtschaft, Forderungen aus Hypotheken und auch Forderungen von obskuren Personen. Alle diese Forderungen wurden von der Jobkomm NICHT anerkannt. Auch eine Hilfe bei den Beerdigungskosten lehnte man ab, dass ich ja soviel geerbt habe. Ich kann ja einen Kredit aufnehmen, wenn’s nicht reicht.... Das „Vermögen“ sollte noch eine Menge Streit bringen.... Einen Antrag auf Wiederbewilligung für die 2te Jahreshälfte 2010 hat man mir mit der Begründung abgelehnt, dass mein verwertbares Vermögen zu hoch sei. Zur Information: der Hauptteil des Vermögens besteht aus dem Haus, in dem mein Bruder und ich wohnen. Das ganze Hab und Gut meines Vaters gehört meinem Bruder und mir zu gleichen Teilen, das heißt, dass ich NICHTS ohne seine Zustimmung veräußern kann oder auch beleihen. Gegen diese Ablehnung habe ich Widerspruch eingelegt. Der Widerspruch ging im August 2010 bei der Jobkomm ein. Es folgte das Warten. Mehrfache Rückfragen stellte ich über den Verlauf, aber ich wurde immer wieder nur vertröstet. Zum Beispiel sei die (Teilzeit-) Sachbearbeiterin gerade im Urlaub, oder Krank, oder auf Seminar, Es gäbe auch keine weitere Person, die das bearbeiten könnte, also müsste ich Geduld haben... Aus den 4 Wochen Vorgabe für die Bearbeitung eines Widerspruches wurden bereits 4 Monate. Im Dezember erhielt ich eine weitere „Aufforderung zur Mitwirkung“, indem bestimmte Unterlagen angefordert wurden. Die Unterlagen, beinhaltend Hypothekenstand, Heizkostenabrechung, Gewinn- und Verlustrechnung meines Nebenerwerbes, wurden zusammen mit einem vorsorglichen Antrag auf Wiederbewilligung ende dezember eingereicht. Ende Januar erklärte man mir in einem gegebenen Termin, dass mein Vermögen zu hoch sei, ich könnte davon ja leben. Auch erklärte man mir, dass die Hypothek nicht anerkannt werden kann, da ich den Verwendungszweck nicht ausreichend nachweisen kann. Ich soll mich von meinem Bruder auszahlen lassen, eine weitere Hypothek aufnehmen oder das ganze Hab und Gut verkaufen. Auch die Heizkosten wurden nicht anerkannt, da ich sie mir ja nicht rechtzeitig vorher habe genehmigen lassen. Paradox, denn ein Antrag wurde nicht einmal angenommen, da ich ja kein Bezug von ALG II hatte zu dem Zeitpunkt. Also woher soll die Genehmigung kommen? Dann wurden mir Einnahmen aus der Landwirtschaft aufgeführt, die ich nicht hatte. Das Geld aus der Verpachtung wurde nicht gezahlt, weil der Schuldner diese mit eigenen Forderungen gegen uns verrechnet hat. Aber auch diese geerbten Forderungen wurden nicht anerkannt, weil ich den genauen Zweck nicht nachweisen konnte. Die einzige Hilfe in meiner schweren Situation war ein Angebot, dass ich leider nicht schriftlich bekommen habe. Man bot mir einen Kredit an, und zwar in Höhe von rund 8 (Acht) Euro im Monat für den letzten Bewilligungszeitraum..... Allerdings kam noch eine nette Bemerkung des einen Mitarbeiters über meine Situation: „es wäre besser gewesen, wenn ihr Vater nicht gestorben wäre“.... Und das kurz vor seinem ersten Todestag... So hilfreich... Das Klärungsgespräch lief nicht erfolgreich. Dann folgte wieder das Warten. Nach etlichen persönlichen nachfragen kam im März 2011 (!!!) die Ablehnung meines Widerspruches an. In der Ablehnung wurde „festgestellt“, dass es sich bei meinem Vermögen zwar nicht um ein verwertbares Vermögen handelt (wie ich auch aufgeführt habe), sondern um eine Einnahme. Und davon könnte ich ja ohne weiteres Leben. In der Zwischenzeit musste ich mich allerdings bei der zuständigen Krankenkasse melden, da ich ja bereits seit etlichen Monaten keine KV mehr hatte. Konsequenz daraus, dass ich für den Zeitraum ab dem 01.07.2010 bis März alle Beträge selbst übernehmen sollte, was mir so ohne weiteres leider nicht möglich war. Darauf hin habe ich über meinen Anwalt im April Klage eingereicht. Es folgte die Aufforderung des Gerichts zu der Sachlage Stellung zu nehmen, Es folgte die Erinnerung des Gerichts an die Jobkomm. Und meines Wissens nach sogar noch eine weitere Erinnerung des Gerichts, aber auch hier gab es KEINE Reaktion von Seiten der Jobkomm / des Jobcenters. Auch nicht auf den Antrag zur Wiederbewilligung, den ich im Dezember gestellt hatte. In der Zwischenzeit stellte ich auch einen Antrag auf Weiterbewilligung für das 2te Halbjahr 2011 im Jobcenter. Die Vordrucke dazu hatte ich ja noch. Auf Rückfrage beim Sozialgericht erfuhr ich, dass man jetzt einen Termin ansetzen möchte. Dazu aber braucht man meine Akte vom Jobcenter. Aber auch hier: Keine Reaktion. In der Zwischenzeit versuchte ich auch meinen Anwalt zu erreichen. Ich hatte mich gewundert, warum er nicht versucht hat etwas mehr Druck zu machen und ich im Endeffekt seine Arbeit gemacht habe. Da er noch einen weiteren Fall für mich bearbeiten sollte, der nicht unwichtig war, wurde ich langsam etwas sauer. Anfang November kam heraus, dass mein beauftragter Anwalt zusammen mit meinen Unterlagen unbekannt verzogen ist. In Sachen Jobkomm hat er NICHTS gemacht, in der anderen Sache ebenso wenig, was dazu geführt hat, dass ich die andere Sache mit erheblichen Forderungen verloren habe.... Ein neuer Anwalt wurde beauftragt, aber auch er konnte den Schaden nur begrenzen. Trotzdem auch hier: Keine Reaktion von Seiten des Jobcenters. Als ich trotz mehrfacher Versuche immer noch keine Resonanz des Jobcenters bezüglich meines ALG-II Antrages bekomme hatte, versuchte ich mit einer erneuten persönlichen Vorsprache den Stand der Dinge zu erfahren. In einem Termin, den ich vorgestern hatte, wurde mir mitgeteilt, dass mein Datensatz bereits aus dem System genommen wurde, meine Anträge möglicherweise nicht vorliegen aber auch eh abgelehnt worden wären. Nur eine Ablehnung, gegen die ich auch Widerspruch hätte einlegen können, wurde nicht versandt. Die Anträge wurden anscheinend nur entsorgt, nicht bearbeitet. Allerdings sei meine Akte, die zur Klärung benötigt würde, im Moment nicht auffindbar. Möglicherweise wäre sie sogar auf dem Weg zum Sozialgericht... Das Verhalten des Jobcenters, ehemalig Jobkomm, kann ich nicht ganz nachvollziehen. Anstatt zu unterstützen aus der Abhängigkeit heraus zu kommen wurde alles mögliche getan mich auf die Straße zu setzen. Sowohl dort als auch hier zuhause. Wäre ich den Weg gegangen, der von mir Verlangt wurde, dann hätte ich spätestens am Tag, an dem mein PKW nicht reparierbar kaputt gegangen ist, meine Insolvenz erklären müssen. Trotz aller Vorsorge, Hilfe von Freunden und auch von meinem Bruder, es schwimmen mir so langsam die Felle weg. Auch ist mein bisheriger Anwalt kein Fachanwalt für diesen Bereich, weswegen ich mich an Sie gewandt habe. ...das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Sehr geehrte Damen und Herren,
ich bin über einen Bildungsgutschein zum Assistenten im Gesundheitswesen ausgebildet worden. Die Ausbildung umfasste 3 Monate (2 Monate Schule bei Elbcampus in Hamburg und 1 Monat unentgeltliches Praktikum bei Asklepios Klinik Heidberg in Hamburg). Damit der Bildungsgutschein gewährt wird, musste eine Einstellungszusage schriftlich erfolgen, welche als einzige Bedingung das Bestehen der Prüfung beinhaltet. Soweit alles gut. Nachdem ich dann die Ausbildung abgeschlossen hatte und ca. 3 Monate bei Asklepios beschäftigt war, hatte ich einen Arbeitsunfall und war X Wochen krank geschrieben, da ich faktisch die erste 1 Woche fast gar nicht und danach nur eingeschränkt laufen konnte. Nach 2,5 Wochen Krankheit flatterte die Kündigung ins Haus (ohne Angabe von Gründen). Da ich die Situation auch unglücklich fand, bin ich rechtlich nicht dagegen vorgegangen und habe den Kontakt gehalten, mit Erfolg. Als ich wieder voll einsatzfähig war, erhielt ich erneut einen Arbeitsvertrag (allerdings nur für 3 Monate). Nach Ablauf der 3 Monate wurde ich nicht verlängert. Da alle meine Kollegen auch zwischen 6 Monaten und in absoluten Ausnahmefällen maximal bis 2 Jahre beschäftigt werden, steht hier ein System hinter! Die Bildungsgutscheine werden einkassiert (Elbcampus und Asklepios arbeiten dabei m.E. Hand in Hand) sowie das 1-monatige unentgeltliche Praktikum. Als Gegenleistung muss nur eine Einstellungszusage erfolgen. Sobald der nächste Schwung ausgelernt hat, werden die 'alten' (1-Jahresverträge) nicht verlängert bzw. die Leute unbegründet vorzeitig gekündigt, so dass die Einstellungszusagen zum Erhalt der Fördergelder verwirklicht werden können. So dreht sich der Kreislauf immer weiter. Verlierer sind hier die hoffnungsvoll vermittelten Arbeitslosen und am Ende der Steuerzahler! Was mir nicht verständlich ist, dass das Arbeitsamt hier keinen Riegel vorschiebt. Es muss doch langsam mal auffallen, dass hier keine langfristigen Arbeitverhältnisse geschaffen werden...das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Sehr geehrte Damen und Herren, wir bitten um Rückruf bei Bruno xxxxxx weil es nur telefonisch geht - wir sind in England und versuchen zu helfen wie wir können. Es geht um die Verweigerung jeder Beratung durch die ARGE Breisgau-Hochschwarzwald. Wir haben die Feststellung des persönlichen Bedarfs entsprechend BVerfG mehrfach angemahnt. Herr xxxxxxx darf sich wegen der Hauterkrankung nicht dem Tageslicht aussetzen, kam durch die Verweigerung von Essen, Diabetesbehandlung durch die ARGE Geschäftsführerin 2009 (Lebensgefahr mit Folgen an Augen, Nieren, irreparabel) Gespräch wurde mit Erlaubnis aufgezeichnet. Letzten Mittwoch lief Herrn xxxxxxx Blut aus den Ohren, nach der Notversorgung wurde bei der ARGE sofort Antrage auf Fahrtkosten zur medizinischen Behandlung gestellt - wie immer gab es keine Antwort. Auch das Sozialamt schweigt sich aus, ebenso wie das aufsichtführende Regierungspräsidium (wurde Freitag zur Soforthilfe aufgefordert), die Landesregierung von BW, usw. Wir hatten bereits 2 Anwälte gefunden die das Mandat übernommen hatten, doch trotz bekannter Notlage nichts getan haben - einer von Feb-Aug 2011 SoVD, der zweite Anwalt (Werbung HartzIV, bundesweit) bis im Oct als er feststellte das Freiburg weiter weg liegt. Wichtig: Akut ist die medizinische Versorgung von Bruno xxxxxxx (Fahrtkosten zu Ärzten) - Nochmals: bitte nur bei ihm anrufen 0xxxxxxxx, wir stoßen nur an, und fordern die Behörden auf ihn zu kontaktieren entsprechend UN Behindertenrechtskonvention (Zugang zur Justiz, oder § 25 Gesundheit, usw.). Mit freundlichen Grüßen SAFOB und Bruno xxxxxxxx
Wir SaFoB sind räumlich zu weit entfernt und können ihn nicht erneut zu uns nach England holen. Wie im July/Aug. 09 als wir sein Leben retten mussten – vor unsäglichen Behörden, die ihm Essen und Diabetesbehandlung verweigerten. Doch dazu fehlen uns nach dieser Lebensrettung die Mittel. Bitte nur telefonisch mit Bruno xxxxxxxxin Verbindung setzen. Denn lesen kann er z.Zt. durch die Misshandlungen der ARGE selbst nicht....das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe folgendes Problem zurzeit besuche ich einen 3 Monatigen Bewerbungstrainingkurs mit dem schönen Namen Job aktiv in XXXXXXXX. Das ist an sich kein Problem, aber die Anfahrt bzw. die Rückfahrt stellt mich vor einem großen Dilemma, denn ich kann durch die schlechten Verkehrsanbindungen nicht pünktlich den Kurs um 8 Uhr antreten , es gibt keine optimalen Verbindungen von A nach B, entweder fahre ich mit dem Zug (6.38 Abfahrt) über X (Umweg indirekter weg) und von dort aus mit dem Bus nach B --aber dieser kommt auch erst gegen 8 .03Uhr an (sinnlos..da strafe da auch zu spät=15 min extra nachholen) ODER ich fahre mit dem ersten Bus von Michelstadt um 7.42 los und komme um 8.22 Uhr an (d.h. jeden tag komme ich 30 min zu spät und diese Zeit muss ich nachholen .. keine Kippenpause vor Kursbeginn vom bus gleich in den Kurs....) Wenn ich also mal den Bus verpassen sollte ist ende Gelände was soll ich da machen krank oder trampen ??? Morgens ist es nicht mal das Schlimmste, der Hammer ist der Nachmittagskurs dieser beginnt um 13 Uhr in B und geht bis 17 Uhr. Am Nachmittag fährt um 17 Uhr der erste Bus nach A (da bin ich wieder auf Gnade der Kursleiterin abhängig das diese uns früher raus gehen lassen muss (habe noch eine Kollegin die das auch mitmachen muss)--wieder Minuszeiten !!!) oder ich warte an der Bushaltestelle 1,5 STD auf den nächsten Bus der direkt nach Hause fährt (im tiefsten Winter warten...mit 350 Euro im Monat habe ich kein Geld fürs Cafe oder anders um die Zeit im warmen zu überbrücken) zur Verdeutlichung für diese 240 STD Bewerbungstraining muss ich ca. 140 STD Fahrtzeiten/Wartezeiten auf mich nehmen +Plus den Strafzeiten (wegen der Verkehrsanbindung wird das quasi zur zins - zinsangelegenheit) wie gesagt es handelt sich hier um keine Arbeit oder eine Qualifikation die mir weiter hilft(habe realschule+3 Jahre Ausbildung in der Altenpflege) also Bewerbungen schreiben kann ich ..., der Hammer ist noch das dieser private Anbieter 'Hessisches Bildungswerk der Hessischen Wirtschaft 'gute Beziehungen zur Zeitarbeitsmafia hat , der Geschäftsführer dieses Bildungswerk hat nebenbei einer Zeitarbeitsfirma !!! In diesem Kurs werden die Leute bzw. wir darauf konditioniert in die Zeitarbeit zu gehen!!!...das kann doch nicht ok sein...Lohndumping oder Verarschen lassen und stundelang im Bus oder Zug hocken wegen 19 KM!! Mein Sachbearbeiter hat in der 1 Woche eingesehen das das nicht ok ist und hat uns gesagt das wir den Kurs auch später in unsere Umgebung machen können (in Erbach --1,5 km entfernt), aber jobaktiv sagt das geht nicht, denn das würde angeblich die Gruppe schwächen oder bzw. kaputtmachen ...!!! Jetzt bin ich seit 3 Wochen krank nicht weil ich faul bin...sondern weil mich das krank macht , vor allem diese Sticheleien ....z.B. in 2 Woche sind wir mit dem gesamten Kurs nach Y gefahren ins Arbeitsamt!!!!! dort hat uns die Kursleiterin gezeigt wo die CPU stehen (hat insgesamt 45min gedauert dann war der Tag offiziell vorbei!!!) ..zwecks Bewerbungen.... das ist eine Frechheit...entweder werden wir als dumm angesehen oder als Arbeitsverweigerer die nicht wollen und dann kam noch der Spruch na Herr Herzberger wie gefällt es Ihnen in ihrer Heimatstadt (X = zusammengewachsene Städte....), denn ich habe schon am ersten Tag klar gestellt das ich mit den Fahrzeiten meine Probleme habe.... Wie gesagt jobaktiv hat auch Kurse in meiner Nahen Umgebung ...so habe ich quasi 7 std am tag mich damit rum zu schlagen....das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich habe vor 3 Wochen einen Hartz 4 Antrag bei meinem zuständigen Jobcenter in XXXXXXX abgegeben (neueste Version aus dem Internet). Diese verlangen nun von mir einen Antrag von 2004 auszufüllen, weil sie mit den neuen Formularen nicht zurecht kommen, vorher würde der Antrag nicht weiterbearbeitet. Dürfen sie das oder ist das mal wieder reine Schikane?....das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Hallo und danke erstmal für dieses tolle Angebot. Meine Situation ist folgende: Ich bin selbstständig und habe im September diesen Jahres eine Aufstockung durch Arbeitslosengeld II beantragt. Nun kam es immer wieder zu Verzögerungen unter anderem auch durch eine Dienstaufsichtsbeschwerde, die ich geschrieben habe. Das Ergebnis ist, dass mir nach drei Monaten nun mein Geld vollständig ausgegangen und meine Grundsicherung nicht mehr gewährleistet ist, de facto besitze ich zurzeit null Euro. Gibt es eine Möglichkeit vom Arbeitsamt eine Soforthilfe zu bekommen und wie muss ich das anstellen, wenn man sich sperrt, denn ich hatte darum schon vor einer Woche gebeten und dies wurde abgelehnt.....das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz IV und der zuständigen Behörde.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich bin am 8.11.11 arbeitslos geworden,d.h. mein Arbeitgeber hat mich in der Probezeit gekündigt. Dauer der Probezeit war 6 Monate. Vorher habe ich Hartz 4 bezogen und habe daher auch wieder Hartz 4 beantragt. Habe alles an Unterlagen abgegeben was verlangt wurde, war mittlerweile auch in der ersten Dezemberwoche nach einigem Hin und herwegen einem Termin bei einem Sachbearbeiter um zu fragen wie es denn wenigstens mit einem Vorschuß aussieht,da ich alleineriehende Mutter bin.Der heutige Stand ist der, ich habe bis heute nichts bekommen, der Kühlschrank ist leer, Miete ist nicht bezahlt Busfahrkarte zur Schule für meine Tochter kann ich auch nicht bezahlen, kein Strom nix ist bezahlt .Dafür kam ein Brief vom Amt, Anhörung zur Kündigung, ob mir überhaupt Geld zusteht......Was kann ich denn noch tun, laut Amt dauert es nun immernoch 3 Wochen.....das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz 4 und der zuständigen Behörde.
Jochen Kolbe Kurstrasse 17a 13585 Berlin Telefon ist 0174 2698359 E-Mail: jochen.kolbe@modulopfer.de
An die Fraktion DIE LINKE. im Bundestag Platz der Republik 1 11011 Berlin
Offener Brief vom 16.12.2011 Kleinkrieg mit Jobcenter - Sanktionen und Jugendamt
Es ging darum, dass ich seit einem Jahr um eine Ausbildung kämpfte, die ich gerne machen wollte, das Jobcenter sie aber bis dato verwehrt hat. Daraufhin hat mein Anwalt über das Sozialgericht versucht das gerichtlich zu erwirken, was ihm leider nicht gelang. Das SG entschied für das Jobcenter, die Anmeldefrist für die Ausbildung ist verstrichen und eine weitere Instanz wollen wir nicht gehen.
Aufgrund solcher Dinge versucht das Jobcenter, meine Betreuerin, nun mit mir einen "Kleinkrieg" auszutragen. Es wird versucht alles zu sanktionieren, was irgendwie einen Hauch einer Chance hätte. Und wenn es vor Gericht scheitert, so deutete man es an, es ist ihnen erstmal egal, denn am Ende zahlt ja der Steuerzahler die gerichtliche Auseinandersetzung. Die vorerst Sanktionierung reicht meiner Betreuerin aus.
Zuerst versucht man mir einen Maßnahmeabbruch zu sanktionieren. Ich wurde per Verwaltungsakt, da ich die Eingliederungsvereinbarung nicht unterschrieben habe, zu einem Maßnahmeträger verwiesen. Dort erschien ich auch, wollte aber die Unterlagen zur Prüfung mitnehmen, die mir vor Ort gegeben worden. Das lehnte man erst ab, stimmte dem aber dann doch zu. Ich nahm sie mit und schickte sie postalisch zur Sichtung an meinen Anwalt, was ich auch vor Ort mitteilte. Daraufhin verwies man mich von der Maßnahme was ich auch schriftlich habe. Auch das interne Dokument zwischen Jobcenter und Maßnahmeträger Kontext habe ich vorliegen. Auch hier sah man die Zwangszuweisung als kontraproduktiv. Dennoch versucht meine Sachbearbeiterin zu sanktionieren. Das Witzige bei einer Sanktionsanhörung ist ja, dass genau die Person über die Sanktion entscheidet, die auch die Anhörung rausschickt.
Als zweites versucht man mir eine Arbeitgeber-Absage zu sanktionieren. Mit dem Arbeitgeber verstand ich mich aber das Jobcenter stellt mich als langfristige Arbeitskraft in Aussicht - ich war ehrlich und teilte mit, dass ich bis zur Rente nicht dort arbeiten möchte sondern in meinem Bereich mich weiter bewerben werde und falls ich was bekomme auch wechseln würde. Die Absage versucht man nun zu sanktionieren.
Und heute kamen noch die Sanktionsanhörung 3,4,5 wonach im Moment Sanktionen in Höhe von 150 % im Raume stehen. Ich habe mich nicht auf bestimmte Bewerbungsvorschläge (Frage mich wieso es VORSCHLÄGE heißen) beworben, einfach weil ich kein Lagerarbeiter oder sonstiges bin. Bei meiner vorigen Sachbearbeiterin wurde dies NIE sanktioniert.
Der Höhepunkt allem ist aber die Aussagen bezogen auf das Jugendamt. Es gab schon einmal die Andeutung eines Sachbearbeiters, dass bei einer Sanktion von 60 % das Jugendamt informiert werden würde und die ja doch keinen Spaß verstehen und nicht so zimperlich wären (waren seine Worte). Meiner Meinung Nach psychologisches in die Ecke drängen da Eltern ja über ihre Kinder angreifbar sind.
Nun hat meine SB etwas gerissen und da ich durch die Kita Zeiten Probleme habe einen Haupt-Job zu finden meinte sie dass man dann doch andenken sollte, die Kita zu wechseln die eine Stunde länger gehen würde, was aber in Berlin eh ein Problem ist und das sind dann so Sachen auf die ich allergisch reagiere, da wir die Kita lange gesucht haben und die echt gut ist und ich nicht einschätzen kann wie weit das Amt gehen kann und wie weit es Einfluss hat und da mitmischen darf.
Weiterhin teilte sie mir mit, dass bei 30 % Sanktion das JA informiert werden würde. Das Jobcenter Spandau, vertretend durch den Teamleiter Herrn Jahros, bestätigt allerdings diese Regelung. Laut seiner Aussage passiert dies "zum Schutz der Kinder" ab einer Sanktion von 30 %, auch in einer Bedarfsgemeinschaft.
Bereichs- und Teamleiter sind übrigens NICHT bereit zu helfen, stimmen ihrer Mitarbeiterin zu.
Ich weiß da nicht mehr weiter. Eltern sind über ihre Kinder angreifbar. Das wirkt auch bei mir, doch wieso kommen Kinder erst in diese "Notlage", wie die Ämter sie nennen? Natürlich durch die Tatsache, dass sanktioniert wird. Bei uns ist es zum Glück so, dass Frau Voll arbeitet und ich ein Nebengewerbe betreibe, aber ich hörte, dass Jugendämter da manchmal nicht mal vorab sich die Gegebenheiten anschauen und direkt das Kind aus der Familie entziehen.
Auf jeden Fall haben nicht nur Mütter diesen psychischen Druck. Auch ich mache mir viele Gedanken und weiß selbst nicht mehr weiter. Ein Besuch vor Ort würde zeigen dass hier kein Handlungsbedarf ist. Es fehlt dem Sohn an nichts und finanziell geht es uns nicht schlecht.
Ich weiß halt nicht mehr was ich machen soll.
Mit freundlichen Gruß Jochen Kolbe....das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz 4 und der zuständigen Behörde.
Ich bin 35 Jahre, habe mehr als die Hälfte meines Lebens in ein und derselben Firma gearbeitet- die Firma macht Pleite und ich werde im Jobcenter behandelt als sei ich der letzte Assi von der Straße!
Ich habe alle Papiere eingereicht und mir dieses durch einen Tagesstempel bestätigen lassen, Leider erfolglos, da die Sachbearbeiterin trotz alledem nun Behauptet, dass die Papiere nicht angekommen sind. Ich frage mich- was ist da los, es kann und darf nicht sein das Papiere in einer Agentur verschlampt werden.
Nun bekomme ich seit 3 Monaten kein Geld, was zu folge hat, dass mir die Wohnung Gekündigt wurde, da ich die Miete nicht Zahlen kann. Dem Anwalt den ich damit beauftragt habe wird aber von Seiten der Arge immer nur gesagt dass ich die Papiere nicht eingereicht habe, obwohl mir der Empfang bestätigt wurde....das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz 4 und der zuständigen Behörde.
Ich bin vor 5 Monaten wegen eines Kreuzbandrisses gekündigt worden. Ich habe davor länger als ein Jahr sozialversicherungspflichitg gearbeitet und ca. 2.000 € Netto erhalten. Nun läuft mein Antrag auf Arbeitslosengeld bereits seit 5 Monaten ohne dass ich eine Leistung vom Amt bekommen habe.
In der Zwischenzeit habe ich für meine Mietkosten (f. 2 Monate) Geld von der ARGE bekommen. Die Agentur f. Arbeit hat mir im Oktober eine Zahlungsanweisung geschickt für Juli - Sept. 1300 €, hat diese aber nicht ausgezahlt, da meine Aufenthaltsgenehmigung abgelaufen war und ich erst meinen neuen Ausweis vorlegen soll.
Außerdem habe ich ein Schreiben für eine Abstufung von AG I auf AG II ohne eine Begründung erhalten. Daraufhin hat er seinen neuen Ausweis sofort beantragt und ist gleich danach wieder zum Arbeitsamt. Nun hat das Arbeitsamt mich aber in der zwischen Zeit abgemeldet und verlangt einen Neuantrag indem meine vorherigen Leistungsansprüche alle erlöschen und ich soll jetzt erst ab diesen Monat Harz 4 bekommen…..das ist Hartz 4.
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Mein Problem mit Hartz 4 und der zuständigen Behörde.
Wir haben am 02.11.2011 einen Antrag auf ALG II gestellt haben. Einen Bescheid (Bewilligung) vom Jobcenter haben wir bis heute 11.12.2011 nicht erhalten.
Alle anderen Anforderungen des Jobcenters sind wir unverzüglich nachgekommen, haben alle Unterlagen besorgt sowie Schriftstücke/Erklärungen aufgesetzt und alles gleich eingereicht. Der Anwalt, den wir gestern kontaktierten will erst ein halbes Jahr abwarten, und so lange möchten wir nicht nur von freundlichen Leihgaben lieber Menschen leben.
Wir leben zurzeit in einer Obdachlosenunterkunft, ich teile mir ein Zimmer mit meinem Sohn, meinem Mann steht ein weiterer Raum zur Verfügung.
Aufgrund dessen, dass ich ehrlicherweise im Antrag auf ALG II angegeben habe, dass ich noch Ansprüche gegenüber Dritten habe, habe ich den diesbezüglich tätigen RA von seiner Schweigepflicht entbinden müssen, und das Jobcenter wollte diesen wegen einer Abtretung kontaktieren, hat dies aber bisher nicht getan. Nun soll ich den Anwalt (Auftraggeber = Rechnungsnehmer) ersuchen, ein Schriftstück aufzusetzen.
Haben die Herrschaften im Jobcenter nichts Sinnvolleres zu tun? Selbstverständlich werde ich im Fall eines Prozessgewinns die angelaufenen Kosten des Jobcenters übernehmen- das habe ich auch schon unterzeichnet.
Nur durch diese Verzögerungen sitzen wir fest hier in diesen schäbigen (obwohl komplett ordentlich geschrubbt) Räumen, der nächste Ort ist fünf Kilometer entfernt, wobei wir eh kaum über Geld zum Einkaufen, geschweige denn (Schul-)Bus/Taxi verfügen.
Mir erschließt sich in keiner Form der Zusammenhang zwischen den Fragen des letzten Schreibens und einem vorläufigen Bescheid....….das ist Hartz 4.
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