Mietübernahme durchs Jobcenter bei Hartz 4: Welche Miete ist angemessen?

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie alle Informationen zur angemessenen Miete bei Bürgergeld-Bezug.

Das Wichtigste über Mietkosten bei Hartz 4 kurz und knapp zusammengefasst

Kommt das Jobcenter für die Miete auf?

Ja, die Miete für Hartz-IV-Empfänger wird vom Jobcenter übernommen, sofern diese in der Höhe den Vorgaben entspricht.

Welche Wohnung gilt als angemessen?

Der Mietspiegel ist für Hartz-4-Empfänger entscheidend. Aus diesem lässt sich ableiten, welche Wohnung bei Hartz 4 in der jeweiligen Stadt als „angemessen“ gilt. Mehr dazu hier.

Kann es passieren, dass das Jobcenter meine Miete nicht übernimmt?

Ja, sind bei eintretendem Hartz-IV-Bezug die Mietkosten zu hoch, müssen diese innerhalb von sechs Monaten entsprechend reduziert werden. Ansonsten kann nur ein Mietzuschuss bei Hartz-IV-Empfängern gewährt werden.

Angemessen wohnen mit Hartz 4: Die Miete wird vom Jobcenter übernommen.
Angemessen wohnen mit Hartz 4: Die Miete wird vom Jobcenter übernommen.

Welche Mietkosten übernimmt das Jobcenter?

Auf Leistungen für Heizung und Unterkunft haben Arbeitslosengeld-2-Beziehende einen Anspruch gemäß Sozialgesetzbuch 2 (SGB II). Bei Hartz IV muss die Miete allerdings in einem angemessenen Rahmen sein. Doch was genau bedeutet das eigentlich?


Wichtige Informationen zur Miete für Hartz-4-Empfänger:

Wer zahlt Miete bei Hartz 4?

Die Höhe der Miete ist für Hartz-4-Empfänger begrenzt.
Die Höhe der Miete ist für Hartz-4-Empfänger begrenzt.

Bestehen Ansprüche auf Leistungen nach dem SGB II, so sollen diese auch die Aufwendungen für Heizung und Unterkunft abdecken. Bei Hartz 4 wird die Miete also in aller Regel vom Jobcenter übernommen.

Es versteht sich von selbst, dass sich diese in einem angemessenen Rahmen bewegen muss.

Doch wie genau ist dieser definiert? Auf diese Frage werden wir im nachfolgenden Ratgeber eingehen und einen Überblick geben, welche Bedingungen im jeweiligen Einzelfall gelten, wenn es sich um alleinstehende Leistungsberechtigte oder eine Bedarfsgemeinschaft handelt.

Dass bei Hartz 4 die Unterkunftskosten übernommen werden, ist in § 22 SGB II geregelt. Dort heißt es in Absatz 1:

Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden in Höhe der tatsächlichen Aufwendungen anerkannt, soweit diese angemessen sind. […]

Das Jobcenter zahlt für die Wohnung die anfallende Miete bei Hartz-IV-Empfängern. Eine neue Wohnung zu mieten ist mit Hartz 4 also möglich. Allerdings müssen Sie bezüglich der Höhe der monatlichen Ausgaben einiges beachten. Im nachfolgenden Abschnitt erfahren Sie, was bei Hartz IV und der Miete als angemessen anzusehen ist und wo Grenzen gesetzt sind.

Angemessene Miete bei Hartz 4

Eine pauschale Angabe, was als angemessene Kaltmiete bei Hartz 4 gilt, ist nicht möglich. Unterschiedliche Faktoren beeinflussen diese Größe, die nicht zuletzt auch vom Mietspiegel der jeweiligen Region abhängt.

Das Jobcenter zahlt die Miete nur, wenn diese angemessen ist.
Das Jobcenter zahlt die Miete nur, wenn diese angemessen ist.

Beispielhaft sollen im Folgenden die als angemessen geltenden Werte für die Kaltmiete für Hartz-IV-Empfänger in Berlin angegeben werden.

Die Angabe hängt maßgeblich davon ab, wie viele Personen in einem Haushalt leben.

Diesen wird der Anspruch auf eine gewisse Anzahl an Quadratmetern gewährt. Aus dem Preis pro Quadratmeter laut Mietspiegel lässt sich dann in etwa ableiten, welchen finanziellen Rahmen bei Hartz-IV-Bezug die Miete haben darf. Die folgende Tabelle soll dies veranschaulichen:

Im Haushalt lebende PersonenAngemessene monatliche Bruttokaltmiete (in Euro)Entspricht einer Wohnungsgröße in m² von
1426,0050
2515,4565
3634,4080
4713,7090
5857,82102
je weitere Person100,9212

Zudem gibt es sogenannte Härtefälle, die eine höhere Miete bzw. eine größere Wohnung rechtfertigen können. Diese liegen vor, bei:

Die Kaltmiete darf bei Hartz-4-Empfängern nicht zu hoch sein - sonst zahlt das Jobcenter diese nicht gänzlich.
Die Kaltmiete darf bei Hartz-4-Empfängern nicht zu hoch sein – sonst zahlt das Jobcenter diese nicht gänzlich.
  • Schwangeren,
  • über 60-Jährigen,
  • Alleinerziehenden,
  • wesentlichen sozialen Bezügen (z. B. Schulweg von Kindern, Betreuungseinrichtungen, Kindertagesstätten),
  • längerer Wohndauer (mindestens 15 Jahre) und
  • Personen, die in absehbarer Zeit kostendeckende Einkünfte haben werden.

Hier kann auch bei Hartz-IV-Bezug die Miete den angemessenen Rahmen sprengen. Allerdings handelt es sich immer um Einzelfallentscheidungen, für die ein entsprechender Antrag vonnöten ist.

Eine enge Absprache mit dem Sachbearbeiter ist also empfehlenswert.

Die Höhe der unter Hartz-4-Bezug angemessenen Miete ist bindend. Allerdings kann die Anzahl der Quadratmeter variieren. Finden Sie also eine Wohnung, die zwar größer als vorgesehen ist, den finanziellen Rahmen allerdings nicht sprengt, so können Sie auch diese anmieten. Sprechen Sie sich aber vorab unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter ab und holen Sie im Zweifelsfall dessen Zustimmung schriftlich ein.

Aufforderung vom Jobcenter: Miete senken

Wird bei der Antragstellung auf Arbeitslosengeld II eine Wohnung bewohnt, welche nicht den Anforderungen entspricht, so übernimmt das Jobcenter zunächst dennoch die finanziellen Aufwendungen für selbige. Dies ist ebenfalls in § 22 Absatz 1 SGB II geregelt. Allerdings gibt es hier eine Einschränkung:

Was ist eine angemessene Miete? Bei Hartz4-Empfängern hängt dies von der Anzahl der im Haushalt Lebenden ab.
Was ist eine angemessene Miete? Bei Hartz4-Empfängern hängt dies von der Anzahl der im Haushalt Lebenden ab.

Soweit die Aufwendungen für die Unterkunft und Heizung den der Besonderheit des Einzelfalles angemessenen Umfang übersteigen, sind sie als Bedarf so lange anzuerkennen, wie es der oder dem alleinstehenden Leistungsberechtigten oder der Bedarfsgemeinschaft nicht möglich oder nicht zuzumuten ist, durch einen Wohnungswechsel, durch Vermieten oder auf andere Weise die Aufwendungen zu senken, in der Regel jedoch längstens für sechs Monate. […]

Bei Hartz-4-Bezug darf die Wohnungsmiete also maximal sechs Monate die Grenze der Angemessenheit übersteigen. Allerdings muss im Rahmen von einem Kostensenkungsverfahren, welches dann eingeleitet wird, nicht immer ein Wohnungswechsel stattfinden.

Sie haben zum Beispiel auch die Möglichkeit, einzelne Zimmer unterzuvermieten und somit die Kosten zu senken.

Stellt dies keine Option dar, müssen Sie eine Wohnung suchen, bei der mit Hartz-IV-Bezug die Miete angemessen ist.

Haben Sie sich innerhalb der sechs Monate nachweislich um eine neue, günstigere Bleibe bemüht, konnten aber keinen Erfolg erzielen, so kann Ihnen ein Aufschub gewährt werden. Sprechen Sie dies unbedingt mit Ihrem Sachbearbeiter ab.

Bei Hartz 4 die Miete reduzieren: Wer zahlt den Umzug?

Ist die Grundmiete bei Hartz-IV-Empfängern zu hoch und diese müssen ausziehen, stellt sich unweigerlich die Frage, wer für die Kosten des Umzugs aufkommen muss. Grundsätzlich werden diese durch das Jobcenter nicht vollumfänglich übernommen.

Der Wohnungswechsel soll weitgehend in Eigenregie vollzogen werden. Allerdings ist es möglich, eine Pauschale für einen Mietwagen und Verpflegungskosten für Umzugshelfer erstattet zu bekommen.

Wie werden die Nebenkosten bei einer Hartz-4-Wohnung zur Miete abgerechnet?

Die in § 22 SGB II beschriebenen Aufwendungen beziehen sich auf Heiz- und Mietkosten. Erstere müssen, genau wie die Kosten für die Unterkunft, in einem angemessenen Rahmen sein. Heizen Sie übermäßig viel, muss eine entsprechende Nachzahlung selbst getragen werden.

Ist bei Hartz-4-Empfängern die Wohnungsmiete zu hoch, steht womöglich ein Umzug an.
Ist bei Hartz-4-Empfängern die Wohnungsmiete zu hoch, steht womöglich ein Umzug an.

Erhalten Sie eine Rückzahlung, weil Sie weniger geheizt haben oder die Betriebskosten entsprechend gesenkt wurden, wird dieser Betrag so verrechnet, dass Ihnen im darauffolgenden Monat der Differenzbetrag weniger als Bedarf für Heizung und Unterkunft ausbezahlt wird.

Stromkosten sind grundsätzlich aus dem Regelsatz zu begleichen.

Der Hartz-IV-Empfänger zahlt die Miete nicht: Was passiert?

Wenn bei Hartz-IV-Bezug die Miete auf das Konto des Leistungsempfängers gezahlt wird, er diese aber nicht an den Vermieter überweist und somit Mietschulden entstehen, kann das Jobcenter anordnen, dass die monatliche Zahlung für die Wohnung direkt an den Vermieter überwiesen wird.

Dieses Modell kann auch vom ALG-II-Beziehenden selbst vorgeschlagen werden, wenn dieser begründete Zweifel daran hat, dass er selbst die Zahlung weiterleitet.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (62 votes, average: 4,03 out of 5)
Mietübernahme durchs Jobcenter bei Hartz 4: Welche Miete ist angemessen?
Loading...

Über den Autor

Avatar-Foto
Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

11 Gedanken zu „Mietübernahme durchs Jobcenter bei Hartz 4: Welche Miete ist angemessen?

  1. Aaradith

    Ich suche seit 2 Jahren nach einer Wohnung, doch leider ist es verdammt schwer etwas zu finden oder zu bekommen. Die Mieten sind extrem in die Höhe gestiegen, dass kaum etwas im Rahmen ist. Ich gucke inzwischen schon nach 1 Zimmer – Wohnungen, obwohl ich eigentlich 2 – 3 Zimmer benötige wegen meinem Teenager Kind. Doch selbst die sind zum größten Teil über der Grenze für 2 Personen. Nun musste ich im September auf die schnelle meine alte Wohnung verlassen und bin nun erstmal in einer Notunterkunft für Senioren untergebracht worden. Da ich Schwerbehindert bin, habe ich Wohn-Betreuer, die mich dort Gott sei Dank kurzfristig unterbringen konnten. Sonst hätte ich in eine Obdachlosenunterkunft oder so gemusst. Leider ist der Wohnungsmarkt so extrem schlecht, dass ich im ländlichen Gebiet, wo ich eigentlich leben möchte, gar nichts mehr finde. Dort kostet schon die kleinste Wohnung inzwischen um die 1000 Euro. Ich darf aber nur knapp 450 eur. Nun bin ich erstmal in der Stadt und muß hier gucken. Hier sind zwar auch 90 Prozent aller Wohnungsanzeigen zu teuer, aber ganz selten gibt es mal eine kurz in dem angemessenen Rahmen. Doch leider sind diese auch sofort weg (teils schon bevor man die überhaupt besichtigen konnte), da die Nachfrage nach Wohnraum extrem hoch ist. Aber schon alleine, dass ich wohl eher in der Stadt was finde und hier dann leben muß, macht mir sehr zu schaffen, da in der Stadt überhaupt erst meine Ängste angefangen haben. So dass ich nicht mehr vor die Tür kann und dementsprechend ja irgendwann seither Hilfen in Anspruch nehmen musste.. Nun muß ich wieder in die Stadt… Am liebsten würde ich mir ein kleines gebrauchtes Wohnmobil oder einen Container oder sowas kaufen. Oder n Tinyhaus… Etwas kleines, günstiges, womit ich hin könnte, wo ich mich wohl fühle… Doch leider ist das ja auch nicht so einfach möglich oder erlaubt… Bräuchte dafür ja eine Möglichkeit, wie ein Grundstück oder so, wo ich stehen darf. Und das bekomme ich ja auch nicht mal eben genehmigt. Obwohl ich so mit Sicherheit günstiger leben könnte, als die Obergrenzen wären…
    Ich finde, dass wir in diesem Land inzwischen eigentlich soweit sind, wie in Amerika. Wo viele Wohnungen weit außerhalb des bezahlen sind und dementsprechend viele sich in WGs zusammen tun. Ich suche auch seit Jahren nach ner WG Möglichkeit. Schon alleine, weil ich dann nicht mehr so alleine sein muß und nun auch, weil man so einfach eher eine Wohnung bezahlen könnte. Doch leider ist mir aufgefallen, dass in diesem Land die sozialen Bedürfnisse der Gesellschaft extrem gesunken sind. Der drang alleine zu wohnen ist hier sehr stark verbreitet. Niemand möchte mehr in einer engeren Gemeinschaft leben.

  2. Cindy S.

    Hallo ich habe mal eine Frage was würde das Sozialamt zahlen für eine Wohnung für fünf man wenn der Partner trotzdem arbeiten ist. Und nur wohngeld und Kindergeld hat

  3. Gaby J.

    Ich hätte gerne eine Information. Ich habe seit dem 14.01, eine Ferienwohnung an 2 Erwachsene vermietet und bis heute keinen cent gesehen! Man teilte mir mit, dass das Jobcenter bislang Ihnen nichts zahlt!! Das Jobcenter würde normalerweise direkt dem Vermieter das Geld überweisen. Ist das so?
    Die Unterlagen seien alle eingereicht worden.Ich weiss nicht , ob alles stimmt,was man mir erzählt hat. Es wäre sehr schön, wenn ich eine Information bekäme. Vielen Dank für Ihre Bemühungen.

    1. Frick

      Hallo Gaby,
      Naja das ist nicht ganz richtig weil man das selbst angeben kann ob das Jobcenter die Miete direkt an dem Vermieter zahlt oder an dem Sozialempfänger angewiesen wird wo sich der Mieter dann selbst drum kümmern muss.
      Hoffe dir Antwort hilft dir weiter.

      Mit freundlichen Grüßen

  4. W.

    Wie sieht es mit der Kaution aus die der Vermieter stellt

  5. Reinhard

    Hallo

    Ich habe mein Elternhaus an ukrainische Flüchtlinge vermietet.
    Damit das Haus wieder bewohnbar war musste ich einige Reparaturen vornehmen
    Z.B. auch Reparaturen an der Heizungsanlage.
    Mit der Jahresabrechnung habe ich diese Kosten an das Jobcenter weitergeleitet.
    Diese Kosten für Wohnungsvorbereitung zur Bewohnbarkeit können lt. Rückinfo vom Jobcenter nicht übernommen werden.
    Irgendwo habe ich jedoch schon mal was gelesen das Reparaturkosten übernommen werden sollten.
    Gibt es hierzu eine Rechtslage?

  6. Fadhil H.

    Ich bin 20 jährige ich war Schüler und Maler und Gitarre Spieler aber bin jetzt obdachlos weil habe keine Wohnung gefunden die Jobcenter für mich bezahlen kann, und bin ganz sicher wenn ich so ohne Wohnung bleibe werde ich Penner und schlafe auf dem Straße, warum passiert das? Weil Jobcenter Hilft mir nichts genug. Vielen Dank(

  7. Hanan

    Hi, darf das Jobcenter die Miete vom Regelsatz abziehen?? Danke

  8. Herbert G.

    Der Witz bei der Sache ist, dass eine 50m² Wohnung jetzt schon zwischen 500 und 600€ kostet. Leider sind beim jetzigen Bürgergeld und ALG 2 nicht die höheren Heizung Warmwaskosten bei Zentralheizung mit einberechnet ebensowenig die Kosten für Fernwärme. Diese sind seit Mai 22 gestiegen. Bei vielen Sozialleitungsempfänger bleibt die Wohnung kalt weil die Kosten für Wärme und Warmwasser steigen aber das Geld realistisch nicht dafür berechnet wurde.
    Selbst wenn man mit Nebenjob und Aufstocken meint man kann gut leben, kommt man zum Schluss dass Wohnen langsam zum Luxus wird.

    1. Heike

      richtig die Kaltmieten die vorgegeben werden passen vor und hinten nicht mehr. bekomme zum Job Aufstockung. Und hab die Kündigung wegen Eigenbedarf jetzt könnte ich endlich eine Wohnung haben und kaufe gefahr auf der Straße zu landen weil die Kaltmiete nicht passt,die Kaltmiete die vorgeschrieben sind gibt es kaum noch

  9. Fatih S.

    seit 2009 wohne ich in Miete auf 35 m2 zu Beginn bezahlte ich 370euro, danach wurde auf 450 Euro erhöht, und nun 2023 soll ich 580euro bezahlen.
    dies ist Warmmiete wobei ich auch bis vor diesem Winter jedes Jahr Probleme hatte mit der Heizung.
    2023 ist ein neuer Nachbar eingezogen der sich dafür eingesetzt hat die Kessel auszutauschen, nun funktioniert es.
    jedes Jahr bekam ich eine willkürliche Jahresabrechnung. Der Arbeiter der Jahre lang zu mir Kommt um die Ablesung von Heizung und Wasserstand abzulesen sagte mir das es null Anzeige.
    Ja OK ich schulde dem Vermieter eine Monatsmiete, die ich aber nicht bezahlen möchte genau wegen dieser Abzocke.
    Nun möchte er morgen am 11.01.2023 mit einem neuen Mietvertrag mit dem Betrag von 580 Euro zu mir kommen und mich unterschreiben lassen.
    ich bin richtig verzweifelt weil die Arbeitsagentur dies nicht übernimmt.
    jährlich habe ich mich bei der Volkswohnung angemeldet, jetzt werde ich mich morgen schon wieder dort anmelden da es jährlich gelöscht wird.
    also wenn ich bald durchdrehe ist es aus menschlicher Sicht ganz logisch.
    Mietbremse davon merke ich nichts.

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert