Bürgergeld-Aufstockung: Mit dem Rechner herausfinden, was Ihnen zusteht

FAQ: Rechner für aufstockende Leistungen

Wie kann ich berechnen, ob mir aufstockende Leistungen zustehen?

Mit unserem Rechner können Sie ermitteln, in welcher Höhe Ihnen eine Aufstockung durch Bürgergeld zusteht.

Welche Faktoren sind für den Leistungsanspruch wichtig?

Welche Faktoren darüber entscheiden, ob Ihnen aufstockende Leistungen zustehen, lesen Sie hier.

Wie kann ich aufstockende Leistungen beantragen?

Wollen Sie bei Bezug von Bürgergeld eine Aufstockung beantragen, müssen Sie sich an das Jobcenter wenden, welches für Ihren Wohnort zuständig ist.

Bürgergeld-Aufstockung: Ansprüche kostenlos berechnen lassen

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Haben Sie Anspruch auf eine Bürgergeld-Aufstockung? Der Rechner zeigt es Ihnen!

Viele Geringverdiener müssen ihren Lohn aufstocken. Ein spezieller Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Anspruch ist.
Viele Geringverdiener müssen ihren Lohn aufstocken. Ein spezieller Rechner zeigt Ihnen, wie hoch Ihr Anspruch ist.

Es gibt viele Menschen in Deutschland, die zwar erwerbstätig sind, deren Einkommen jedoch nicht ausreicht, um den Lebensunterhalt komplett zu bestreiten. Sogenannte Geringverdiener finden sich besonders häufig im Einzelhandel, im Hotel- und Gaststättengewerbe, unter Transport- und Lagerarbeitern sowie Reinigungskräften. Und auch viele Selbstständige sind von diesem Problem betroffen.

Was viele Betroffene nicht wissen: Bürgergeld wird nicht nur an arbeitslose Personen ausbezahlt. Ist jemand erwerbstätig, hat jedoch ein zu geringes Einkommen, um seinen Lebensunterhalt zu bestreiten, können ggf. aufstockende Bürgergeld-Leistungen beantragt werden.

Geringverdiener, etwa aus dem Einzelhandel, können ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld aufstocken. Ein Rechner ermittelt, was Betroffenen zusteht.
Geringverdiener, etwa aus dem Einzelhandel, können ihr Gehalt mit Arbeitslosengeld aufstocken. Ein Rechner ermittelt, was Betroffenen zusteht.

Im Vorhinein möchten viele Antragssteller natürlich erfahren, wie hoch die zusätzlichen Leistungen ausfallen. Eine pauschale Antwort auf diese Frage lässt sich nicht geben, da viele verschiedene Faktoren die Berechnung beeinflussen. Doch Sie haben die Möglichkeit, die Bürgergeld-Aufstockung mit dem Rechner, den Sie oben auf dieser Seite finden, zu berechnen. Was dabei zu beachten ist und wie Sie den Rechner für aufstockendes Arbeitslosengeld bedienen, erfahren Sie im folgenden Ratgeber.

Die grundlegenden Regelungen zu den Leistungen vom Jobcenter sind im Zweiten Buch des Sozialgesetzbuches (SGB II) festgelegt. In § 7 finden sich Informationen darüber, welche Personen als Leistungsberechtigte gelten. Unter anderem müssen die Betroffenen hilfebedürftig sein. Dieser Begriff wird in § 9 Abs. 1 SGB II näher definiert:

Hilfebedürftig ist, wer seinen Lebensunterhalt nicht oder nicht ausreichend aus dem zu berücksichtigenden Einkommen oder Vermögen sichern kann und die erforderliche Hilfe nicht von anderen, insbesondere von Angehörigen oder von Trägern anderer Sozialleistungen, erhält.

Demnach haben auch Personen, die zwar erwerbstätig sind, ihren Lebensunterhalt jedoch trotzdem nicht ausreichend decken können, einen Anspruch darauf, Bürgergeld-Leistungen zu erhalten.

Wann dies jedoch genau der Fall ist, muss für die potentiellen Aufstocker mit einer Berechnung durch das Jobcenter geprüft werden.

Benötigen Sie einen ersten Überblick darüber, ob Ihnen eine Aufstockung mit Bürgergeld zusteht? Ein Rechner kann hierbei hilfreich sein. Dieser berücksichtigt alle Einflussfaktoren und kann so feststellen, auf welche Leistungen ein Anspruch besteht.

Sind Sie sich unsicher, ob der Bescheid vom Jobcenter wirklich richtig ist? In manchen Fällen kann es durchaus vorkommen, dass bei der Anrechnung von Einkommen oder Vermögen Fehler gemacht wurden. Sie können ergänzendes Bürgergeld mit einem Rechner bestimmen und das Ergebnis dann mit Ihrem Bescheid vergleichen. Haben Sie Fragen über Abweichungen, sollten Sie einen Termin mit Ihrem Sachbearbeiter vereinbaren.

Berechnung der Aufstockung mit Bürgergeld: Welche Faktoren sind entscheidend?

Möchten Sie die Höhe der Hartz-4-Aufstockung mit dem Rechner bestimmen, ist anzugeben, ob Sie Kinder haben.
Möchten Sie die Höhe der Aufstockung mit dem Rechner bestimmen, müssen Sie angeben, ob Sie Kinder haben.

Wie hoch fällt die Aufstockung aus? Ganz vereinfacht lässt sich sagen: Wenn Personen, die ihren Lohn aufstocken, die Leistungen berechnen lassen, wird überprüft, wie viel Geld diese zur Verfügung hätten, wenn sie nicht erwerbstätig wären. Liegt ihr Einkommen unter diesem Betrag, wird die Differenz zum Arbeitslosengeld als Aufstockungsleistung ausbezahlt.

Die Aufstockung mit Bürgergeld soll sicherstellen, dass Erwerbstätige auch mit einem geringen Einkommen mehr Geld zur Verfügung haben, als Personen, die keiner Arbeit nachgehen. Aus diesem Grund gibt es den sogenannten Freibetrag. Ein bestimmter Teil des Einkommens wird nicht auf das Arbeitslosengeld angerechnet. Wird die Höhe der Aufstockung mit einem Rechner bestimmt, muss dieser Freibetrag berücksichtigt werden.

Außerdem muss ein für die Ermittlung der Höhe der Aufstockung verwendeter Rechner viele weitere Faktoren beachten. Einflussgrößen sind nicht nur die Höhe des Einkommens aus der Erwerbstätigkeit, sondern auch andere Formen von Einkünften, wie etwa die folgenden Posten:

  • Kindergeld
  • Einnahmen aus Vermietung und Verpachtung
  • Unterhaltszahlungen
  • Kapitaleinkünfte

Wird die Aufstockung durch Bürgergeld per Rechner ermittelt, müssen außerdem Mehrbedarfe – wie beispielsweise für Alleinerziehende, Schwangere ab der dreizehnten Schwangerschaftswoche oder bei Behinderung – sowie das Vermögen des Antragsstellers berücksichtigt werden. Zusätzlich sind die Einkommensverhältnisse der anderen Mitglieder der Bedarfsgemeinschaft, in welcher der Leistungsbezieher lebt, ausschlaggebend, wenn Bürgergeld-Aufstocker Leistungen berechnen lassen.

So bedienen Sie den Bürgergeld-Rechner, um die Aufstockung zu ermitteln

Mit nur wenigen Klicks können Sie aufstockendes Hartz 4 berechnen lassen.
Mit nur wenigen Klicks können Sie aufstockendes Bürgergeld berechnen lassen.

Möchten Sie die Höhe der Bürgergeld-Aufstockung mit dem Rechner ermitteln, den Sie oben auf dieser Seite finden, müssen Sie einige wichtige Angaben machen. Nur wenn sie diese korrekt eintragen, können Geringverdiener die Aufstockung mit dem Rechner relativ genau nachvollziehen.

Aufstocker müssen beim Rechner zunächst Angaben zu ihrer Lebenssituation machen. Hierzu gehört, ob sie in einer Bedarfsgemeinschaft mit einem Partner leben. Dies ist wichtig, da volljährige Partner einer solchen Gemeinschaft nicht den gleichen Regelsatz beim Arbeitslosengeld erhalten wie alleinstehende und allein lebende Personen. Und dieser Regelsatz ist eine der Einflussgrößen, die für Bürgergeld-Aufstocker vom Rechner berücksichtigt werden muss.

Außerdem ist anzugeben, ob Sie schwanger sind oder spezielle Nahrungsmittel benötigen. Ist dies der Fall, wird ein Mehrbedarf gewährt – die ausgezahlte Leistung fällt also höher aus.

In einem nächsten Schritt müssen Sie, angeben, wie viele Kinder Sie haben, wie alt diese sind und wie hoch das Ihnen ausgezahlte Kindergeld ist. Dieses wird als Einkommen angerechnet und deshalb, wie auch beim Arbeitslosengeld, bei der Berechnung berücksichtigt.

Der letzte Schritt, wenn Sie aufstockende Bürgergeld-Leistungen mit dem Rechner feststellen möchten, liegt darin, Ihre monatlichen Ein- und Ausgaben einzugeben. Zu den Ausgaben gehören die Posten Kaltmiete, Neben- und Heizkosten. Bei den Einnahmen ist sowohl Ihr Bruttoverdienst – also der Lohn vor Abzug von Steuern und Sozialabgaben – als auch der monatliche Nettolohn in Euro einzutragen.

Haben Sie alle erforderlichen Werte eingetragen, um mit dem Bürgergeld-Rechner die Aufstockung zu ermitteln, erhalten Sie eine Auflistung Ihrer Angaben. Der errechnete monatliche Bedarf, anrechenbare Einkünfte sowie der Ihnen zustehende Freibetrag werden aufgeführt. Schließlich finden Sie ganz unten die voraussichtliche Höhe der Aufstockung, die vom Rechner festgestellt wurde.

Bitte beachten Sie, dass die Werte, die Sie für die Aufstockung durch Bürgergeld mit dem Rechner ermitteln, nur eine erste grobe Einschätzung bieten können. Welche Leistungen und wie viele Euro Sie genau erwarten können, wird Ihnen vom Jobcenter mitgeteilt. Denken Sie außerdem daran, dass Ihr Einkommen auf die Leistungen angerechnet wird.
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Bürgergeld-Aufstockung: Mit dem Rechner herausfinden, was Ihnen zusteht
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

79 Gedanken zu „Bürgergeld-Aufstockung: Mit dem Rechner herausfinden, was Ihnen zusteht

  1. Ingo Merker

    danke

  2. Robert

    Hallo liebes Team,

    Meine Freundin und ich wollen zusammen ziehen, weil wir zusammen ein Kind bekommen haben.
    Ich habe Brutto ca 1980 und Netto 1363 Euro
    Miete wäre 350 warm, meine Freundin würde nur 300 Euro Elterngeld und 204 Euro Kindergeld bekommen (Ich weiß nicht ob das angerechnet wird) Meine Frage wäre würde ich eine Aufstockung bekommen ?

  3. Maria

    Hallo liebes Hartz IV-Team,

    ich arbeite 12 Stunden/ Woche in einem Büro und bin nebenbei freiberuflich tätig. Aktuell ist mir meine Freiberuflichkeit so eingebrochen, dass ich in zwei Monaten meinen Lebensunterhalt nicht mehr finanzieren kann. Rücklagen habe ich keine mehr.
    Mit den 12 Stunden verdiene ich netto 550,00 Euro.
    Kann ich mich als Aufstocker für die Grundsicherung melden?

    Vielen Dank für eure Antwort!

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Maria,

      Grundsicherung bzw. Hartz 4 kommt immer dann infrage, wenn Hilfebedürftigkeit vorliegt. Erfüllen Sie diese Voraussetzung, kann das Jobcenter aufstockende Leistungen gewähren.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Müller

      hallo,.
      Ich gehe arbeiten und bekomme im Monat ca 450,00 Euro Netto zusätzlich erhalte ich noch noch Kindergeld und mein Sohn (11) bekommt 528Euro Kindesunterhalt
      Das Job Center sagte mir heute ich hätte einen Anspruch auf 349,00 Euro und Philipp nichts
      Kalt Miete wäre 420 Euro und Warm Miete 600 Euro.
      Ist das richtig ?
      Vielen dank schonmal für die Hilfe

  4. Arne H.

    Hallo,
    ich hab´da mal eine Frage. Wie werden Nebenkosten bei Wohneigentum vom Jobcenter bezahlt. Zum Beispiel Grundsteuer. Die wird ja vierteljährig erhoben. Kriegt man diese dann, wenn sie erhoben wird, oder monatlich nach dem Motto: Vierteljahr mal 4, durch 12. Das gleiche gilt für Schornsteinfeger oder Gebäudeversicherungen.
    Wäre für eine Antwort sehr dankbar!!!!!

  5. hoerbiey

    Hallo

    Wo trage ich Elterngeld Plus ( 150 Euro ) ein . Beim Brutto und/oder Netto des Partners ?

  6. Bernd T.

    Hallo, Ich habe Harz4 Könnte jetzt Zeitungen zustellen würde verdienen 286€ würde ich auch da eine Aufstockung bekommen???????Danke im voraus…

  7. Monika

    Hallo ich hätte auch eine Frage. Ich bin seit Sept. 18 alleinerziehend. Ich habe für vier Monate vom Jobcenter Aufstockung zu meinem Gehalt dazu bekommen.Plötzlich heisst es Es gibt nichts mehr obwohl sich an meiner Situation nichts geändert hat.Kann ich dagegen etwas tun?

  8. Connie

    Hallo,
    ich bin seid einiger Zeit als mobile friseurin tätig, meine Einnahmen waren bisher ganz ok,allerdings bekam ich von der Arge eine Aufstockung von 377 € nun fängt meine Tochter an zu studieren, sie wohnt noch bei mir, und hat Bafög beantragt damit sie die Studiengebühren von 1500 € halbjährlich bezahlen kann. Ihr wurde nun Bafög von monatlich 490€ bewilligt, im Gegenzug wurde mir mitgeteilt das ich dadurch keinen Anspruch mehr auf Leistungen habe. Nun ist es aber so das ich gesundheitlich bedingt weniger arbeiten kann, somit weniger verdiene und mir es nicht leisten kann mich jetzt auch noch selber zu versichern, das Geld von meiner Tochter was mir angerechnet wird steht uns ja nicht zu Verfügung da sie damit ja ihre studiumsgebühr bezahlt. Ich steh nun nächten Monat da und weis nicht wie ich meine Miete bezahlen soll, was kann ich tun, eine erneute Aufstockung beantragen ?

  9. Guido P.

    Hallo, wie ist es wenn Erspartes vorhanden ist? Kann man trotzdem mit Hartz4 aufstocken? Zählen die Freibeträge zusammen in der Bedarfsgemeinschaft oder muss das Guthaben auf jeden selbst gebucht sein?

  10. Tim

    Hallo, ich arbeite Vollzeit und habe 1500,-€ Netto. Ich zahle für meine 2 Kinder zusammen 387,00€ Unterhalte.
    Nach Abzug aller weiteren Fixkosten wie Miete, GEZ, Versicherung….. bleiben mir noch knapp 300,00€. Davon bezahle ich Lebensmittel, Fahrgeld bzw. Sprit und Ausgaben für meine Kinder die regelmäßige alle 2 Wochenende bei mir sind. Habe ich ein Anrecht auf Aufstockung? Oder Befreiung von GEZ ? Leider bin ich nicht so richtig schlau geworden in ihrem Rechner unter was ich Unterhalt oder Fixkosten eingegangen kann. Oder gibt es da eine Pauschale? Lieben Dank für ihre Hilfe und Beantwortung meiner Fragen.

    Tim H.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tim,

      der Leistungsanspruch hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nutzen Sie gerne unseren kostenlosen Hartz-4-Rechner, um einen etwaigen Leistungsanspruch einschätzen zu können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Jendi

    Hallo
    Ich bekomme 600 euro alg I
    Zusätzlich unterhaltsvorschuss von 212 euro
    Und kindergeld 195 euro
    Bin alleinerziehende mutter von einem 7 jährigen sohn
    Wieviel bekomme ich noch aufstockend hartz 4 ?
    Irgendwie komme ich hier nicht weiter.
    Wäre nett wenn mir jemand weiterhelfen könnte .Danke im vorraus

  12. silvia

    Hallo ich heisse Silvia bin 53 habe Pflegegrad 2 und bin zu 70%Schwerbehindert ich lebe mit meinem Freund zusammen der auch meine pflege übernimmt, Bekomme ich trotzdem Aufstockung zum Lebensunterhalt?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Silvia,

      solange Sie die Voraussetzungen für den Hartz-4-Anspruch erfüllen (Erwerbsfähigkeit, Hilfebedürftigkeit, Altersgrenze), können Sie Aufstockung in Anspruch nehmen. Ob und in welcher Höhe ein Leistungsanspruch besteht, können wir im Einzelfall leider nicht beurteilen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  13. Klaus

    Hallo, ich war knapp 13 jahre vollzeitbeschäftigt, habe 2000 € Brutto und 1400 € Netto verdient. Bekomme demnächst ALG 1 also 60% = 1100€ Brutto und 840€ Netto. Ich bin ledig und bezahle 480€ Miete monatlich und ca. 50€ Strom und Wasser. Das wäre meines erachtens gerade einmal Hartz 4 Niveau. Meine Frage ist, ob es realistisch für mich ist auch Aufstockende Leistungen (ALG 2) zu bekommen? Oder ob es Sinnvoller wäre Wohngeld zu beantragen. Wohne in Schleswig Holstein falls das von Bundesland zu Bundesland unterschiedlich ist.

  14. Jack

    Hallo liebes Hatz4 Team,
    ich habe eine Frage an euch die Ihr mir Hoffentlich beantworten könnt.
    Ich beziehe Leistungen vom Jobcenter. Habe nun seit fast einem Jahr einen Minijob. Mein Verdienst dort beträgt 450€ Brutto, bekomme aber 406€ Netto. Auf meinem Bescheid ist 450€ sowohl als Brutto als auch Netto in der Berechnung angegeben. Ist dies korrekt?

    Grüße Jack

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jack,

      in der Regel wird vom Bruttoeinkommen ausgegangen. Ob die Berechnung richtig ist, kann nur ein Anwalt mit Einsicht in die Unterlagen sagen. Lassen Sie den Bescheid im Zweifelsfall prüfen oder fragen Sie einfach beim zuständigen Sachbearbeiter nach.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. daniela

    hallo,
    mein partner hat sich von mir getrennt und ist aus der gemeinsamen wohnung raus. ich sitze jetzt auf der teuren wohnung und möchte bis ich was günstigeres gefunden habe, eine aufstockung beantragen. ich habe etwas erspartes. muss ich das angeben, wenn es sich nur um eine vorübergehende aufstockung geht? denn mein erspartes ist meine sicherheit für notfälle.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Daniela,

      in der Regel müssen Sie auch Erspartes angeben, da eine Grundvoraussetzungen für Sozialleistungen die nachweisliche Hilfebedürftigkeit ist.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Jay

    Hallo ich verdiene 1050€ Brutto und Netto sind es 830€. Ich würde gerne eine Wohnung beziehen die allerdings 560€ warm kostet. Das ist momentan das billigste Angebot hier. Durch die Berechnung kamen Zweifel auf ob mir wirklich dann noch 404€ zustehen?? Oder weniger? weil da noch 295€ stand. Werd aus dem ganzen nicht schlau ?

    Mit freundlichen Grüßen

    Jay

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jay,

      in die Berechnung wird mit einbezogen, dass Sie ja eigenes Geld verdienen und daher nur aufstocken. Dementsprechend wird Ihr Einkommen nur um das Nötige zuzüglich Freibeträgen ergänzt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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