Bürgergeld: Ist die Pille kostenlos?

FAQ: Pille bei Bürgergeld-Bezug

Welche Verhütungsmittel übernimmt das Jobcenter?

Es ist möglich, dass das Jobcenter die Kosten für gewisse Verhütungsmittel übernimmt. Dazu gehören unter anderem die Pille, die Dreimonatsspritze oder die Spirale.

Müssen Bürgergeld-Empfänger die Pille selbst bezahlen?

Wurde die Pille ärztlich verordnet, kann eine Kostenübernahme möglich sein. Dafür müssen Sie jedoch einen entsprechenden Antrag stellen. Wie ein solcher aussehen kann, zeigt unser kostenloses Muster.

Für wen ist die Pille kostenlos?

Die gesetzliche Krankenkasse übernimmt die Kosten für Frauen bis ihrem 22. Geburtstag. Ab dem 18. Geburtstag ist jedoch eine Zuzahlung zu leisten.

Zahlt das Jobcenter für Verhütungsmittel?

Auf Antrag können auch die Kosten für Verhütungsmittel bei Bürgergeld übernommen werden.
Auf Antrag können auch die Kosten für Verhütungsmittel bei Bürgergeld übernommen werden.

Viele Frauen und Männer in Deutschland verwenden Verhütungsmittel wie die Pille oder Kondome, um sich vor Geschlechtskrankheiten zu schützen oder eine ungewollte Schwangerschaft zu vermeiden. Diese Mittel sind jedoch nicht billig und können – beim Empfang von Bürgergeld – nur schwer aus dem Bürgergeld-Regelbedarf gezahlt werden. Trotzdem gibt es grund­sätzlich bundesweit keinen Rechtsanspruch auf Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel – weder für Frauen noch für Männer.

Jedoch können Sie einen Antrag auf Kostenübernahme gemäß § 49 des Zwölften Sozialgesetzbuchs (SGB XII) bei Ihrem Sozialamt stellen. Städte wie Karlsruhe, Mannheim, Berlin und Heidelberg übernehmen die Kosten für Pille & Co bereits auf Antrag.

Da es mehrere Möglichkeiten zur Finanzierung von Verhütungsmitteln gibt, können Sie sich ebenfalls an Ihre örtliche Beratungsstelle PRO Familia wenden.

Wie es mit anderen Verhütungsmitteln aussieht, erfahren Sie u. a. in unserem Ratgeber zur Dreimonatsspritze.

Beim Empfang von Bürgergeld die Pille bezahlen – mit dem Regelsatz möglich?

Besonders viele weibliche Bürgergeld-Empfängerinnen stellen sich die Frage, ob trotz Anspruch auf Bürgergeld Verhütungsmittel aus dem Regelbedarf gezahlt werden müssen oder ob eine ergänzende Leistung – also ein Mehrbedarf bei Bürgergeld – gewährt werden kann.

Soll eine Schwangerschaft vermieden werden, kann ein Empfänger von Bürgergeld die Pille im Einzelfall erstattet bekommen.
Soll eine Schwangerschaft vermieden werden, kann ein Empfänger von Bürgergeld die Pille im Einzelfall erstattet bekommen.

Laut des oben genannten Paragraphen 49 des SGB XII wird deutlich, dass bei ärztlicher Anordnung die Übernahme der Kosten für Verhütungsmittel auch bei Bürgergeld erfolgen kann.

Das ist sowohl im Hinblick auf die Antibabypille als auch die Spirale möglich, wenn Bürgergeld von Frauen bezogen wird. Wenden Sie sich bei Fragen an Ihren Arzt, Ihren Ansprech­partner im Jobcenter oder bei einer Beratungsstelle wie der oben genannten PRO Familia.

Musterantrag auf Kostenübernahme

Muster für Anträge auf Übernahme von Verhütungsmitteln wie der Pille bei Bürgergeld-Anspruch gibt es viele. Eines davon soll im Folgenden beispielhaft aufgezeigt werden:

Absender:
Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:
Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt

Datum: XX.XX.XXXX

Antrag auf Kostenübernahme gemäß § 49 SGB XII

Sehr geehrte Damen und Herren,

derzeit beziehe ich Bürgergeld und kann es mir finanziell nicht leisten, mir Verhütungsmittel zu kaufen. Zudem sind im Regelsatz keine Mittel dafür enthalten. Ich beantrage daher die Übernahme der Kosten für empfängnisverhütende Mittel, die mir ärztlich verordnet worden sind. Eine Kopie der Verordnung sowie eine Kopie meines aktuellen Bürgergeld-Bescheides liegen diesem Schreiben bei. Meine Kontodaten lauten wie folgt:

Bank:
IBAN:
BIC:

Vielen Dank im Voraus für kurzfristige Erledigung.

Mit freundlichen Grüßen,
(Unterschrift)

2 Anlagen

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

6 Gedanken zu „Bürgergeld: Ist die Pille kostenlos?

  1. Nicole

    Hallo ich habe das selbe Problem,habe einen Antrag beim Jobcenter zur Kostenübernahme gestellt,wurde abgelehnt aber ich sollte mich an das Sozialamt wenden auch dort wurde abgelehnt,ich solle mich an das Jobcenter wenden und wiederspruch einlegen.Das alles habe ich bereits vor 3 Monaten getan, bis heute kam keine Reaktion auf den wiederspruch,dafür wurde mir jetzt mein komplettes Geld gestrichen mit der aussage vom Jobcenter das sich meine Akte im wiederspruchsverfahren befindet

  2. Stefan

    Haben eine Ablehnung erhalten. Laut des Schreibens vom Jobcenter, ist das Jobcenter nicht dazu verpflichtet die Kosten zu übernehmen und werden es auch nicht übernehmen, da ein Verhütungsmittel laut Jobcenter ein Luxusartikel ist und dieser muss selbst finanziert werden.

    Man soll laut Jobcenter bei der Caritas nachfragen ob die Kosten von dort übernommen werden.

    Ich sage immer wieder, Hartz 4 ist ein Horror. Die ganze Bürokratie erst Recht. Viel Stress und Theater für nichts und wieder nichts.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Stefan,

      das Jobcenter übernimmt die Kosten in der Regel nur dann, wenn eine ärztliche Anordnung vorliegt. Sie haben allerdings die Möglichkeit, einen Antrag auf Erstattung der Kosten beim Gesundheits- oder Sozialamt in Ihrer Nähe zu stellen. Das ist allerdings noch nicht in jeder Stadt in Deutschland möglich.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  3. Indoo

    Guten Abend,
    Ich habe vor kurzem einen Antrag für das Verhütungsmittel Hormon Stäbchen beantragt und bisher keine Antwort darauf bekommen sie berichteten mir das es erst mal abgeklärt werden müsste mit der Stadt Mönchengladbach .
    Die hauptsächliche frage ist eigentlich ob das Stäbchen übernommen wird?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Indoo,

      ob die Kosten übernommen werden, können wir Ihnen nicht mit Sicherheit sagen. Das ist auch immer davon abhängig, ob das Verhütungsmittel ärztlich verordnet wurde.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

    2. Sabrina

      Habe soeben mit dem Jobcenter mG telefoniert,

      Das Rezept muss beim Jobcenter vorgelegt werden, dann stempelt das Jobcenter das ab und man kann es dann kostenlos in der Apotheke holen. Das gilt für Pille, 3 Monatsspritzen und Novoring.

      Muss man aus gesundheitlichen Gründen etwas anderes nehmen, dann muss der Arzt einen kleinen Bericht dazu abgebgen und ein Rezept ausstellen.- Mit diesem Schreiben und dem Rezept geht man dann zum Jobcenter und diese reichen den Antrag bei der Stadt MG ein. Nach 4 Wochen bekommt man dann bescheid

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