Hartz-4-Empfänger durfte Vermögen nicht behalten

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Auch wenn beim Arbeitslosengeld 2 der größte Teil des persönlichen Vermögens verrechnet wird, gelten bestimmte Geldwerte als geschützt. Dies traf jedoch nicht für einen Mann aus Sachsen-Anhalt zu: Der durfte sein angespartes Hartz-4-Vermögen nicht behalten, urteilte jetzt das BSG Kassel.

Kläger verlor gegen das Jobcenter

Das BSG entschied: Der Kläger durfte das durch Hartz 4 angesparte Vermögen nicht behalten
Das BSG entschied: Der Kläger durfte das durch Hartz 4 angesparte Vermögen nicht behalten

Zum konkreten Fall: Der 60-Jährige hatte sich über die Zeit seines Bezuges etwa 18.540 Euro angespart, welches u.a. auf Aktien und Sparbucheinlagen verteilt war. Das Jobcenter war der Ansicht, dass das durch Hartz 4 angefallene Vermögen nicht behalten werden dürfe, sondern verrechnet werden muss.

Der Mann insistierte auf einen Härtefall, das Geld sei schließlich „vom Munde abgespart“. Die Sache ging vor das Bundessozialgericht in Kassel, welches zu Ungunsten des Klägers entschied.

Die Begründung für das Urteil hängt mit der Verfügbarkeit entsprechender Vermögen zusammen; demnach gelte die Kategorie Schonvermögen nur für

Altersvorsorgeprodukte, auf die der Arbeitslose momentan keinen Zugriff hat.

Da dies nicht gegeben war, durfte der Kläger sein aus Hartz 4 zusammengespartes Vermögen nicht anrechnungsfrei behalten. Ein Härtefall liegt laut Einschätzung nicht vor.

Bittere Pille für Angewiesene

Hartz-4-Vermögen nicht anrechnungsfrei behalten dürfen - im Alter ist dies besonders schwer zu meistern
Hartz-4-Vermögen nicht anrechnungsfrei behalten dürfen – im Alter ist dies besonders schwer zu meistern

Der Fall dürfte vor allem für ältere Betroffene, welche auf die Grundsicherung angewiesen sind, einem Schlag ins Gesicht gleich kommen. Gleichzeitig die eigene Altersvorsorge im Auge zu behalten, aber Hartz-4-Vermögen nicht behalten dürfen? Das ist ein Widerspruch und stellt für viele Beziehende eine Aufgabe da, welche nicht zu bewältigen ist. Altersarmut ist hierzulande nach wie vor ein Problem, nicht wenige müssen ihre Rente durch die Grundsicherung aufstocken.

Inwiefern das Urteil ein Präzendenzfall wird und ob ältere Hartz-4-Bezieher grundsätzlich Vermögen nicht behalten dürfen, bleibt abzuwarten. In jedem Fall sollten derartige Angelegenheiten mit dem Sachbearbeiter abgeklärt werden, um solche bösen Überraschungen zu vermeiden.

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Hartz-4-Empfänger durfte Vermögen nicht behalten
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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