Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin werden erhöht

← Zurück zur News-Übersicht


Am Dienstag wurde im Roten Rathaus beschlossen, die angemessenen Mieten für Hartz-IV-Empfänger in Berlin zu erhöhen. Davon profitieren ab 2018 ca. 273.038 Haushalte in der Hauptstadt. Für Alleinstehende steigt der Richtwert der Bruttokaltmiete von 364,50 auf 404 Euro. Die Regierung reagiert damit auf die gestiegenen Mieten.

Übersicht: Richtwerte für die Mieten ab 2018

Die nachfolgende Tabelle gibt Ihnen einen Überblick der angemessenen Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin vor und nach der Erhöhung:

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene Wohnungsgröße in m²Richtwert Bruttokaltmiete in Euro
150426,00
265515,45
380634,40
490713,70
5102857,82
je weitere Person12100,92
Stand 11.2022
Alle Angaben ohne Gewähr

Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin: Was sich ab 2018 ändert

Die Richtwerte für angemessene Mieten von Hartz-4-Empfängern in Berlin steigen 2018!
Die Richtwerte für angemessene Mieten von Hartz-4-Empfängern in Berlin steigen 2018!

Gute Nachrichten aus dem Berliner Senat für alle ALG-2-Beziehenden: Die Richtwerte für die Mieten von Hartz-4-Empfängern in Berlin werden zum kommenden Jahr erhöht. Die Steigerung beträgt in Einzelfällen bis zu 17 Prozent.

Und auch die angemessene Wohnfläche steigt für einige Betroffene. So werden nicht nur die Mieten für Hartz-IV-Empfänger in Berlin erhöht, Bedarfsgemeinschaften ab drei Personen und Alleinerziehende mit einem Kind haben auch Anspruch auf eine größere Wohnung.

Doch damit nicht genug: Auch die Zuschüsse steigen! Bisher war es möglich, den gültigen Richtwert für Mieten von Hartz-4-Empfängern in Berlin um zehn Prozent zu überschreiten, wenn diese schon seit mehr als 15 Jahren in der Wohnung lebten. Diese Aufstockung ist nun schon nach zehn Jahren, bei pflegebedürftigen Personen oder nach teurer Modernisierung der Wohnung möglich.

Wie werden die angemessenen Mieten ermittelt?

Die Erhöhung der Richtwerte für Mieten von Hartz-4-Empfängern betrifft zunächst einmal nur Berlin. Die angemessenen Wohnungskosten werden nämliche für jede Region bzw. Stadt gesondert ermittelt.

Der Grund dafür liegt in der Art der Berechnung: Um zu definieren, welche Bruttokaltmiete als angemessen gilt, wird der örtliche Mietspiegel zu Rate gezogen. Dieser kann je nach Stadt und Region allerdings stark variieren.

Übrigens: Auch bei einem Umzug werden ALG-2-Beziehende zukünftig stärker unterstützt. Die Helfer-Pauschale steigt von 20 auf 30 Euro pro Person.
1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (53 votes, average: 4,40 out of 5)
Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin werden erhöht
Loading...

Das könnte Sie auch interessieren:

Über den Autor

Male Author Icon
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

63 Gedanken zu „Angemessene Mieten für Hartz-4-Empfänger in Berlin werden erhöht

  1. Baba

    Hallo ,
    Wie hoch darf die Miete betragen bei 6 Personen

    Mit freundlichen Grüßen

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Baba,

      das kommt darauf an, in welcher Stadt Sie wohnen. Beim zuständigen Jobcenter erhalten Sie Auskunft darüber.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Dave

    hallo,
    wie hoch ist denn die warm miete ca in berlin bei 2 personen?

    lg
    DVE

  3. Sven

    Hallo,

    Aufschlussreiche Tabelle.
    Aber was nützen ständig nachgebesserte Tabellen, wenn es
    A kein Wohnraum in ausreichendem Maße gibt und
    B die Spekulation von wohn und Lebensräumen politisch keine Zensur erlebt.

    So sind dann Bezirke wie Marzahn und hellersdorf ein Sammelpot für leistungsbezieher…und es ist wahrscheinlich nur eine Frage der Zeit, bis man aufeinmal in einer unangemessenen Wohnung aufwacht und umziehen muss.
    Was das an Kraft, Zeit und Geld raubt…und welcher Willkür man ausgeliefert ist, ist erschreckend.

  4. Madlen

    Guten Abend

    Wie hoch darf die Warmmiete betragen bei 2 Erwachsene und 2 Kinder in Berlin. Wir möchten in eine 4 Zimmer Wohnung ziehen..

    Mfg

  5. Cindy K.

    Guten Abend
    Ich wohne in Berlin habe eine kleine Tochter und mein 2 Kind ist auch auf dem Weg (bald da)
    Wie viel darf die Miete kosten um bewilligt zu werden ?

  6. Edyta

    Hallo ich Bin alleine bis wie viel darf ich mir eine Wohnung suchen also was muss die Warmmiete kosten dass ich eine Wohnung bekomme

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Edyta,

      das kommt auf die Region an, in der Sie leben. Bitte erkundigen Sie sich direkt beim Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Sara

    Hallo,

    wie sieht es eigentlich aus mit einer Eigentumswohnung, die noch nicht abbezahlt ist.
    Bei mir droht Jobverlust. Dazu könnte ich schwanger werden. Unsere Wohnung ist 60m2. Wie ist es mit 3 Personen und dazu Schulden von Baufinanzierung. übernimmt es Jobcenter?

    lg
    Sara

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Sara,

      ein Blick in die Rechtsprechung zeigt, dass dies von Fall zu Fall unterschiedlich ist. Tilgungsraten für noch nicht abbezahltes Wohneigentum, werden nur in seltenen Fällen vom Jobcenter übernommen. Das hängt auch davon ab, ob diese über oder unter dem örtlichen Mietspiegel bzw. der Angemessenheitsgrenze liegen. Im Einzelfall erkundigen Sie sich bitte bei einem Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Véro

    Ich hätte mal eien Frage.

    Ich wohne mit meinem Sohn (5) in einer Zwei Zimmer Wohnung in Berlin und neben uns wird gerade eine 2,5 Wohnung frei.
    Jetzt ist meine Frage, würde mir eine zustehen, denn ich schlafe im Wohnzimmer auf der Couch und hätte gwrne ein eigenes Bett

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Véro,

      das können wir leider nicht beurteilen. Erkundigen Sie sich direkt bei Ihrem zuständigen Sachbearbeiter, dieser kann auch beurteilen, ob die Wohnung angemessen ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert