Land Niedersachsen fordert Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen

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Das Land Niedersachsen fordert vom Bundesrat eine Entschließung, welche die Bundesregierung auffordert, rechtliche Voraussetzungen zu schaffen, dass eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen in ganz Deutschland gewährleistet wird. Bisher ist dies nur in vereinzelten Städten möglich, eine bundeseinheitliche Regelung gibt es nicht.

Kostenübernahme von Verhütungsmitteln soll bundeseinheitlich geregelt werden

Eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen wird angestrebt.
Eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen wird angestrebt.

Eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen mit geringem Einkommen ist in Deutschland nicht bundeseinheitlich geregelt. Die Jobcenter sind nicht verpflichtet, entsprechende Anträge zu genehmigen.

Ausnahmen können in begründeten Einzelfällen bestehen, etwa wenn diese Mittel ärztlich angeordnet wurden. Liegt die Anordnung nicht vor, ist eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln in aller Regel nicht möglich.

Im Hartz-4-Regelsatz ist nämlich ein Teil der monatlichen Zahlung für Gesundheitskosten einberechnet. Dieser beträgt nach aktuellem Stand allerdings gerade einmal 15 Euro. Das will das Land Niedersachsen nun ändern und wandte sich mit einem Antrag an den Bundesrat, um eine bundeseinheitliche Regelung zu erwirken.

Denn: In einigen Städten kann eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen, die nur ein geringes Einkommen aufweisen, vom Sozial- bzw. Gesundheitsamt bewilligt werden. Als Beispiele sind die Hauptstadt Berlin und Hannover zu nennen. In Viersen ist angedacht, einen Fond einzurichten, um eine Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen, die Hartz 4 beziehen, zu gewährleisten.

Warum soll die Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen eingeführt werden?

Die Praxis hat gezeigt, dass 15 Euro pro Monat für Verhütungsmittel schlicht zu wenig sind. Die realen Ausgaben sind weitaus höher, gerade Langzeitverhütungsmethoden lassen sich mit diesem Betrag nicht finanzieren.

Um das zu ändern wird nun die bundeseinheitliche Regelung zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln angestrebt. Im Antrag des Landes Niedersachen an den Bundesrat wird gefordert, die rechtlichen Voraussetzungen zu schaffen, dass

  1. allen Frauen ein gleichberechtigter Zugang zu Verhütungsmitteln ermöglicht wird,
  2. die Kosten für ärztlich verordnete Verhütungsmittel für einkommensschwache Frauen und Frauen im Sozialleistungsbezug unbürokratisch übernommen werden und hierbei auch die rückwirkende Erstattung von vorverauslagten Kosten für Notfallkontrazeptiva berücksichtigt wird.

Diese Vorlage zur Kostenübernahme von Verhütungsmitteln für Frauen, die über wenig Einkommen verfügen, soll in der Plenarsitzung vorgestellt und den Ausschüssen zur Beratung zugewiesen werden.

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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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