Privatinsolvenz bei Hartz-4-Bezug – Wie läuft das Verfahren ab?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Privatinsolvenz in Kürze

Was ist die Privatinsolvenz?

Die Privatinsolvenz ist ein Verfahren, bei dem eine zahlungsunfähige Privatperson über eine bestimmte Zeit Teile ihres Vermögens und ihrer Einkünfte an die Gläubiger abtreten muss. Hält sich die Person während dieser Zeit an alle Auflagen, werden ihr nach Abschluss der Insolvenz die restlichen Schulden erlassen.

Was sind die Voraussetzungen, um eine Privatinsolvenz anzumelden?

Die Privatinsolvenz steht nur Personen offen, die nicht selbstständig sind bzw. waren. Ausnahmen gibt es jedoch für Selbstständige mit weniger als 20 Gläubigern. Außerdem müssen Schuldner zunächst eine außergerichtliche Einigung versuchen, ehe sie die Insolvenz anmelden können. Mehr dazu lesen Sie hier.

Wie lange dauert eine Privatinsolvenz?

In der Regel beträgt die Dauer drei Jahre, wenn der Insolvenzantrag ab dem 1. Oktober 2020 gestellt wurde.

Was müssen Sie im Falle einer Privatinsolvenz beachten?

Privates Insolvenzverfahren: Diesen Ablauf müssen Sie beachten
Privates Insolvenzverfahren: Diesen Ablauf müssen Sie beachten

Immer mehr Menschen geraten ohne eigenes Verschulden in finanzielle Schwierigkeiten. Ein Arbeitsplatz wird gestrichen, ein Einkommen entfällt und schon schnappt die „Schuldenfalle“ zu. Gerade Hartz-4-Empfänger sind häufig betroffen, da es nur selten möglich ist, mit dem Regelsatz alle laufenden Kosten, die mit dem Einkommen problemlos gezahlt werden konnten, weiter zu tragen.

Können Bezieher von ALG-2-Leistungen ihre Rechnungen nicht mehr bezahlen, besteht die Gefahr, dass der Gläubiger die Pfändung des privaten Besitzes oder des Gehalts des Schuldners anordnet. Möchten sie dies verhindern, ist die Privatinsolvenz oft die einzige Option, um aus dieser oft aussichtslos erscheinenden Situation wieder herauszukommen.

Viele Menschen wissen jedoch nicht, was auf sie zukommt, wenn sie diesen Weg beschreiten. Was ist eine Privatinsolvenz überhaupt genau? Brauchen sie professionelle Hilfe? Was müssen Hartz-4-Empfänger bei der Privatinsolvenz beachten? Wie wird der Antrag gestellt, wenn Sie sich privat insolvent melden möchten? Diese und weitere Fragen möchten wir im Folgenden beantworten.

Was bedeutet Privatinsolvenz genau?

Viele Personen, die mit dem Thema noch nicht in Berührung gekommen sind, mögen sich folgende Frage stellen: „Was heißt Privatinsolvenz eigentlich genau?“. Kann jemand seine Schulden – beispielsweise für Kredite – nicht begleichen, gilt diese Person als zahlungsunfähig. Die Privatinsolvenz dient dazu, dass die betroffene Person nach einer gewissen Zeit von ihren Schulden befreit wird. Hierzu muss sie jedoch zunächst über einen festgelegten Zeitraum einen Teil ihres Einkommens und Vermögens den Gläubigern zukommen lassen.

Bei einer privaten Insolvenz kann Sie ein Rechtsanwalt beraten
Bei einer privaten Insolvenz kann Sie ein Rechtsanwalt beraten

Demnach hat die Privatinsolvenz die Bedeutung, dass der Hartz-4-Empfänger nur einen Teil seiner Schulden abzahlen muss. Hält er sich an die Regeln, die zuvor vom Gericht aufgestellt wurden, werden ihm die restlichen Schulden erlassen. Ist dies der Fall, kann ein finanzieller Neuanfang gestartet werden.

Die sogenannte Insolvenzordnung, die in Deutschland am 01.01.99 in Kraft trat, stellt die gesetzliche Grundlage für dieses Verfahren dar.

Diese besagt, dass auch Hartz-4-Empfänger nach Abschluss eines Insolvenzverfahrens von den dort festgestellten Verbindlichkeiten nach Ablauf einer sogenannten Wohlverhaltensperiode von drei Jahren befreit werden können. Dies gilt für alle Insolvenzverfahren, die ab dem 1. Oktober 2020 angemeldet wurden bzw. werden.

Die Privatinsolvenz bietet sich nur für natürliche Personen an. Für juristische Personen – hierzu gehören beispielsweise Firmen und Unternehmen – gelten andere Regeln.

Sonderregelungen für Insolvenzverfahren, die bis zum 30. September 2020 angemeldet wurden

Für Verfahren, die vor Oktober 2020 angemeldet wurden, beträgt die Dauer des Verfahrens hingegen sechs Jahre. In diesen Fällen besteht jedoch die Möglichkeit, dass Schuldner schon nach weniger als sechs Jahren ihre Schulden loswerden können. Kann der Hartz-4-Empfänger innerhalb von drei Jahren 35 Prozent der Forderungen sowie die Verfahrenskosten bezahlen, ist er schon in der Hälfte der Zeit schuldenfrei.

Die Laufzeit kann außerdem in bestimmten Fällen von sechs auf fünf Jahre verkürzt werden. Können Sie innerhalb von fünf Jahren die Verfahrenskosten bezahlen, kann das Verfahren schon zwölf Monate früher abgeschlossen werden. Diese Möglichkeit ist vor allem für ALG-2-Empfänger, die über wenig pfändbares Einkommen verfügen, interessant.

Voraussetzungen für die Privatinsolvenz

Das Verfahren der Privatinsolvenz hat eine Dauer von sechs Jahren
Das Verfahren der Privatinsolvenz hat eine Dauer von sechs Jahren

Möchten Hartz-4-Empfänger das Insolvenzverfahren privat anmelden, können sie dies nicht ohne Weiteres tun. Vielmehr müssen sie einige Bedingungen erfüllen. So müssen die Schulden auf Dauer über dem Einkommen der Person liegen. Lässt sich also absehen, dass der Schuldner die fälligen Beträge in naher Zukunft wieder zahlen kann, weil er beispielsweise eine neue Arbeitsstelle aufnimmt, so besteht keine Möglichkeit einer Privatinsolvenz.

Eine weitere Bedingung besteht darin, dass die Schuldenverhältnisse überschaubar sein müssen, wenn der Hartz-4-Empfänger in der Vergangenheit selbstständig tätig war oder weiterhin selbstständig ist. Das bedeutet, dass der Schuldner nicht mehr als 19 Gläubiger haben darf. Außerdem dürfen keine Forderungen aus Arbeitsverhältnissen mehr bestehen, die während der Selbstständigkeit entstanden sind.

So läuft das Privatinsolvenzverfahren ab

Bei der Privatinsolvenz sind verschiedene Schritte zu durchlaufen, bis der Schuldner schließlich von seiner Restschuld befreit werden kann. Im Folgenden gehen wir näher auf den Ablauf des Verfahrens ein.

Versuch eines außergerichtlichen Schuldenbereinigungsverfahrens

Schuldner können das Insolvenzverfahren, welches privat abläuft, nicht sofort in die Wege leiten. In einem ersten Schritt müssen Hartz-4-Empfänger zunächst versuchen, eine außergerichtliche Einigung mit den Gläubigern zu erzielen.

Hierzu muss sich der Schuldner an einen Rechtsanwalt oder eine Schuldnerberatung wenden, wenn er den Forderungen der Gläubiger nicht mehr nachkommen kann. Nur mit dieser professionellen Hilfe können die weiteren Schritte der Privatinsolvenz eingeleitet werden.

Die Schuldnerberatung bzw. der Rechtsanwalt übernimmt im Anschluss folgende Aufgaben:

Bevor Sie die private Insolvenz anmelden können, ist zunächst ein außergerichtlicher Vergleich anzustreben.
Bevor Sie die private Insolvenz anmelden können, ist zunächst ein außergerichtlicher Vergleich anzustreben.
  • Aufnahme der Gläubiger, Anforderung von Forderungsaufstellungen und zugrunde liegenden Verträgen
  • Unterbreitung eines Schuldenbereinigungsplanes (auch Vergleich genannt)

Der Schuldenbereinigungsplan dient dazu, die Privatinsolvenz zu umgehen. In diesem wird die Höhe der rückständigen Zahlungen aufgeführt. Anschließend werden die Gläubiger kontaktiert. Es soll angestrebt werden, dass der Betroffene seine Schulden in Raten abzahlt oder nur einen Teil der Rückstände begleicht.

Wenn jedoch ein einziger Gläubiger diesen Plan ablehnt, gilt das Vorgehen als gescheitert und die Voraussetzung zur Antragstellung für das Insolvenzverfahren ist gegeben.

Zusätzlich zum Schuldenbereinigungsplan muss die beratende Stelle einen Nachweis für die durchgeführte außergerichtliche Schuldnerberatung ausstellen.

Gerichtliches Schuldenbereinigungsverfahren

Nun hat der ALG-2-Empfänger sechs Monate Zeit, seinen Antrag auf Insolvenzeröffnung bei dem zuständigen Insolvenzgericht zu stellen. Bezüglich der Frist bei der Privatinsolvenz ist der Zeitpunkt der Ablehnung des Schuldenbereinigungsplans, also das Scheitern des Vergleichs, maßgeblich. Aus dem Antrag geht hervor, in welcher Einkommenssituation sich der Betroffene befindet. Weiterhin reicht er anliegend den zuvor unterbreiteten Schuldenbereinigungsplan ein und muss darlegen, warum die außergerichtliche Einigung gescheitert ist.

Das Gericht entscheidet dann darüber, ob der eingereichte Plan den Gläubigern nochmals unterbreitet wird (sog. gerichtlicher Schuldenbereinigungsplan). Hier gilt: Lehnt mehr als die Hälfte der Gläubiger den Plan ab, ist auch der gerichtliche Schuldenbereinigungsplan gescheitert.

Es ist aber genauso gut möglich, dass das Gericht den Schuldenbereinigungsplan nicht an die Gläubiger sendet, da es diesen für aussichtslos erachtet (z. B. wenn ein sog. Nullplan vorliegt, also wenn nicht mit Zahlungen zu rechnen ist).

Eröffnung des Insolvenzverfahrens

Es ist nötig, dass Sie die Privatinsolvenz vor Gericht beantragen.
Es ist nötig, dass Sie die Privatinsolvenz vor Gericht beantragen.

Im Anschluss kann der Schuldner dann die Insolvenz privat anmelden. Dies ist beim zuständigen Gericht zu erledigen. Zeitgleich ist ein Antrag auf Restschuldbefreiung zu stellen.

Das Gericht entscheidet anschließend, ob es dem Antrag zustimmt und ob es am Ende des Verfahrens zu einer Restschuldbefreiung kommen kann.

Nachdem das Verfahren eröffnet wurde, wird ein Treuhänder bestimmt. Dies kann vom Gericht vorgenommen werden, allerdings haben auch der Schuldner und die Gläubiger die Möglichkeit, einen Treuhänder vorzuschlagen. Dieser ist dafür zuständig, das vorhandene Vermögen und Einkommen des Hartz-4-Empfängers zu verwalten und einen Teil der Schulden im Zuge der Privatinsolvenz zu begleichen.

Wohlverhaltensperiode

Es schließt sich die sogenannte Wohlverhaltensperiode an. Diese dauert in der Regel drei Jahre. Der Schuldner muss während dieses Zeitraums zeigen, dass er keine weiteren Schulden mehr verursacht. Außerdem muss er sich an die folgenden Grundregeln halten, wenn er die Privatinsolvenz erfolgreich abschließen und am Ende von der Restschuldbefreiung profitieren möchte:

  • Alle Gläubiger müssen gleich behandelt werden, keiner darf bevorzugt werden. Aus diesem Grund sind alle Ratenzahlungen einzustellen.
  • Sie müssen den pfändbaren Teil Ihres Einkommens an den Treuhänder abgeben. Erhalten Sie jedoch Hartz-4-Leistungen, liegt in der Regel kein pfändbares Einkommen vor. Die Restschuldbefreiung ist trotzdem möglich.
  • Der Hartz-4-Empfänger muss alle Veränderungen sowohl dem Treuhänder als auch dem Gericht melden. Nimmt er also beispielsweise eine Arbeit auf oder zieht er um, so muss er die zuständigen Stellen darüber informieren.
  • Personen, die ALG 2 beziehen, sind dazu verpflichtet, sich um eine berufliche Tätigkeit zu bemühen. Wird eine Stelle als zumutbar bewertet, so muss diese angenommen werden.
  • Wurde der Schuldner wegen einer Insolvenzstraftat rechtskräftig zu einer Geldstrafe von mehr als 90 Tagessätzen oder zu einer Freiheitsstrafe von mehr als drei Monaten verurteilt, so kann die Restschuldbefreiung versagt werden.
  • Gleiches gilt bezüglich der Insolvenz einer Privatperson, wenn diese vorsätzlich oder grob fahrlässig falsche Angaben über ihre wirtschaftlichen Verhältnisse gemacht hat, um etwa Leistungen aus öffentlichen Mitteln zu beziehen.

Verstößt der Schuldner gegen diese Regeln, findet keine Restschuldbefreiung statt. Das bedeutet, dass das gesamte Verfahren umsonst war.

Ende der Privatinsolvenz

Am Ende der Privatinsolvenz sind nicht unbedingt alle Schulden getilgt.
Am Ende der Privatinsolvenz sind nicht unbedingt alle Schulden getilgt.

Die Insolvenz endet in der Regel automatisch nach drei Jahren. Wurden die Forderungen der Gläubiger beglichen und auch die Kosten für das Verfahren bezahlt, ist jedoch auch schon ein vorzeitiger Abschluss des Verfahrens möglich.

Das Gericht trifft dann eine abschließende Entscheidung bezüglich der Restschuldbefreiung. Ist diese positiv, werden die übrigen Schulden erlassen. Die Gläubiger können dann keine weiteren Forderungen mehr stellen.

Beachten Sie jedoch, dass sich nicht alle Schulden durch eine Privatinsolvenz loswerden lassen. Zu den betroffenen Posten zählen unter anderem:

  • Unterhalt
  • Hinterzogene Steuern
  • Geldstrafen oder Schadenersatzforderungen nach Diebstahl oder Körperverletzung

Was kostet eine Privatinsolvenz?

Hartz-4-Empfänger sollten daran denken, dass eine Privatinsolvenz auch Kosten verursacht. Hierzu gehören zum einen die Kosten für das Gericht und den Treuhänder. Wie hoch diese ausfallen, lässt sich nicht pauschal sagen. Vielmehr hängen diese von der Insolvenzmasse ab. Je größer diese ist, desto höher werden die Kosten. Meist besteht die Option, diese Kosten mit einer Ratenzahlung zu begleichen.

Viele Betroffene fragen sich: "Was bedeutet die Privatinsolvenz für mich?"
Viele Betroffene fragen sich: „Was bedeutet die Privatinsolvenz für mich?“

Zum anderen müssen Betroffene den Anwalt bzw. die Schuldnerberatung für den Versuch der außergerichtlichen Einigung bezahlen. Personen mit geringem Einkommen, zu denen Hartz-4-Empfänger zählen, haben jedoch die Möglichkeit, hierfür einen Beratungshilfeschein zu beantragen.

Wird dem stattgegeben, rechnet der Anwalt bzw. die Schuldnerberatung direkt mit dem Gericht ab. Für die Person, die die Privatinsolvenz anmelden möchte, ist lediglich eine Gebühr von zehn Euro zu zahlen, die allerdings auch erlassen werden kann.

Außerdem müssen auch trotz Beratungshilfe die Antragstellung sowie die Vertretung im Insolvenzverfahren durch den Anwalt vom Hartz-4-Empfänger bezahlt werden. Ein Anwaltszwang besteht jedoch nicht, diese Kosten sind also vermeidbar.

Ein Anspruch auf Übernahme der Prozesskosten besteht nicht. Stattdessen können Personen aber die Stundung der entstandenen Kosten beantragen.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (28 votes, average: 4,10 out of 5)
Privatinsolvenz bei Hartz-4-Bezug – Wie läuft das Verfahren ab?
Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

21 Gedanken zu „Privatinsolvenz bei Hartz-4-Bezug – Wie läuft das Verfahren ab?

  1. Sevgi

    Schön Guten Morgen,
    Jobcenter hat mich falsch informiert und mir 1445,00€ zuviel gezahlt. Ich habe diese rechtzeitig gemeldet kam keiner Antwort, dann hat meiner Schuldnerberater hat diese gemeldet kam wieder keiner Antwort, dann wurde alles an das Amtsgericht weitergeleitet und mein Treuhändler hat diese auch wieder gemeldet ohne Erfolg.
    Nach 12 Monaten erhalte ich ein Schreiben dass bei mir zuviel bezahlt worden ist und dass Jobcenter diese anrechnen wird.Da ich aber Insolvenz abgegeben habe! bin ich hinter her gelaufen.
    Nach halbes Jahr hat Jobcenter akzeptiert aber teilt mit dass meiner Kinder nicht Insolvenz abgegeben hat und deswegen dass ein teil von dieser Forderung angerechnet wird von meiner Kinder. ist das normal?

  2. Martin

    Hallo,

    Ich hab mal ne Frage bezüglich der 5-Jahresregelung bei Privatinsolvenz. Wenn ich innerhalb von 5 Jahren
    die Verfahrenskosten bezahlen kann, kann das Gericht die Verfahrensdauer auf 5 Jahre senken. Habe ich das richtig verstanden? Demnach sind die gerichtlichen Kosten also Teil der Schulden aus der Insolvenz oder muß ich
    diese aus meinem Freibetrag leisten. Ich vertsehe die Logik nicht. Wenn ich nachweislich Geld aus meinem Freibetrag übrig hätte, wäre dies doch wieder Geld aus der „Insolvenzmasse“, oder nicht?

    schweres Thema! Ich hoffe Ihr habt eine Antwort für mich.

    Vielen Dank im Vorraus

    Martin C

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Martin,

      unserer Kenntnis nach verhält es sich bei der Privatinsolvenz so, dass zunächst geprüft wird, ob die Insolvenzmasse ausreicht, um die Verfahrenskosten zu decken. Allerdings können diese bei geringem Einkommen auch gestundet werden. Das heißt, der Betrag wird gewissermaßen während der Privatinsolvenz „abgestottert“ und dabei vorrangig von der Insolvenzmasse abgeführt (nicht vom Freibetrag). Erkundigen Sie sich sicherheitshalber direkt bei einer Schuldnerberatung.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Lüth p.

    Ich bin von 2015 bis 2018 in der privatinsolvenz gewesen und wurde von der restschuld befreit. Ich habe von 2014 eine Forderung vom jobcenter die mit in die Insolvenz Asse fliesste. Jetzt hatte ich ein Guthaben aufgrund der Auszahlung meiner Mietkaution die ich auch jeden Monat abzahlte. Jetzt hat das jobcenter das Geld einbehalten wegen niedergeschlagenen Forderungen obwohl die mit in der Insolvenz waren. Dürfen die das Geld einfach einbehalten??? Oder muss es an mich ausgezahlt werden.

  4. Erdinc S.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    ich befinde mich bereits seit Mitte 2014 in der IN. Meine Selbstständigkeit ist durch den IN-Verwalter freigegeben worden. Seit 1. Juni beziehe ich das ALG II und werde mein Gewerbe in Kürze abmelden.

    Zu meiner Frage,
    Muss ich dem IN-Verwalter den ALG II Empfang mitteilen?

    Vielen Danke für Ihre Mithilfe.

    Mit freundlichen Grüßen
    Eddie

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Erdinc,

      Sie sollten Ihrem Insolvenzverwalter schon mitteilen, dass Sie Hartz 4 empfangen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. O. J.

    hallo, J. mein Name ich habe das Formular für die privat Insolvenz ausgefüllt und per Post zurückgeschickt ich bräuchte einen Nachweis das sie das in den Händen haben mfg O.J.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      wir führen an dieser Stelle keine Privatinsolvenzen durch. Bitte prüfen Sie, an wen Sie einen entsprechenden Antrag gesendet haben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Marina

    Hallo, um mich über Wasser und meine Rechnungen bezahlen zu können, habe ich die finanzielle Hilfe von der Familie und von Freunden in Anspruch genommen. Aber jetzt bin ich völlig zahlungsunfähig, weil ich die monatlichen Kosten für mein kleines Eigenheim und andere Betriebskosten von der Sozialhilfe in Höhe von 504 Euro nicht mehr bezahlen kann. Mein kleines Haus hat 48 m2 und mein Grundstück ca. 1400 m2. Muss ich damit rechnen, dass ich mein Haus verliere? Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marina,

      hinsichtlich eines Eigenheims gibt es bestimmte Richtwerte, innerhalb derer sich die Größe des Hauses und auch des Grundstücks bewegen sollten. Im ländlichen Bereich sind diese Zahlen normalerweise höher, während innerhalb einer Stadt kleinere Flächen gewährt werden. Die Größe Ihres Hauses stellt normalerweise kein Problem dar, allerdings könnte das Grundstück mit einer Größe von 1400 m² aus den Richtwerten herausfallen und somit vom Jobcenter nicht genehmigt werden. Gewährt werden im ländlichen Bereich normalerweise nur Grundstücksgrößen bis 800 m² – Ausnahmen sind allerdings möglich. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Köhler

        Ich habe mal gehört, dass ein Grundstück ***verwertbar*** sein muss. Also hier eine Teilung zu einer Quadratmetergröße, die man als Harzt4 Empfänger haben darf, nötig werden kann. Die Überzähligen Quadratmeter veräußert werden müssen, will man wohnen bleiben. Dafür muss das Grundstück aber so geschnitten sein und im Flur liegen, dass es ebenfalls über eine Zuwegung verfügt, damit der neue Besitzer das so abgeteilte und verkaufte Grundstück überhaupt erreichen kann. Man muss auch beachten, dass das abgeteilte Grundstück in diesem Fall nicht erschlossen ist und hypothetische Grundstückspreise hier nicht angesetzt werden können. Eine Wiese hat vielleicht 0,20 Euro/ qm und keine 80 Euro/qm wie Bauland im Wert! All das muss man beachten, auch der Jobcentermitarbeiter. Das sind ja keine Immobilienfachwirte! Ist das alles nur schwer möglich, stellt sich die Sache als „unverwertbar“ dar. Dann muss man die überzähligen Quadratmeter nicht verkaufen… Ich bin aber kein Anwalt, hab das nur mal gehört… Wer die Kosten übernimmt, die beim Vermesser, Notar und Ämter anfallen, wie hoch die sind und wer diesen überhaupt beauftragt, weiß ich ebenso nicht. Das Für und Wider muss immer abgewogen werden. Viele Grüße Köhler

  7. Marcel

    Guten tag ich habe 3 gläubiger einmal 1100Euro einmal 450 Euro und einmal 400 Euro. Und kann es nicht zahlen mit mein alg2 regelsatz. Nun kamen schon Briefen wegen pfänden da wir selbst nur das nötigste haben und nicht alles verlieren wollen alleine schon wegen den Kindern. Ist die letzte Chance die Insolvenz. Was muss ich machen wo muss ich hingehen deswegen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marcel,

      Sie sollten sich an einen Anwalt bzw. eine Schuldnerberatung wenden, um zunächst einen Schuldenbereinigungsplan aufzustellen. Mit diesem kann die Privatinsolvenz möglicherweise verhindert werden. Funktioniert dies nicht, müssen Sie eine Insolvenzeröffnung beim Gericht einreichen, woraufhin das Verfahren eröffnet werden kann. Lassen Sie sich dabei unbedingt von einem Experten beraten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Bettina Z.

    Muss ich den Rechtsanwalt sechs Jahre als Harz 4 Empfänger bezahlen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bettina,

      eine Beratung sowie Vertretung durch einen Rechtsanwalt kann mithilfe eines Beratungshilfescheins eingeholt werden. Für Hartz-4-Empfänger ist dieser mit einer Gebühr von maximal 10 Euro belegt. Benötigen Sie im gerichtlichen Verfahren Unterstützung, können Sie Prozesskostenhilfe beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Fläming

    Was ist wenn man aus der Insolvenz austreten möchte ?
    Was für konsequentzen kommen auf einem zu ?
    Der Insolvenz Verwalter will KFZ Brief haben ?!
    Muss der Ausgehändigt werden ?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Fläming,

      wenden Sie sich mit Ihrem Problem bitte an einen Anwalt, der sich im Insolvenzrecht gut auskennt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. silvana s.

    hallöchen ich habe am 1.4.2015 mich selbständig gemacht und am 22.7.16 den öaden wieder zu gemacht in der zeit habe ich schulden durch den laden in der höhe von 25.000 euro aufgebaut ich weiß nicht mehr weiter und komme da nicht raus. ich beziehe grad hartz 4 und habe auch 2 kleine kinder. ich brauche dringend hilfe

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Silvana,

      Sie sollten sich an eine Schuldnerberatung in Ihrer Nähe wenden, um Ihr Problem zu lösen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. A.Walter

    Guten Tag, mein Name ist Frau Walter ich bin drogenabhängig und nehme Canabis,habe schon eine Therapie angefangen in Bremen,nun steht eine Langzeittherpie bevor. Da ich auch hoch Verschuldet bin habe ich mich an eine Schuldnerberatung gewand und denen meine Unterlagen vorgelegt,und ich habe einen Antrag für Kostenübernahme bekommen mit dem ich auch zum Jobcenter gegangen bin. Nun hat man mir dort gesagt das ich erst die Langzeittherapie machen sollte,und den Antrag auf Kostenübernahme abgelehnt hat ist das rechtens ich weiß nicht mehr ein und aus, gibt es ein Weg das die die Kosten Übernehmen müssen?
    Mit freundlichen Gruß A. Walter

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frau Walter,

      wir können Ihnen leider keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich mit Ihrem Anliegen bitte an einen Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert