P-Konto für Hartz-IV-Empfänger: Pfändungsschutz für Konten

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum P-Konto in Kürze

Was ist ein P-Konto?

Es handelt sich hier um ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto. Auf diesem wird dem Schuldner ein monatlicher Grundbetrag gelassen, der von den Gläubigern nicht gepfändet werden kann.

Wie hoch ist der Freibetrag auf dem P-Konto?

Die Höhe des Freibetrags hängt von verschiedenen Faktoren ab. Nähere Informationen dazu erhalten Sie hier.

Kann ich ein bestehendes Konto in ein P-Konto umwandeln lassen?

Ja, das ist möglich. Sie können aber auch ein neues Konto einrichten. Beachten Sie, dass Sie nur ein P-Konto haben dürfen.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto (P-Konto) genau?

Ein Pfändungsschutzkonto kann ganz einfach beantragt werden.
Ein Pfändungsschutzkonto kann ganz einfach beantragt werden.

Seit dem 1. Juli 2010 gibt es in Deutschland erstmals ein Pfändungsschutz­konto, das sogenannte P-Konto. Hiermit wird das Hartz-4-Existenzminimum der Kontoinhaber unbürokratisch vor dem Zugriff von Gläubigern geschützt. Nicht nur ALG-2-Empfänger haben Anspruch auf dieses Konto, auch jede andere Person kann beantragen, dass ihr Girokonto als P-Konto geführt wird.

Ein P-Konto eröffnen können Empfänger von Sozialleistungen bei jeder Bank. Aber welche Vorteile hat ein solches Pfändungsschutzkonto noch? Wie funktioniert die Umwandlung? Welche Freibeträge werden gewährt und wann ist darüber eine Bescheinigung für das P-Konto zu erbringen? Ist es möglich, ein P-Konto auch online zu eröffnen? Alles Wichtige zum Thema lesen Sie in unserem Ratgeber.

Bei der Bank können Sie ein P-Konto beantragen oder Ihr Girokonto umwandeln lassen.
Bei der Bank können Sie ein P-Konto beantragen oder Ihr Girokonto umwandeln lassen.

Unter einer Pfändung wird die Beschlagnahmung von Gegenständen verstanden, die Gläubigern zur Deckung offener Kosten dienen sollen. Kann ein Schuldner seine offenen Rechnungen nicht bezahlen, ist eine (Konto-)Pfändung oft die letzte Lösung.

Vor der Einführung des Pfändungsschutzkontos konnte das gesamte Konto gepfändet werden. Der Kontoinhaber bzw. der Hartz-4-Empfänger konnte hierüber nicht mehr frei verfügen. Er musste also beim Vollstreckungsgericht beantragen, dass er sein Guthaben zur Deckung seines Existenzminimums zurückerhält.

Das war aufwendig und die Vollstreckungsgerichte benötigten für die Bearbeitung in der Regel zwei bis vier Wochen. So lange stand der Schuldner nach der Kontopfändung ohne Geld da. Dies wurde vom Gesetzgeber geändert. Aber welche Pfändungsgrenzen gelten seit 2010 für das P-Konto?

P-Konto: Welcher Freibetrag gilt für Hartz-4-Empfänger

Die Pfändungsfreigrenze auf dem sogenannten Pfändungsschutzkonto ändern sich in regelmäßigen Abständen. Seit dem 1. Juli 2022 liegt diese Grenze bei 1.330,16 Euro pro Kalendermonat. Je nach Lebenssituation – beispielsweise durch eine Schwerbehinderung oder Unterhaltspflichten – kann beim Pfändungsschutzkonto dieser Freibetrag auch höher sein. Erzielen Sie ein Arbeitseinkommen, sind sogar mindestens 1.340 Euro geschützt.

Den P-Konto-Freibetrag zu erhöhen ist beispielsweise dann möglich, wenn zusätzlich Kindergeld bezogen wird. Auf Antrag bzw. mit gültigem Nachweis kann solch ein Freibetrag für das P-Konto zusätzlich gewährt werden. Der genannte Grundfreibetrag von 1.330,16 Euro (Stand April 2023) ist ohne Antrag für jeden Kalendermonat pfändungsfrei. Über dieses Guthaben kann also der Kontoinhaber im Rahmen des Girokontos frei verfügen.

Ein weiterer Betrag, der über diese Grenze hinausgeht, kann mittels einer Bescheinigung zusätzlich pfändungsfrei gestellt werden. Das sind zum einen die Unterhaltspflichten. Sind vom Kontoinhaber gesetzliche Unterhaltspflichten zu leisten, beispielsweise weil dieser Kinder zu versorgen hat, so können sich die Freibeträge erhöhen.

Je nach Personenanzahl, für die Unterhaltspflicht zu leisten ist, steigt demnach der Freibetrag für die erste Person um 500,62 Euro und für jede weitere um 278,90 Euro. Es gelten also u. a. folgende Guthaben, bevor die Kontopfändung erfolgt:

Ein Pfändungsschutzkonto kann Sie davor bewahren, Ihre Existenz zu gefährden.
Ein Pfändungsschutzkonto kann Sie davor bewahren, Ihre Existenz zu gefährden.
  • Mit einer unterhaltspflichtigen Person: 1.840,62 Euro
  • Mit zwei unterhaltspflichtigen Personen: 2.119,52 Euro
  • Mit drei unterhaltspflichtigen Personen: 2.398,42 Euro
  • Mit vier unterhaltspflichtigen Personen: 2.677,22 Euro
  • usw.

Hat der Kontoinhaber mehr unterhaltspflichtige Personen zu versorgen, so kann dieser den P-Konto-Freibetrag entsprechend berechnen. Gleiche Freibeträge treffen auch auf Menschen zu, die in einer Bedarfsgemeinschaft leben und Hartz IV oder andere Sozialleistungen sowie Nachzahlungen der Jobcenter erhalten.

Das bedeutet: Auch Hartz-4-Leistungen, die auf einem Konto eingehen, das kein P-Konto ist, können gepfändet werden. Gleichzeitig greift die Pfändung bei einem P-Konto jedoch nicht bei Einmalzahlungen des Jobcenters, beispielsweise bei Erstausstattungen oder bei Beiträgen zur Bildung und Teilhabe.

Zu beachten ist, dass diese für das Pfändungsschutzkonto wichtige Bescheinigung vor dem Geldeingang bei der Bank vorgezeigt werden muss. Das heißt: Haben Sie ein P-Konto und eine Bescheinigung über den Erhalt von Kindergeld, sollten Sie diesen Nachweis der Bank vorlegen. So kann der Freibetrag erhöht werden.

Bescheinigung über Grundlagen zur Erhöhung der Freibeträge

Bescheinigungen, die eine Erhöhung des Freibetrags beim P-Konto rechtfertigen, können beispielsweise durch den Arbeitgeber, Familienkassen, den Träger der Sozialleistungen etc. erbracht werden. Diese Nachweise müssen Sie als Kontoinhaber dann beim Kreditinstitut vorweisen.

Wie lange und für welchen Zeitraum diese Bescheinigungen gültig sind, entscheidet in der Regel die Bank. Erhalten Sie also eine Nachricht, dass ein erneuter Nachweis zum Anspruch auf das Kindergeld vorgelegt werden muss, so müssen Sie dieser Anweisung Folge leisten, um weiterhin von den Freibeträgen beim Pfändungsschutz profitieren zu können.

Wie können Sie ein P-Konto einrichten?

Beim P-Konto ist der Freibetrag abhängig davon, ob Sie Unterhaltszahlungen leisten müssen.
Beim P-Konto ist der Freibetrag abhängig davon, ob Sie Unterhaltszahlungen leisten müssen.

Bei Ihrer Bank können Sie ein P-Konto beantragen oder Ihr Girokonto umwandeln lassen. Jedes Girokonto lässt sich in ein pfändungsfreies Konto umfunktionieren. Darauf haben Sie seit dem 1. Juli 2010 einen Rechtsanspruch. Der Kontoinhaber beantragt das P-Konto bei seiner Bank. Wer bereits ein Girokonto hat, kann dieses auch in ein pfändungsfreies Konto umwandeln lassen.

In der Regel erhalten Sie eine EC-Karte für ein P-Konto. Sie können also weiterhin mit Karte bezahlen. Ein pfändungsfreies Konto darf immer nur von einem Hartz-IV-Antragsteller geführt werden, das heißt, dass Gemeinschaftskonten erst in Einzelkonten überführt werden müssen, bevor eine Umwandlung in ein Pfändungskonto erfolgen kann.

Eine gemeinsame Kontoinhaberschaft ist beim P-Konto demnach nicht erlaubt. Ehepaare können allerdings zwei Girokonten, also für jeden Partner eins, einrichten und dann umwandeln lassen. Dann hätte jeder ein separates P-Konto.

Beachten Sie auch: Jede Person, also auch jeder Empfänger von Sozialleistungen, darf nur ein P-Konto beantragen und besitzen. Mehrere Konten, die auf einen Namen laufen, können nicht als Pfändungsschutzkonto gewährt werden.

Ein P-Konto eröffnen: Auch online möglich?

Interessierte sollten wissen, dass es weitaus einfacher ist, ein P-Konto umzuwandeln, als dieses neu bei einer Bank Ihres Vertrauens zu eröffnen. Denn dies wird nur nach Prüfung der Bonität für Sie erledigt. Wenn Sie jedoch Ihr Konto umstellen möchten, sollten Sie dies persönlich oder schriftlich bei Ihrer Bank tun. Online ein bestehendes Konto in ein P-Konto umzuwandeln bzw. dieses zu eröffnen, ist in der Regel nicht möglich.

Wie teuer ist die Umwandlung des Kontos?

Für die Umwandlung des Kontos in eine pfändungsgeschützte Variante werden keine Kosten fällig. Auch dann, wenn Sie ein neues Konto als P-Konto eröffnen, ist dies kostenlos. Allerdings müssen Sie in der Regel Kontoführungsgebühren zahlen. Diese ermessen sich jedoch meist an den Einzahlungshöhen und bewegen sich daher in einem angemessenen Kostenrahmen.

Kontoinhaber sollten wissen, dass der Pfändungsschutz nur für das Guthaben auf dem Konto besteht. Überziehen Sie beispielsweise Ihr Konto, besteht der Schutz nicht mehr und Sie müssen zunächst das Konto ausgleichen, um sich vor einer Kontopfändung zu sichern.

P-Konto: Welche Nachteile birgt es?

Ein P-Konto schützt auch Ihre Sozialleistung wie zum Beispiel Hartz IV.
Ein P-Konto schützt auch Ihre Sozialleistung wie zum Beispiel Hartz IV.

Trotz der genannten Vorteile, z. B. dass ein P-Konto von einer Pfändung nur in bestimmten Teilen betroffen ist, gibt es auch einige Nachteile, die ein Pfändungs­schutzkonto mit sich bringt. So entfällt unter anderem der Dispositionskredit, den Sie unter Umständen zuvor nutzen konnten. Außerdem wird das Konto bei der SCHUFA gemeldet.

Manche Banken erhoben in der Vergangenheit auch hohe Kontoführungsgebühren bei P-Konten. Das ist allerdings nicht mehr erlaubt.

Kontoinhaber, die ihr Konto in ein P-Konto umwandeln bzw. dieses eröffnen wollen, sollten tatsächlich kurz vor der Kontopfändung stehen, bevor ein solches Konto eingerichtet wird. Ein P-Konto einzurichten, obwohl keine Pfändung ansteht, ist nicht zu empfehlen.

Auch rückwirkend ist ein solcher Antrag auf Umwandlung in ein P-Konto möglich. Das bedeutet: Hat Sie bereits ein Pfändungsbeschluss erreicht, können Sie Ihr Konto rückwirkend bis zu vier Wochen auf ein pfändungsgeschütztes Konto umstellen. Sehen Sie sich gezwungen, in nächster Zeit eine solche Umstellung vorzunehmen, ist allerdings keine Eile geboten: Normalerweise erfolgt die Umstellung des Kontos innerhalb von drei Werktagen.

Eine Pfändung trotz P-Konto durch den Gläubiger ist dann nur noch möglich, wenn Sie die oben genannten Freibeträge überschreiten.

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P-Konto für Hartz-IV-Empfänger: Pfändungsschutz für Konten
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

51 Gedanken zu „P-Konto für Hartz-IV-Empfänger: Pfändungsschutz für Konten

  1. Patrick S.

    Ich habe ein p konto mein Freibetrag wurde auf 991 euro festgesetzt wegen unterhsltsforderungen kann man da was machen das er wieder heraufgesetzt wird?
    Schöne Grüße s.

  2. Motte

    Hallo, da ich diesen Monat sehr sparsam lebte, habe ich noch 100€ meiner Grundsicherung auf meinem P konto übrig gehabt, heute wurde der neue Monat vom Sozialbürgerhaus überwiesen, und die 100€ sind nicht mehr verfügbar, sondern eingefroren für meine Gläubiger.
    Das geschieht nicht zum ersten mal, werden Sozialleistungen vom vor Monat zu beginn des neuen Monats gepfändet?
    Oder lässt sich dagegen vorgehen?

  3. ANONYM

    Hallo,
    ich musste gerade feststellen, dass man von meinem P-Konto 55,02 Euro gepfändet hat.
    Ich bin Hartz IV-Betroffener und hatte auch nie die Pfändungsfreigrenze überschritten.
    Auch ist mein Konto zum Monatsende immer leer, sodass kein Pfändbares Guthaben in den Folgemonat übertragen werden kann.
    Ist diese Pfändung trotz P-Konto überhaupt rechtens?
    Verzweifelte Grüße

  4. Retci

    Brauch Hilfe .mein hartz 4 geld wurde gepfändet , weil die Sparkasse mir ein online Konto geöffnet hat . Was ich seit , seit 2 Monaten habe .da ich nicht richtig verstanden habe wie man mit online Konto geld überweisen kann .es leider die letzten 2 Monaten das geld nicht überwiesen wurden . ind daher habe etwas mehr auf Konto gehabt , ich habe das jetzt erst gemerkt wo ich das Konto Auszug gesehen habe . Was kann ich jetzt machen wie kann ich meine 150 Euro zurück holen , bitte helfen

  5. Alfred

    ich habe auch mal eine frage ich beziehe Hartz 4 und ich habe seid jahren ein P.konto meine lebensgefärtin geht Arbeiten bein einer zeitarbeits Frima mit Hartz 4 und ihr gehalt kommen wir grade auf 1200 plus vom JC 293,00 € ist zusammen ca 1400 davon geht die Miete und strom usw von runter so das wir ca 700 zum leben haben.Kann mir das konto ( P.Konto Volstreckt werden den ich bekomme auf mein Konto 293,€ mehr nicht

  6. Nobody

    Leider ist das nicht mehr Richtig es wird hier wohl Harz4 gepfändet man macht einfach den P-Konto schutz niedriger bei alle Väter die keinen Unterhalt zahlen können und auch die Aleinerziehende Väter man Senkt das P-konto unter zwischen 751€- 900€ maximal als Harz4 empfänger würden dir nur maximal 750€ rum zu Stehn all ink.

  7. Tirana A.

    Guten Tag ,
    Ich habe heute (31.08 ) meine Leistungen vom Jobcenter erhalten . Jetzt steht dort , dass ich von 700,00 Euro nur 120 zur Verfügung habe. Ist der restliche Betrag nun gepfändet oder wird mir die Bank das Geld nach Überprüfung freistellen ? Es ist ja mein Lebensunterhalt für den neuen Monat September . Ansonsten wären ich und mein Sohn mittellos .

    Mit freundlichen Grüßen

    T.A

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Tirana,

      haben Sie ein Pfändungsschutzkonto eingerichtet? Dies ist unerlässlich, damit Ihnen der Pfändungsfreibetrag erhalten bleibt.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. Georg M.

    Georg
    Hallo, ich habe schon seit 2020 ein P-Konto bei mener Bank, boslang hat auch immer alles bestens funktioniert. Jetzt ist meine Waschmaschie kaputt und ich habe mir langsam mühsam 159 angespart, die diesen Monat am 5. noch auf meinem Konto lagen. dann wurde der Betrag gepfändet. Meine Nachfrage an Bankschalter ergab, das sei rechtens so, wenn es mir nicht passe könne ich mich ja an die Verbraucherzentrale wenden. Keine weiter Erklärung war zu bekommen. Was mich nun wirklich wundert ist, das ich (ich habe ja versucht etwas zu sparen) die letzten Monate schon immer mal wieder etwas Geld auf dem konta liegen hatte, auch nach dem 1. gepfändet wurde es nun erstmals, ohne Erklärung oder vorherige Warnung. Ist das rechtens, wie kann das passieren und was kann ich tun?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Georg,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten, dies kann nur ein Anwalt.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  9. Dine

    Hallo, habe heute einen Brief bekommen zwecks vorpfändung. Ich lebe mit meinem Partner und unserem 3 Kindern zusammen und bekomme hartz4 und Kindergeld nur. Am 9. Kommt das Kindergeld und am letzten hartz4 heisst es das ich da jetzt erstmal nicht dran komme? Was kann icv tun um die vorpfändung aufzuheben? LG Nadine

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Dine,

      bitte haben Sie Verständnis dafür, dass wir keine Rechtsberatung anbieten dürfen und Ihnen deshalb keinen Rat erteilen können, wie Sie die Vorpfändung aufheben können. Wenden Sie sich an eine Schuldnerberatungsstelle.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  10. Manuela

    Hallo ich habe Pfändung bekommen. Habe aber ein p Konto. Ich und mein Freund bekommen Hartz IV zusammen sind das 760 Euro darf das gepfändet werden.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Manuela,

      Sie selbst haben einen monatlichen Freibetrag von 1.133,80 €. Allein dadurch sollten die 760€ bereits geschützt sein.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  11. Thomas

    Hallo

    Ich habe P konto. Ich bekomme vom job center leistungen für 4 monaten auf einmal. Kann diese leistungen gepfändet werden?

    Gruß

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Thomas,

      sofern die geschützte Summe überschritten wird, kann ein Teil der Nachzahlung im Einzelfall gepfändet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  12. Gastleser

    ich bekomme nächsten Monat 02/2018 zusätzlich zum ALG2 eine Einmalige Zahlung vom Amt für die Nachzahlung meiner Heizkostenabrechnung.Der Pfändungsfreibetrag wird dabei überschritten,darf die Bank diese Einmalzahlung pfänden?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern der Pfändungsfreibetrag überschritten wird, kann der Überschuss gepfändet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Centavo

      Nein gem. §42 Abs. 4 SGB II kann der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden.

      Wenn du nicht handelst, wird sie es unter Umständen dennoch tun.

      Wende dich an das Amtsgericht und stelle einen Vollstreckungsschutzantrag mit dem Hinweis, dass es sich bei der Nachzahlung um Sozialleistungen nach dem SGBII handelt und die gem. §42 Abs. 4 SGB II unpfändbar sind.

      Sollte es sich bei dem Gläubiger (der der dein Konto gepfändet hat) um eine Behörde halten, muss du den Vollstreckungsschutzantrag direkt bei der Behörde stellen.

      Du müsste dann vom Amtsgericht (oder der Behörde) eine Freigabe für den Betrag der über den Pfändungsfreibetrag liegt bekommen. Mit der Freigabe mußt du zur Bank.

      Sollte die Pfändung schon erfolgt sein, ist dass Geld noch nicht weg.
      Du kannst unter Hinweis von §42 Abs. 4 das Geld vom Gläubiger zurückfordern, da die Pfändung rechtswidrig war.

  13. Nick S.

    Frage: Ich bekomme hartz4 und ich habe ein pkonto 425Euro

    Habe im letzten Monat 65Euro noch auf den Konto gehabt. Jetzt wurden wieder 425Euro überwiesen. Sind 490Euro warum konnte ich nur 425Euro abholen.? Der steht auf dem Konto?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nick,

      diesbezüglich sollten Sie sich an die zuständige Bank wenden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  14. Angela N.

    Ich erhalte Hartz IV und habe ein P-Konto bei der Postbank, auf welchem eine Pfändung liegt.
    Ich hole mir am Monatsanfang immer das meiste Geld ab (bis auf die festen Rechnungen wie Miete und Strom…). Diesen Monat habe ich vergessen, daß die 3-monatlich fälligen Kontoführungsgebühren i. H. von € 17,70 abgebucht werden. Ich wollte das Geld dann am Automaten wieder einzahlen, hatte nur einen 100-Euro-Schein und wollte mir den Rest wieder auszahlen lassen – aber Pustekuchen!
    Am Schalter wurde ich dann „belehrt“, daß nur meine Hartz IV-Anweisung pfändungsgeschützt sei (€ 862,40), aber nachträgliche Einzahlungen von der Pfändungsstelle eingezogen würden!!!
    Ich erhalte also weder Geld zurück, noch ist jetzt genug auf dem Konto für Rechnungen…
    Was kann ich da tun?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Angela,

      bitte wenden Sie sich an einen Anwalt. Dieser kann Ihnen bei Ihrer Angelegenheit helfen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  15. hömen

    Hallo ich habe ein p-konto Bekomme Hartz4 das amt hat das geld überwissen habe es am 6.9 bekommen und am 29,9 kommt das nächste damit bin ich über meinen Freibetrag 1.416,11 Euro Phänden die dann?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      sofern Sie über den Freibetrag kommen, ist eine Pfändung möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  16. Irmgard

    Hallo..
    bei mir will irgendein Unternehmen seit Dezember 2015 einen Betrag i. H. von fast 500€ haben. Wer das ist weiß ich nicht, meine Bank will oder darf es mir nicht sagen. Natürlich habe ich ein P- Konto, aber wegen diesen Pfändungen will meine Bank den Dauerauftrag für die Miete nie ausführen. So bin ich gezwungen diesen Betrag stets abzuheben. Allerdings ist das auch immer mit Angst verbunden, denn es ist schon mal vorgekommen, dass ich nicht den Betrag abheben konnte, der sich auf meinem Konto befand. Und was hat es mit diesem Freibetrag zu tun? Ich bekomme für mein erwachsendes Kind und für mich mal gerade 861€ auf mein Konto, davon muss ich neben Miete natürlich auch Strom etc bezahlen. Mein Konto überziehen kann und darf ich natürlich nicht. Nicht mal mit 10€.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Irmgard,

      der Freibetrag bezieht sich auf die Summe, die nicht gepfändet werden darf. Sie und Ihr unterhaltspflichtiges Kind haben einen Freibetrag von 1.560,51 Euro. Nur darüberliegende Geldsummen dürfen gepfändet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  17. Gefolteter

    Hallo!

    Ich habe in den letzten Monaten 1.200 € Grundsicherung erhalten, – etwa 800 € Miete zzgl Nebenk. und 404 € Grundsicherung – habe aber ebenfalls seit Monaten eine völlig ungülige und unzulässige Kontopfändung auf meinen Konto liegen, weil das Amtsgericht seit vielen Monaten über meine Rechtsmitteln (Erinnerungen), trotz Verzögerungsrüge nicht entscheidet. Anträge auf einstweilige Anordungen werden bislang ignoriert etc.

    Um mich gegen die Pfändung zu schützen, habe ich ein P-Konto eingerichtet und nach einigen hin und her mit den Jobcenter und mit dem Verweis auf BGH Beschluss, VII ZB 74/11, Kopie meines ALG II Bescheides und §42 SGB II hat meine Bank die Auszahlung dann der in der vollen Höhe vorgenommen.

    Am 1.Jul 2017 wurde die der Freibetrag auf 1133 € als pfändungsfrei erhöht und auf einmal konnte ich im Online-Banking nicht über die volle Summe verfügen., sondern nur bis zum Freibetrag. Worauf ich wieder zu meiner Bank und dort aber andere Mitarbeiter sitzen hatte, die stur darauf bestehen, dass ich als ALG II Empfänger auch nur über 1133 € vefügen kann. Meine Verweis auf die oben aufgeführten Zusammenhänge waren denen egal, ich kann über meinem Guthaben nicht verfügen.überwiesen ist es an das Amtsgericht noch nicht. Ich hatte denen noch mal ein fettes Beschwerdefax geschickt, aber keine Änderung.

    Also muss ich wieder über das schneckenlangsme Gericht gehen,? oder erst Abmahmen und dann einstweilige Verfügung? – Was macht man da? – Das Problem ist, dass das Amtsgericht nicht mehr in der Lage zu seinen scheint, seinen Rechtsgeschäften nachzukommen. – Jeden Monat 70 € weniger tunen richtig i.M. reichtig weh und das völlig unschuldig!

    Über Tipps wäre ich dankbar.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      als Alleinstehender steht Ihnen ein Freibetrag von 1133 Euro auf dem P-Konto zu. In Ihrem Fall kann der Gang zu einem Anwalt Sinn machen. Dieser erläutert Ihnen, wie Sie am besten weiterhin vorgehen können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  18. Rylanja

    Hallo ich habe hartz 4 beantragt und habe jetzt den Bescheid bekommen das ich die nachzahlungen von Juni und Juli mit dem Geld von August bekomme. Da ich ein p konto habe habe ich ja nur einen verfügungsrahmen von 1073 Euro (was mir mit einem kind schon komisch vorkommt aber die Bank meint wäre alles rechtens)
    Jetzt meine Frage wenn ich den Bescheid zur Bank bringe und dem schabearbeiter vorzeige kann ich dann über das ganze Geld verfügen weil es ja Zahlungen sind von Juni und Juli und ich in diesen Monaten kein Geld bekommen habe ?
    Auf dem p-Konto sind leider auch pfändungen :/

    LG

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Rylanja,

      für eine Person mit einem unterhaltspflichtigen Kind in der Bedarfsgemeinschaft beträgt der Freibetrag 1.416,11 Euro. Das Geld, was Sie darüberhinaus erhalten, kann gepfändet werden.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  19. Janina

    Hallo ich bekomme alg 2 für meine tochter 3 und mich. Jetzt kam das geld vom 1.4.2017 bis zum 1.7.2017 in einer husche. Da auf meinem P konto auch die ach so verhasste pfändung ist wurde der betrag der die nachzahlung für meine Miete war sichergestellt bis auf den betrag 1133,80 und ich wurde von konfuzios zu pilatus geschickt und keiner sei für die bescheinigung der einmal Aussetzung/frei betrags erhöhung zu ständig. Das gericht sagt es.sind ja keine öffentlichen gelder die gepfändet werden sollen.die.schulden.beratung sagt ich muss.zum gericht die arge genau so meine bank sagt cest la vie gehen sie.zur.caritas und die.schickt.mich erneut zur skm (schuldenberatung). Was muss ich denn jetzt genau machen.

    Ich habe meinen Alg 2 Antrag zur hand wo aber nicht der komplette betrag der nachzahlung drauf steht sondern nur welchen monatlichen beitrag ich/wir zu
    Gesprochen bekommen haben.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Janina,

      das LG Koblenz (Az. VE 15, 45) und das LG Berlin (Az. VE 14, 168) haben in diesem Zusammenhang entschieden, dass der geschützte Betrag auf dem P-Konto nur das Geld betrifft, welches tatsächlich für den Lebensunterhalt benötigt wird. Bei einer einmaligen hohen Nachzahlung ist dies allerdings nicht der Fall. Der Pfändungsschutz gilt in diesem Fall also nicht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Centavo

        Die Antwort ist schon älter – aber denoch falsch !!

        Folgende Änderung im SGBII ist bereits zum 01.08.2016 in Kraft getreten:

        § 42 Fälligkeit, Auszahlung und Unpfändbarkeit der Leistungen
        (4) 1Der Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhaltes kann nicht abgetreten, übertragen, verpfändet oder gepfändet werden. 2Die Abtretung und Übertragung nach § 53 Absatz 2 des Ersten Buches bleibt unberührt.

        Bei einer ALG2 Nachzahlung die über den pfändungsfreien Betrag des P-Kontos liegt, muss man sich an den Gläubiger wenden und unter dem Hinweis von §42 Abs 4 SGBII um eine Freistellung des Betrag der über der Pfändungsgrenze liegt „bitten“ (klingt höfflicher als fordern).

        Desweiteren kann man darauf hinweisen das gem. §42 Abs 4 SGBII eine Pfändung unbillig (oder nicht
        rechtmäßig) ist und das Geld im Fall einer Pfändung zurück fordern wird.

        Mit der der Freistellung vom Gläubiger geht man dann zur Bank.

        Diese Kenntnis beruht auf eigene Erfahrungen:
        ich hatte Überprüfungsanträge bzgl der Leistungen der letzten 2Jahre gestellt und darauffolgend zwei ALG2 Nachzahlungen auf das P-Konto erhalten (damals 1440€ Pfändungsgrenze). Eine Nachzahlung in Höhe von über 2000 Euro. Insgesamt waren um die 3000€ auf das P-Konto.
        Ich habe ein Schreiben mit dem Hinweis auf die Unpfändbarkeit der Nachzahlung vom Jobcenter gem. §42 Abs 4 SGBII aufgesetzt, bin damit zum Gläubiger (in meinem Fall das Finanzamt) und habe direkt eine schriftliche „Freistellung“ bekommen. Damit bin ich dann zur Bank und konnte das gesamte Geld abholen. Bei der zweiten Nachzahlung bin ich genauso vorgegangen.

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Centavo,

          es handelt sich dabei um Urteile. Darauf haben wir keinen Einfluss. Die Antwort ist also nicht falsch. Grundsätzlich kann in jedem Fall anders entschieden werden.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  20. ingeborg

    Hallo
    Ich habe ein p Konto, auf dieses kommt nur das Wohngeld (712)
    Jetzt erhalte ich aber in diesem Monat vom Landkreis d. Leistung für schulbefarf der Kinder (420€ für 6 Kinder) kann ich das, auch wenn eine Pfändung eintritt, von meiner Bank abholen?
    Vielen dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Ingeborg,

      wird das Konto gepfändet, sind Transaktionen hierüber in der Regel vorerst nicht mehr möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  21. Christian H.

    Hallo, mein Konto wurde eingefroren aufgrund einer Kontopfändung.
    Ich wollte fragen ob ich irgendwie an mein ALG 2 kommen kann das am 30.06.17 kommt.
    Dankeschön.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Christian,

      vier Wochen nach der Pfändung kann das Girokonto noch in ein P-Konto umgewandelt werden. Ein P-Konto ist pfändungsfrei, sodass Sie ohne Probleme an Ihr ALG 2 kommen müssten.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  22. Jasmine K.

    Hallo,
    Ich habe eine Pfändung auf meinem p-konto worüber mich die Sparkasse nicht informiert hatte. Ich habe heute eine Nachzahlung vom Jobcenter bekommen (Harz 4) von 1700€ und komme nur an 507€ ran. Dürfen die mir das Geld wirklich wegnehmen welches ich dringend bräuchte?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Jasmine,

      normalerweise darf Hartz 4 als Sozialleistung nicht gepfändet werden. Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Bank oder das für Sie zuständige Jobcenter, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Gerda S.

        Hallo.
        Ich bekomme eine Kindergeld-Nachzahlung für 2 Kinder für 3 Monate von 1140€ auf mein P-Konto.Da ich mit der Nachzahlung in diesem Monat meine Pfändungsgrenze überschreite bleibt mir die Frage ob ich die Kindergeldkasse um eine schriftliche Freistellung dieses Geldes bitten kann und muss.
        Für ihre Antwort möchte ich mich schon einmal in voraus bedanken.

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Gerda,

          Sie sollten Ihre Bank darum bitten, einen einmaligen Freibetrag festzusetzen. Wenden Sie sich im Zweifelsfall an eine Beratungsstelle oder einen Anwalt.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  23. anonym

    Hallo
    Ich bin Hartz4 Empfänger und meine Bank (sparkasse) hat mein Geld gepfändet ich hatte angespart da ich eine hohe Rechnung bezahlen muß auf dem Konto waren 1146,02 € und abholen durfte ich nur 643,5 €
    wie kann das sein bei einem P.Konto ? Bzw nur exakt den betrag den ich monatlich als Hartz4 überwiesen bekomme

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo,

      wenden Sie sich mit Ihrer Frage bitte an Ihre Bank, um den Sachverhalt zu klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Anonym

        Beim Bankberater war ich schon , Laut Aussage von dem steht mir nicht mehr als meine Monatliche Hartz4 Leistung zu und die 1070€ Pfändungsfreibetrag würde nicht für Hartz4 Empfänger gelten !

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo,

          normalerweise gilt der Mindestfreibetrag ebenfalls für Empfänger von Sozialhilfe. Kontaktieren Sie hinsichtlich einer Frage am besten einen Anwalt für Sozialrecht, wenn die Auskünfte der Bank nicht ausreichen.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  24. Eileen

    Hallo ich habe den monat meinen betrag erreicht erwarte jetzt morgen aber mein alg2 da es aber das geld fuer april eigentlich ist habe ich angst das die mir das morgen pfänden weil es noch im monat märz ist.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Eileen,

      die Pfändung von Arbeitslosengeld 2 ist laut § 42 des Zweiten Sozialgesetzbuchs normalerweise ausgeschlossen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. Katharina

        Hallo

        ich habe vor 3 Tagen einen Brief bekommen wo drin steht dass sie mein Konto pfänden wollen.
        Zu standen kam dies da mein ALG 2 Antrag zu lange in Bearbeitung war und die Summe plus alg 1 nicht kontinuierlich die selbe Summe war.
        So konnte ich nicgt regelmäßig meinen Ratenzahlung zahlen.
        Die frage ist ob und in wie weit die pfänden dürfen bei EINEM nettoeinkommen von ca 630 Euro?
        P Konto wurde bereits beantragt aber es kam noch keine Rückmeldung.

        Ich hoffe SIE können mit weiterhelfen.

        Mit freundlichen Grüßen

        1. arbeitslosenselbsthilfe.org

          Hallo Katharina,

          bei einem P-Konto liegt die Pfändungsgrenze bei einer Summe von 1073,88 Euro. Nach einer Pfändung kann das Konto rückwirkend für bis zu vier Wochen noch zu einem P-Konto umgeschrieben werden. Im Zweifelsfall sollten Sie sich an einen Anwalt wenden.

          Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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