Bei Hartz-4-Bezug einen Urlaub leisten? Für viele nicht möglich

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Laut neuen Daten des Europäischen Statistikamts „Eurostat“ ist es für 16 Prozent der Deutschen finanziell nicht möglich, in den Urlaub zu fahren. Davon ist auch ein Großteil der Leistungsempfänger betroffen, die sich bei Hartz-4-Bezug keinen Urlaub leisten können. Im Jahresvergleich ist aber die Zahl derer, die auf Urlaub verzichten müssen, zurückgegangen.

Im Jahr 2010 lag der Anteil noch bei 23,7 Prozent

Viele können sich auf Hartz 4 keinen Urlaub leisten.
Viele können sich auf Hartz 4 keinen Urlaub leisten.

Eine Bundestagsabgeordnete der Linken-Fraktion hatte jüngst auf die Daten von „Eurostat“ aufmerksam gemacht, die im europäischen Vergleich darlegen, welcher Teil der Bevölkerung in diesem Jahr zuhause bleiben und auf einen Urlaub verzichten muss.

Deutschland lag weit unter dem EU-Durchschnitt. Den deutschen 16 Prozent stehen im EU-Durchschnitt 30,5 Prozent gegenüber. Dementsprechend kann sich ein Drittel aller Europäer nicht leisten, eine Woche in den Urlaub zu fahren.

Die Lage im europäischen Vergleich

LandAnteil der Bevölkerung ohne Mittel für Urlaub
Dänemark13,8 %
Niederlande15,1 %
Finnland15,4 %
Deutschland16 %
Frankreich23,1 %
Großbritannien24,4 %
Kroatien58,1 %
Rumänien64,8 %

In Deutschland verbesserte sich die Lage im Jahresvergleich tatsächlich. Der Anteil der „Urlaubslosen“ sank von 18,4 Prozent im Vorjahr um 2,4 Prozentpunkte.

Dennoch sind die Zahlen ernüchternd und sprechen dafür, dass sich besonders Hartz-4-Empfänger den Urlaub nicht leisten können. Denn überproportional häufig sind Alleinerziehende betroffen, die einen Großteil der Hartz-4-Empfänger ausmachen.

Ist Urlaub bei Hartz-4-Bezug möglich?

Urlaubsgeld gibt es nicht: Auch deshalb können sich viele Hartz-4-Empfänger den Urlaub nicht leisten.
Urlaubsgeld gibt es nicht: Auch deshalb können sich viele Hartz-4-Empfänger den Urlaub nicht leisten.

Obwohl sich viele Hartz-4-Empfänger einen Urlaub nicht leisten können, ist es ihnen doch grundsätzlich möglich, Urlaub zu nehmen und zu verreisen. Allerdings ist dies an besondere Auflagen gekoppelt, da Leistungsempfänger ihrem Jobcenter zur Verfügung stehen und erreichbar sein müssen. Dies ist in der Regel auch in der Eingliederungsvereinbarung festgelegt.

So muss der Urlaub beim Jobcenter spätestens eine Woche vorher angemeldetwerden. Außerdem ist eine Bewilligung nötig. Erlaubt ist eine Abwesenheit von maximal drei Wochen am Stück, während der weiter Leistungen empfangen werden können. Allerdings bleibt die Frage, ob sich Empfänger von Hartz 4 einen Urlaub leisten können, denn zusätzliche Hilfe vom Amt in Form von Urlaubsgeld bei Hartz-4-Bezug gibt es nicht.

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Bei Hartz-4-Bezug einen Urlaub leisten? Für viele nicht möglich
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Ein Gedanke zu „Bei Hartz-4-Bezug einen Urlaub leisten? Für viele nicht möglich

  1. kleemann

    am besten keine Eingliederungsvereinbarung unterschreiben
    Wenn man auch Urlaub genehmigt bekimmt – kann es trotzdem zu unangenehmer überraschung seitens JC kommen.
    gegen Sanktionen des JC ist man nicht sicher. Abschaffen.

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