Einkommen verschwiegen: Bewährungsstrafe für Hartz-4-Empfänger

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Viele verschiedene Faktoren haben einen Einfluss darauf, wie hoch das Arbeitslosengeld 2 ausfällt. Erzielt eine Person etwa ein Einkommen, wird dies auf die Leistungen angerechnet. Personen, die wichtige Informationen beim Jobcenter nicht offenlegen, müssen mit Sanktionen rechnen. So erging es auch einem ALG-2-Empfänger aus Offenburg, der Einkommen verschwiegen hatte. Er wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Bezug von ALG 2 war nicht gerechtfertigt

Einkommen verschwiegen: Ein Hartz-4-Empfänger aus Offenbach wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.
Einkommen verschwiegen: Ein Hartz-4-Empfänger aus Offenbach wurde zu einer Bewährungsstrafe verurteilt.

Hartz-4-Empfänger haben nicht nur Rechte, sondern auch Pflichten. Hierzu gehört es etwa, dass sie beim Hartz-4-Antrag korrekte Angaben machen und keine wichtigen Informationen verschweigen.

Das Amtsgericht Offenburg musste in einem Fall urteilen, bei dem ein Hartz-4-Empfänger vier Monate lang ungerechtfertigterweise Leistungen erhalten hat.

Der Mann hatte ALG-2-Leistungen erhalten, jedoch bewusst ein Einkommen verschwiegen, welches er aus einer bezahlten Beschäftigung erhielt. So bekam er Leistungen in Höhe von über 2.180 Euro vom Jobcenter, obwohl diese ihm nicht zustanden. Das Gericht verurteilte ihn wegen Betruges zu einer Freiheitsstrafe von sechs Monaten. Diese wurde jedoch für zwei jahre zur Bewährung ausgesetzt.

Des Weiteren muss der Verurteilte, welcher sein Einkommen bewusst verschwiegen hatte, die zu Unrecht bezogenen Leistungen zurückzahlen.

Welche Pflichten haben Hartz-4-Empfänger?

Gemäß den Regelungen des Zweiten Sozialgesetzbuches (SGB II) müssen Hartz-4-Empfänger gewissen Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten nachkommen. Zu Ersteren gehört es etwa, dass alle Anträge sorgfältig ausgefüllt und sämtliche geforderten Unterlagen vorgelegt werden müssen. Des Weiteren sind ALG-2-Empfänger etwa dazu verpflichtet, an Maßnahmen zur Wiedereingliederung in den Arbeitsmarkt teilzunehmen.

Damit kein Einkommen verschwiegen wird, sollten Sie eine Arbeitsaufnahme so schnell wie möglich melden.
Damit kein Einkommen verschwiegen wird, sollten Sie eine Arbeitsaufnahme so schnell wie möglich melden.

Die Mitteilungspflicht besagt, dass Änderungen, welche die Person bzw. die jeweilige Bedarfsgemeinschaft betreffen, dem Jobcenter unverzüglich mitgeteilt werden müssen. Dies ist etwa der Fall, wenn

  • eine berufliche Tätigkeit aufgenommen wird,
  • Änderungen beim Einkommen oder Vermögen zu vermelden sind,
  • ein Mitglied der Bedarfsgemeinschaft umzieht,
  • es zu einer Arbeitsunfähigkeit kommt oder
  • eine Rückerstattung egal welcher Art erfolgt.
Kommt eine Person ihren Mitwirkungs- und Mitteilungspflichten nicht nach, können Sanktionen in Form von Leistungskürzungen drohen. Wurde etwa wie im oben genannten Fall ein Einkommen verschwiegen und deshalb das ALG 2 unberechtigt bezogen, müssen die Leistungen außerdem zurückgezahlt werden.
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Einkommen verschwiegen: Bewährungsstrafe für Hartz-4-Empfänger
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

2 Gedanken zu „Einkommen verschwiegen: Bewährungsstrafe für Hartz-4-Empfänger

  1. TrittbrettFahrer

    Wieso ist das nach 4 Monaten raus gekommen und wie kann man das länger hinkriegen?

  2. Katja

    Pff wenn man sein ganzes Vermögen angeben muss, und was für die Rente sparen will und das trotzdem verbrauchen muss. Einfach nur dumm.

    Mich wunderts kaum wenn viele in die Armut oder Altersarmut abrutschen durch diese dummen Gesetze.

    Einfach nur erbärmlich

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