Mobilitätshilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung

Kurz & bündig: Das Wichtigste zu Leistungen für Mobilitätshilfe

Was sind Hartz-4-Mobilitätshilfen?

Hartz-4-Mobilitätshilfen sind Leistungen, die bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung notwendig werden. Sie werden vom Jobcenter gewährt.

Welche Leistungen gehören zu den Mobilitätshilfen?

Dazu gehören Beihilfen für Ausrüstung, Reisekosten, Übergangskosten, Fahrtkosten, Trennungskosten und Umzugskosten. Nähere Informationen zu den einzelnen Hilfen haben wir an dieser Stelle für Sie zusammengefasst.

Wie erhalten Sie Hartz-4-Mobilitätshilfen?

Die Leistungen müssen vor Arbeitsaufnahme bzw. vor Kostenentstehung beim Jobcenter beantragt werden. Mehr dazu erfahren Sie hier.

Welche Leistungen der Mobilitätshilfe gibt es?

Mobilitätshilfe können Sie für die Kosten bei Aufnahme einer neuen Arbeit bekommen
Mobilitätshilfe können Sie für die Kosten bei Aufnahme einer neuen Arbeit bekommen

Die Hartz-4-Mobilitätshilfen sind Leistungen, die Sie bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung erhalten können.

Zur Mobilitätshilfe gehören:

  • Ausrüstungsbeihilfe,
  • Reisekostenbeihilfe,
  • Übergangsbeihilfe,
  • Fahrkostenbeihilfe,
  • Trennungskostenbeihilfe,
  • Umzugskostenbeihilfe.

Details dazu erfahren Sie im Folgenden.

1. Übergangsbeihilfe

Die Übergangsbeihilfe soll den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern, kann als zinsloses Darlehen erbracht werden und ist in mehreren Raten zurückzuzahlen.

2. Ausrüstungsbeihilfe

Als Mobilitätshilfe können die Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden
Als Mobilitätshilfe können die Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden

Die Ausrüstungsbeihilfe dient zur Anschaffung von Arbeitskleidung und Arbeitsgerät und kann in Höhe von bis zu 260 Euro gewährt werden. Dies wird jedoch nachrangig gegenüber einer möglichen Leistungspflicht des Arbeitgebers oder anderer arbeitsrechtlicher Vorschriften gewährt.

3. Reisekostenbeihilfe

Reisekostenbeihilfe kann es für die täglichen Fahrkosten zur Arbeitsstelle für den Zeitraum von sechs Monaten bis zur Höhe von 300 Euro geben. Übernahmefähig sind die Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten Verkehrsmittels. Bei Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug können maximal 0,20 Euro pro Kilometer erstattet werden.

4. Trennungskostenbeihilfe

Die Gewährung von Trennungskostenbeihilfe ist für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung möglich, sofern eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist. Sie beträgt bis zu 260 Euro monatlich.

An einem Arbeitstag sind bis zu 2 ½ Stunden als Arbeitsweg zumutbar.

Als Nachweis für die doppelte Haushaltsführung muss der Mietvertrag der zusätzlichen Wohnung und der Arbeitsvertrag eingereicht werden. Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft, so kann keine Trennungskostenbeihilfe gewährt werden, da dem Arbeitnehmer selbst keine Kosten entstehen.

5. Umzugskostenbeihilfe

Umzugskosten können als Mobilitätshilfe gewährt werden
Umzugskosten können als Mobilitätshilfe gewährt werden

Umzugskostenbeihilfe kann für Kosten gewährt werden, die für das Befördern des Umzugsgutes von der bisherigen zur neuen Wohnung entstehen. Voraussetzung ist, dass der Umzug durch die Aufnahme einer neuen Beschäftigung erforderlich ist.

Der Umzug muss innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme erfolgen. Der Umzug ist jedoch nur als notwendig zu betrachten, wenn der Beschäftigungsort außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt.

Grundsätzlich werden nur die reinen Transportkosten des Umzugsgutes erstattet, d. h. der Möbelab- und -aufbau muss durch den Antragsteller selbständig bezahlt werden. Bei kranken bzw. behinderten Menschen kann davon eine Ausnahme gemacht werden.

Gewährung der Leistungen zur Mobilitätshilfe

Diese Leistungen können entsprechend den Bestimmungen des § 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III auf vorherigen Antrag bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit gewährt werden.

Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis bzw. vor der Kostenentstehung bei dem zuständigen Jobcenter beantragt werden.

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Mobilitätshilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

9 Gedanken zu „Mobilitätshilfe zur Aufnahme einer Beschäftigung

  1. Marcel

    Hallo,
    wohne in Berlin und habe die Chance zu einem sozialversicherungspflichtigen Job in Niedersachsen. Der Arbeitgeber will aber nicht 3 Monate warten (Kündigungsfrist der Berliner Wohnung). Am neuen Arbeitsort könnte ich sofort die neue Wohnung beziehen. Nur doppelte Mietzahlungen kann ich (HartzIV Bezieher) nicht stemmen. Das Jobcenter lehnt eine Mobilitätshilfe ab: Begründung: entspräche nicht § 16 SGB II). Was kann ich tun?

  2. christa s.

    mein Pflegesohn ist seit dem 2.9,.2019 in der Werkstatt für behinderte Menschen
    wer zahlt hier die Arbeitsbekleidung

  3. Ceran

    Hallo, ich wohne in Bayern und habe am 25.05.2018 meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Am 01.06.2018 beginne ich mit der Arbeit. Ich habe keinen Führerschein und muss mit dem Fahrrad zur Arbeit. Kann ich jetzt ein Darlehen beim Jobcenter für ein Fahrrad beantragen oder ist es schon zu spät dafür.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ceran,

      da auch der Wiedereinstieg ins Berufsleben durch das Jobcenter erleichtert werden soll, ist auch bei Aufnahme einer Berufstätigkeit in der Regel ein Darlehen vom Jobcenter als Beihilfe denkbar, wenn es als Ausrüstungs- oder Fahrtkostenbeihilfe dient. Wenden Sie sich dazu an Ihren Sachbearbeiter.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  4. Frank

    Hallo, ich habe am 01.08.2017 eine Ausbildung begonnen und bekomme aufstockend Hartz 4.
    Nun meine Frage; meine Ausbildung dauert drei Jahre – kann ich die gesamten drei Jahre (also so lange ich aufstockend Hartz 4 bekomme) Fahrkosten geltend machen?
    Weil das sind im Monat nicht gerade wenig und wenn ich so überall lese, dass mir das nur bis zu 6 Monaten zusteht, kann ich jetzt bald meine Ausbildung an den Nagel hängen, weil ich mir es nicht mehr leisten kann zur Arbeit zu fahren… 🙁
    Ich muss mit dem PKW fahren, weil zur meiner Arbeitsstelle keine Öffis fahren. Wäre schön, wenn das so wäre, würde ich massig Geld sparen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Frank,

      dabei handelt es sich um einen Einzelfall. Sie sollten dies mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. walter

    hätte auch einen mobilitätshilfe, bekomme jetzt einen job wo ich aber mit dem bus fahren könnte

  6. Jean Francois B.

    Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte nur eine Frage. Ich bin HartzIV und behindert zu 80% mit eine schwere Gehbehinderung,also brauche ich mein Auto daß Bus und Bahn nicht in Frage sind. Bis jetzt kann ich die Finanzieren durch 50% Kfz Steuer aber die Versicherung und Benzin Kosten zwingend mich zu die Tafel zu gehen jede Woche.
    Gibt’s die Möglichkeit ein zusätzliches Zuschuss für mich,ich freue mich auf ihre Antwort oder nicht.
    Mit freundlichen Grüßen Jean Francois B.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jean Francois,

      wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob ein unabweisbarer Bedarf bezüglich der Mobilitätshilfe besteht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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