Hartz-IV-Aufstockung: Der Antrag auf aufstockende Leistungen

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Antrag auf Aufstockung in Kürze

Wer kann eine Aufstockung beantragen?

Wann Sie die Möglichkeit haben, eine Aufstockung beim Jobcenter zu beantragen, erläutern wir hier.

Wo muss ich den Antrag einreichen?

Den Antrag auf aufstockende Hartz-4-Leistungen können Sie beim Jobcenter, welches in Ihrem Bezirk zuständig ist, stellen.

Welche Unterlagen benötige ich, um eine Aufstockung zu beantragen?

Hier erhalten Sie eine Übersicht aller Unterlagen, die notwendig sind, um Hartz 4 beim Jobcenter zu beantragen.

Wann können Sie einen Antrag auf Aufstockung stellen?

Hartz-4-Aufstockung: Per Antrag erhalten Geringverdiener zusätzlich zu ihrem Lohn Leistungen vom Jobcenter.
Hartz-4-Aufstockung: Per Antrag erhalten Geringverdiener zusätzlich zu ihrem Lohn Leistungen vom Jobcenter.

Die Zahl der Geringverdiener in Deutschland ist trotz Mindestlohn hoch. Als solche gelten Arbeitnehmer, die nicht mehr als zwei Drittel des mittleren Einkommens verdienen. Dieses wird jährlich in Deutschland neu berechnet.

Um dennoch nicht unter die Armutsgrenze zu rutschen, besteht die Möglichkeit, eine Hartz-4-Aufstockung per Antrag zu erhalten. Dieser ist bei der zuständigen Agentur für Arbeit einzureichen. Doch wer hat eigentlich einen Anspruch auf die Sozialleistungen?

Dieser Frage widmet sich der nachfolgenden Ratgeber. Sie erfahren, wann der Antrag für Hartz-4-Aufstocker sinnvoll erscheint, welche Zusatzleistungen Geringverdiener erwarten können und was in dem Antrag auf Aufstockung durch Hartz IV enthalten sein sollte.

Die Grenze zwischen Normal- und Geringverdiener ist nicht immer leicht erkennbar. Viele Arbeitnehmer wollen ihren Lebensunterhalt aus eigenen Mitteln finanzieren, auch wenn Sie damit gerade einmal knapp über die Runden kommen.

In vielen Branchen hält sich das Vorurteil, dass ein Arbeitnehmer als ALG-2-Beziehender mehr Geld zur Verfügung hätte als durch die monatliche Arbeitsleistung. Diese These kann nicht immer widerlegt werden.

Daher besteht die Möglichkeit, eine Hartz-IV-Aufstockung per Antrag zu erhalten und zusätzlich zum Gehalt Leistungen vom Jobcenter zu beziehen. Im Grunde hat jeder Geringverdiener einen Anspruch darauf.

Bedenken Sie: Bei einem Antrag auf Hartz-4-Aufstockung wird nicht nur Ihr Einkommen einbezogen. Leben Sie in einer Bedarfsgemein­schaft, so spielen auch die Einkünfte aller Mitglieder eine wesentliche Rolle, wenn ermittelt wird, ob ein Anspruch auf aufstockende Leistungen besteht.

Aufstockung von Hartz IV per Antrag: Welche Leistungen werden gewährt?

Aufstockende Leistungen beantragen: Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.
Aufstockende Leistungen beantragen: Wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

Die Berechnung, wie viel ein Hartz-4-Aufstocker nach erfolg­reichem Antrag bekommt, gestaltet sich durchaus kompliziert.

Unterschiedliche Faktoren spielen eine Rolle. Neben der Bedarfs­gemeinschaft ist auch ein möglicher Mehrbedarf zu überprüfen.

Dieser kann beispielsweise bei Alleinerziehenden bestehen. Aber auch Krankheiten, die eine bestimmte Ernährung oder teure Medikamente erfordern, können zusätzliche Leistungen begründen. Wird für die Hartz-IV-Aufstockung ein Antrag gestellt, werden all diese Punkte überprüft.

Grundsätzlich lässt sich die Errechnung folgendermaßen erklären: Es wird ermittelt, wie hoch der Leistungsanspruch des Arbeitnehmers wäre, wenn er ALG II beziehen würde. Dieser Regelsatz wird dann dem Gehalt gegenübergestellt.

Ergibt sich daraus ein Differenzbetrag, wird dieser als aufstockende Leistung gewährt und monatlich an den Antragsteller ausgezahlt.

Übrigens: Eine Hartz-IV-Aufstockung per Antrag kann nicht zusätzlich zur Rente gewährt werden. Es gibt jedoch die Grundsicherung im Alter, damit ältere Menschen nicht unter Altersarmut zu leiden haben.

Aufstockende Leistungen beantragen: So gehen Sie vor

Zählen Sie also zu den Geringverdienern, so kann sich daraus ein Anspruch auf zusätzliche Leistungen nach dem Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II) ergeben. Um die Hartz-IV-Aufstockung zu erhalten, ist ein Antrag vonnöten.

Dieser wird an das zuständige Jobcenter gerichtet. Er entspricht dem normalen Antrag auf Leistungen zur Lebenssicherung nach dem SGB II. Der Antragsteller muss dabei eine Vielzahl an Angaben in das Dokument eintragen. Dieses Schriftstück können Sie vorgefertigt beim Jobcenter erhalten.

Alle wichtigen Anträge sind für Sie in der nachfolgenden Tabelle zusammengefasst:

AntragDownload
Hartz-4-Hauptantrag
Antrag auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
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Anlage WEP – Weitere Personen der Bedarfsgemeinschaft
zur Eintragung weiterer Personen der Bedarfsgemeinschaft ab 15 Jahren
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Anlage KI – Kinder
zur Eintragung von Kindern der Bedarfsgemeinschaft unter 15 Jahren
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Hartz-4-Weiterbewilligungsantrag
Antrag auf Weiterbewilligung der Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts
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Anlage KDU – Kosten der Unterkunft und Heizung
zur Feststellung der angemessenen Kosten für Unterkunft und Heizung
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Anlage EK – Einkommenserklärung
Einkommenserklärung zur Feststellung der Einkommensverhältnisse jeder in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Person
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Einkommensbescheinigung
Nachweis über die Höhe des Arbeitsentgelts
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Arbeitsbescheinigung I
Arbeitsbescheinigung nach § 312 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SGB III)
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Anlage VM – Vermögen
zur Feststellung der Vermögensverhältnisse der Antragstellerin/des Antragstellers und der in der Bedarfsgemeinschaft lebenden Personen
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Anlage VE – Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft
zur Überprüfung, ob eine Verantwortungs- und Einstehensgemeinschaft vorliegt
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Anlage SV – Sozialversicherung Bezieher Arbeitslosengeld IIDownload PDF
Anlage HG – Hilfebedürftigkeit bei Haushaltsgemeinschaft
zur Feststellung des Umfangs der Hilfebedürftigkeit bei Vorliegen einer Haushaltsgemeinschaft
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Anlage MEB – Ärztl. Bescheinigung wegen Mehrbedarf für Ernährung
Hartz 4 Antrag auf Gewährung eines Mehrbedarfs für kostenaufwändigere Ernährung (zu Abschnitt 3d des Hartz 4 Hauptantrages)
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Anlage UH1 – Unterhaltsansprüche
gegenüber getrennt lebendem Ehegatten/Lebenspartner bzw. Geschiedenen (zu Abschnitt 8a des Hartz 4 Hauptantrages)
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Anlage UH2 – Unterhaltsansprüche
bei Schwangerschaft/Betreuung eines nichtehelichen Kindes (zu Abschnitt 8a des Hartz 4 Hauptantrages)
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Anlage UH3 – Unterhaltsansprüche
gegenüber Elternteilen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft (zu Abschnitt 8a des Hartz 4 Hauptantrages)
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Anlage UH4 – Unterhaltsansprüche
Unterhaltsansprüche der Antragstellerin/des Antragstellers gegenüber Elternteilen außerhalb der Bedarfsgemeinschaft
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Anlage UF – Unfallfragebogen
zum Antrag auf Leistungen nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch – SGB II (zu Abschnitt 8b des Hartz 4 Hauptantrages)
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Anlage BB
zur Beantragung eines laufenden, nicht vermeidbaren, besonderen Bedarfes (zu Abschnitt 3 des Hartz 4 Hauptantrages)
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Anlage SE – Schweigepflichtentbindung
Ich entbinde hiermit alle Ärzte, Krankenhäuser bzw. Kliniken, die mich im Zusammenhang mit dem in dem Unfallfragebogen genannten Schadensereignis behandelt oder begutachtet haben
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Veränderungsmitteilung bei Bezug von Arbeitslosengeld II (VÄM)
Wenn die Veränderungen mehrere Personen betreffen, ist für jede Person eine gesonderte Veränderungsmitteilung erforderlich
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Quelle: Bundesagentur für Arbeit

Anschließend müssen Sie dort alle zur Berechnung eines Bedarfes relevanten Angaben eintragen. Dazu gehören beispielsweise: Wohnsituation, monatliches Einkommen, möglicher Mehrbedarf oder Vermögensverhältnisse.

Ist für die Hartz-4-Aufstockung der Antrag eingegangen, so wird dieser in der Regel innerhalb der nächsten vier Wochen bearbeitet. Eine rückwirkende Zahlung der Zusatzleistungen zur Aufstockung ist nicht möglich. Es zählt immer der Tag der Antragsstellung.

Sind Sie nicht sicher, ob Sie neben Ihrer beruflichen Tätigkeit einen Anspruch auf zusätzliche Leistungen vom Jobcenter haben, so können Sie sich an entsprechende Beratungsstellen wenden oder einen Termin mit dem Jobcenter vereinbaren. Im Rahmen der Beratungsgespräche kann geklärt werden, inwiefern Sie leistungsberechtigt sind oder nicht.

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Hartz-IV-Aufstockung: Der Antrag auf aufstockende Leistungen
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

32 Gedanken zu „Hartz-IV-Aufstockung: Der Antrag auf aufstockende Leistungen

  1. Nicole S.

    Hallo,
    ich finde den Antrag zur Aufstockung nicht. Können Sie mir bitte helfen?
    Danke und beste Grüße

    1. Christoph W.

      Sehr geehrter Damen und Herren
      Können sie mir bitte helfen und den Antrag von Aufstockung zu schicken per Email bitte ich bedanke mich.

  2. Sunay D.

    Hallo bin in Kurzarbeit kann leider meine Miete nicht bezahlen
    Kann ich ein Antrag auf Aufstockung beantragen?
    Kann man das nicht online beantragen?
    Welcher Jopcenter ist dafür zuständig?

  3. Zaman M.

    Hallo meine Frage lautet ixh habe ein kleines Einkommen was sich immer verändert von Monat zu Monat da ich auf Stunden Arbeite also ca 600 oder 700 oder 800 Euro plus nen minijob von ca 400 Euro jedoch zahle ich alles selbst Miete etc steht mir überhaupt was zu?

  4. Marina

    Hallo meine Frage ist , ich möchte Hartz 4 beantragen , die Miete ist um 300 Euro über den Satz , meine Ex Schwiegereltern würden das monatlich zahlen , meine Frage ist steht mir und meinem Sohn 20 Monaten der regel Satz zu Miete zu und ein gewisser Betrag zum
    Leben

  5. oma heike

    hallo
    ich habe eine frage ich bekomme ab februar 2019 arbeislosen geld und wollte jetz zum jobcenter wegen einer aufstockung fragen ich habe aber die verdiedtbescheinigung l leider beim arbeisamt ab gegeben meine frage ist je jetz mus ich mir eine kopi hollen ober kann das jobcenter sich die verdinstbescheinigung von arbeisamt holen

  6. Karoline

    Hallo.
    Ich bin 24 Jahre alt und möchte nun endlich ausziehen, weil die Wohnsituation immer schwieriger wird. Ich verdiene aber nur 996 Euro netto im Monat das reicht leider nicht. Würde mir denn überhaupt eine Aufstockung zu stehen?

  7. Nadja

    Hallo ich würde gerne mal wissen wie das bei uns aussehen würde. Ich (50) arbeite in Teilzeit mit Mindestlohn und verdiene ca 618 Euro netto, meine Tochter (24) ist in Ausbildung und hat ca 850 Euro netto. Wir leben zusammen in einer 2 Zimmer Wohnung. Sie steht im Mietvertrag mit drin, wir bezahlen 650 Euro warm inklusive Heizung. Der von Ihnen vorgegebene Rechner ist mir zu undurchsichtig, oder muss ich dann dort mal das Gehalt von uns beiden angeben? Die Summen die dabei raus kommen, und ich habe das in allen möglichen Varianten probiert, wären ein Traum, aber ich glaube die sind utopisch oder kann es echt sein dass wir beide zusammen noch knapp 400 Euro vom Amt kriegen können?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nadja,

      der Rechner dient nur zur Orientierung. Da der Regelsatz auf Grundlage verschiedener Angaben berechnet werden muss, von denen nicht alle im Rechner berücksichtigt werden können, kann es zu Abweichungen kommen. Es kann z. B. sein, dass Ihre Tochter aufgrund Ihres Einkommens, selbst eine Bedarfsgemeinschaft bildet. Am besten lassen Sie den Hartz-4-Bescheid von einem Anwalt oder einer Sozialberatungsstelle prüfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Dirk

    Hallo,

    ich beziehe seit einer Weile Leistungen in Höhe von 849 € incl. Mehraufwand etc. und beginne demnächst eine FAV-Stelle mit 1170 € brutto. Meine grundsätzliche Frage ist, ob ich dann auch berechtigt bin aufzustocken, da es sich ja ’nur‘ um eine Stelle auf dem 2. Arbeitsmarkt handelt und die auch schon gefördert ist… Wenn ich die Daten in euren Rechner eingebe, kommt ein erstaunliches Sümmchen heraus. Aber ich weiß eben nicht, ob sich das nur auf Stellen im 1. Arbeitsmarkt bezieht.

    Und verliere ich dann mein Sozialticket für die U-Bahn und die anderen Vergünstigungen und oder bleiben die mit einer FAV bestehen?

    Ach ja, und müsste ich in dem beschriebenen Fall dann wieder einen Hauptantrag beim Jobcenter stellen, wenn ich aufstocken möchte? Ich meine, meine Daten ändern sich ja nicht…

    Wäre toll, wenn ihr mir ein paar Antworten geben könntet. Speziell zum Thema FAV finde ich kaum aussagekräftige Informationen.

    Danke!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Dirk,

      das können wir leider nicht beurteilen, wenden Sie sich an das zuständige Jobcenter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Rosa

    Guten Tag,
    ich schreibe gerade meine Doktorarbeit (erhalte keinerlei Bafög oder ähnliches) und arbeite nebenher 20 Stunden – mit Werkstudentenvertrag. Kann ich die Hartz IV Aufstockung auch in diesem Fall beantragen? Oder geht das nicht mit einem Studentenarbeitsvertrag? Danke, Rosa.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rosa,

      grundsätzlich kann Hartz 4 nicht beantragt werden, wenn Sie Studentin sind. In diesem Fall können Sie allerdings einen Anspruch auf BAföG haben.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Sandra

    Hallo mein Name ist Sandra,

    meine frage ich wollte erst Hartz Vier beantragen habe den auch schon ausgefüllt nun meine frage ich habe ein Minijob und bekommt jetzt die möglichkeit noch ein Minijob zubekommen daraus wird dann ein Sozialpflichtiger Job gemacht da ist es doch besser das ich ein Aufstockungsantrag stelle oder weil ich kann von den geld nicht alle leider bezahlen bin alleinerziehend das weiter Problem ist ich habe ein WBS schein beantragt auch bekommen und eine Wohnung in aussicht die ist mit WBS-Schein kann ich die Wohnung dann überhaupt noch nehmen oder steht die mir dann nicht mehr zu??

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Sandra,

      das hängt davon ab, wie hoch das anrechenbare Einkommen ausfällt. Wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Frank M

    Warum werde ich als Aufstocker genauso behandelt wie ein normaler ALG 2 Empfänger ohne Arbeit?

  12. Frank M.

    Hallo,ich habe einen 25 Std Job und bekomme 836€ netto.ich lebe alleine .steht mir eine Aufstockung zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frank,

      mit unserem Rechner können Sie ermitteln, ob Ihnen eine Aufstockung zusteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Iris V.

    Hallo,
    ich bekomme 498 Euro Arbeitslosengeld. Mein Sohn bekommt Bafög von knapp 400 Euro für das Studium . Meine Tochter macht ein Duales Studium und bekommt netto 700 Euro ausgezahlt. ich würde gerne eine Umschulung machen (auch schon gehnemigt) doch leider reicht das Geld nicht aus. Meine Frage warum wird das Bafög meines Sohnes und die Ausbildungsvergütung voll mit angerechnet. Das kann doch nicht richtig sein !!
    Schließlich müssen sie doch auch ihre dinge finanzieren.

    Mit freundlichem Gruß
    Iris

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Iris,

      sofern Ihre Kinder eigenes Einkommen haben, von welchem sie ihren Lebensunterhalt bestreiten können, fallen Sie aus der Bedarfsgemeinschaft raus. In dem Fall wird Ihnen das Einkommen Ihrer Kinder nicht angerechnet. Bei einer falschen Berechnung können Sie Widerspruch einlegen und den Bescheid kostenlos von einem Anwalt überprüfen lassen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Nathalie S.

    Hallo, welche Formulare muss ich denn ausdrucken für die Beantragung zur Aufstockung von Hartz 4? Zu meiner Person – ich bin 27, Alleinerziehende von einem 1 Jahre alten Sohn und fange ab Januar wieder an zu arbeiten, allerdings zwei mal wöchentlich für jeweils 5 Stunden. Vielen Dank im Voraus. Liebe Grüße

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nathalie,

      Sie benötigen den Hauptantrag sowie die Einkommensbescheinigung, die Einkommenserklärung und die Anlage KI. Welche Formulare im Einzelfall noch benötigt werden, erfahren Sie beim zuständigen Jobcenter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. S. Dennis

    Habe mal eine Frage ich bekomme zur Zeit Krankengeld steht mir eine Aufstockung zu.sind auch insgesamt 4personen im Haushalt

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dennis,

      das hängt von verschiedenen Faktoren ab: Bilden Sie eine Bedarfsgemeinschaft, WG oder Haushaltsgemeinschaft? Wie hoch ist Ihr Krankengeld? Wie hoch ist sonstiges Einkommen? Wie viel verdienen die anderen Personen im Haushalt (bei Bedarfsgemeinschaft)? Bitte wenden Sie sich daher an die zuständige Behörde.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Heike B.

    Hallo ich bekomme seit 2011 Aufstockung zum Lohn ,jetzt will das Amt das erstemal eine Nebenkosten Abrechnung.
    Ich zahle noch über hundert Euro dazu für die Miete .meine Frage muss ich die Abrechnunge einreichen

    1. Heike B.

      Ich bin Aufstocker und muss einen Teil meiner Miete selbst zahlen,nun will das Amt nach 6 Jahren das erste Mal eine Nebenkosten Abrechnung haben muss ich die einreichen

    2. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Heike,

      einreichen müssen Sie die Abrechnung grundsätzlich. Wenn die Rückzahlung nicht mehr als Ihre Mietzuzahlung x 12 beträgt, steht Ihnen diese allerdings allein zu.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. H., Gabriela

    Hallo, mein Sohn hat einen Teilzeit-Job und verdient monatlich Netto 775,00 € er muss davon seine Miete und seine Fahrkarte und alle anderen laufenden Kosten zahlen, unter dem Stricbleibt ihm nicht viel übrig er hat aber vom Jobcenter eien Ablehnung bekommen mit der Begründung, das er für seinen Lebensunterhalt selbst sorgen kann, das kann er aber nicht. Ab wann steht ihm eine Aufstockung des Gehaltes zu?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Gabriela,

      mit unserem Hartz-4-Rechner kann Ihr Sohn berechnen, wie viel ALG 2 ihm zusteht und ab welchem Verdienst er einen Anspruch auf Hartz 4 hat.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Ralf M.

      Meine Freundin verdient 1100 Netto mir ihrem Sohn von 10Jahren. sie bekommt kein Kindergeld sorgerecht geteilt ihr ex zahlt ihr nicht die Hälfte. Was steht ihr vom Amt zu ?

      1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

        Hallo Ralf,

        das können wir pauschal nicht beantworten. Sie können aber gerne unseren Hartz-4-Rechner nutzen.

        Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    3. Anno

      Sehr informativ, aber leider nicht aktuell.

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