Hilfebedürftigkeit: Was bedeutet das?

Kompaktwissen: Das Wichtigste zur Hilfebedürftigkeit in Kürze

Wie wird Hilfebedürftigkeit definiert?

Als hilfebedürftig gilt, wer seinen Lebensunterhalt nicht ohne die Hilfe anderer oder von öffentlichen Trägern sichern kann. Näheres zur gesetzlichen Definition erfahren Sie hier.

Warum ist die gesetzliche Definition von Hilfebedürftigkeit so wichtig?

Die Hilfebedürftigkeit ist u. a. eine notwendige Voraussetzung, damit eine Person Bürgergeld beziehen oder Grundsicherung im Alter erhalten kann.

Worin besteht der Unterschied zwischen Hilfebedürftigkeit und Hilfsbedürftigkeit?

Im Gegensatz zur Hilfsbedürftigkeit, mit der eine körperliche Einschränkung in Folge eines Unfalls oder einer Krankheit verbunden ist, zielt der Begriff der Hilfebedürftigkeit auf die finanzielle Situation einer Person ab.

Hilfebedürftigkeit laut SGB II

Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr allein sichern können.
Hilfebedürftigkeit liegt vor, wenn Personen Ihren Lebensunterhalt nicht mehr allein sichern können.

Eine Grundvoraussetzung für den Anspruch auf Bürgergeld ist neben der Erwerbsfähigkeit auch die Hilfebedürftigkeit, die ein Mensch vorweisen muss, bevor er Bürgergeld-Leistungen erhalten kann. Dies ist bereits in § 7 des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) festgelegt. Wird eine Person als nicht hilfebedürftig eingestuft, so kann sie auch nicht von der Sozialleistung des Staates profitieren.

Aber wie wird Hilfebedürftigkeit eigentlich genau definiert? Ab wann gilt eine Person laut Definition in Deutschland als hilfebedürftig und kann Leistungen der Sozialhilfe beantragen? Und wie unterscheidet sich die Hilfe- von der Hilfsbedürftigkeit? Diese Fragen klärt unser Ratgeber zum Thema Hilfebedürftigkeit bei Bürgergeld.

Will eine in Deutschland lebende, erwerbsfähige Person Bürgergeld beantragen, so muss sie laut SGB II hilfebedürftig sein. Näheres zur Begriffsbestimmung wird in § 9 des SGB II definiert. Demnach gilt als hilfebedürftig,

wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.“

Die Definition der Hilfebedürftigkeit aus dem SGB II wird auch als Grundlage für das SGB XII genutzt.
Die Definition der Hilfebedürftigkeit aus dem SGB II wird auch als Grundlage für das SGB XII genutzt.

Das heißt hinsichtlich des Empfangs von Bürgergeld, dass ein bestimmter Teil des Einkommens zwar vorhanden sein muss, allerdings eine Freigrenze beim Einkommen nicht überschritten werden darf, da sonst die Hilfebedürftigkeit entfällt. Gleiches gilt auch für das zu berücksichtigende Vermögen eines Bezugsberechtigten.

Auch wenn andere Personen innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft über ein entsprechendes Einkommen oder Vermögen verfügen, kann der Anspruch auf Hartz 4 wegfallen. Sollten Einkommen oder Vermögen des Lebens- oder Ehepartners sowie Angehöriger innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft nicht komplett ausreichen, dann wird die Hilfebedürftigkeit des Bezugsberechtigten anteilig auf die Leistungen angerechnet.

Innerhalb einer Bedarfsgemeinschaft wird also seitens des Gesetzes davon ausgegangen, dass die Angehörigen oder Partner die leistungsberechtigte Person versorgen, wenn dies durch das Einkommen und Vermögen dieser möglich ist.

Worauf bezieht sich die Definition außerdem?

Die Beschreibung der Hilfebedürftigkeit nach SGB II dient auch als Grundlage für das Zwölfte Sozialgesetzbuch (SGB XII). Dieses behandelt die „Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung“ und bezieht sich entsprechend auf Personen, die u.a. von Altersarmut betroffen sind und Grundsicherung empfangen.

Hier gilt ebenfalls die Voraussetzung, dass Leistungsempfänger nur dann Anspruch auf Sozialhilfe vom Staat haben, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Das SGB XII bedient sich entsprechend der Definition des SGB II, um die Bezugsberechtigung von Grundsicherung im Alter zu untermauern.

Hilfebedürftigkeit bei ALG-2-Empfängern muss vorliegen, damit ein Anspruch besteht.
Hilfebedürftigkeit bei ALG-2-Empfängern muss vorliegen, damit ein Anspruch besteht.

Zwar wird im SGB XII nicht direkt von Hilfebedürftigkeit gesprochen, allerdings wird die Leistungsberechtigung genau wie im SGB II definiert. Dies erfolgt in § 19 des SGB XII.

Unterschied zur Hilfsbedürftigkeit

Oft werden die Begriffe Hilfs- und Hilfebedürftigkeit miteinander verwechselt bzw. synonym gebraucht, obwohl mit diesen zwei verschiedene Sachverhalte gemeint sind.

Hilfebedürftigkeit ist ein Sozialrechtsbegriff und zielt auf die finanzielle Situation einer Person ab.

Hilfsbedürftig ist jemand, der aufgrund einer Krankheit oder eines Unfalls körperlich eingeschränkt ist und Hilfe Zweiter benötigt, um seinen Alltag zu meistern.

In gewissen Fällen ist mit Hilfsbedürftigkeit allerdings ebenfalls die finanzielle Not gemeint. Andersherum kann Hilfebedürftigkeit jedoch nur im Sinne der im Sozialrecht geltenden Definition zum Arbeitslosengeld oder der Grundsicherung angewandt werden.

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Hilfebedürftigkeit: Was bedeutet das?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

33 Gedanken zu „Hilfebedürftigkeit: Was bedeutet das?

  1. M. B.

    Hallo,

    meine Frage bin über 6 Monate raus aus Alg2.
    Jetzt muss ich es wieder beantragen Alg 2 jetzt Bürgergeld einen Hauptantrag mit 3 Monate Kontoauszüge vorzeigen.
    Hatte die letzten 2 Monate ÖFTER MALS WAS regelmässig GEWONNEN was mir auch auf Konto überwiesen wurde.
    Wird das Amt das was vor meinem Antrag zufloss als Einkommen oder Vermögen berechnen weil normalerweise ob öfter oder nicht
    allles was vor dem Hauptantrag bzw. der Bedarfszeit zufliesst ist doch dem Vermögen zuzuordnen mit höheren Freibeträgen?Oder?

    Im Voraus vielen Dank für eure Antworten..

  2. Claudia B.

    Hallo in die Runde….eine Frage:
    meine erwachsene Tochter (29 Jahre) wohnt mit mir zusammen. Aufgrund einer Insolvenz des letzten Arbeitgebers wurde sie arbeitslos. ALG I erhält sie noch bis Ende Dezember 2019. Danach würde Hartz IV anstehen. Dies möchte sie nicht beantragen. Ich unterstütze sie in allen Belangen finanziell.
    Wie sieht es in solch einem Fall mit der Krankenversicherung aus? Sie privat zu versichern kann ich finanziell nicht leisten. Aber da ja Versicherungspflicht besteht, muss ja irgend etwas gemacht werden.
    Wie können wir hier vorgehen, falls sie tatsächlich bis Ende des Jahres keine neue Tätigkeit finden sollte?

    Im Voraus vielen Dank für eure Antworten..

  3. Michael W.

    Hallo ☺️. Mein Sohn ist 18 Jahre alt und hat einen Schwerbehinderten Ausweis von 80% ( geistige Behinderung ). Er zieht jetzt zu mir und ich bin selbst in einer Ausbildung. Ich bekomme Lehrlingsvergütung und Aufstockung vom Job Center. Was würde meinem Sohn zu stehen, daher er noch zur Schule geht? Ich würde mich um zahlreiche antworten sehr freuen. Lg ?☺️

  4. Michael

    Hallo,
    wenn eine Behörde zu einem HARTIV-Antrag prüft, wie lange wird dann rückwirkend seitens der Behörden recherchiert zu Kontoprüfungen und sonstigen Vermögensprüfungen.

    Danke vorab für Ihre Info.

    Freundliche Grüße
    Michael

  5. Christina

    Hallo liebes Team von hartz4 hilft hartz4!!

    Mein Name ist Christina und ich habe ein Problem! !
    Ich habe mich von meinem langjährigen Lebenspartner getrennt , bin leider momentan auch noch ohne Arbeit!
    Sodass ich gezwungenet Weise auf daß Jobcenter angewiesen bin, denn ich habe nichts und niemanden , der mir nun finanziell Unterstützung a bieten könnte.

    Ich habe mir ein Wohnungsangebot einer Wohnungsbaugesellschaft eingeholt, welches voll im Rahmen meines Leistungsanspruch liegt!
    Mit diesem Angebot bin ich also zum Jobcenter , um meinen Fall, meine Situation zu schildern und mir natürlich eine Bewilligung ( schriftlich) zur Anmietung dieser Räume einzuholen, denn diese braucht ja der künftige Vermieter!!
    Nur leider bin ich nur bis zur Anmeldung im JobcenTerminal gekommen.Dort beförderte mich die Mitarbeitein gleich wieder raus,da ich kein Kunde sei…
    Ich würde erst Kunde werden,wenn ich vorab den Mietvertrag abschließen mit der Wohnungsbaugesellschaft,ohne vorheriger schriftlicher Bewilligung!!Auch eine mündliche habe ich nicht bekommen!!
    Dann würde entschieden werden,ob man die Whg. bewilligt oder nicht!!
    Zu einem Sachbearbeiter wurde ich garnicht weiter geleitet!!
    Nun werde ich am Montag den 26.12 noch einmal dort vorsprechen….

    Meine Frage,habe ich nicht ein Anrecht zur Anhörung meiner Situation bei einem Sachbearbeiter? ?
    Und ist diese Vorgehensweise normal…einfach eine Whg. anmieten ohne vorherige Zustimmung,bzw. Bewilligung durch das Jobcenter??

    Bitte helft mir,was soll ich tun??

    Die Kontaktadressen der Geschäftsführung habe ich mir schon bereit gelegt,ansonsten werde ich gegen diese Mitarbeiterin eine Beschwerde einlegen.

    LG Christina

  6. Rosi

    Hallo,
    I have been living under jobcenter since a have my child and my child is 2years now and have not started daycare but 6 months ago me and my child father started living together in my house but we are not married .He is working but jobcenter just stop my benefit .please as we are not married who will take care of my health insurance ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hello Rosi,

      the fahter of your child has to pay your health insurance.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Iris

    Guten Tag,
    ich habe eine Frage:
    es ist extrem schwer in Deutschland eine bezahlbare Wohnung zu finden,wie Sie sicher wissen.
    Ich habe zuletzt in der Wohnung einer Kollegin ein 10 qm Zimmer bezogen,obwohl ich gearbeitet habe.
    Allerdings gering verdient.
    Ich möchte gerne in einem Wohnprojekt wohnen,was ja auch eine zusätzliche Wohnungsalternative darstellt.
    Viele dieser Gruppen verlangen allerdings eine Einlage,meist 20 oder 30.000 Euro. (Ich würde eine Wohnung bis 50 qm beziehen.)
    Das wären meine gesamten Ersparnisse,aber für ein Dach über dem Kopf würde ich dies
    bezahlen. Wenn ich keinen Job finden sollte (ich bin 59 Jahre alt und hatte Krebs) und ALG II beantragen müsste,
    würde es wohl schwierig. Wann spricht man von einer Bestandswohnung? Würde man mir ALG II verweigern und
    wie lange? Vielen Dank für eine Information. Mit besten Grüßen, Iris.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Iris,

      in Einzelfällen sollten Sie sich von einem Anwalt für Sozialrecht beraten lassen. Ob und wann von einer Bestandswohnung gesprochen werden kann bzw. ob dadurch der Anspruch auf ALG II entfallen würde, können wir leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Kim

    Hallo,

    Ich bekomme Ende November mein erstes Kind, und habe da ich ein paar Jahre im Ausland gelebt habe hier in Deutschland nicht gearbeitet, sondern eine Fernschule gemacht. Ich habe also kein Einkommen. Steht mir Arbeitslosengeld und Wohngeld zu? Wenn ja, müsste ich mich dann in der Agentur für Arbeit „Ausbildungsplatz suchend“ anmelden, um einen Antrag stellen zu können? Welche Unterlagen bräuchte ich dafür?

    Danke schonmal für die antwort!

  9. Lena

    Hallo
    Ich bin 20 Jahre alt und habe eine Ausbildung zur Tanzlehrerin begonnen. Ich musste für die Ausbildung von zuhause ausziehen und benötige dringen eine Wohnung.
    Ich verdiene jedoch brutto 320€ im Monat und kann damit weder Wohnung, essen und Fahrtkosten bezahlen. Meine Mutter hat 5 Kinder ist Alleinerziehend und kann mich finanziell nicht unterstützen. Bekomme ich Hartz 4 bzw was kann ich machen?
    Ich habe schon BAB beantragt aber nicht bekommen…

    Lg

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lena,

      Hartz 4 wird Auszubildenden nur in besonderen Härtefällen gezahlt. Wenden Sie sich diesbezüglich an das Jobcenter und lassen sich eine Einschätzung geben. Alternativ besteht die Möglichkeit, BAföG zu beantragen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Steffen

    Hallo,

    ich bin 41J. alt, ledig, Single, und lebe seit 4 Jahren in einem Zimmer im Haus meiner Eltern (beide Rentner). Ich zahle keine Miete, führe aber den Haushalt (Kochen, Garten, etc.), da beide chronisch krank sind (allerdings nicht offiziell pflegebedürftig o.ä.). Einkäufe für Lebensmittel tätige ich von meinem Konto, bekomme diese aber von meinen Eltern als Rückzahlung erstattet. Konten führen wir getrennt.

    Ist es richtig, dass diese Konstellation vom Job Center sehr wahrscheinlich als Haushaltsgemeinschaft gewertet wird?

    Nach einer Angestellten-Tätigkeit habe ich bisher größtenteils von meinem Ersparten gelebt. Jetzt ist das Ersparte jedoch aufgebraucht und ich wüsste deshalb gern,

    1. ob ich Anspruch auf ALGII habe, solange ich noch bei meinen Eltern wohne oder ob ich zuerst ausziehen müsste?
    2. ob bei einem Antrag auf ALGII meine Eltern verpflichtet sind, ihre Einkünfte/Vermögen offen zu legen?
    3. es ggf. eine Einkommens-/Vermögensgrenze seitens meiner Eltern gibt, ab der sie nicht verpflichtet sind, für mich zu sorgen (auch wenn sie es bisher quasi durch freie Kost und Logis getan haben)?

    Danke im Voraus für die Hilfe!

    P.S. Falls es relevant ist, die freiwillige Krankenversicherung habe ich immer selbst von meinem Konto gezahlt.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Steffen,

      Anspruch auf Alg 2 haben Sie grundsätzlich, wenn Sie das entsprechende Alter haben (über 15, kein Rentner), erwerbsfähig und hilfebedürftig sind. In einer Haushaltsgemeinschaft mit den eigenen Eltern, ist deren Vermögen unserer Kenntnis nach unerheblich. Relevant ist meist nur, ob sich der Wohnraum im Besitz der Eltern befindet, ob Sie sich an den Nebenkosten bzw. der Miete beteiligen o.ä. Beachten Sie, dass es im Einzelfall zu Abweichungen kommen kann.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Joerg

    Hallo,
    im November werde ich 63 Jahre.
    Da ich seit mehr als 6 Jahren Hartz IV erhalte, hat mich das Jobcenter aufgefordert die Rente vorzeitig (35 Jahre erfüllt) zu beantragen.
    Doch dann würde ich ca 150 Euro weniger im Monat zur Verfügung haben als jetzt.
    Bei meiner Miete mit Heizung (395 Euro) hätte ich dann nur noch ca. 250 Euro pro Monat zum Leben.
    Habe ich irgendeine Möglichkeit, finanzielle Hilfe zu erhalten oder kann ich der Aufforderung des Jobcenters widersprechen, ohne Probleme zu bekommen?
    Vielen Dank für eine Antwort!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Joerg,

      wenn als Rentner das Geld nicht für das Nötigste reichen sollte, können Sie immer noch die Grundsicherung im Alter beim Sozialamt beantragen.

      Für mögliche rechtliche Schritte gegen das Jobcenter konsultieren Sie bitte einen Anwalt, der Ihnen ausführliche und individuelle Rechtsberatung geben kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Klaus R.

    Guten Tag,

    mein Sohn ist selbstständiger Gerüstbauer. Er ist jetzt vom Gerüst gestürzt und liegt mit schweren Verletzungen im Krankenhaus. Er wird daher auch monatelang keine Einkünfte haben. Müssen wir als Eltern (sind beide Rentner) ihn für die einkunftslose Zeit finanziell unterstützen oder kann er einen Antrag auf Aufstockung stellen?

    Bereits jetzt danke für Ihre Antwort.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Klaus,

      dies hängt von verschiedenen Faktoren ab: Zahlt die Krankenversicherung ein Krankengeld? Gibt es eine Berufsunfähigkeitsversicherung? Sofern er hier keine Unterstützung bekommt, kann er in der Regel Grundsicherung beantragen. Lassen Sie sich am besten bei der Caritas oder einer ähnlichen sozialen Einrichtung beraten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Simone W.

    Hallo
    ich habe mal eine frage ich habe den Schwerbeschädigtenausweis 50% g bekommen. Da in meiner Wohnung noch eine alte DDR Badewanne steht die sehr hoch ist ,wo man sehr schlecht reinsteigen kann. Möchte ich in eine Wohnung ziehen mit Dusche und die in Erdgeschoß ist. Da ich aber Hartz4 und Arbeitslosen 1 bekomme kann ich den Umzug mir nicht leisten . Bei anfragen der Leistungsabteilung Hartz4 um Geld für den Umzug was ich in raten natürlich zu rückzahlen würde sage man mir Sie könnte nicht helfen . Meine Frage stimmt das.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Simone,

      entscheiden ist, ob das Amt Ihre Umzugsgründe anerkennt. Wenn es dies nicht tut, werden die Kosten nicht übernommen. Wenn Sie sich unfair behandelt fühlen, sollten Sie vielleicht einen Anwalt aufsuchen, der Sie rechtlich beraten kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Bianca W.

    Hallo ich habe eine Frage ein Freund von mir hatte Arbeit bekommt kein Arbeitslosengeld da er eine Abmahnung bekommen hat. Er hat eine Sperre von 12 Wochen bekommen. Was kann er tun das er überleben kann er hat kein Geld mehr. Ich würde mich über eine Antwort sehr freuen LG Bibi

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bianca,

      ihr Freund kann sich an die Agentur für Arbeit oder das Jobcenter wenden. Besteht eine Notlage, ist es ggf. möglich, Lebensmittelgutscheine zu erhalten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Petra W.

    Ich möchte kein Kommentar schreiben, ich habe eine Frage ich bin 62 Jahre habe ein Schwerbeschädigtenausweis 50% und möchte wissen ob mir ein Mehrbedarf zusteht und wie ich ihn beantragen kann.
    Ich habe schon mehreres über Mehrbedarf gelesen aber konnte nicht lesen ob es für mich auch zutrifft.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Petra,

      in unserem Text lesen Sie alle notwendigen Infos zum Mehrbedarf. Wichtig ist, dass Sie erwerbsfähig sind und zusätzlich an einer Maßnahme zur Teilhabe am Arbeitsleben oder an einer beruflichen Wiedereingliederung teilnehmen. Der Bezug des Gründungszuschusses oder Hilfe zur Aufnahme einer schulischen Ausbildung zählt ebenfalls als Voraussetzung für den Mehrbedarf für Behinderte. Beantragen können Sie den Mehrbedarf beim zuständigen Jobcenter mittels eines Dreizeilers inkl. Begründung und Nachweisen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Sabdra

    Hallo
    Eine Frage Ich bin Verheiratet mein mann Arbeitet und ich bin Mutter und Hausfrau meine kinder sind 5 und 2 Jahre…
    Leider hab ich keine Arbeit weil sich nichts finden lässt wo ich mit Kinder beschaffen kann… Den noch drehen wir jeden Cent um und am ende haben wir nach alle Abzüge 100euro zum.Leben… Kann ich da Harz 4 oder sonstige Zulagen veantragen???

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sabdra,

      Hartz 4 beantragen darf grundsätzlich jeder. Allerdings wird das Einkommen Ihres Mannes dabei berücksichtigt. Sollten Sie keinen Anspruch auf Hartz 4 haben, können Sie auch Wohngeld oder einen Kinderzuschlag beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Nadine

    Hallo,
    Ich habe eine Frage. Meine Mama ist 60 Jahre und ist gesundheitlich nicht mehr in der Lage zu arbeiten. Sie bezog seit einigen Jahren schon Hartz 4.Jetzt hat sie die Rente auf Zeit durch ,rückwirkend für 2 Jahre. Das Geld was sie von der Rentenkasse rückwirkend bekommen sollte wurde komplett eingezogen. Sie bekommt ca 400 Euro Rente. Und 280 von Amt. Ihre Miete kostet 380 Euro. Jetzt wurde auch noch die Krankenkasse still gelegt und diese möchte eine hohe Zahlung von meiner Mutter von ca 4000 Euro. Neue Wohnung wird schon gesucht. Meine Mutter ist schmerzpatientin und Herz krank, darf das alles so sein.?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadine,

      wenn der Regelsatz monatlich ausgezahlt wurde und die rückwirkende Rente über diesem Satz liegt, kann dieser vom Jobcenter eingezogen werden. Ihre Mutter sollte sich diesbezüglich am besten an die Krankenkasse wenden und erfragen, wofür diese hohen Kosten verlangt werden und einen gemeinsamen Nenner finden. Im Zweifelsfall können Sie auch einen Anwalt zu Rate ziehen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. harald l.

    hallo harz 4 team
    das jobcenter in fürth hat mich aus der krankenkasse rausgeworfen mit der begründung das ich nicht mehr vermittelbar sei . ich bin 90 prozent schwerbehindert und muss dringend ins krankenhaus. dürfen die das was kann ich dagegen tun .bitte helfen sie mir

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Harald,

      wenn Sie nicht mehr erwerbsfähig sind, können Sie statt Hartz 4 die Grundsicherung bei Erwerbsminderung (nach dem SGB 12) erhalten. Auch hier werden Ihnen die Beiträge für die Krankenkasse gezahlt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Gundi

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    unsere Enkeltochter (wird im April 15) lebt seit 10 Jahren bei uns und hat bisher Hilfe zum Lebensunterhalt (SGB XII) erhalten, da beide Eltern keinen Unterhalt zahlen und SGB II Empfänger sind und wir nur ein geringes Einkommen haben.
    Mein Mann arbeitet wegen Schwerbehinderung nur halbtags, netto 1000 Euro und bekommt zusätzlich eine halbe Erwerbsminderungsrente von 450 Euro, ich habe einen Minijob, abzüglich Fahrtkosten von ca. 200 Euro. Miete inkl. Nebenkosten 710 Euro, Strom, Telefon 150 Euro.
    Da die SGB XII Leistung nur bis zum vollendeten 15. Lebensjahr gezahlt wird, sollen wir nun einen SGB II Antrag stellen. Muss unsere Enkeltochter diesen stellen oder wir? Sind wir eine Bedarfsgemeinschaft oder eine Haushaltsgemeinschaft oder eine Wohngemeinschaft? Für die Beantwortung meiner Fragen bedanke ich mich.

    Mit freundlichen Grüßen
    Gundi

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gundi,

      Sie bilden mit Ihrer Enkeltochter normalerweise keine Bedarfs- sondern eine Haushaltsgemeinschaft. Das bedeutet: Ihre Enkeltochter kann einen Antrag auf ALG 2 stelle und kann dies erhalten, sobald sie das 15. Lebensjahr vollendet hat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Gundi

        Hallo Team,

        vielen Dank für die schnelle Rückantwort.

        Mit freundlichen Grüßen
        Gundi

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