Grundsicherung im Alter – wenn die Rente nicht ausreicht

Das Wichtigste zur Grundsicherung im Alter in Kürze

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Personen, die das Renteneintrittsalter erreicht haben, deren Rente allerdings nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt zu decken, können einen Antrag auf Grundsicherung stellen und damit ihre Rente aufstocken.

Wie bemisst sich die Höhe der Grundsicherung?

Die Höhe der Grundsicherung ergibt sich aus der Differenz zwischen dem Einkommen und dem Bedarf bezüglich der Kosten für den Lebensunterhalt.

Wie lange wird die Grundsicherung gezahlt?

Die Grundsicherung für Rentner muss beim zuständigen Sozialamt oder bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Sie wird zunächst auf zwölf Monate bewilligt und muss durch einen Folgeantrag fortgesetzt werden.

Grundsicherung im Alter: Berechnung der Ihnen zustehenden Leistungen

Grundsicherung im Alter – Das sollten Sie wissen

Die Grundsicherung im Alter soll helfen, wenn die Rente nicht ausreicht.
Die Grundsicherung im Alter soll helfen, wenn die Rente nicht ausreicht.

Ein Schlagwort taucht in den letzten Jahren in Deutschland immer häufiger in der öffentlichen Diskussion auf: Altersarmut. Immer mehr ältere Menschen können von der gesetzlichen Rente allein nicht leben. Besonders Menschen, die über einen längeren Zeitraum arbeitslos waren, Minijobber sowie Beschäftigte im Niedriglohnsektor sind betroffen.

Viele Jahre lang mussten Rentner, die ihren Lebensunterhalt nicht allein aus der Rente bestreiten konnten, Sozialhilfe beantragen. Da diese Leistungen von ihren Kindern wieder vom Staat zurückverlangt werden konnten, verzichteten jedoch viele darauf, einen Antrag zu stellen. Seit dem Jahr 2003 gibt es jedoch die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung, welche zwei Jahre später in das Zwölfte Buch Sozialgesetzbuch (SGB XII) aufgenommen wurde.

Viele Betroffene wissen aber gar nicht, dass sie diese Leistungen in Anspruch nehmen können, wenn ihr Einkommen bzw. die Rente nicht ausreicht, um das alltägliche Leben zu finanzieren. Im folgenden Ratgeber erklären wir, wer Grundsicherung im Alter erhält und was beim Antrag zu beachten ist.

Wer hat Anspruch auf Grundsicherung im Alter?

Damit Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, müssen Sie die Altersgrenze erreicht haben.
Damit Sie Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, müssen Sie die Altersgrenze erreicht haben.

Bei dieser Form der finanziellen Unterstützung handelt es sich um keine pauschal festgelegte Leistung. Vielmehr wird mit der Grundsicherung die Rente der jeweiligen Person aufgestockt.

Wie hoch der Betrag ausfällt, hängt zum einen davon ab, welche Kosten für Ihren Lebensunterhalt anfallen. Zum wird Ihr Einkommen berücksichtigt. Die Differenz zwischen beiden Werten wird dann als Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung ausbezahlt.

Sie müssen folgende Voraussetzungen erfüllen, damit Sie Anspruch darauf haben, Ihre Rente mit der Grundsicherung im Alter aufzustocken:

  • Gewöhnlicher Aufenthalt in der Bundesrepublik Deutschland.
  • Niedriges Einkommen bzw. Vermögen, mit dem der Lebensunterhalt nicht vollständig gedeckt werden kann.
  • Erreichen der Altersgrenze.

Ab welchem Alter Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter haben, wurde durch die sukzessive Anhebung der Regelaltersgrenze ein wenig verkompliziert. Wurden Sie vor dem 1. Januar 1947 geboren, so gilt das Renteneintrittsalter von 65 Jahren. Ab dem Jahrgang 1964 gilt für alle Betroffenen die Altersgrenze von 67 Jahren. Wurden Sie zwischen 1947 und 1964 geboren, so können Sie der folgenden Tabelle entnehmen, ab wann Sie die Grundsicherung im Alter beanspruchen können:

GeburtsjahrAnhebung um MonateErrechnete Regelaltersgrenze
1947165 Jahre und 1 Monat
1948265 Jahre und 2 Monate
1949365 Jahre und 3 Monate
1950465 Jahre und 4 Monate
1951565 Jahre und 5 Monate
1952665 Jahre und 6 Monate
1953765 Jahre und 7 Monate
1954865 Jahre und 8 Monate
1955965 Jahre und 9 Monate
19561065 Jahre und 10 Monate
19571165 Jahre und 11 Monate
19581266 Jahre
19591466 Jahre und 2 Monate
19601666 Jahre und 4 Monate
19611866 Jahre und 6 Monate
19622066 Jahre und 8 Monate
19632266 Jahre und 10 Monate
ab 19642467 Jahre

Wie können Sie die Grundsicherung für Rentner beantragen?

Die Grundsicherung ist eine Hilfe für Rentner. Sie müssen alle 12 Monate einen Folgeantrag stellen.
Die Grundsicherung ist eine Hilfe für Rentner. Sie müssen alle 12 Monate einen Folgeantrag stellen.

Betroffene erhalten diese finanzielle Leistung nicht automatisch. Vielmehr müssen Sie für den Erhalt der Grundsicherung im Alter einen Antrag stellen. Wo ist dies jedoch möglich?

Sie haben zwei Möglichkeiten: Sie können die Formalitäten einerseits beim zuständigen Sozialamt im Bereich Grundsicherung klären. Zum anderen ist es möglich, den Antrag bei der Deutschen Rentenversicherung einzureichen. Diese leitet die Unterlagen dann an die Behörde weiter.

Wurde Ihrem Antrag auf Grundsicherung im Alter laut dem SGB XII stattgegeben, erhalten Sie diese Aufstockungsleistung für zwölf Monate. Läuft der Zeitraum ab, ist es nötig, einen Folgeantrag zu stellen. Da der Zuschuss zur Rente nicht rückwirkend gewährt wird, sollten Sie rechtzeitig daran denken, sich um den neuen Antrag zu kümmern.

Liegt Ihr Gesamteinkommen bei monatlich unter 973 Euro, sollten Sie laut Angaben der Deutschen Rentenversicherung prüfen lassen, ob Sie Anspruch auf die Leistungen der Grundsicherung im Alter nach SGB XII haben.

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Grundsicherung im Alter – wenn die Rente nicht ausreicht
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

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11 Gedanken zu „Grundsicherung im Alter – wenn die Rente nicht ausreicht

  1. Stephan K.

    Guten Tag,
    was ist wenn folgendes Eintritt:
    – Ehemann ist 50 und Schwerbehindert mit GdB80, voll auf Dauer Erwerbsgemindert und Pflegegrad 4
    – Ehefrau pflegt den Ehemann und kann daher nicht arbeiten (muss sie auch nicht wegen Befreiung)

    Der Ehemann beantragt Grundsicherung nach SGB XII (für die Bedarfsgemeinschaft zusammen mit seiner Ehefrau). Jedoch wird nur dem Ehmann die Grundsicherung gewährt.

    Überall habe ich bisher jedoch nur gelesen, das der Ehepatner ebenso Leistungen nach SGB XII bekommen kann, wenn der andere Ehepartner die Voraussetzungen erfüllt (Grundsicherung für Eheleute).

    Was ist denn nun richtig?

  2. christa

    Hallo,
    die Grundsicherung ist um 50 Euro gekürzt worden, wegen zu hoher KdU. Das Amt behauptet es gäbe genügend freie wohnungen (was nicht stimmt). Und ich müsste auch einen Umzug aufs Land und in ein 25qm akzeptieren.
    Sind solche Sanktionen auch bei grundsicherung im alter rechtens? Will man die alten auf die Dörfer abschieben?

  3. Katharina

    Ich habe im Monat 1030 € Rente steht mir da noch etwas vom Amt zu

  4. Irina

    Hallo liebes Team,
    meine Ellten bekommen die Grundsicherung. Wie viel Geld (Ersparnisse) max. dürfen sie auf dem Konto haben,um z.B. eine Reise zu bezahlen?
    Irina

  5. margit k

    hallo liebes Team
    ich bekomme Grundsicherung im Alter und bin Ehrenamtlich am Arbeiten und bekomme 100 euro es wird zum Glück nicht angerechnet. wieviel darf ich eigentlich monatlich verdienen ? LIEBE Grüße

  6. Sara

    Hallo, ich bekomme seit Juni 2016 Altersrente 445 Euro plus Grundsicherung.
    Im Dezember hatte ich bei Ebay mehrrere Artikel im Gesamtwert von 100 Euro verkauft. Das Grundsicherungsamt erklärte mir dann, das dies Einkommen wäre und das sie mir den Betrag anechen und monatlich 10 Euro von meiner Grundsicherung abziehen. Gibt es denn kein Freibetrag, wie z.B. bei Hartz IV???? Wenn s wirklich nicht an dem ist, dann finde ich dies Rentner gegenüber sehr ungerecht, denn wir sind doch keine schlechteren Menschen, als ein ALG II Mensch, oder????
    Ich bedanke mich im voraus für eine Antwort und schcke liebe Grüsse..

  7. Christian

    Hallo liebes Team,
    meine Mutter bekommt seit 10 Jahren Grundsicherung, jetzt möchte sie ihr Haus bisher Schonvermögen verkaufen.
    Muss sie die Grundsicherung zurück zahlen?

  8. Horst K.

    offene Fragen: meine Rente 200 bzw 400 é. Ihr/sein Verdienst 1200 bzw 1400 é. Ist die Grundsicherung des Rentners dem Sozialhilfeempfänger gleichgestellt?
    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Horst,

      der Begriff „gleichgestellt“ ist etwas verfänglich. Beide Zahlungen sind aber Leistungen der Sozialhilfe, die für unterschiedliche Personengruppen denselben Zweck verfolgen, nämlich die Sicherung des Lebensunterhaltes.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. heidi b.

    wie hoch ist bei einer max. Rente von 712,00€ und einer Gesamtausgabe von Miete und NK von 750,00€ inkl. Telefon die Grundsicherung? Danke für die bislang erhaltenen Infos;

    lg

    Heidi Braun

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heidi,

      das kann leider pauschal nicht angegeben werden.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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