Grundsicherungsleistungen: Was gehört dazu?

Das Wichtigste zu den Grundsicherungsleistungen in Kürze

Welche Arten der Grundsicherung gibt es?

Es existieren zwei Formen der Grundsicherung: Bürgergeld und die Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung.

Was haben die beiden Grundsicherungsarten gemeinsam?

Beide Formen der Grundsicherung umfassen unter anderem diese Leistungen: Regelbedarf, Bedarfe für Unterkunft und Heizung sowie Mehrbedarfe.

Wie erhalte ich Grundsicherung?

Grundsicherungsleistungen müssen beim Jobcenter oder Sozialamt beantragt werden.

Leistungen der Grundsicherung für unterschiedliche Personengruppen

Grundsicherungsleistungen sollen die Kosten für den Lebensunterhalt decken.
Grundsicherungsleistungen sollen die Kosten für den Lebensunterhalt decken.

In Deutschland können bestimmte Personen Sozialleistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes beziehen. Diese Leistungen werden als Grundsicherung bezeichnet. Voraussetzung für deren Bezug dafür ist die Erfüllung spezieller Kriterien wie z. B. das der Hilfebedürftigkeit (bei niedrigem Einkommen bzw. Vermögen). Darüber hinaus ist es erforderlich, einen Antrag auf Grundsicherung zu stellen.

Welche Grundsicherungsleistungen existieren? Gibt es mehr als eine Form der Grundsicherung? Können auch Zusatzleistungen beantragt werden? Das alles erfahren Sie in diesem Ratgeber.

Zu den Formen der Grundsicherung in Deutschland gehören unter anderem:

  • Grundsicherung für Arbeitsuchende (Bürgergeld)
  • Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung (Teil der Sozialhilfe)

Für diese Grundsicherungen gelten unterschiedliche Voraussetzungen. Diese sind für Hartz 4 (bzw. ALG 2) in § 7 Zweites Sozialgesetzbuch (SGB II) definiert. Welche Personen Anspruch auf Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung haben, ist in § 19 Absatz 2 Zwölftes Sozialgesetzbuch (SGB XII) festgelegt.

Personen, die keinen Anspruch auf Bürgergeld haben, können Sozialgeld erhalten, wenn sie mit einem erwerbsfähigen Leistungsberechtigten in einer Bedarfsgemeinschaft zusammenleben.

Grundsicherungsleistungen für Arbeitsuchende (Bürgergeld)

Die Grundsicherungsleistungen umfassen die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung.
Die Grundsicherungsleistungen umfassen die Kostenübernahme für Unterkunft und Heizung.

Welche Grundsicherungsleistungen erhalten Bürgergeld-Empfänger? Laut SGB II werden folgende Posten finanziert:

  • Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts
  • Bedarfe für Unterkunft und Heizung
  • Mehrbedarfe

Zum Regelbedarf heißt es in § 20 Absatz 1 Satz 1 SGB II:

Der Regelbedarf zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung und Erzeugung von Warmwasser entfallenden Anteile sowie persönliche Bedürfnisse des täglichen Lebens.

Die Höhe des Regelbedarfs richtet sich nach Alter und Wohnsituation des Leistungsberechtigten. So erhalten beispielsweise Alleinstehende, die älter als 24 Jahre sind, 502 Euro im Monat. Volljährige Personen, die in einer Partnerschaft leben, erhalten jeweils 451 Euro.

Zu den Grundsicherungsleistungen gehört auch die Zahlung von Miete und Heizkosten. Gemäß § 22 Absatz 1 Satz 1 SGB II werden diese Kosten übernommen, wenn sie als angemessen gelten kann. Ist dies nicht der Fall, zahlt das Jobcenter für Unterkunft und Heizung nur solange, wie es dem Betroffenen nicht möglich ist, die Kosten zu senken, z. B. durch einen Umzug.

Alleinerziehende erhalten im Rahmen der Grundsicherungsleistungen zusätzlich Geld aufgrund eines Mehrbedarfs.
Alleinerziehende erhalten im Rahmen der Grundsicherungsleistungen zusätzlich Geld aufgrund eines Mehrbedarfs.

Mehrbedarfe sind Grundsicherungsleistungen, die nur ganz bestimmte Bürgergeld-Empfänger erhalten. Dazu zählen folgende Personen:

  • Schwangere ab der 13. Woche
  • Alleinerziehende
  • erwerbsfähige Behinderte
  • Leistungsberechtigte, welche eine kostenaufwändige Ernähung (aus medizinischen Gründen) benötigen
  • Einzelfälle mit einem besonderen, unabweisbaren, nicht nur einmaligem Bedarf

Wenn ein vorhandener Mehrbedarf nicht bereits im Erstantrag auf Bürgergeld angegeben wird, muss er in der Regel gesondert beantragt werden.

Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung

Welche Leistungen der Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung gibt es? Diese sind in § 42 SGB XII festgelegt. Dazu gehören unter anderem der Regelsatz, die Übernahme zusätzlicher Bedarfe (unter anderem Mehrbedarf und einmalige Bedarfe) sowie der Bedarfe für Unterkunft und Heizung. Die Grundsicherungsleistungen im Alter und bei Erwerbsminderung entsprechen denen der Hilfe zum Lebensunterhalt.

Vom Betrag der Grundsicherung im Alter wird in der Regel die Rente abgezogen. Das bedeutet, dass die Grundsicherungsleistungen umso höher ausfallen, je niedriger die Rente ist.

Grundsicherung: Welche Zusatzleistungen gibt es?

Zusätzlich zu den weiter oben erwähnten Grundsicherungsleistungen können bestimmten Personen außerdem Bedarfe für Bildung und Teilhabe erstattet werden. Gemäß § 28 Absatz 1 SGB II gilt das für junge Erwachsene, Jugendliche und Kinder. Zu den Leistungen bei einem Bedarf für Bildung und Teilhabe gehört beispielsweise die Kostenübernahme für die Teilnahme an Schulausflügen oder Klassenfahrten.

Hartz-4-Empfänger haben die Möglichkeit, ein Sozialticket zu erhalten, mit dem sie den öffentlichen Nahverkehr zu einem ermäßigten Preis nutzen können.
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Grundsicherungsleistungen: Was gehört dazu?
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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4 Gedanken zu „Grundsicherungsleistungen: Was gehört dazu?

  1. uta

    Sehr geehrte Damen und Herren, meine Frage an Sie ist folgende:
    zur Zeit beziehe ich neben meiner monatlichen Rente von € 676,27 ein monatliches Wohngeld von €115,–.
    Die Wohnung, die ich bewohne, gehört meiner Tochter, an sie bezahle ich monatlich€ 490,– Miete.
    Sie würde auf eine reguläre Mietzahlung verzichten,es blieben mir jedoch das monatliche Hausgeld von 190,– zu zahlen plus ca. 61,– Heizkosten.
    Nebenkosten für mich belaufen sich monatlich auf €123,20 (Strom, Vodafone,Rundfunk, Zahnvers., priv. Haftpflicht)

    Ich würde statt des Wohngeldes Grundsicherung im Alter ( alleinstehend) beantragen wollen.
    Können sie mir bitte ausrechnen, ob ich mit einer Aufstockung meiner Rente rechnen kann?

    Mit freundlichem Gruß
    Uta

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Uta,

      wir können leider keine Berechnungen im Einzelfall durchführen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  2. Hans-jürgen H.

    Darf ich einen kleingarten besitzen der einen Restwert von 1800€ hat

    1. Hilfesteller

      Ja, der Eigenbehalt ist höher angesetzt, selbst bei Grundsicherung (SGB XII) beträgt dieser mittlerweile 5000€.
      Ist man bereits im Besitz des Gartens, kann man bestenfalls verlangen, den Verkauf (sofern man den Garten mal veräußert) bzw. das dadurch eingenommene Geld dann zu melden um es ggf. zu verrechnen.

      Die Härtefallklausel findet sich in den „Ausführungsvorschriften über den Einsatz von Vermögen nach dem SGB XII (AV-VSH)“ unter „IV – Härteregelungen 22 – Allgemeine Härtevorschrift nach § 90 Abs. 3 SGB XII,Absatz 4“
      mit folgendem Wortlaut: „Die Verwertung von Kleingärten nach dem Bundeskleingartengesetz einschließlich der Lauben stellt in der Regel eine besondere Härte dar, wenn sie die in § 3 dieses Gesetzes geregelte Größenordnung nicht überschreiten.“

      Mit anderen Worten, sofern der Garten ein Garten im Sinne des BKleinG ist, stehen die Aktien gut.
      Die Realität sieht aber so aus, dass einige Ämter von dieser Regelung nichts wissen oder auch nichts wissen wollen. Man sollte also auf jene Klausel verweisen.

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