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TabelleNavigationHartz4 hilft Hartz 4 IV / Winterreifenpflicht für Hartz 4 Empfänger
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Winterreifenpflicht für Hartz IV Empfänger!

Da sich ja unsere Politiker nie ganz deutlich ausdrücken, haben wir selber recherchiert und sind zu folgendem, logischem Ergebnis gekommen.

Ab dem 04.12.2010 dürfen laut Verordnung des Bundesrates, Autofahrer bei Glatteis, Schneeglätte, Schneematsch, Eis- oder Reifglätte nur noch mit Winter- oder Ganzjahresreifen fahren.

"ABER" Wer sein Fahrzeug bei Schnee und Eis mit Sommerreifen lediglich parkt oder nur bei guter Witterung fährt, muss keine Konsequenzen fürchten. Quelle: Hamburger Abendblatt vom 04.12.2010

Die entscheidende Ergänzung des §2 Abs. 3a StVO lautet: "Bei Kraftfahrzeugen ist die Ausrüstung an die Wetterverhältnisse anzupassen."
Wer bei entsprechenden Wetterverhältnissen grundsätzlich aufs Auto verzichten kann, muss sich auch weiterhin über eine "angepasste Ausrüstung" keine Gedanken machen bzw. keinen zweiten Reifensatz anschaffen.Quelle: ADAC vom 04.12.2010

Es ist also völlig unsinnig, sich bei unseren Wetterverhältnissen Gedanken über Winterreifen zu machen!

Was für uns bedeutet, bei Schnee und Eis bzw. nicht geräumten Strassen, dass Auto stehen lassen und die frische Luft genießen....... oder auf Bus und Bahn umsteigen.(frische Luft wird noch nicht sanktioniert)

weiterhin viel Spaß beim Autofahren auch ohne Winterreifen IHR HARTZ 4 TEAM

 


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