Hartz IV und ein Ferienjob: Dürfen Kinder etwas dazuverdienen?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Ferienjob bei Hartz 4 in Kürze

Wird ein Ferienjob auf Hartz 4 angerechnet?

Nein, Ferienjobs für Schüler unter 25 Jahren werden in der Regel nicht auf den Regelsatz der Bedarfsgemeinschaft angerechnet. Dies gilt allerdings nur, wenn das Einkommen unter einem bestimmten Freibetrag liegt und der Job in den Schulferien sowie für maximal vier Wochen pro Kalenderjahr ausgeübt wird.

Welche Freibetrag gilt beim Ferienjob?

Für Ferienjob gilt bei Hartz 4 ein Freibetrag in Höhe von 1.200 Euro.

Was gilt bei einer Tätigkeit über die Ferien hinaus?

Für einen solchen Zuverdienst bei Hartz 4 gilt ein monatlicher Freibetrag von 100 Euro.

Wie steht es um einen Ferienjob bei Hartz-4-Bezug?

Ein Zuverdienst aus einem Ferienjob wird bei ALG 2 nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet.
Ein Zuverdienst aus einem Ferienjob wird bei ALG 2 nur unter bestimmten Bedingungen angerechnet.

Empfangen erwachsene Arbeitslose Hartz 4, sind auch oft die Kinder von diesem Leistungsbezug betroffen. Leben diese mit ihren leiblichen Eltern, Erziehungsberechtigten oder Pflegeeltern in einer Bedarfsgemeinschaft, so haben auch sie Anspruch auf Arbeitslosengeld II – besser gesagt: die Eltern erhalten einen Hartz-4-Kinderzuschuss, wenn sie in einer Bedarfsgemeinschaft Kinder betreuen.

Genau wie beim Einkommen der Eltern werden auch die Einnahmen der Kinder dabei berücksichtigt. Wie viel vom verdienten Geld in die eigene Tasche fließen kann und welcher Betrag mit dem Hartz-4-Satz verrechnet wird, unterliegt ebenfalls gewissen Gesetzmäßigkeiten.

Aber auf welcher Gesetzesgrundlage basiert diese Festlegung? Welche Freibeträge sind beim Ferienjob trotz Hartz 4 möglich? Mehr dazu lesen Sie in unserem Ratgeber.

Was wird als Ferienjob definiert?

Bevor darauf eingegangen werden kann, wie viel Schüler in einem Ferienjob verdienen können, soll erstmal dargelegt werden, was es genau bedeutet, einen solchen auszuüben. Viele Schüler wollen ihre freie Zeit im Jahr dazu nutzen, sich ein wenig Geld dazuzuverdienen.

Denn während der Schulzeit ist es schwierig, sich dafür ausreichend Zeit zu nehmen und gleichzeitig die Schule nicht zu vernachlässigen. Allerdings gelten bezüglich der Ausübung einer solchen kurzfristigen Beschäftigung in Deutschland ein paar Auflagen, die sowohl Schüler als auch Arbeitgeber beachten sollten.

Beispielsweise dürfen Schüler erst ab 15 Jahren einen Ferienjob annehmen. Ausnahmen für 13- bis 14-Jährige gelten nur dann, wenn der entsprechende Schüler nicht länger als zwei Stunden pro Tag der Erwerbstätigkeit nachgeht.

Zudem muss eine Einverständniserklärung der Eltern vorliegen. Bei landwirtschaftlichen Tätigkeiten von 13- bis 14-Jährigen darf diese Zeit auch auf drei Stunden pro Tag ausgeweitet werden.

Insgesamt dürfen Schüler, die vollzeitschulpflichtig sind, in einem Jahr – die Rede ist vom Kalenderjahr – höchstens vier Wochen während der Schulferien arbeiten. Das ist im Jugendarbeitsschutzgesetz (JArbSchG) so festgelegt.

Was dürfen Jugendliche mit einem Ferienjob zum ALG II dazuverdienen?

Kinder dürfen auch beim Empfang von Hartz 4 keinen Ferienjob ausüben.
Kinder dürfen auch beim Empfang von Hartz 4 keinen Ferienjob ausüben.

Haben die Eltern der Jugendlichen Anspruch auf Arbeitslosengeld II, so erhalten diese für die Kinder innerhalb der Bedarfsgemein­schaft einen Zuschuss. Wie hoch dieser ist, lässt sich aus den gültigen Regelsätzen ermitteln, die auch für Kinder in bestimmten Altersstufen festgelegt werden.

Da das Einkommen der Eltern grundsätzlich auf den Bedarf angerechnet wird und somit nur ein kleiner Teil des Verdienstes selbst behalten werden darf, fragen sich auch viele Jugendliche, ob ein Verdienst, den sie selbst beziehen, auf ihre oder die Leistungen ihrer Eltern angerechnet wird. Um diese Frage zu klären, muss ein Blick in die Arbeitslosengeld-II- bzw. Sozialgeld-Verordnung (Alg II-V) geworfen werden.

Diese wurde mit den Hartz-4-Gesetzen am 1. Januar 2005 eingeführt und hinsichtlich der Regelung vom Anspruch auf Hartz 4 und einen Ferienjob grundlegend geändert. Denn: Seit dem 1. Juni 2010 gibt es folgende Regelung nach § 1 der ALG-2-V, die den Verdienst von Jugendlichen während eines Ferienjobs regelt:

Nicht als Einkommen zu berücksichtigen sind Einnahmen von Schülerinnen und Schülern allgemein- oder berufsbildender Schulen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, aus Erwerbstätigkeiten, die in den Schulferien für höchstens vier Wochen je Kalenderjahr ausgeübt werden, soweit diese einen Betrag in Höhe von 1 200 Euro kalenderjährlich nicht überschreiten. […] Die Bestimmungen des Jugendarbeitsschutzgesetzes bleiben unberührt.“

Ferienjobs für Schüler und Schülerinnen, die das 25. Lebensjahr nicht vollendet haben, sind nicht bedarfsmindernd anzurechnen wenn,

  • das Einkommen den Betrag von 1.200 Euro pro Jahr – gemeint ist das Kalenderjahr – nicht überschreitet.
  • das Einkommen in den Schulferien und innerhalb von höchstens 4 Wochen pro Kalenderjahr erzielt wird.

Was wird über den Freibetrag hinaus angerechnet?

Ein Ferienjob kann trotz ALG-2-Bezug eine beträchtliche Summe bringen, die nicht angerechnet wird.
Ein Ferienjob kann trotz ALG-2-Bezug eine beträchtliche Summe bringen, die nicht angerechnet wird.

Sollte ein Schüler bei seinem Ferienjob mehr als 1.200 Euro verdienen, so greift hier die Einkommensregelung nach § 11b des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II).

Demnach gilt auch für Schüler bzw. Kinder von Eltern, die Hartz IV empfangen, dass ein Teil des Lohns mit dem Arbeitslosengeld II verrechnet wird.

Grundsätzlich gilt hier, dass ein Freibetrag von 100 Euro behalten werden darf. Bei einem Verdienst zwischen 101 und 1.000 Euro werden 20 % der Einnahmen mit dem Hartz-4-Satz verrechnet. Ein Verdienst über 1.200 bis 1.500 (bei einem Erziehungsberechtigten oder Eltern, die zusammen mit einem Kind in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen) wird mit 10 % angerechnet. Ein Beispiel soll zeigen, wie der Ferienjobverdienst eines Schülers aussehen kann:

Julius ist 17 Jahre alt und möchte während der Sommerferien vier Wochen am Stück als Teamleiter in einem Promoterjob arbeiten. Er lebt allein mit seiner Mutter in einer Bedarfsgemeinschaft. Sie erhält einen Hartz-4-Regelsatz von 404 Euro sowie einen Kinderzuschlag für ihren Sohn, der sich auf 306 Euro beläuft.

Julius‘ Job läuft so gut, dass er nach vier Wochen Arbeit insgesamt 1.100 Euro verdient hat. Aufgrund der Regelung der ALG-2-V darf er dieses Geld komplett behalten, ohne dass etwas davon auf den Hartz-4-Satz angerechnet wird. Glück für Julius: Mit den 1.100 Euro aus seinem Ferienjob kann er sich nun endlich die Skiausrüstung leisten, die er sich schon seit langem gewünscht hat, seine Mutter ihm aber nicht finanzieren konnte.

Hartz IV, der Ferienjob und ein zusätzlicher Aushilfsjob?

Trotz Hartz IV einen Ferienjob auszuüben, geht auch, wenn ein Schüler zusätzlich einen Minijob hat.
Trotz Hartz IV einen Ferienjob auszuüben, geht auch, wenn ein Schüler zusätzlich einen Minijob hat.

Wie sieht es aber nun aus, wenn ein Schüler nicht nur innerhalb der Ferien einen vierwöchigen Ferienjob ausüben, sondern zusätzlich während der Schulzeit an Wochenenden oder auch unter der Woche weiterhin verdienen will? Wirkt sich dies negativ bzw. einkommensschmälernd aus? Generell gilt, dass ein Freibetrag von 100 Euro monatlich verdient werden kann, ohne dass dies die Leistungen von Hartz 4 beeinflusst.

Aus diesem Grund kann ein Schüler, der beispielsweise neben der Schule noch Prospekte verteilt oder ähnliches, im Monat zusätzlich 100 Euro dazuverdienen und trotzdem das im Ferienjob verdiente Geld bis zu einem Betrag von 1.200 Euro anrechnungsfrei behalten. Auch der Zeitraum dieser Tätigkeit wird auf den vierwöchigen Zeitraum in den Schulferien nicht angerechnet.

Das ist beispielsweise dahingehend wichtig, weil der Nebenjob auch während der Ausübung des Ferienjobs noch weitergeführt werden kann. Verdient ein Schüler mehr als 100 Euro im Monat durch einen weiteren Aushilfs- oder Minijob, so wird der Verdienst laut § 11b des SGB II angerechnet.

Das bedeutet: Arbeitet ein Schüler neben der Schule in einem Café als Kellner und verdient damit etwa 200 Euro im Monat abseits der Ferien, so kann er von diesen 200 Euro den Freibetrag von 100 Euro behalten, zusätzlich werden von den restlichen 100 Euro 20 % anrechnungsfrei gelassen. Im Endeffekt bleiben von seinen 200 Euro Monatsgehalt also 120 Euro über, die der Schüler behalten darf. Die restlichen 80 Euro werden mit seinem Hartz-4-Satz verrechnet.

Geld ansparen – Wann wird Vermögen angerechnet?

Beim Anspruch auf Hartz IV einen zusätzlichen Ferienjob auszuüben, kann den Verdienst unter Umständen beeinflussen.
Beim Anspruch auf Hartz IV einen zusätzlichen Ferienjob auszuüben, kann den Verdienst unter Umständen beeinflussen.

Kritisch wird es im Hinblick auf Hartz 4 und den Ferienjob erst dann, wenn der Verdienst lange aufgespart wird.

Denn: Auch das Vermögen spielt hinsichtlich des Anspruchs auf Arbeitslosengeld 2 eine wichtige Rolle.

Es kann sein, dass Sie dieses erst aufbrauchen müssen, bevor ein ALG-2-Anspruch besteht bzw. dieser erlischt, sobald Sie genug Geld für Ihren Lebensunterhalt aus eigenem Vermögen aufbringen können.

Für minderjährige Kinder, die in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen und leistungsberechtigt sind, bedeutet das nach § 12 des SGB II, dass ein Grundfreibetrag in Höhe von 3.100 Euro erlaubt ist. Sollte ein minderjähriger Schüler also ein Sparbuch oder Ähnliches besitzen, auf dem bereits 2.000 Euro angespart wurden und kommt durch den Ferienjob nun ein Betrag von 1.200 Euro hinzu, so wurde der Vermögensfreibetrag überschritten.

Das Jobcenter kann nun verlangen, dass der Sohn bzw. die Tochter der Familie zunächst das Vermögen aufbraucht, bevor ein Hartz-4-Anspruch besteht. Einkommen, die beim gleichzeitigen Bezug von Hartz 4 durch einen Ferienjob erzielt werden, können nur bis zu einer gewissen Vermögensgrenze angespart werden, ohne dass der Anspruch auf Arbeitslosengeld II entfällt. Dies sollten Schüler sowie deren Eltern beachten, wenn ein Ferienjob mit einem überdurchschnittlich hohen Verdienst ausgeübt werden soll.

Was ist beim Ferienjob erlaubt – und was nicht?

Ein Ferienjob trotz Hartz 4 kann bis zu 1.200 Euro mehr in die Haushaltskasse bringen.
Ein Ferienjob trotz Hartz 4 kann bis zu 1.200 Euro mehr in die Haushaltskasse bringen.

Bevor sich Schüler und Schülerinnen nun auf die Suche nach einem Ferienjob machen, sollten einige Dinge im Voraus beachtet werden, damit später keine böse Überraschung ins Haus steht. Zunächst einmal sollten Jugendliche sich informieren, welche Möglichkeiten für einen Ferienjob es gibt, wie viel Geld Sie im Jahr verdienen können, welche Arbeitszeiten (in den Ferien) möglich sind und was gesetzlich im Hinblick auf das Alter der Schüler erlaubt ist.

Alle Informationen hierzu können Interessierte dem Jugendarbeitsschutzgesetz entnehmen. Dieses regelt beispielsweise folgende wichtige Punkte:

  • Arbeitszeit: Jugendliche dürfen am Tag nicht länger als acht Stunden, innerhalb einer Woche nicht mehr als 40 Stunden arbeiten. Wird an manchen Tagen kürzer gearbeitet, so kann als Ausgleich an anderen Tagen in der Woche eine tägliche Arbeitszeit bis zu maximal 8 ½ Stunden folgen. Jugendliche ab 16 Jahren, die in der Landwirtschaft tätig sind, dürfen während der Erntezeit maximal neun Stunden am Tag und bis zu 85 Stunden in einer doppelten Woche beschäftigt werden.
  • Tägliche Freizeit: Eine freie Zeit von täglich mindestens 12 Stunden muss immer eingehalten werden. Diese Freizeit muss ununterbrochen genehmigt werden.
  • Fünf-Tage-Woche: Jugendliche dürfen nicht mehr als fünf Tage pro Woche beschäftigt werden. Das heißt, dass es mindestens zwei freie Tage pro Woche geben muss, die dem Jugendlichen zur Nutzung der Freizeit zur Verfügung stehen.
  • Alter des Beschäftigten: Beschäftigt werden dürfen nur Jugendliche ab 15 Jahren. Bis zu einem Alter von 18 Jahren unterliegen Sie dem Jugendarbeitsschutzgesetz. Kinder – also Personen bis zu einem Alter von 15 Jahren – dürfen nicht beschäftigt werden. Ausnahmen werden in § 5 des JArbSchG geregelt. Denn: Zwischen 13- und 15-Jährige dürfen mit dem Einverständnis der Eltern bis zu zwei (in landwirtschaftlichen Betrieben bis zu drei) Stunden täglich arbeiten. Allerdings gilt dies nicht für die Zeit zwischen 18 und 8 Uhr sowie nicht während der Schulzeit.

Welche Ferienjobs sind möglich?

Viele Jugendliche fragen sich, welche Jobs eigentlich besonders für die Ferien geeignet sind. Natürlich ist das auch immer eine Typfrage, denn nicht jeder Schüler möchte auch jede Arbeit verrichten oder ist in den gleichen Bereichen talentiert oder interessiert. Will ein Schüler trotz Hartz 4 einen Ferienjob ausüben, so hat dieser unterschiedliche Möglichkeiten, die sich nicht nur im Hinblick auf die Tätigkeit, sondern auch auf den Verdienst stark unterscheiden.

Aber welche Alternativen stehen eigentlich zur Auswahl? Auch regional kann das Angebot sehr unterschiedlich sein. Viele Schülerjobs werden im Bereich der Gastronomie oder im Einzelhandel vergeben. Kellnern oder Regale im Supermarkt einräumen gehört immer noch zu den beliebtesten Jobs für Schüler. Weit mehr verdienen können sie allerdings an Standorten mit größeren Industrien, wie beispielsweise bei Tätigkeiten in der Automobilindustrie oder auch als Promoter. Denn bei letzterem kann es die Möglichkeit der Zahlung einer Provision geben, die das Gehalt nochmal aufstocken kann.

Trotz Hartz-4-Bezug einen Ferienjob annehmen? Das ist gar kein Problem!
Trotz Hartz-4-Bezug einen Ferienjob annehmen? Das ist gar kein Problem!

Einige Jobs sind auch nur ab einem bestimmten Alter erlaubt, zum Beispiel das Ausschenken von Alkohol oder das Arbeiten in der Gastronomie nach 20 Uhr. Denn: Unter 18-Jährige dürfen weder den Alkoholausschank vornehmen noch sich nach 22 Uhr in einer Gaststätte zum Kellnern aufhalten.

Sind Jugendliche jünger als 16 Jahre, so dürfen sie nicht mehr nach 20 Uhr im Gaststättenbetrieb arbeiten. Ist ein Schüler auf der Suche nach einem passenden Job, den er trotz Bezug von Hartz 4 als Ferienjob ausüben kann, so sollte dieser sich zunächst bei Bekannten, am schwarzen Brett oder durch Anzeigen in einer Zeitung oder im Internet schlaumachen.

Auch der direkte Kontakt zum Arbeitgeber ist hilfreich, denn Hilfe ist in den allermeisten Branchen immer gerne gesehen. Einer offiziellen Bewerbung bedarf es bei einem Ferienjob meist nur, wenn es sich um größere Unternehmen handelt.

Wie sind Jugendliche, die Hartz 4 beziehen, beim Ferienjob versichert?

Jugendliche, die trotz Hartz 4 einen Ferienjob ausüben, sind in der Regel weiterhin über das Jobcenter kranken- sowie pflegeversichert. Ist ein Jugendlicher weniger als drei Monate oder 70 Tage im Jahr kurzfristig beschäftigt, so muss dieser keine Beiträge zur Sozialversicherung vom hart erarbeiteten Lohn abführen.

Allerdings wird der Schüler durch die Beschäftigung vom Arbeitgeber unfallversichert. Somit ist der Jugendliche auch auf dem Weg zur Arbeit und wieder nach Hause versichert, falls etwas passieren sollte.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (25 votes, average: 4,16 out of 5)
Hartz IV und ein Ferienjob: Dürfen Kinder etwas dazuverdienen?
Loading...

Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

51 Gedanken zu „Hartz IV und ein Ferienjob: Dürfen Kinder etwas dazuverdienen?

  1. Aaron

    Hallo,

    Ich bin über 25 Jahre alt und bin grade in einer schulischen Ausbildung ohne verdienst. Ich habe jetzt ein Ferien Job für 4 Wochen gemacht. Wird jetzt alles auf mein Bürgergeld angerechnet oder wie ist das geregelt ?

  2. Rinor C.

    Hallo,
    ich bin 17 Jahre alt und lebe mit meinen Eltern und meiner Schwester in einer Bedarfsgemeinschaft. Nach dem Erhalt meiner Mittleren Reife im Sommer habe ich im Oktober 2022 ein FSJ begonnen, bei dem ich 420 € monatlich verdiene. Das FSJ beende ich im Juli diesen Jahres und würde jetzt gerne im Anschluss einen Ferienjob machen. Kann mir jemand erklären nach welcher Formel die Abzüge (FSJ +Ferienjob ?) berechnet werden. Sind die 1200 € für den Ferienjob frei oder werde ich anders veranschlagt ? Ich bin ja aktuell auch kein Schüler mehr sondern suche auch nach einer Ausbildung.

  3. Jannik L.

    Hallo,

    ich bin 18, lebe mit meiner Mutter zusammen. Wir beziehen Bürgelgeld und ich werde in den Ferien ca. 2567 Euro verdienen. Muss ich dann 10% davon abgeben? Muss ich die Kontoauszüge dem Amt zeigen? Von wann bis wann? Meine Mutter hat irgendwas von 3 Monaten gesagt. Wie funktioniert das mit den Steuern? Ich muss meine SteuerID, SozialversicherungsID und Krankenkarte zum Vorstellungsgespräch mitnehmen.

    Vielen Dank im Voraus.

  4. Ruma

    Ich bin Schülerin eines Gymnasiums und habe mein Abi gemacht. Bis 31.07. bin ich noch an meiner Schule als Schülerin gemeldet, darf ich jetzt in der restlichen Zeit, die ja auch die Ferien beinhaltet, einen Ferienjob machen, da ich ja bis zum 31.07. offiziell noch Schülerin bin? Außerdem bin ich bis Anfang August noch ausbildungssuchend bei der Berufsberatung der Agentur für Arbeit gemeldet, da diese mich wohl vorher nicht abmelden kann, macht dies einen Unterschied, also ich war schon seit der 11. Klasse dort gemeldet, wie wäre es gewesen, wenn ich zwischen 11. und 12. Klasse dann einen Ferienjob gemacht hätte? Danke. Ruma.

  5. Nancy

    Hey, also ich wollte fragen, dass wenn ich einen Ferienjob mache für 450 in 2 Wochen und danach regulär für 100€ arbeiten gehe, ich keinen extra Beitrag zahlen zahlen muss.
    Ist das möglich
    Oder darf ich nur insgesamt 1200 im Jahr verdienen mit den Einmaligen 450 und 100 jeden Monat

    1. Nadia

      Hallo,
      Ich wollte fragen ob ich einen Ferienjob jetzt in den Sommerferien machen kann, auch wenn ich am 01.08.2020 meine Ausbildung beginne. Also was ich verstehen möchte ist ob mein Feriengehalt und mein Ausbildungsvergütung zusammen gerechnet werden. Wird es Abzüge geben ?
      Und ich bin 19 Jahre alt.

  6. Sandra O.

    Hallo,
    meine Tochter arbeitet neben der Schule, sie verdient 100€ im durchschnitt monatlich.
    In den Ferien dachten wir darf sie mehr arbeiten und hat dies getan, in den Ferien hatte Sie mehr Geld erhalten, da mehr Zeit und mehr gearbeitet (nicht mehr als1200 jährlich)
    Nun hat das Jobcenter mir das Geld abgezogen mit der Begründung:
    Leider handelt es sich nicht um einen Ferienjob, da die Beschäftigung auch ausserhalb der Ferien ausgeübt wird.
    Ist dies so Richtig?

    1. Nancy

      Ja man darf dieses Angebot nur in den Ferien ausüben sonst gilt er nicht als ferienjob

  7. Markus

    Hallo, ich bin derzeit 17-jähriger Schüler einer Schule und meine beiden Eltern (getrennt lebend) beziehen beide Hartz4. Ich selber habe mich aber jetzt für einen Ferienjob beworben und verdiene dort um die 700€. Darf ich dieses Geld also jetzt komplett behalten ?

  8. Helin P.

    Hallo!
    Ich wollte mich um einen Minijobs auf 450€ Basis anmelden, mein Vater bezieht Hartz 4. Wie viel würde denn abgezogen werden? Ich habe bisher keine Antwort darauf gefunden. Würde mich um eine schnelle Antwort sehr freuen!

    Lg

  9. Swantje

    Hallihallo,

    meine Tochter macht gerade Fachabi und hat sich in den Ferien ein paar Taler dazuverdient.
    Auf dem Arbeistvertrag steht 01.07.2019 bis 28.07.2019.
    In diesen 4 Wochen hat sie verteilt jedoch nur 9 Tage a 6h gearbeitet (3/2/2/2).
    Der Verdienst ging nicht mal ansatzweise an die 1200€ heran.
    Gilt da auch diese 4-Wochen-Regel?
    Da ja nun mal die 4 Wochen auf dem Vertrag stehen, darf sie dann z.B. in den Herbstferien nicht noch einmal arbeiten (Ferienjob) gehen?
    Wenn dem so ist und diese Regel, egal ob man, 30h, 40h oder nur 9h im Monat gearbeitet hat, tzm gilt, kann sie dann zumindest am regulär in der Schulzeit (Wochenende und/oder wochentags) diese 100€ anrechnungsfrei dazuverdienen, ohne dass es auf das ALG II angerechnet wird oder die Herrschaften Ärger machen?

    LG

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert