Sie machen sich selbstständig? Das Aufstocken durch Sozialleistungen ist möglich!

FAQ: Aufstockende Leistungen für Selbstständige

Können Selbstständige Bürgergeld-Leistungen beantragen?

Ja. Grundsätzlich können auch Menschen, die selbstständig sind, aufstockende Bürgergeld-Leistungen beantragen, sofern die Einnahmen nicht zur Deckung vom Lebensunterhalt ausreichen.

Welche Voraussetzungen müssen erfüllt werden?

Unter welchen Voraussetzungen es möglich ist, aufstockende Leistungen zu beantragen, lesen Sie hier. Dazu gehört ein geringes Einkommen.

Was ist ein Gründungszuschuss?

Mit dem Gründungszuschuss können Personen finanziell unterstützt werden, die sich selbstständig machen wollen. Hier können Sie nachlesen, was es mit dem Gründungszuschuss für Arbeitslose durch die Agentur für Arbeit auf sich hat.

Aufstockung für Selbstständige

Sie sind selbstständig? Ein Aufstocken durch ALG II ist möglich. Allerdings ist eine Einzelfallprüfung erforderlich.
Sie sind selbstständig? Ein Aufstocken durch Bürgergeld ist möglich.

Viele Menschen schätzen Verlässlichkeit in allen Lebensbereichen. Eine feste Arbeitsstelle mit geregelten Zeiten und einem monatlichen Einkommen, auf das Sie sich verlassen können, verschaffen ein Gefühl von Sicherheit.

Ist doch somit klar, dass die anfallenden Kosten auch in den kommenden Monaten gedeckt werden können. Andere wiederum lieben den Freiraum und finden Gefallen daran, eben nicht an starre Vorgaben gebunden zu sein und jedem Monat aufs Neue zu sehen, was Sie erwartet.

Die Rede ist von Selbstständigen. Neben all den Vorteilen, die etwa ein Freiberufler genießen kann, ist durch diese Tätigkeit allerdings längst nicht immer der Lebensunterhalt gedeckt: Ist die Auftragslage schlecht, sinkt auch das Einkommen. Doch auch wer selbstständig ist, kann aufstocken. Wie genau das funktioniert, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Nicht nur Geringverdiener können von einer Bürgergeld-Aufstockung profitieren. Auch Selbstständige können Sozialleistungen in Anspruch nehmen, wenn die entsprechende Hilfebedürftigkeit gegeben ist und nachgewiesen wird.

Wollen Sie, wenn Sie selbstständig sind, aufstocken, so ist ein entsprechender Antrag beim zuständigen Jobcenter einzureichen. Im Rahmen des Überprüfungsverfahrens wird ermittelt, ob ein Anspruch auf Sozialleistungen besteht.

Dabei ist auch maßgeblich, wie viel der Selbstständige monatlich verdient. Diese Berechnung hängt allerdings sehr stark mit dessen Aufträgen zusammen, sodass hier jeden Monat neu ermittelt werden muss, inwiefern für denjenigen, der selbstständig ist, das Aufstocken in Betracht kommt.

Bürgergeld-Aufstocker: Auch Selbstständige haben einen Anspruch, wenn Sie sich den Lebensunterhalt durch ihre Tätigkeit nicht finanzieren können.

Wann wird jemandem, der selbstständig ist, das Bürgergeld-Aufstocken gewährt?

Die Aufstockung für Selbstständige muss beim Jobcenter beantragt werden.
Die Aufstockung für Selbstständige muss beim Jobcenter beantragt werden.

Sind Sie selbstständig und wollen aufstocken, so ist die nur möglich, wenn Sie aus Ihrer Tätigkeit nicht genügend Einnahmen verzeichnen können, um Ihren Lebensunterhalt aus eigener Kraft bestreiten zu können.

Sind Sie nicht sicher, ob dieser Anspruch bei Ihnen besteht, können Sie im Jobcenter oder bei einer Beratungsstelle vorstellig werden und den Fall mit dem Sachbearbeiter erläutern. Bedenken Sie: Auch Ihre Lebensumstände können in die Beurteilung einfließen.

So spielt es beispielsweise eine Rolle, ob Sie in einer Bedarfsgemeinschaft leben oder alleine wohnen.

Welche Leistungen werden gewährt, wenn Sie selbstständig sind und aufstocken?

Grundsätzlich erhalten Bürgergeld-Aufstocker, egal ob selbstständig oder nicht, den Differenzbetrag zwischen dem monatlichen Einkommen und dem Regelsatz, der für den Antragsteller gilt.

Gründungszuschuss durch die Agentur für Arbeit

Wollen sich Arbeitslose bzw. Bürgergeld-Empfänger selbstständig machen, so können diese den sogenannten Gründungszuschuss beantragen. Die Grundlage dafür bildet § 93 des Dritten Sozialgesetzbuches (SGB II). Dort heißt es in Absatz 1:

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, die durch Aufnahme einer selbständigen, hauptberuflichen Tätigkeit die Arbeitslosigkeit beenden, können zur Sicherung des Lebensunterhalts und zur sozialen Sicherung in der Zeit nach der Existenzgründung einen Gründungszuschuss erhalten.

In diesem Fall ist es nicht nötig, wenn Sie selbstständig sind, das Aufstocken durch Bürgergeld in Anspruch zu nehmen. Sie werden ohnehin bei der Existenzgründung unterstützt. Eine entsprechende Aufnahme der selbständigen Tätigkeit muss nachgewiesen werden.

Allerdings handelt es sich hierbei um eine Leistung, auf die kein gesetzlicher Anspruch besteht. Eine Bewilligung liegt im Ermessen des Sachbearbeiters. Daher ist es wichtig, dass Sie Ihre Qualifikationen und die Chancen auf einen Erfolg mit der Selbstständigkeit nachweisen können.

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Sie machen sich selbstständig? Das Aufstocken durch Sozialleistungen ist möglich!
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

19 Gedanken zu „Sie machen sich selbstständig? Das Aufstocken durch Sozialleistungen ist möglich!

  1. S. Fischer

    Guten Tag,
    Ich arbeite hauptberuflich 20h wöchentlich und bin somit Aufstocker. Jetzt möchte ich zusätzlich ein Kleinunternehmen Gründen. Bekomme ich weiterhin die Aufstockung und meine Einnahmen werden gegen gerechnet, oder entfällt die Zahlung?
    Mit freundlichen Grüßen, S. Fischer

  2. Verlorene

    Hallo,

    Mein Leben ist ein Chaos, war ca 8 Jahre Selbständig habe davon ca 3 Jahre vom Amt die Aufstockung erhalten. Bin in den Jahren immer wieder geprüft worden. All meine Papiere jeden Monat abgegeben.
    Täglich gemeldet . Jetzt der Schock …. jetzt soll ich 15.000 € zurückzahlen bin am Ende. Wie kann das passieren warum wurde ich nicht vom Amt hingewiesen ,bei mir war jedesmal ein Bearater vor Ort. Wie soll ich das jeh zurück bezahlen habe Kinder.

  3. Andreas

    Guten Tag,
    können Sie Wege aufzeigen, die aus der Totgeburt „AGLII & Selbständigkeit“ führen? Zumindest suche ich ich nach kompetenten Ansprechpartnern, die auch etwas bewirken können. Das derzeitige AGLII-Konzept führt dazu, dass keine Aufträge angenommen werden können, die mehr als 100 EUR Nettogewinn pro Monat erzeugen. Sie dürfen weder für Umsatzsteuerabgaben Rücklagen bilden, obwohl das Geld nur von ihnen für den Staat verwaltet wird und sie es erst nach Monaten laut Finanzamt deklarieren dürfen. Das Jobcenter wird das sofort als Überschuß und Vermögen verrechnen.
    Weiterer Minuspunkt ist, dass Sie keine Rücklagen für auftragsschwache Phasen oder Betriebskosten anlegen dürfen, die Sie z.B. als Reisekosten für eine Kundengewinnung in der Zukunft benötigen, von der Sie bei Antragstellung noch nicht wissen können.
    So brauchen Sie gerade bei der Umsatzsteuerfälligkeit, Einkommenssteuerfälligkeit oder bei den Reisekosten jeweils am Fälligkeitsdatum kurz vor einen passenden Auftrag, der diese Kosten/Steuern abfängt. Aber auch das wird dann am Jobcenter ganz anders gesehen und behandelt.
    Kurz gesagt, AGLLII für Selbständige in der derzeitigen Form ist eine Totgeburt und führt unter staatlicher Fürsorge/Aussicht in eine gewollte Schuldenfalle, unterstützt aber keineswegs den Weg in die Selbständigkeit. Die derzeitige Version ist für Arbeitnehmer konzeptioniert und kann nicht auf Selbständige angewandt werden, weil zu viele Beschränkungen existieren, die nur bei Arbeitnehmern noch bedingt Sinn machen könnten, aber nicht bei Unternehmern. die ohnehin mehr Risiko zu tragen bereit sind.
    Mein Eindruck ist jedenfalls, dass man für das Engagement zu Arbeiten von unseren staatlichen Institutionen ganz massiv bestraft wird. Und man eigentlich nicht arbeiten soll.
    Vielleicht wissen Sie Wege, Ansprechpartner, die sich dieser Problematik annehmen möchten.

  4. Pia

    Hallo, Ich habe eine Einnahme von 500,-Euro als Grafikerin im Januar erzielt („freiberuflich“),
    habe 2 minderjährige Kinder alleinerziehend. Beziehe alg 2. Der Sachbearbeiter will mir das als einmalige Einnahme auf euinen Monat anrechnen, (abzüglich 100 Euro plus meine Ausgaben). Ist das korrekt? Kann ich das nicht auf 6 Monate aufsplitten?? Danke für Ihre Beratung im Voraus. Pia.

  5. andrea + peter a.

    Hallo, ist es trotz Hartz4 Bezug möglich eine Selbstständigkeit ohne Gewinnerzielungsabsichten zu betreiben(zb auf Mittelaltermärkten Handwerk für die Besucher zum Selbstkostenpreis) LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      besprechen Sie dies mit Ihrem Sachbearbeiter. Unter Umständen besteht die Möglichkeit, die Tätigkeit als Ehrenamt umzustrukturieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Robert

    Hallo liebes Team,

    ich bin derzeit arbeitssuchend und „nebenberuflich selbstständig“ und hab die Anlage EKS ausfüllen müssen.
    Ich fokussiere mich aber auf mein Gewerbe, und möchte meinen Bezug beim Jobcenter nun „umdrehen“: Selbstädnig mit Aufstockung. Die Leistungsberatung hetue beim Amt meinte, aber das geht nicht udn wäre das selbe, es ginge nur wenn ich mein Gewerbe abmelde,und meine Auftraggeber jedesmal einen Kurzzeitvertrag anbieten. Das ist falsch,wie ich weiß.

    Meine Frage daher: Was muss ich tun, um aus der derzeitigen Vermittlungssituation herauszukommen, mein Gewerbe zu profilieren,und damit als Selbstständig mit Aufstockung zu gelten? Sozialabgaben bleiben dabei ja über das Jobcenter erhalten? Oder muss man diese auch je nach Einkünften selbst tragen?

    Danke für Eure Hilfe.
    R.S.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Robert,

      in der Regel hat die „Reihenfolge“ der Betitelung Ihres Arbeitsverhältnisses in Verbindung mit Ihrem Leistungsbezug keine Auswirkungen auf dessen Höhe oder Abrechnung, ist also tatsächlich als identisch anzusehen.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. stefan g.

    hallo. ich bin grafiker und zZ alg 2 empgänger. nun habe ich einen auftrag über 1500€. ich kann nicht damit rechnen, dass ich nun immer solche aufträge monatlich bekomme. wie gehe ich nun mit dem amt vor, oder soll ich mich nur für einen monat wieder abmelden? und kommt auf der rechnung zzgl betrag in meiner situation auch die mws drauf?

    danke, stefan

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stefan,
      lassen Sie sich von Ihrem Sachbearbeiter beraten. Wenn Sie ALG II beziehen und diesen Monat ein Einkommen von 1500€ haben, wird dieses Ihnen abzüglich eines Freibetrages angerechnet.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Yvonne W.

    Hallo, ich habe ab März einen 10h/Woche Angestelltenvertrag mit 600,00 EUR und bin sonst selbständig / freiberuflich als Coach. Ich würde auch gern prüfen lassen, ob mir aufstockendes ALGII zustehen würde. Was muss ich tun? Herzlichen Dank und viele Grüße, Yvonne W.

  9. Filip

    Hallo Ich bin der Philip und

    bin Seit 2 Jahren Selbständig /Baugewerbe jetzt ist die Auftragslage sehr schlecht und mein Firmenfahrzeug durch ein Umfall kaputt. Ich kann für Januar und Dezember kein Umsatz mehr verbuchen . Kann ich Hilfe Beantragen sprich durch Hartz4 . Im Haushalt sind noch 2 Kinder und meine Frau die auf Eternzeit Ohne Vergütung zu Hause ist .

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Philip,

      sofern Ihr Einkommen nicht mehr ausreicht, um den Lebensbedarf von Ihrer Familie zu decken, haben Sie einen Anspruch auf Sozialleistungen. Einen Antrag auf Hartz 4 können Sie beim zuständigen Jobcenter stellen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. bernd m.

    Hallo, ich habe auch eine frage,
    ich lebe mit meiner Frau, zusammen,
    sie ist arbeitslos, ich bin voll Erwerbsminderungsrentner auf Zeit,
    verdiene aber ca 100 Euro Freiberuflich, die Arge hat mir seit dem ich die Rente bekomme meinen Freigetrag komplett gestrichen, ist das richtig so

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Bernd,

      Sie können den Bescheid kostenlos von einem Anwalt überprüfen lassen. Eventuell handelt es sich dabei um einen Fehler.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Lars K.

    Hallo ich möcht mich mit einen tante ema laden selbstendig machen beckomme aber zz hartz4 wen ich mich jetzt selbstendig mache beckomme ich dan erst mal weiterhin hartz4 bis der laden leuft oder steh ich dan mit nix da??
    Vielen dank!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Lars,

      zur Selbstständigkeit können Sie sich beim Jobcenter beraten lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. K.

    Hallo ich habe eine Frage dürfen Flüchtlinge die seit 2014 hier leben sich auch selbstständig machen? Kriegen sie Unterstützung von ihnen und wie genau läuft es ab?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      Flüchtlinge können sich prinzipiell auch selbstständig machen. Welche Voraussetzungen dafür erfüllt sein müssen und welche Unterstützungen es gibt, kann durch ein individuelles Beratungsgespräch in Erfahrung gebracht werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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