Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Zuverdienst bei Hartz 4 in Kürze

Wie viel darf man bei Hartz 4 nebenbei verdienen?

Jeder Person, die ALG 2 bezieht, darf 100 Euro als Grundfreibetrag dazuverdienen. Diese Betrag wird nicht auf die bezogenen Hartz-4-Leistungen angerechnet.

Welche Freibeträge gibt es für Hartz-4-Empfänger?

Hartz-4-Empfänger können von verschiedenen Freibeträgen profitieren. So sind bei einem Einkommen zwischen 101 und 1.000 Euro monatlich zum Beispiel 20 % anrechnungsfrei.

Was passiert mit dem Zuverdienst aus einem 1-Euro-Job?

Der Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job wird nicht auf Hartz 4 angerechnet.

Grundfreibetrag bei Hartz 4

Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.
Der Hartz-4-Zuverdienst ist gesetzlich geregelt.

Bei vielen Personen hält sich hartnäckig das Gerücht, dass Hartz-4-Empfänger nicht arbeiten, sondern nur Geld vom Staat zur Sicherung ihres Lebensunter­halts erhalten. In vielen Fällen jedoch stimmt das nicht, denn: Die meisten Bezieher von Arbeitslosengeld 2 arbeiten nebenbei, um ihr Einkommen aufzubessern.

Ebenso gibt es Aufstocker, die lediglich aufgrund der Zahlung eines Niedriglohns nicht über die Runden kommen und deshalb ergänzende Hartz-4-Leistungen erhalten. Neben dem Leistungsbezug zu arbeiten, ist also keinesfalls selten.

Welche Möglichkeiten haben aber ALG-2-Empfänger nun, um sich etwas dazuzuverdienen? Wie viel darf vom Einkommen behalten werden und was wird mit dem Hartz-4-Satz verrechnet? Lesen Sie mehr dazu in unserem Ratgeber zum Zuverdienst bei Hartz 4.

Nimmt ein Hartz-4-Empfänger eine Beschäftigung auf, so gibt es immer einen Grundfreibetrag beim Einkommen, der nicht mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird. Ein Betrag von bis zu 100 Euro brutto dürfen sich Leistungsbezieher monatlich anrechnungsfrei zu Hartz 4 dazuverdienen. Dieser Grundfreibetrag enthält:

  • Werbungskostenpauschale in Höhe von 15,33 €
  • Absetzbeträge für die Riester-Rente und andere private Versicherungen in Höhe von 30 €
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.
Der Zuverdienst bei Hartz 4 kann unterschiedliche Freibeträge auf den Plan rufen.

Verdienen Hartz-4-Empfänger mehr als diese 100 Euro in einem Nebenjob, können weitere Freibeträge beim Hartz-4-Zuverdienst zum Arbeitslosengeld geltend gemacht werden. Bei einem Nebeneinkommen sind ab einem Betrag von

  • 101 € bis 1.000 € brutto monatlich 20%,
  • 1.001 € bis 1.200 € brutto monatlich 10% und
  • 1.001 € bis 1.500 € brutto monatlich 10% bei Bedürftigen mit mindestens einem Kind

anrechnungsfrei. Diese Freibeträge vom Einkommen werden ergänzend zu dem oben genannten 100-Euro-Freibetrag hinzugerechnet.

Darüber hinaus können Fahrtkosten mit 20 Cent pro Kilometer abgesetzt werden, wenn Hartz-4-Empfänger an einer Maßnahme teilnehmen, die sie dem ersten Arbeitsmarkt wieder näherbringt. Auch Fahrtkosten, die durch öffentliche Verkehrsmittel entstehen, können erstattet werden. Dabei ist in der Regel die günstigste Fahrt mit dem zweckmäßigsten Verkehrsmittel zu buchen.

Weitere Artikel zum Zuverdienst bei Hartz 4:

Zuverdienst im FerienjobNebenjob bei Hartz-4-Bezug

Hartz IV und eine geringfügige Beschäftigung: Nebenverdienst bei Hartz 4

Die Lohngrenze für geringfügige Beschäftigungen, also sogenannte Minijobs, stieg zum Oktober 2022 von 450 auf 520 Euro. Die Obergrenze für Midijobs erhöhte sich von 1.300 auf 1.600 Euro. Demnach können nicht nur Hartz-4-Empfänger mehr Geld verdienen, wenn sie in einem Mini- oder Midijob beschäftigt sind.

Zudem sind Minijobs rentenversicherungspflichtig. Dadurch steht die soziale Absicherung der geringfügig Beschäftigten im Mittelpunkt. Sie erhalten Anspruch auf Erwerbsminderungsrenten und Reha-Leistungen.

Aufstocker: Wie hoch ist der Hartz-4-Zuverdienst?

Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.
Der Hartz-4-Zuverdienst kann durch einen Minijob oder eine Vollzeitstelle erfolgen.

Viele Hartz-4-Empfänger fragen sich: „Was darf ich bei Hartz-4 dazuverdienen?“

Andere Personen stellen sich diese Frage allerdings genau andersrum: Ab welcher Gehaltsgrenze kann aufstockend Hartz 4 beantragt werden?

Leider gibt es heutzutage immer noch viele Personen, die zwar Vollzeit arbeiten, allerdings nicht so ein großes Einkommen haben, dass sie dadurch ihren Lebensunterhalt bestreiten können.

Solche Aufstocker können ebenfalls einen Hartz-4-Verdienst erzielen, indem sie die Leistungen des ALG 2 nur aufstockend zum eigenen Lohn erhalten. Ebenfalls ist dies eine Lösung für Selbstständige oder Rentner, deren monatliche Altersvorsorge zu gering ist, um damit über die Runden zu kommen.

Vereinfacht gesagt: Aufstockern wird umgekehrt das Differenzgeld ausgezahlt, dass Hartz-4-Empfängern in der gleichen Lebenssituation zustünde, wenn diese gar nicht arbeiten würden. Aus diesem Grund ist auch ein umgekehrter Weg beim Zuverdienst zu ALG 2 möglich.

 Wie sieht es bei Ein-Euro-Jobs aus?

Das erzielte Einkommen, also der Hartz-4-Zuverdienst aus einem Ein-Euro-Job, wird nicht auf das ALG II angerechnet. Zurzeit sind Hartz-4-Empfänger grundsätzlich noch verpflichtet, Ein-Euro-Jobs anzunehmen. Jedoch kann der hilfebedürftige Hartz-4-Empfänger laut § 10 des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) eine unzumutbare Tätigkeit auch ablehnen. Diese Ablehnung vom potentiellen Zuverdienst bei Hartz IV muss allerdings begründet sein.

Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.
Der Zuverdienst zum Arbeitslosengeld kann auch durch mehrere Jobs gleichzeitig erfolgen.

Laut § 10 SGB II ist eine Tätigkeit dann unzumutbar, wenn:

  • die Arbeit körperlich oder geistig überfordert,
  • die Arbeit in solch einem Maße körperlich anstrengend ist, dass ein angestrebter Beruf später nicht mehr ausgeführt werden kann,
  • die Erziehung des Kindes gefährdet ist,
  • die Arbeit die Pflege eines Angehörigen behindern würde, der auf andere Art und Weise nicht versorgt werden könnte,
  • ein anderer wichtiger Grund vorliegt.
Sollte einer dieser Punkte auf Sie zutreffen, teilen Sie dieses Ihrem Sachbearbeiter schriftlich mit. Fügen Sie dem Schreiben, wenn vorhanden, ein ärztliches Attest bei.

Mehrere Nebenjobs: Arbeitslosengeld und Zuverdienst

Ebenfalls ist es ALG-2-Empfängern möglich, dass diese nicht nur einen, sondern mehrere Jobs gleichzeitig annehmen können. Wer nun aber denkt, dass somit auch mehrere Freibeträge beim Einkommen entstehen, der irrt. Denn: Ist ein Hartz-4-Leistungsbezieher in mehreren Jobs beschäftigt, so werden die jeweiligen Verdienste zunächst addiert, bevor die Freibetragserrechnung erfolgt.

Mit dieser Methode soll verhindert werden, dass ein Bezieher von ALG 2 mehrere Jobs annimmt, in denen er jeweils nur 100 Euro verdient. Somit würde er dann in jedem Job das volle Gehalt behalten können und müsste keine Hartz-4-Leistungsanrechnung über sich ergehen lassen. Ein Beispiel soll verdeutlichen, wie der Hartz-4-Zuverdienst errechnet werden kann.

Beispiel vom Zuverdienst bei Arbeitslosengeld 2

Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.
Beim Zuverdienst bei Hartz 4 kann bei einem Minijob nicht nur der 100-Euro-Freibetrag behalten werden.

Roland ist Hartz-4-Empfänger. Er ist arbeitslos, hat aber einen Zuverdienst: Roland arbeitet in zwei Minijobs, bei denen er jeweils 230 Euro und 185 Euro im Monat verdient. Um auszurechnen, wie hoch sein Freibetrag ist, der beim Hartz-4-Zuverdienst nicht angerechnet wird, muss er zunächst die Gehälter beider Jobs zusammenrechnen. Es ergibt sich also ein Gesamt­verdienst von 415 Euro.

Von diesen 415 Euro Einkommen darf Roland erst einmal einen Freibetrag von 100 Euro behalten. Alles, was darüber hinausgeht – bei Roland also 315 Euro – bleibt nun mit 20 % des Wertes anrechnungsfrei.

Daraus ergibt sich ein ergänzender Freibetrag in Höhe von 63 Euro. Von dem Verdienst in Höhe von 415 Euro darf Roland also ganze 163 Euro behalten, die nicht mit dem Roland zustehenden Hartz-4-Regelsatz verrechnet werden.

Der restliche Verdienst wird Roland angerechnet und minimiert somit seinen Hartz-4-Bedarf, den er sonst vom Staat erhalten würde. Alles in allem hat er also ein monatliches Plus von 163 Euro, die er gegenüber eines Lebens, in dem er nur Hartz 4 bezieht, monatlich zusätzlich erhalten kann.

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Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

254 Gedanken zu „Hartz 4: Welcher Zuverdienst ist möglich?

  1. Andrea

    Hallo,

    ich brauche einen Rat, leider lebe ich allleine und kann auch keine Person fragen, die sich mit den Themen auskennt.
    Kurz erzählt ich beziehe Bürgergeld und möchte
    3 Stunden am Tag arbeiten gehen, da mir aus gesundheitlichen Gründen es schwer fällt.

    Was würden Sie mir Empfehlen?

    Einen 520€ Job an zu nehmen?
    Was mir allerdings Bauchschmerzen bereitet, da keine kompletten Sozialabgaben abgeführt werden.
    > Stimmt es, das 9,99 h in der Woche gearbeitet werden muss,
    um im Monat auf 43,33 Stunden
    zu kommen?

    Oder wäre ein Midijob die bessere Wahl, da die kompletten Sozialabgaben an die Rentenversicherung abgeführt werden und ich eine weniger Belastung hätte.
    > Wieviel Monatliche Arbeitsstunden müssen erbracht werden?

    Oder doch lieber in eine Teilzeit einsteigen für 11h /Woche?

    Wieviel Geld hätte ich nach der Verrechnung vom Jobcenter,
    auf die Hand bei einen 530€ Job, Midijob und Teilzeit ?

    Besten Dank für Ihre Hilfe.

  2. andreas

    hallo, bis wieviel euro kann ich denn nun dazuverdienen um im harz4- bezug zu bleiben, oder anderst formuliert, ab welchen einkommen bekomme ich kein alg2 mehr? spielt da der bedarf (z.b.miete) eine rolle oder gibt es dafür einen festen satz an maximalen zuverdienst?
    mein einkommen schwankt so um die 800-900 euro netto, miete zahle ich 440€. mein chef würde gern das ich mehr arbeite, ich möchte bevor ich da zusage erst einmal durchrechnen ob sich das überhaupt lohnt, schließlich fällt die gez-befreiung, das sozialticket(monatskarte) und auch der festostebzuschuss beim zahnersatz weg.lg

  3. Josef

    Eine Bekannte, die seit Februar ALG-2 erhält, hat zur Zeit zwei Minijobs von jeweils etwas über 100 Euro. Morgen hat sie ein Vorstellungsgespräch für einen Minijob von 450 Euro. Kann sie dann überhaupt auf Minijobbasis beschäftigt werden? Normalerweise wird das ja zusammengerechnet und gilt nicht mehr als geringfügige Beschäftigung. Oder sieht das bei Bezieher von ALG-2 anders aus?

  4. Torsten

    Dürfen Fahrtkosten vom ausgezahlten Hinzuverdienst abgezogen werden? Oder andere Kosten, die erst durch die Arbeit entstanden sind („Werbungskosten“)

  5. Nicole

    Hallo zusammen.
    Ich bin Alleinerziehende Mama eines Kindes.
    Ich beziehe zur Zeit Hartz 4 + UVK + KG vom Amt. Arbeite zusätzlich noch 11Std. im Monat mit einem Verdienst von 99,00€.
    Jetzt habe ich eine weitere Stelle angeboten bekommen bei der ich Max. 52,80€ im Monat bekommen würde.
    Lohnt es sich die Stelle auch noch anzunehmen?? Was würde angerechnet werden & was wäre übrig??? Lg

  6. Jasmin

    Ich bekomme Arbeitslosengeld 2 vom Amt 436 €
    Das Amt übernimmt auch meine Miete
    Dann zusätzlich einen Unterhaltsvorschuss für mein Kind 150 € monatlich und Kindergeld 204 € nun möchte ich gerne arbeiten gehen 850 € netto kriege ich weiß ich leider nicht wie viel darf ich davon behalten was nicht angerechnet wird vom Hartz IV

  7. Nadja

    Hallo zusammen,

    jetzt muss ich auch mal ganz doof fragen, bevor meine Ausbildung beginnt würde mich der Betrieb schon einstellen, entweder auf 50% für 1000% brutto oder 75% für 1500€ brutto, ist es richtig das ich bei der kleineren Stelle 280€ und bei der größeren 240€ bekomme?! Wer will denn dann freiwillig mehr arbeiten für weniger Geld?!

    Liebe Grüße

  8. Nabeel Y.

    wenn ich 1000 Brutto erhalten habe, wird meine Frau Leistungen von JobCenter erhalten oder nicht und ist das JobCenter zahlt die Hausmiete.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      das können wir pauschal nicht beantworten, da auch entscheidend ist, ob ihre Frau Einkünfte erzielt oder Sie beide Vermögenswerte haben, auf welche Sie zurückgreifen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. thomas

    hallo

    die getzliche Berechnungsmethode iführt real beweisbar zu keinem Zuverdienst.
    Moralisch gesehen ist vorab eines festzuhalten:
    Minijobs erzeugen eine sogenannte Lohnsteuerpauschale die der Ag abführt.
    gerne wird angeführt man hätte als AN damit nichts zu tun.
    es stellt sich hier politisch die Frage : wie kann es sein das nur eine
    Verdienstobergrenze alleine darüber entscheidet ob es mal als Bruttoberdiienst
    des AN als von ihm alleine erbrachte Leistung angerehnet wird und mal
    mal als Pauschslleistung das AG . Wie eine Art Mietgebühr die der Staat komplett einsackt
    ohne das der AN aus ihr Aufwandleistung gegenechnen kann , die auch für die geringste Arbeitsleistung anfallen..
    Dieser Aufwand ist es den das JC einem AN im Mnijob in höhe einer Aufwandentschädigung
    in Höhe von 100 euro lässt. Aber und nun aufgepasst : erstmalig nach dem ersten Arbeitsmonat..
    Der Regelbedarf , der im Voraus bezahlt wird sieht einen Einzelposten garnicht vor der 100
    Euro beträgt,.
    Als das zugeständnis eines Freibetrages sit eigentlich an Zynismus nicht mehr zu überbieten.
    Denn u. U bezahlt der AN an jemanden diesen aufwand zurück der ihm
    diesen im Monat der arbeitsaufnahme ausgelegt hat .
    Und verlangt dadurch eigentlich stillschweigend das der zuküntige
    aufwand auch so erst einmal ausgelegt wird.
    So kommt es nie zu einem zuverdienst addiert man die o. g. Lohnsteuerpauschale
    und diese 100 Euro.
    Immer bezahlt ein anderer und der staat macht Plus.

  10. Philipp

    Was darf man im Rahmen der Übungsleiterpauschale gem. §3 (26) EStG monatliche dazuverdienen? Gibt es dort eine andere Regelung? Wäre über eine Antwort sehr erfreut.

  11. HaPo

    Hallo Zusammen,

    bei Hartz 4 gilt:

    * bis 100€ Lohn gibt es vollen Behalt

    Also:
    100€ mehr im Monat.

    * 101€ bis 1000€ gibt es 20% Behalt

    Also:
    Abzug = (Lohn-100)*0,8 €
    Behalt = (Lohn+400)*0,2 €

    Beispiel:
    Lohn = 415€
    Abzug = (415-100)*0,8 € = 315*0,8 € = 252€ (von 415€)
    Behalt = (415+400)*0,2 € = 815*0,2 € = 163€ (von 415€)

    Vom Arbeitgeber bekommt man also 415€, das Jobcenter zahlt aber 252€ weniger.
    In Summe hat man also 163€ mehr.

  12. BARTESCH

    Hallo ,ich bin mir nicht sichern wie fiel darf ich dazu ferdiene zu Harz 4 ,ohne Abzug?

  13. Melanie

    Zahlt Kindergeld und bayrisches landeserziehungsgeld (also die 250€ vom Staat Bayern für Kinder unter 3 Jahren) auch schon als verdienst?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Melanie,

      solche Beträge werden in der Regel angerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Johny

    Hallo,

    beziehen sich die Freibeträge auf den BRUTTO oder Nettolohn?

    Angenommen man verdient auf einer befristeten Stelle BRUTTO 1.100 Euro im Monat, NETTO bleiben davon dann ungefähr 930€. Ist der Freibetrag dann 20% oder 10% ?

    Gruß

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Johny,

      unserer Kenntnis nach wird mit dem Nettoeinkommen gerechnet.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. Lena

    Hallo,

    Was ist denn, wenn man in einem Monat 900€ verdient? Also meine Rechnung:

    Hartz 4 Satz 424€
    900-100€ Freibetrag = 800 euro davon 20% sind 160€… 100€ + 160€ = 260€
    424€+260€ = 684€ .. muss ich die 540€ dem Amt geben? Oder nur meinen Regelsatz und alles drüber kann ich behalten?

  16. Carola N.

    Hallo Team,

    Ich bekomme im Monat zirka 310 Euro Hartz IV und 390 Euro große Witwenrente. Wieviel Geld kann ich abzugsfrei dazuverdienen oder wird auf jeden Fall etwas abgezogen ?

    Gruss Carola

  17. Kevin

    Bin bald Arbeiten mit 1140 im Monat. Meine Partnerin hat Harz 4 . Ist es richtig dass sie kein Geld Mehr vom Amt bekommt und die Miete auch nicht mehr gezahlt wird. Weil wie soll man damit leben dass heißt für mich wer arbeitet ist blöd

    1. S. Andreas

      Nein das ist nicht richtig….von deinen 1140 darfst du die ersten 10 % 114 abziehen..Rest 1026, davon wieder 10% , waeren 102,60 Euro…bleiben anrechnungsfrei 216,60 Euro , der Rest von 923,40 Euro wird euerem Harz IV gegengerechnet.
      folgende Werte sind fiktiv..
      – Miete gesamt ….650 Euro
      – 1. Person Harz 375 Euro
      – 2. Person Harz 375 Euro
      —————————————-
      Gesamtbedarf 1400,00 Euro……davon ziehst du 923,40 ab
      dein bereinigter Verdienst – 923,40 Euro
      ———————————————————————-
      Rest vom Amt 476,60 Euro
      Du erwirtschaftest einen Teil selbst durch deine Arbeit..aber am Ende gehst du fuer 216 Euro arbeiten, wenn es Spass macht, warum nicht. ….oder ihr treibt Fruehsport und bekommt drei Kinder…dann rechnet es sich wieder..
      LG aus Hamburg

      1. Melanie

        Warum rechnet es sich mit 3 Kindern? Kindergeld bzw andere Beträge vom Staat für/wegen Kindern werden auch komplett abgezogen vom Jobcenter. Ich hab für meinen Sohn und mich Miete und zusätzlich nur 250€ mtl vom Jobcenter bekommen, die anderen Zahlungen für meinen Sohn mit angerechnet wurden.

  18. Maik

    Ich bekomme derzeit Harz4 210 Euro, plus 194 Euro Kindergeld und arbeite derzeit in der Ash, und bekomme da 231 Euro ,bekomme ich da Abzüge? wenn ja was bleibt mir übrig. lg

  19. Leonid

    Hallo, ich habe einige Fragen, undzwar: Wenn man vom Jobcenter Zuschüsse zum Einkommen erhält, hat man vom Einkommen immer einen Mindestfreibetrag von 100€. In dem Freibetrag sind 30€ für private Versicherungen und 15,33€ Werbungskostenpauschale das sind 45,33€. Meine KFZ-Haftpflichtversicherung kostet aber monatlich z.B. 70€. Wird jetzt mein Mehrbedarf für die KFZ-Versicherung von den dem restlichen Freibetrag angerechnet oder müsste sich mein Grundfreibetrag um 40€ steigern =(140€ Grundfreibetrag).

    Jetzt zu meiner zweiten Frage: Wenn man in der Bedarfsgemeinschaft noch weitere Personen hat müsste ja im Grunde der Freibetrag steigen oder liege ich da falsch? Da ja jede Person in der Bedarfsgemeinschaft eine Versicherungspauschale von 30€ und eine Werbekostenpauschale von 15,33€ hätte. Somit wäre der Mindestgrundfreibetrag bei 5 Personen ca 226,65€. Und wenn da noch der Mehrbedarf von Der KFZ-Haftpflichtversicherung von 40€ dazugerechnet wird bin ich bei einem Freibetrag von 266,65€? Ich bitte um eine Korrektur wenn ich da falsch liege.
    LG
    Leonid

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Leonid,

      die Versicherungspauschale wird im Berechnungsbogen in der Regel für jede Person der Bedarfsgemeinschaft abgezogen. Im Zweifelsfall sollten Sie die Berechnung von einem Anwalt prüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. Tom

    Hallo Team,

    ich zahle seit langer Zeit Beiträge an ein Versicherungsunternehmen für eine private Berufsunfähigkeitsversicherung. Da ich inzwischen schwerbehindert bin und HARTZ4 beziehe, dürfte ich bei Aktivierung der BU-Versicherung dann lediglich 30,-€ von den monatlichen BU-Zahlungen des Versicherungsunternehmen (etwas über 400,-€/Monat würden die zahlen) behalten.

    Würden diese 30,-€ bei einem Zuverdienst auch dessen Freibetrag von 100,-€ reduzieren, also nur 70,-€ vom Zuverdienst + 30,-€ Versicherungsleistung = 100,-€/Monat, die ich monatlich zusätzlich zum HARTZ4-Betrag für mich behalten dürfte oder lautetet dann die Rechnung 100,-€ Freibetrag vom Zuverdienst + 30,-€ Versicherungsleistung = 130,-€ zusätzlich zum HARTZ4-Betrag, die ich behalten dürfte? Danke im voraus.

    LG

    Tom

  21. Karin

    Hallo
    Ich habe einen Mini job wo ich 100€ verdiene,
    Möchte jetzt einen midijob 850 € annehmen,netto 650€
    Wie wird das angerechnet u wird dann Miete,Heizkosten u Nebenkosten noch vom Jobcenter übernommen????
    MfG Karin

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Karin,

      beim Zuverdienst haben Sie in der Regel einen Freibetrag von 100 Euro, der Rest wird in der Regel als Einkommen angerechnet. Bei geringem Verdienst kann es sein, dass Sie trotzdem aufstocken können und so z. B. Kosten für die Unterkunft und Heizung vom Jobcenter erhalten können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Janina

    Hallo liebes Team von Harz IV hilft Harz IV,
    ich bitte um eine Auskunft zum Thema Freiberuflichkeit und Harz IV. Es geht um das in Rechnung Stellung von einer freiberuflichen Tätigkeit, die nicht regelmäßig ausgeführt wird, sondern nur an 10 quasi aufeinanderfolgenden Tagen, wobei an pro Tag 120€ verdient werden. Ist es sinnvoller die 1200,- € für die gesamten 10 Tage am Stück,, also auf eine Rechnung zu schreiben, oder den Gesamtbetrag auf einzelne Monate zu verteilen, wenn ich bis auf diese eine Tätigkeit nur Harz IV bekomme und z.Z. noch weiter davon abhängig bin. Wenn ich den Betrag am Stück in Rechnung stelle, würde ich wohl in einem Monat keinen Anspruch auf Harz IV haben… Erhalte ich dann aber im Folgemonat wieder ganz normal Harz IV, wie zuvor? Oder muss ich einen neuen Antrag stellen? Wenn ich z.B. monatlich 120€ in Rechnung stellen würde, würden entsprechend wohl 20€ angerechnet werden. Was ist besser für mich?
    Danke im Voraus für eure Antwort!

  23. jason

    Wie sieht es auf bei Gewinnen aus Onlinepoker?
    Wird das buyin bei dem ausgezahltem Geld angerechnet?
    Wird der Monatliche Betrag,den ich einzahle angerechnet?
    Oder ist es wie bei einem Nebenjob? Ich darf pro Monat 100€ aus Pokergewinnen ohne Anrechnung
    auf mein Girokonto überweisen lassen?

    Beispiel…Ich zahle im Monat x 15euro auf mein Pokerkonto ein.. Spiele ein Turnier mit 10€ Buyin(eintritt)..
    Gewinne 120€…..wenn ich nur 120€ auszahlen lasse,ist das anrechnungsfrei auf meinen ALGII satz? (120€ minus 15€, minus10€=95,- euro netto verdienst!!

  24. jason

    Hallo,
    bin Alleinerzieher mit 2 Kids ( 17j.M. , 8j W. 70% Schwerbesonders)..In der Zeit,wo beide Kids zur Schule gehen Pokere ich online…Ich erziele Gewinne…..lasse mir pro Monat aber nie mehr als 100Euro auszahlen…..wo sind da die Grenzen? Wird der von mir eingesetzte Betrag (1:buyin für die Turniere…2:Einzahlungen auf mein Pokerkonto) beim Gewinn angerechnet…also abgezogen?

    Finde dazu nichts im ALGII Ratgeber

    Gruss

  25. Cobra

    wiso dürfen eigentlich 1 euro shoper alles behalten aber wir minni shoper net
    wo ist da die logig

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