Bei Hartz IV das Vermögen behalten: Schäfer-Gümbel will Reform

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Auch der SPD-Vizevorsitzende Thorsten Schäfer-Gümbel gesellt sich in die Riege der Politiker, die jüngst ihre Meinung und ihre Vorschläge zum Thema Hartz IV abgegeben haben: Schäfer-Gümbel ist der Meinung, dass Empfänger von Hartz IV ihr Vermögen komplett behalten sollten, wenn Sie arbeitslos werden.

Trotz Hartz IV das Vermögen behalten dürfen – gegen Unsicherheit und Abstiegsangst

Der stellvertretende Vorsitzende der SPD fordert, dass Hart-4-Empfänger ihr Vermögen behalten dürfen.
Der stellvertretende Vorsitzende der SPD fordert, dass Hart-4-Empfänger ihr Vermögen behalten dürfen.

„Hartz IV bedeutet nicht Armut!“ Mit diesen Worten hat CDU-Politiker Jens Spahn die Debatte um die Neuregelung der Grundsicherung neu entfacht und in den Medien, in der Politik sowie in sozialen Medien für hitzige Diskussionen und rege Meinungskundgebungen gesorgt.

Nun hat sich auch SPD-Vize Thorsten Schäfer-Gümbel gegenüber dem Tagesspiegel für eine Erneuerung des Hartz-IV-Programms ausgesprochen und seine Meinung geteilt, dass Empfänger von Hartz IV mehr vom Vermögen behalten sollten, das sie mit in die Arbeitslosigkeit nehmen:

Umbrüche im Erwerbsleben von Menschen dürfen nicht mehr zu Unsicherheit und gar Abstiegsangst führen. Die Betroffenen müssen das Erarbeitete behalten dürfen – sei es ein Haus, eine Wohnung oder sonstiges Eigentum.

Mit Hartz-IV das Vermögen behalten – wie könnte das aussehen?

Bisher wird das Vermögen von Hartz-IV-Empfängern in großen Teilen auf die Grundsicherung angerechnet. Es gelten folgende Regeln für die Errechnung des Schonvermögens:

  • Pro Lebensjahr erhält der Empfänger einen Freibetrag von 150 €. Das Maximum liegt bei 10.050 Euro.
  • Für die Altersvorsorge gibt es zusätzlich 750 € pro Lebensjahr. Das Maximum liegt bei 50.250 Euro
  • Eigentum wie eine Wohnung muss „angemessen“ sein, das Vermögen muss der Grundsicherung entsprechen.
Nach Meinung des Politikers sollten Hartz-4-Empfänger auch Eigentum wie Häuser behalten dürfen.
Nach Meinung des Politikers sollten Hartz-4-Empfänger auch Eigentum wie Häuser behalten dürfen.

Viele Menschen haben im Zuge der fortlaufenden Debatte kritisiert, dass ein Vermögen oder ein Besitz, der über Jahre angesammelt wurde, durch Arbeitslosigkeit nicht sofort gefährdet werden sollte.

Mit seiner Forderung, dass Hartz-IV-Empfänger ihr Vermögen behalten sollten, möchte der SPD-Vizevorsitzende der „Abstiegsangst“ entgegenwirken, die sonst automatisch mit dem Urteil der Arbeitslosigkeit verbunden ist.

Ob eine solche Maßnahme helfen wird, die Lebensqualität von Hartz-IV-Empfängern zu verbessern und die Reintegration in den Arbeitsmarkt zu vereinfachen, wird wohl Teil der Debatte werden.

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Bei Hartz IV das Vermögen behalten: Schäfer-Gümbel will Reform
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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Ein Gedanke zu „Bei Hartz IV das Vermögen behalten: Schäfer-Gümbel will Reform

  1. bärli

    In eine Zeit längerer Arbeitslosigkeit kann jeder Arbeitnehmer geraten. Es wurde aber zuvor hart gearbeitet.
    Warum muss dieses „Vermögen“ – mit ehrlicher Arbeit kann man sich kein Vermögen erarbeiten – erst aufgebraucht werden.
    Manager die Konzerne in mißstand bringen bekommen dafür noch eine hohe Abfindung und lebenslange Rente.
    Nur zum thema: Gleiches Recht für alle.

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