Gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen – So funktioniert es!

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Widerspruch gegen Sanktionen in Kürze

Kann ich Widerspruch gegen Hartz-4-Sanktionen einlegen?

Ja. Sie können innerhalb von vier Wochen schriftlich Widerspruch gegen Hartz-4-Sanktionen einlegen.

Hat der Widerspruch eine aufschiebende Wirkung?

Nein. Der Widerspruch hat keine aufschiebende Wirkung. Somit treten die Hartz-4-Sanktionen zunächst einmal in Kraft.

Wie muss der Widerspruch aussehen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie einen Widerspruch gegen Sanktionen vom Jobcenter formulieren können.

Wie können Sie gegen Hartz-4-Sanktionen vorgehen?

Gegen ungerechtfertigte Sanktionen bei Hartz 4 kann Widerspruch eingelegt werden.
Gegen ungerechtfertigte Sanktionen bei Hartz 4 kann Widerspruch eingelegt werden.

Die Grundsicherung für Arbeitsuchende – auch Arbeitslosengeld (ALG) II oder kurz Hartz 4 genannt – unterstützt Menschen, die alleine nicht oder nur teilweise dazu in der Lage sind, für ihren Lebensunterhalt selbst aufzukommen. Im Gegenzug werden Hartz-4-Empfängern jedoch auch Pflichten auferlegt, die zu erfüllen sind.

Wer diesen Verpflichtungen nicht nachkommt – etwa indem sich ein Betroffener weigert, eine zumutbare Arbeit anzunehmen – können Strafen verhängt werden. Hierbei handelt es sich in der Regel um eine Kürzung des ALG 2. Bei der ersten Pflichtverletzung werden laut § 31a des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) vom Regelsatz, der dem Hartz-4-Empfänger normalerweise zusteht, 30 Prozent abgezogen.

Nicht immer sind diese Maßnahmen jedoch gerechtfertigt. Viele Betroffene fragen sich, was sie in einer solchen Situation unternehmen können. Haben Sie Einwände gegen die Entscheidung, die vom Jobcenter getroffen wurde, haben Sie die Möglichkeit, gegen die Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einzulegen. Was dabei zu beachten ist, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Wer kann gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen?

Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einzulegen.
Jeder Betroffene hat die Möglichkeit, gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einzulegen.

Legt das Jobcenter fest, dass Ihre Hartz-IV-Leistungen gekürzt werden sollen, wird Ihnen ein sogenannter Sanktionsbescheid zugestellt. In diesem wird Ihnen unter anderem mitgeteilt, wie hoch die Kürzung der Leistungen ausfällt, wann diese beginnt und wie lange sie andauern wird.

Bei diesem Bescheid handelt es sich um einen sogenannten Verwaltungsakt. Betroffene haben aus diesem Grund ein gesetzlich verbrieftes Recht dazu, Widerspruch einzulegen – auch gegen eine Hartz-4-Sanktion.

Haben Sie also Bedenken, dass die Sanktion gerechtfertigt ist, sollten Sie dies dem Jobcenter mitteilen.

Sanktionen bei Hartz 4: Wann kann Widerspruch eingelegt werden?

Der Bescheid, der Sie über die Leistungskürzung informiert, muss über eine sogenannte Rechtsbehelfsbelehrung verfügen. In dieser ist vermerkt, in welcher Form und bis zu welchem Zeitpunkt Sie gegen die Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen können. In der Regel beträgt diese Frist vier Wochen.

Das ist zu beachten, wenn Sie Widerspruch gegen eine Hartz-4-Sanktion beim Jobcenter einlegen

Möchten Sie gegen die vom Jobcenter angeordnete Sanktion Widerspruch einlegen, müssen Sie sich zum einen an die in der Rechtsbehelfsbelehrung genannte Frist halten. Sie sollten also nicht zu lange warten, bis Sie reagieren. Ist der vierwöchige Zeitraum abgelaufen, ist kein Widerspruch gegen eine Sanktion bezüglich des ALG 2 mehr möglich.

Legen Sie gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch ein, muss die festgelegte Frist gewahrt werden.
Legen Sie gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch ein, muss die festgelegte Frist gewahrt werden.

Es ist vonnöten, dass Sie den Widerspruch gegen die Sanktionen bei Hartz 4 schriftlich aufsetzen. Überlegen Sie im Vorhinein gut, wie Sie das Schreiben formulieren und welche Begründungen Sie dafür angeben können, dass die Leistungskürzungen ungerechtfertigt sind. Wenn möglich, sollten Sie auch Beweismittel, wie etwa ärztliche Atteste, in Kopie beifügen.

Wenn Sie gegen die Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen, können Sie das aufgesetzte Schreiben zum einen persönlich beim Jobcenter abgeben.

Sie sollten eine Kopie des Schriftstückes anfertigen und sich darauf vermerken lassen, wann Ihr Widerspruch eingegangen ist.

Zum anderen besteht die Option, dass Sie das Schreiben per Post versenden. Hierbei sollten Sie sich für ein Einschreiben entscheiden. So haben Sie einen Nachweis darüber, dass Sie den Widerspruch fristgerecht eingelegt haben.

Muster: Gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen

Im Folgenden finden Sie ein Muster für den Widerspruch gegen Hartz-4-Sanktionen. Bedenken Sie, dass es sich hierbei lediglich um eine Vorlage handelt, welche von Ihnen überprüft und angepasst werden muss.

Absender:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:
Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

Datum: XX.XX.XXXX

Betreff: Widerspruch gegen den Bescheid vom XX.XX.XXXX (Datum einfügen)

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich fristgerecht Widerspruch gegen den mir am „hier Datum“ zugestellten Bescheid ein. Die dort gegen mich festgelegten Sanktionen sind aus folgenden Gründen nicht gerechtfertigt:

……………………………………………………………………

Mit freundlichen Grüßen

Unterschrift

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Gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen – So funktioniert es!
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

26 Gedanken zu „Gegen Hartz-4-Sanktionen Widerspruch einlegen – So funktioniert es!

  1. M. Schöbel

    Hallo eine Frage…
    MeineFrau ist Hausfrau wir haben 4 Kinder (16/15/11/ und 7 Jahre) . Ich habe einen 450euro Job.
    Der antrag läuft auf meinem Namen die anderen sind in der Bedarfsgemeinschaft auser die Jungs !6 und 15.
    Geschätzt habe ich jetzt schon 14 Sacharbeiter/inen gehabt die versucht haben mich zur Unterschreibung eines Eingliederungsvertragen zu Mobben. 19 Stück z.Z….. die sie (4 durch das Sozialgericht verloren haben) und den rest wieder zurückgezogen haben…Da Sie bei mir nicht weiterkommen haben Sie jetzt meine Frau angeschrieben das sie vorbeikommen soll und ihre unterlagen mitbringen soll.Wir wohnen auf dem Land meine Frau hat keinen Führerschein und ist seit 1990 Hausfrau und besitzt keine Unterlagen. 2 mal wurde Sie geladen 2 mal wurde abgesagt da sie nicht kommen kann wegen abholung vom Jüngsten aus der Schule und sie sich ja auch um das Essen kümmern muss wenn die anderen von der Schule kommen….Jetzt haben sie ihr 10% gekürzt wegen nicht befolgung einer Auforderung. Was kann ich noch tun? Ps. Wiederruf wurde gestellt. MfG M.S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo M. Schöbel,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Wenden Sie sich bitte an einen Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Rapture

    Hallo habe Mall ne frage habe am 19 Juli 2018 Termin verpasst und heute am 13 September Brief bekommen das sie kürzten wollen ist das noch rechtskräftig oder nicht.Und habe da eine 100 Protzent Sperre muss ich mich weiter bewerben oder nicht weil ich kein Geld für sowas habe zwecks kobien und Briefe (soll Mann immer im voraus bezahlen und dann irgend wann von Arbeitsamt zurück bekommt).Bitte um hilfe was ich nun machen kann.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rapture,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten. Ob und wie Sie nun vorgehen können, sagt Ihnen ein Anwalt für Sozialrecht oder eine Sozialberatungsstelle. Wie im Ratgeber erklärt, können Sie gegen die Sanktion auch Widerspruch einlegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Alex V.

    Hallo:) ich wurde mit 30% sanktioniert well ich meinen 1 Euro Job nicht angetretenen bin. Das ist jedenfalls die Begründung. Ich habe an Tag x einen Termin mit meinem Sachbearbeiter gehabt und er hat mir einfach einen Zettel in die Hand gegeben auf dem steht das ich am nächsten Tag, nichtmal 24 Stunden später da anfangen soll. Ich habe dann am nächsten Tag beim Träger angerufen, was auch so in der Zuweisung stand, angerufen um Zeiten und Ort der Arbeit abzusprechen. Die Dame meinte dann das ich zu spät anruf und sie mich als nicht erschienen meldet. Das kann doch nicht rechtebs sein oder?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Alex,

      das ist aus Ihrer Schilderung leider nicht ersichtlich. Bitte wenden Sie sich bei starken Zweifeln an einen Anwalt, der Ihnen individuelle Rechtsberatung geben und Sie über Ihre rechtlichen Möglichkeiten informieren kann.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Marcel B.

    Hallo habe ne Frage bin gerade umgezogen und musste mir neue Einrichtung kaufen so das ich mich nicht mehr um eine Massnahme gekümmert habe und bekomme heute ne Sanktion von 3 Monate was kann ich jetzt machen weil mir die Wohnung lieber war als die Massnahme sonst wäre ich obdachlos geworden was kann ich jetzt machen oder muss ich das jetzt hinnehmen.Bitte Hilfe.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Marcel,

      wenn Sie sich zur Teilnahme an der Maßnahme in Ihrer Eingliederungsvereinbarung verpflichtet haben, ist eine Sanktion durchaus denkbar. Im Zweifelsfall können Sie allerdings einen Widerspruch einlegen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Angela T.

    Ich habe eine Frage. Meine Tochter bezieht Hartz 4. Nun hat sie seit 2 Monaten nur noch 122 Euro bekommen. Da ihr Sachbearbeiter gewechselt hat weil sie 25 wurde. Konnte ihr keiner sagen warum einen bescheid gab es nicht. Ihre neue Sachbearbeiterin hat jz heraus gefunden dass ein Kollege eine Massnahme von ihr als nicht absolviert gekennzeichnet hat. Sie hat die Bescheinigung nochmals eingereicht. Nun frag ich mich wird ihr das zu unrecht abgezogene Geld nach bezahlt oder kann man jetzt gar nichts mehr tun??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Angela,

      Leistungen, welche zu unrecht nicht gezahlt wurden, können rückwirkend erbracht werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. N.S.

    Hallo allen

    Ich habe mir heute mal die Zeit genommen und alles gelesen was hier geschrieben steht.Und eins kann ich ehrlich sagen es ist erschreckend was sich die Personen beim Amt alles erlauben. Ich bin selber alleinerziehend mit 2 minderjährigen Kindern beide weit unter 13 Jahre. Habe auch so eine tolle Eingliederungsvereinbarung und meine ist schon mal ungültig weil die „bis auf weiteres “ gültig ist und das ist nicht erlaubt sondern maximal 6 Monate. Leider hatte ich auch noch das tolle Gespräch mit meiner Vermittlerin wo ich erst mal beleidigt wurde und das sowas vom feinsten. Hatte eine Maßnahme besucht von 6 Monaten leider ist es nicht so einfach mit zwei kleinen Kinderen ohne FS und Auto einen Arbeitgeber zu finden der sowas mit macht und die Arbeitszeiten flexibel genug macht. Ich habe in den 6 Monaten gut 80 Bewerbung geschrieben leider zu 60% Absagen 30 % keine Antwort und 10 % durfte ich zum Gespräch aber leider kein erfolg durch die Zeit durch die fahrten mit dem Öffentlichen Verkehrsmittel.
    Die Nettigkeiten meiner Sachbearbeiterin gingen von “ Sie bezahlt doch für sowas faules keine solch teure Maßnahme“ bis zu “ Sie haben doch überhaupt kein Interresse zu arbeiten“ und “ Sie haben sich nicht ausreichend bemühmt“, das ende war dann da ist die Vereinbarung unterschreiben und Bewerben sie sich auf 450€ das sie überhaupt beweisen das sie Arbeiten wollen, dann kann ich sie in eine andere Maßnahme stecken.Aber genau diesen Zusatz das Sie bewerbungen auf 450€ sehen will hat sie nicht in die Vereinbarung geschrieben.
    Jetzt habe ich bereits im Juni androhung zur Sanktion bekommen frist zur Stellungsnahme 10 Tage, also Stellung genommen Antwort kam echt schnell “ Ihre Gründe können nicht berücksichtig werden“. Also auf Deutsch Uns egal wir ziehen durch. Jetzt kommen die einen Monat vor ablauf der ersten Sanktion mit der Nächsten. Hab wieder Stellung bezogen da aktuell nur entweder 3 Schicht Jobs oder welche mit start früh morgens oder ebend bis Abends 20 Uhr und das geht bei mir einfach nicht. Meine Kinder sind bis 14 Uhr betreut dann ist ende und beide sind ab sieben in Schule und Kita dann noch Arbeitsweg also ist es eng. Aber ich bekäme 62€ essensgutschein für den Oktober von denen „Miete würden sie bezahlen“, das tun sie bereits seit Juli nicht mehr. Kinder wären mit Unterhalt und Kindergeld in Punkto Mietanteil und Essen laut denen Versorgt.Aber das man die Betreuung in der Schule und Kita auch bezahlen muss ist ja egal. Ich gehe ja bereits auf 450€ Arbeiten und das Geld wird bereits voll Angerechnet, habe jetzt schon das hinterher gerenne mit der Nachberechnung mit dem Tatsächlichen Einkommen. Erst wollten sie nur den Einzahlungsbestättigung, Fahrkarte für die Fahrkosten. Jetzt kam sie wollen Kontoauszug wo Gehalt für Juli und August drauf ist und die Lohnabrechnung für beide Monate. Gehalt für August kommt erts Ende September und die Abrechnung für Augsut kommt auch erst im Oktober, alles weiter raus Zögern.Mein Chef ist echt toll wenn meine Kids mal krank sind kann ich einen Tag arbeit schieben wenn Oma aufpassen kann und ich kann auch mal in den Ferienn flexibel zur arbeit also anstatt morgens ebend nachmittags wenn sie bei Freunden sind. Solche Chefs findet man nicht oft. Aber das ist denen egal. Die wollen einfach ihre Statistik sauber haben fertig.

    Habe jetzt nach den Beleidigungen und den Schickanen meine Anwältin eingeschaltet weil ich einfach nicht mehr kann. Monentan ist genug Stress mit Schulstart der großen, neue Kita für die kleinen und meiner Arbeit alles richtig organisieren.Meine Anwältin hat es alles gehört und nur gemeint bring her ich mach da jetzt so geht das nicht. Bin gespannt wie es jetzt weiter geht nur ich werde es nicht mit machen. Leider erlauben sich die Mitarbeiter des Jobcenter oft mehr als sie dürfen und nutzen ihre Macht oft extrem aus, natürlich gibt es auch korrekte Leute dort aber die halten dort nicht lange durch.

  7. J. Carmen

    Hallo und guten Abend zusammen,
    ich hab ein großes Problem, ich hoffe sehr ihr könnt mir helfen. Ich habe am 21.06.2017 Hartz4 Antrag auf Weiterbewilligung genehmigt bekommen (für 1 Jahr – ist wohl was Neues) auch gut weniger Rennerei+Kopiererei.
    Am 26.07.2017 bekam ich von einer anderen Sachbearbeiterin ein Schreiben: Vorläufige Einstellung der Zahlung von Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch (SGBII)
    Sehr geehrte Frau….., nach meinen Informationen ist der Leistungsanspruch weggefallen oder hat sich deutlich gemindert. Nach vorliegendem Sachverhalt bilden Sie zusammen mit ……eine Bedarfsgemeinschaft im Sinne….
    Sie verlangte noch Belege bzw. Unterlagen von der Person die mit in dem Haus wohnt.
    Seit dem ich Hartz4 beziehe wissen die Bescheide, dass es sich um eine Zweckgemeinschaft handelt. Es wurde mir damals auch der Hausschnüffler/Ermittlungsdienst nach Hause geschickt. Er eine Begehung gemacht und rs gab keine Beanstandungen diesbezüglich.
    Ich verstehe nicht was das soll-ist doch reine Willkür! Oder?
    Ich habe Widerspruch eingelegt und den Sachverhalt erklärt, das alle Unterlagen beim Jobcenter sind, sie müsse nur in ihr Archiv mal gehen. Habe noch 3 Belege dazugelegt, Nur die von mir persönlich. Mein Mitbewohner nicht.
    Sie hat noch geschrieben innerhalb von 2 Monaten will sie über die Sachlage entscheiden.
    Ich habe dann 2 Monate lang kein Geld!!!! Dürfen Die Das???????????
    Was ist mit Lebensmittel Geld?
    Und gestern habe ich von meinem Arbeitsvermittler Einladung erhalten zum Beratungsgespräch, was soll ich davon halten? Ich werde ihr per E-Mail schreiben, hab kein Geld kann nicht kommen. Erhalte von denen keine Leistung und soll mich noch vollquatschen lassen!
    Darf das Jobcenter mir 2 Monate lang meine Leistungen zu 100 % einstellen. Ohne essen und alles?
    Soll mich aber freiwillig krankenversichern – wie soll ich das machen ohne Geld????
    Habe am 28. Juni 2017 das letzte Mal Geld erhalten.!!!!!!!!!!!!!!
    Bitte Helfen Sie mir, ich habe keine Lust mehr zum Leben.
    Danke!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Carmen,

      es ist vollkommen legitim, dass überprüft wird, ob Sie eine Bedarfsgemeinschaft bilden oder nicht. Gegen die 100 %-Sanktion können Sie innerhalb einer Frist, die auf dem Bescheid ersichtlich ist, Widerspruch einlegen. Tun Sie dies nicht, ist diese rechtsgültig. Sehen Sie die Sanktion als nicht gerechtfertigt an, können Sie einen Anwalt konsultieren. Auch die Einladung zum Beratungsgespräch ist völlig legitim. Erscheinen Sie nicht und können keinen wichtigen Grund für Ihr Nichterscheinen vorweisen, droht eine weitere Sanktion.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. pierre

    hallo, eine frage. ich habe eine kürzung aller leistungen (also 100%) bekommen. es ist korrekt, dass ich meine eigenbemühungen nicht nachgewiesen habe. und die sanktionen gegen mich habe ich immer hingenommen da sie berechtigt waren. nun bin ich endlich aus dem großen mist raus gewesen und ab august sollte ich wieder volle leistungen bekommen. in meiner eingliederungsvereinbarung stand 2 bewerbungen pro monat. dessen bin ich nachgekommen, habe sie aber nicht rechtzeitig am spätestens 3.7. eingereicht sondern erst am 12. nach aufforderung zur mitwirkung. also am 12. eingereicht. daraufhin, kam eine sanktion wegen nicht mitwirkung. (sinngemäß stand drin, dass ich immernoch keine unterlagen eingereicht hätte. also bin ich hin, hab kopien meiner unterlagen gemacht und sie vorne am schalter abgegeben mit dem vermerk, dass ich diese nochmal einreiche falls es sich überschnitten hat.(das war am 25.) heute ruf ich da an, frag nach. 1. war klar, kollegin ist im urlaub. ich frag naja können sie denn sehen wie der aktuelle bearbeitungsstand ist? antwort- (nach langen bla bla und hin und her und ich sagte naja wird die sanktion aufgehoben oder was soll ich meiner vermietung sagen?) schreiben sie einen wiederspruch. die unterlagen sind eingegangen und im system aber der letzte satz von der kollegin war: die sanktion bleibt bestehen.
    meine frage nun. soll ich zur öra?(öffentl. rechtsaauskunft) , was passiert während dieser wiederspruchsphase? woher nehme ich mein geld zum leben? muss ich tatsächlich, nachdem ich eh schon monate lang von 100 euro im monat lebte und mich irgendwie durschlusern musste, jetzt warten bis der wiederspruch bearbeitet ist? bekomme ich in der zeit nichts?
    was kann ich tun? es ist korrekt das ich meine unterlagen verspätet eingereicht habe. aber laut der arge sind sie dort vor der 100% sanktion nie angekommen sondern erst al ich die kopien direkt am schalter abgegeben habe und mir das bestätigen lassen habe.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Pierre,

      in Ihrem besonderen Fall kann Ihnen ein Anwalt helfen, der in Sozialrecht versiert ist. Rückwirkend ist es allerdings möglich, die Sanktion auf 60 % zu mindern. Während des Widerspruchs müssen Sie zunächst abwarten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. smOKyAK47

    hi all
    ich habe1/2/3 Probleme, bin in einer sustituation ( PolaMedon)
    habe die bewerbungen nicht fristgerecht abgegeben. und habe auch keine schriftliche stellungsname vom job-com bekommen (briefkasten kaputt) ich finde manchmal briefe im altpapierkontener, un auch mal garnicht. es ist schon jahre her das das mit dem briefkasten ist, hab polizei angerufen, Antwort;bei sowas kommen wir nicht …!
    hat jemand eine idee was ich im wiederspruch schreiben könnte???
    BITTE DRINGEND BITTE HILFE ???????

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      wenden Sie sich mit Ihrem Problem unbedingt an eine fachliche Beratungsstelle (z. B. von der Caritas). Auch ein Anwalt für Sozialrecht kann Ihnen beim Verfassen Ihres Widerspruchs helfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Karl derKäfer

    Hallo,

    mal ne ganz oberflächliche frage:
    wenn ich bei einer 1 wöchigen maßnahme,assessment genannt (oder so ähnlich) 1 tag unentschuldigt fehle,ist dann eine 30% sperre rechtens?sollte man mir nicht einfach den 1.tag vom algII abziehen und gut?
    zumal die genannten schriftl. gründe für eine leistungsminderung ja sind:nichtantritt oder abbruch einer … maßnahme,verhalten welches veranlassung zum abbruch einer maßnahme führt.
    das ist alles nicht gegeben,ich habe die maßnahme von anfang bis ende durchgeführt wie befohlen,hab halt nur 1 tag gefehlt.
    mfg
    Karl

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karl,

      das ist wohl auch davon abhängig, inwiefern sich Ihr Fehltag auf die Maßnahme ausgewirkt hat. Sehen Sie in Ihrer EGV keine Grundlage für die Sanktion, können Sie selbstverständlich Widerspruch einlegen. Dazu können Sie sich auch an einen Anwalt für Sozialrecht wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Chris

    Ich bin nun auch mit einer 3mtl. Sanktion a 30% konfrontiert und werde wg. offensichtl. Fehleinschätzung seitens der Arge in Widerspruch gehen – was mich irretiert : „Der Widerspruch ist bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen“ Angegeben im Briefkopf ist aber jene Sachbearbeiterin, die die Sanktion verfügt hat.
    Tolle Nummer .. was nun ? Wer kann dazu einen Rat geben ?
    Vielen Dank schonmal

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Chris,

      ein Widerspruch ist bei dem für Sie zuständigen Jobcenter einzulegen, also in der Regel dort, wo Ihre Sachbearbeiterin auch beschäftigt ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Karl derKäfer

        Tolle Antwort.
        zitat frage: – was mich irretiert : „Der Widerspruch ist bei der im Briefkopf genannten Stelle einzulegen“ Angegeben im Briefkopf ist aber jene Sachbearbeiterin, die die Sanktion verfügt hat.

        zitat antwort:ein Widerspruch ist bei dem für Sie zuständigen Jobcenter einzulegen, also in der Regel dort, wo Ihre Sachbearbeiterin auch beschäftigt ist.

        Merkste selber,hm?!

        was aus der der widerspruchstelle geworden?
        oder …-Rechtsstelle

        Das Team „Widerspruch/SGG“ befasst sich als Widerspruchsstelle des Jobcenters Kreis … mit allen Widerspruchsangelegenheiten und Klageverfahren.

        in meinem dorfkaff jobcenter gibts das nicht,nur im nächst grösseren kreis.
        ist das nicht ziemlich sinnbefreit demjenigen den widerspruch in die hand zu drücken,der einem die sanktion (ungerechtfertigt) aufgedrückt hat?
        mfg

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Karl,

          eine Sinnbefreiung sehen wir hier nicht. Ein Widerspruch ist – wie bereits erwähnt – bei dem Jobcenter einzulegen, von dem Sie die Sanktion erhalten haben. Denn: Dieses kann daraufhin den Sachverhalt noch einmal überprüfen und Ihre Sanktion ggf. aufheben, falls ein Irrtum vorlag.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

        2. Nadja M.

          Hallo Karl,
          ich muss dir hier zustimmen! Es ist nicht gerade sinnvoll und gerecht, wenn jedes kleine Jobcenter selbst seine Widersprüche bearbeitet! Da scheidet ja schon mal die „Unabhängigkeit/Objektivität“ aus. Willkür und Unterordnung ist hiermit Tür und Tor geöffnet, und man muss schon fast vermuten, dass das bezweckt ist! – Ich suche auch gerade nach einer übergeordneten Widerspruchstelle, weil man mir über die geschlossenen Weihnachtsfeiertage! gerade eine nicht begangene willkürliche Sanktion rein würgen will, tut mir leid, muss ich aber so sagen, weil es tatsächlich so ist. Meistens komme ich eigentlich sehr gut klar, aber manchmal, jetzt schon zum 2. Mal, erlebe ich solche Ungerechtigkeiten und Willkür. Und da ist man schlecht bedient, sich gerade da zu beschweren, von wo die Sache eigentlich ausgeht, denn meist handelt der Mitarbeiter nicht völlig alleine, oft ist der Chef/in involviert, da wäre schon eine zentrale übergeordnete Stelle richtiger!

  12. Anna S.

    Genau das ist das richtige Wort..“Schreibtischtäter“..Denn nur wenige von denen sehen die Sachlage so, wie sie wirklich auf dem Arbeitsmarkt ist. Noch besser finde ich die „Täter“, die sich im Parlament ein Mikrofon vor den Mund nehmen und berichten, wie gut es hier der Wirtschaft und den Leuten geht..Die Zahl der Beschäftigten ist ja sooo gestiegen..Es lebe die Jobcenters und deren fleißige mitarbeiter!..Ja sie haben ja auch die richtigen Druckmittelln – die scharfe Sanktionen!.So kann man natürlich die Arbeitslosenzahlen auch runterkriegen..Diese Parteiangehörige sollen mal von der Tribune runterkommen und sich in der Bevölkerung mal umhören!..Die Menschen -auch qualifizierte- werden zu Got weiß welche Arbeiten oder Maßnahmen verdonnert..(Mal nebenbei die qualifizierte Kräfte scheinen hierzulande nicht mehr gefragt zu werden für akzeptables Gehalt zumindest. Die Firmen gehen ja weg).Natürlich nehmen Menschen jede Arbeit an, weil noch weniger als Minimum geht nicht.Unter welchen Bedingungen die da arbeiten interessiert keinen von den da oben. Kurz gesagt- die Statistiken über den Aufschwung sind GELOGEN! Zweitens- die drastische Sanktionen sollen ABGESCHAFT WERDEN!..Soll die Politik sich Gedanken machen eben die Leute auf andere Weise zum Arbeiten zu motivieren.

  13. Andrè P.

    Ich habe noch keinen Widerspruch erlebt, den das Jobcenter nicht abgelehnt hat. Doch Danke für die Informationen. Ich habe nach 6 Monaten meinen €1,25 – Job gekündigt, weil mit die Übergriffe am Arbeitsplatz zu sehr auf die Gesundheit einwirkten.

    30% Kürzung bedeutet, man kriegt mit Glück noch Miete, Strom und Nebenkosten bezahlt, hat aber kaum Lebensmittel. Handliches Druckmittel für Schreibtischtäter, denn man muss nichts falsch machen, um nach einer Woche ohne Nahrung nahezu am Ende zu sein.

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