Hartz-4-Empfänger und schwanger: Was beim Beantragen wichtig ist!

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zu möglichen Anträgen in der Schwangerschaft in Kürze

Erhalten Schwangere zusätzliche Leistungen?

Ja. In der Schwangerschaft erhalten Sie beispielsweise einen Mehrbedarf von 17 Prozent zusätzlich zum Regelsatz.

Wie kann ich einen Mehrbedarf beantragen?

Zur Beantragung vom Mehrbedarf beim Jobcenter, können Sie unser kostenloses Muster verwenden.

Habe ich Anspruch auf eine Erstausstattung für mein Kind?

Ja. Welche Anschaffungen durch die Sonderleistungen zur Erstausstattung abgedeckt werden sollen, erfahren Sie hier.

Welche Ansprüche können Sie bei Schwangerschaft erheben?

Hartz 4 und schwanger: Was Sie beantragen können, klären wir im Ratgeber.
Hartz 4 und schwanger: Was Sie beantragen können, klären wir im Ratgeber.

Eine Schwangerschaft kann so manche Menschen vor finanzielle Probleme stellen. Besonders Hartz-4-Empfängern schießen in solchen Situationen viele Fragen durch den Kopf: Wie soll ich den Nachwuchs mit der überschaubaren Zahlung vom Jobcenter ernähren können? Habe ich eventuell Anspruch auf eine größere Wohnung, wenn der neue Erdenbürger bald ebenfalls ein eigenes Kinderzimmer benötigt?

Viele Schwangere wissen gar nicht, dass ihnen bereits während der Schwangerschaft ein Mehrbedarf zusteht, mit dem diese die zusätzlichen Kosten für eventuell nötige spezielle Lebensmittel, Kleidung, Spielzeug oder Ähnliches bestreiten können. Auch ein Antrag auf eine Erstausstattung bei einer Schwangerschaft beim Jobcenter kann gestellt werden. Aber welche Anträge bei einer Schwangerschaft durch Hartz-4-Empfänger können eingereicht werden? Lesen Sie im folgenden Ratgeber mehr zum Thema.

Anspruch bei einer Schwangerschaft: Was können Sie wann beantragen?

Der Antrag auf einen Mehrbedarf für Schwangere kann formlos verlaufen - oder über den Hauptantrag.
Der Antrag auf einen Mehrbedarf für Schwangere kann formlos verlaufen – oder über den Hauptantrag.

Zunächst einmal soll geklärt werden, welche Anträge Sie genau stellen können, wenn Sie schwanger sind und Hartz 4 erhalten. Folgende Mehrleistungen sind auf Antrag möglich:

  • Antrag auf einen Mehrbedarf bei Schwangerschaft
  • Antrag auf eine Erstausstattung mit Babykleidung und –möbeln
  • Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung bei erstmaliger Schwangerschaft

Grundsätzlich gilt, dass Sie alle Anträge auf die genannten Leistungen bereits während der Schwangerschaft stellen können. Bei Erhalt von Hartz 4 und einer Schwangerschaft ist der Antrag auch relativ formlos möglich.

Wichtig ist lediglich, dass Sie Ihr Anliegen präzise vortragen. Wollen Sie eine Erstausstattung beantragen, ist es zudem gängig, eine Liste der benötigten Gegenstände und Kleidungsstücke beizulegen.

Auf Grundlage dieser kann das Jobcenter dann errechnen, welche Leistungen Ihnen insgesamt zustehen. Auch wenn Sie keine Sozialleistung erhalten, Ihr Geld aber nicht für die Ausstattung der Kinder ausreicht, haben Sie Anspruch auf eine Erstausstattung.

Mehrbedarf für Schwangere: der Antrag

Ein Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft wird auf Antrag gewährt.
Ein Hartz-4-Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft wird auf Antrag gewährt.

Das Recht auf einen Mehrbedarf während einer Schwangerschaft, der zusätzlich zum Regelbedarf gewährt wird, ist in § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2) geregelt. Demnach haben schwangere Empfänger von Arbeitslosengeld 2 ab der 13. Woche Anspruch auf einen Mehrbedarf in Höhe von 17 % des für Sie maßgebenden Regelbedarfs.

Das bedeutet: Ist die Schwangere alleinstehend und erhält den Regelbedarf der Stufe 1 – also zurzeit 446 Euro – so wird ein zusätzlicher Mehrbedarf in Höhe von 69,53 Euro pro Monat gewährt. Den für diesen Schwangerschaftsmehrbedarf nötigen Antrag müssen Sie bei dem für Sie zuständigen Jobcenter einreichen.

Sind Sie bereits dann schwanger, wenn Sie zum ersten Mal einen Antrag auf die Gewährung von Arbeitslosengeld 2 stellen, so können Sie einfach ein Häkchen beim Feld „Ich bin schwanger“ zur Prüfung eines Mehrbedarfs machen.

Zusätzlich müssen Sie dann einen Nachweis vorlegen, aus dem ersichtlich wird, wann der errechnete Geburtstermin stattfindet. In der Regel ist dies durch eine Kopie des Mutterpasses nachzuweisen. Eine Auszahlung des Mehrbedarfs erfolgt so automatisch, wenn die Voraussetzungen vorliegen.

Wollen Sie den Antrag auf einen Mehrbedarf für eine Schwangerschaft bei Hartz 4 während des laufenden Bezugs stellen, so reicht hierzu die Meldung Ihrer Schwangerschaft beim Jobcenter aus. Ihr Sachbearbeiter wird dann normalerweise eine Kopie des Mutterpasses anfertigen und alles für Ihren Antrag auf einen Mehrbedarf für Schwangere in die Wege leiten.

Beachten Sie: Sie können den Antrag auf einen Schwangerschaftsmehrbedarf auch formlos beim Jobcenter einreichen. Das folgende Muster kann Ihnen bei der Beantragung helfen.

Antrag auf Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft: ein Muster

Es ist nicht nötig, beim Empfang von Hartz 4 und einer Schwangerschaft einen vorgefertigten Antrag auf den Mehrbedarf auszufüllen. Lediglich ein formloses Schriftstück sowie die Kopie Ihres Mutterpasses sollten Sie beim Jobcenter einreichen. Ein Muster dieses Antrags kann wie folgt aussehen:

Absender:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:
Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

Nummer der Bedarfsgemeinschaft:

Datum: TT.MM.JJJJ

Betreff: Antrag auf Mehrbedarf bei einer Schwangerschaft nach § 21 SGB 2

Hiermit beantrage ich einen Mehrbedarf aufgrund meiner Schwangerschaft nach Absatz 2 § 21 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB 2).

Dem Antrag lege ich eine Kopie des Mutterpasses bei, aus dem das Datum der festgestellten Schwangerschaft sowie die Schwangerschaftswoche hervorgehen.

Ich bitte Sie, mir den Eingang meines Antrags schriftlich zu bestätigen.

Mit freundlichen Grüßen,

Unterschrift Manuela Musterfrau

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!

Antrag auf Mehrbedarf (.doc) Antrag auf Mehrbedarf (.pdf)

Hartz 4: Bei einer Schwangerschaft wird eine Erstausstattung auf Antrag gewährt

Ein Antrag auf einen Mehrbedarf in der Schwangerschaft kann Ihnen bis zu 17 % mehr Geldleistung bringen.
Ein Antrag auf einen Mehrbedarf in der Schwangerschaft kann Ihnen bis zu 17 % mehr Geldleistung bringen.

Neben dem Mehrbedarf, der ihnen bei einer Schwangerschaft zusteht, können Schwangere bei der Geburt ihres ersten Kindes ebenfalls eine Erstausstattung beantragen. Dies gilt sowohl für die Kleidung für das Neugeborene sowie auch für die der Mutter, wenn diese das erste Mal in anderen Umständen ist.

Wichtig dabei und grundlegender Unterschied zum Mehrbedarf ist, dass diese Erstausstattung nur einmalig und nicht monatlich wiederkehrend gewährt wird. Der Antrag auf eine einmalige Beihilfe bei einer Schwangerschaft wird ebenfalls formlos beim Jobcenter gestellt.

Grundlegend ist die gesetzliche Verankerung in Absatz 3 § 24 des SGB 2. Wichtig beim Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung vom Jobcenter ist, dass Ihnen nur Pauschalbeträge gewährt werden, die Ihnen teilweise nicht nur in Geld- sondern auch in Sachleistungen erstattet werden können. Folgende Dinge können in die Beurteilung Ihrer Situation durch das Jobcenter beim Antrag für die Schwangerschaftsbekleidung und für die Babyausstattung miteinfließen:

  • Kinderwagen
  • Schwangerschaftskleidung (für die Mutter)
  • Babykleidung und –ausstattung
  • Kinderbett (inkl. Matratze und Bettwäsche)
  • Kinderkleiderschrank
  • Wickeltisch und Windeleimer
  • Wichtiges zur Pflege des Kindes

Sie können Ihrem für die Erstattung der Schwangerschaftsbekleidung wichtigen Antrag eine Liste beilegen, auf der die benötigten Utensilien vermerkt sind. So kann sich das Jobcenter ein Bild davon machen, was Ihnen fehlt und wie viel Geld dafür zur Verfügung gestellt werden muss. Fragen Sie sich beim Bezug von Hartz 4, wenn Sie schwanger sind, was Sie genau beantragen können, so sollten Sie diesbezüglich lieber zu viele Angaben machen als zu wenig.

Neue Sachen von den Pauschalbeträgen des Jobcenters zu kaufen, ist normalerweise nicht möglich. Das Jobcenter geht in der Regel davon aus, dass Sie beispielsweise einen Kinderwagen, ein Kinderbett oder eine Wickelkommode sowie diverse Babykleidung auch gebraucht – also aus zweiter Hand – erwerben können.

Schwangerschaftsbekleidung beantragen: Auch beim zweiten Kind?

Ein Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung kann in der Regel nur für das erste Kind gestellt werden.
Ein Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung kann in der Regel nur für das erste Kind gestellt werden.

Viele werdende Mütter fragen sich bei der Geburt eines Kindes, das nicht ihr erstes ist, ob auch hier erneut eine Erstausstattung vom Jobcenter verlangt werden kann.

Grundsätzlich gilt beim Antrag auf neue Schwangerschaftsbekleidung für Hartz-4-Empfänger, dass diese nur einmalig – und zwar bei der Geburt des ersten Kindes – vom Jobcenter geleistet wird.

Sind Sie zum zweiten Mal schwanger, geht das Jobcenter in der Regel davon aus, dass die Kleidung Ihres ersten Kindes auch dem zweiten noch zur Verfügung stehen und genutzt werden kann. Ist die Zeitspanne zwischen der Geburt Ihrer Sprösslinge nicht allzu groß, kann es allerdings Ausnahmen geben. Dies ist dann der Fall, wenn Ihre Kinder beispielsweise zeitgleich ein Babybett benötigen und Sie dieses nicht beiden zur Verfügung stellen können.

Viele Hartz-4-Empfänger verzweifeln an dieser Regelung, da zum Teil Kleidung nicht mehr weiterverwendbar ist oder sich die Bedarfe von Jungs und Mädchen als Nachwuchs doch unterscheiden können. In diesem Fall ist es beispielsweise sinnvoll, alte Kleidung des ersten Sprösslings zu verkaufen und durch das erhaltene Geld neue Kleidung für das zweite Baby zu erwerben.

Hilfebedürftige haben ebenfalls die Möglichkeit, sich an andere Organisationen zu wenden, die ihre Hilfe anbieten. Diverse Stiftungen wie die „Bundesstiftung Mutter und Kind“ können finanzielle Hilfen gewähren, wenn Sie sich an die Schwangerschaftsberatungsstellen in Ihrer Nähe wenden, die solche Mittel zusichern. Über eine Informationsstelle der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung können Sie beispielsweise herausfinden, welche Stellen in Ihrer Nähe zuständig sind.

Schwanger und die Wohnung zu klein? Beantragen Sie einen Umzug!

Mit dem neuen Nachwuchs kann schnell auch ein Platzmangel in der alten Wohnung entstehen. Was bisher für Sie und eventuell Ihren Partner oder andere Personen in der Bedarfs- oder Wohngemeinschaft ausreichend war, ist plötzlich mit der Erweiterung Ihrer Familie nicht mehr zumutbar. Selbstverständlich haben Sie dann die Möglichkeit, sich nach einer neuen, größeren Wohnung umzusehen.

Wichtig ist: Die neue Wohnung sollte sich innerhalb der regional gültigen Mietobergrenzen einpendeln und Ihnen bezüglich Größe und Mietpreis vom Jobcenter genehmigt werden, bevor Sie den Mietvertrag unterschreiben. Ist Ihr Umzug nicht zwingend notwendig, so müssen Sie die Kosten für Ihren Umzug jedoch selbst tragen.

Sie sollten allerdings beachten, dass das Jobcenter eine größere Wohnung mit einem eigenen Zimmer für Ihren Säugling nicht immer genehmigt. Denn: In den ersten Lebensjahren benötigt Ihr Baby in der Regel nicht zwingend ein eigenes Reich, sondern kann – wenn das Schlafzimmer der Eltern groß genug ist – auch dort untergebracht werden.

Ist Ihr Kind bereits älter, so wird es im Hinblick auf die Wohnungssuche jedoch als vollwertiges Mitglied der Wohn- bzw. Bedarfsgemeinschaft berücksichtigt. Dann sind zusätzliche 15 qm für das Kind in der Wohnung normalerweise vom Jobcenter zu bewilligen – wie bei jedem anderen weiteren Wohnmitglied auch.

Muss immer zwingend ein Antrag gestellt werden?

Hartz 4 und schwanger: Was können Sie beantragen? Eine Erstausstattung für Ihr Kind ist normalerweise drin.
Hartz 4 und schwanger: Was können Sie beantragen? Eine Erstausstattung für Ihr Kind ist normalerweise drin.

Für jede der genannten Zusatzleistungen bei einer Schwangerschaft muss ein vorheriger Antrag gestellt bzw. muss der betroffene Hartz-4-Empfänger beim Jobcenter vorstellig werden.

Eine automatische Gewährung von Mehrbedarf und Erstausstattung erfolgt nicht. Lediglich auf Antrag kann die vom Regelbedarf abweichende Leistung erbracht werden. Oft ist hierzu jedoch kein Formantrag nötig. Fragen Sie sich als Empfänger von Hartz 4, wenn Sie schwanger sind, was Sie beantragen können, sollten Sie sich einfach an Ihren zuständigen Sachbearbeiter wenden.

Dieser kann mit Kenntnis über Ihre Schwangerschaft alle notwendigen Schritte zur Gewährung von Zusatzleistungen in die Wege leiten.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (50 votes, average: 4,56 out of 5)
Hartz-4-Empfänger und schwanger: Was beim Beantragen wichtig ist!
Loading...

Über den Autor

Male Author Icon
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

68 Gedanken zu „Hartz-4-Empfänger und schwanger: Was beim Beantragen wichtig ist!

  1. David

    Hallo,
    Wie sieht es in dem folgenden Fall aus. 2 Menschen, Werkstattmitarbeiter, beziehen Werkstattlohn und Grundsicherung. Beide wohnen in einer sehr kleiner Wohnung (30m²). Die Frau wird schwanger, in einer Großstadt wie Hamburg ist es fast unmöglich eine Wohnung zu finden. Muss das Wohnungsvergabeamt mit hoher Priorität eine größere Wohnung zur Verfügung stellen, bis das Kind da ist?

  2. Sarah

    Hallo,
    meine Frage ist: Wird bei dem Antrag für Schwangerschaftsbekleidung unterschiedliche Auszahlungen gemacht, also ich bin in der Ausbildung im 6. Monat Schwanger und mein Gehalt ist netto 630, BAB 330 und Zuschuss vom Jobcenter beträgt 359 inklusive Mehrbedarf und meine Miete beträgt 615 Euro warm. Ich habe bewilligt bekommen die 501 Euro Erstausstattung und für die Bekleidung 50 Euro.
    Liebe grüsse

  3. Lucy

    Hallo. Mir ist leider unklar wie das ist, wenn man mit 22 Jahren schwanger nach der Ausbildung ist und mit dem unverheirateten Partner zusammen ziehen will weil man selbst noch Zuhause wohnt.
    Muss man angst haben nicht schnellstmöglich eine Wohnung zu bekommen oder bekommt man notfalls auch eine gestellt..?

  4. Janina

    Hallo,
    ich bin frisch schwanger, mein Arbeitsvertrag geht bis Ende Dezember und der Entbindungstermin ist Mitte Februar.
    Wenn ich ab Januar Hartz IV bekomme, kann ich dann überhaupt Anträge (für die Ausstattung etc) stellen oder wird mir dann gesagt, dass ich von dem vorherigen Lohn schon die Ausstattung hätte kaufen sollen?
    Vielen Dank im voraus für Ihre Antwort!

  5. Nicole

    Hallo ,

    Ich bin jetzt in der 8 ssw. und arbeitslos. Wohne seit kurzem bei meinem Partner. Hätte eigentlich Ende des Jahres meine Ausbildung angefangen. Vertrag ist auch schon unterschrieben.
    Da die Wohnung zu klein ist, müssen wir umziehen.
    Mein Partner hat ein Netto Einkommen von 1800€ aber durch die neue Miete und Fixkosten , bleibt unter dem Strich nicht viel übrig.
    Darf ich einen Antrag beim Jobcenter auf Mehrbedarf stellen oder Erstausstattung für Umstandsmode und Baby-Sachen ?

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      Schwangere können einen Antrag auf Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Anna S.

    Hallo,
    sind Babyerstausstattung und Antrag auf Schwangerschaftsbekleidung ein und der selbe Antrag? Oder läuft das separat?
    Herzlichen Dank! Anna

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Anna,

      Sie sollten Ihren Sachbearbeiter fragen, ob beide Anträge zusammen bearbeitet werden können. Andernfalls sind zwei separate Anträge vonnöten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Noura

    Hallo,
    ich bin schwanger zum dritten Mal , erst Kind ist 2,9 Jahre alt und die zweiten ist 9 Monate.
    Ist es möglich, dass mein drittes Kind noch ein Bett und einen weiteren Kinderwagen bekommt, weil mein zweites Kind sie noch benutzt??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Noura,

      wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Jenny

    Hallo ich bin 22 Jahre und und in der 18. SSW. Mein Freund und Ich wohnen zur Zeit in einer Obdachlosenunterkunft und suchen verzweifelt eine Wohnung. er hat einen Vollzeitjob und ich beziehe Hartz 4. Aer das Geld reicht hinten und vorne nicht für eine Kaution und in der heutigen zeit sich dann eine Wohnung zu leisten. Gibt es irgendetwas was ich beim Am t beantragen kann das uns da eventuell weiter hilft?

  9. Nicole

    Hallo
    Ich bin in der 9.Woche schwanger und bekomme mein 3.Kind.
    Allerdings ist meine letzte Schwangerschaft über 15 Jahre her.Von daher habe ich natürlich NICHTS mehr in meinem Haushalt das ich für das neue Kind wiederverwenden kann.
    Steht mir dann eine Erstaustattung mit Möbeln, Kleidung und allem anderen was ich für das Kind benötige zu oder gilt das wirklich nur für die erste Schwangerschaft die man hatte???
    M.f.g

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nicole,

      wenn die Geburt des letzten Kindes länger zurückliegt oder Sie nachweislich die alten Sachen nicht mehr haben, können Sie in der Regel erneut Erstausstattung beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Hermann L.

    Sehr geehrte Damen und Herren,

    wir leben z.Zt. noch im Ausland und werden im Fruehjahr 2019 nach Deutschland zurueck kehren.
    Meine frau ist in der 28. SSW. Sie hat noch nie gearbeitet. Kann Sie nach Rueckkehr Hartz4 beantragen?

    Gruss / H Liesenfeld

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Hermann,

      wenn Ihre Frau deutsche Staatsbürgerin ist und ansonsten leistungsberechtigt (sie steht dem Arbeitsmarkt zur Verfügung und das Haushaltseinkommen reicht für den Lebensunterhalt nicht aus, etc), dann hat sie in der Regel Anspruch auf Hartz 4.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Biene01

    Guren Tag
    Ich bin im vierten Monat schwanger.
    Habe bereits einen Sohn ( 7 ) und eine Tochter ( 13 ).
    Wir wohnen in einer 3 – Raum – Wohnung. Das heißt, ich schlafe seit ca 7 Jahren im Wohnzimmer. Mein Sohn und meine Tochter haben jeweils ein kleines Kinderzimmer. Habe ich denn das Recht, eine größere Wohnung zu bekommen oder wirklich erst, wenn mein Neuankömmling ein halbes Jahr alt ist. Das bedeutet dann nämlich, das Baby würde niemals richtig zur Ruhe kommen. Ich weiss wie es ist, wenn man keinen Rückzugsort hat.
    Habe ich auch ein Recht auf Zusage für umstandsachen ( ich habe wirklich gar nichts mehr aus meiner letzten ) .

    Ganz liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Biene01,

      wie im Ratgeber erklärt, können Schwangere einen Mehrbedarf sowie Hilfe für die Babyerstausstattung und Schwangerschaftsbekleidung beantragen. In welchem Umfang diese gewährt wird, können wir nicht beurteilen. Sollte das Jobcenter den Antrag ablehnen, gibt es auch gemeinnützige Einrichtungen, die helfen können (z. B. Caritas).

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert