Rentenrechner – Gesetzliche Rentenversicherung

Jeder Mensch ist nach dem Eintritt ins Rentenalter von einer gewissen Rentenhöhe abhängig, die es dem Rentner oder der Rentnerin erlaubt, den Lebensabend zu genießen. Denn konnte die Person während einer Erwerbstätigkeit immer von einer regelmäßigen Gehaltszahlung profitieren, so muss diese nun durch eine Rentenzahlung als Altersvorsorge ersetzt werden.

Neben der gesetzlichen Rente, in die Arbeitnehmer während ihrer gesamten Erwerbstätigkeit eingezahlt haben, gibt es allerdings auch private Formen der Absicherung im Alter sowie andere Renten, die beispielsweise nach dem Tod des Ehemanns oder der Ehefrau oder bei Berufsunfähigkeit gezahlt werden.

Rentenrechner: Gesetzliche Rentenversicherung (GRV)

Das Wichtigste zur Berechnung der Rentenhöhe in Kürze

Welche Angaben werden benötigt, um meine Rente zu berechnen?

Für die Berechnung der Rente ist, neben Angaben zum Wohnort und Einkommen, vor allem auch der Rentenpunktestand wichtig.

Was ist der Rentenpunktestand?

Der Rentenpunktestand spiegelt die Erwerbstätigkeit des Rentners wider. Er wird anhand des Durchschnittseinkommens aller Deutschen und im Verhältnis des eigenen Jahreseinkommens ermittelt (beachten Sie, dass in den neuen Bundesländern eine besondere Regelung zur Errechnung der Rentenpunkte gilt). Mehr zum Rentenpunktestand erfahren Sie hier.

Welche Alternativen gibt es zu Rentenversicherung?

Neben der gesetzlichen Rentenversicherung gibt es auch die Möglichkeit, privat für das Alter vorzusorgen, beispielsweise durch eine Riester-Rente.

Was ist die gesetzliche Rente?

Nutzen Sie jetzt kostenlos unseren Rentenrechner
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Aber wie viel Geld können Sie nach der Pensionierung genau erhalten? Auf dieser Seite finden Sie neben unserem Rentenrechner der gesetzlichen Rente ebenfalls Berechnungsmöglichkeiten der Riester-Rente oder der Witwen- bzw. Witwerrente. Zudem haben Sie die Möglichkeit, Ihre Rentenpunkte zur Ermittlung der Rentenhöhe zu bestimmen. Wie das genau geht, erfahren Sie im Folgenden.

Um die Rente zu berechnen, müssen Sie nicht lange in Unterlagen kramen.
Um die Rente zu berechnen, müssen Sie nicht lange in Unterlagen kramen.

Als Teil des Sozialversicherungs­systems ist die gesetzliche Rentenversicherung (GRV) für die Altersvorsorge in Deutschland fest verankert. Um diese Form der Rente ausgezahlt zu bekommen, muss der entsprechende Leistungsbezieher eine gewisse Zeit lang in die GRV eingezahlt haben. Wie lang diese sogenannte Wartezeit ist, hängt von der jeweiligen Rente ab.

Demnach ist beispielsweise die Wartezeit für die Auszahlung einer Rente für Bergleute weitaus höher als für die Regelaltersrente. Wie hoch die GRV bei Eintritt ins Rentenalter ist, kann nicht pauschal gesagt werden, denn sie ist von der Länge und Höhe der Einzahlungen abhängig, die während der Jahre in Arbeit getätigt wurden.

Da die gesetzliche Rente durch ein Umlageverfahren funktioniert, werden die durch Arbeitnehmer eingezahlten Rentenversicherungsbeiträge direkt wieder an die Leistungsberechtigten – also die heutigen Rentner – ausgezahlt. Die Deutsche Rentenversicherung gilt als Träger der GRV, die gesetzlich im Sechsten Sozialgesetzbuch (SGB VI) verankert ist.

Die gesetzliche Rente berechnen: Wie geht das?

Viele Menschen fragen sich: „Wie berechne ich eigentlich meine Rente zur Altersvorsorge?“ Mit unserem Rentenrechner für die gesetzliche Rente können Sie errechnen, welche Zahlungen Sie nach Eintritt ins Rentenalter erhalten können. Die Berechnung der Altersrente benötigt dazu folgende Angaben:

  • Aktueller Rentenpunktestand
  • Geburtsjahr
  • Angabe des Bundeslandes, in dem Sie wohnen
  • Aktueller Jahresverdienst (brutto)
  • Mögliche prozentuale Gehaltssteigerung
  • Inflationsrate pro Jahr
  • Rentenanpassungen der gesetzlichen Rentenversicherung

Doch wieso sind die genannten Angaben wichtig zur Rentenberechnung? Dies soll im Folgenden erläutert werden.

Aktueller Rentenpunktestand

Bei der Rentenberechnung kann sich auch eine Ausbildung auf den Rentenpunktestand auswirken.
Bei der Rentenberechnung kann sich auch eine Ausbildung auf den Rentenpunktestand auswirken.

Rentenpunkte, auch Entgelt­punkte genannt, gelten in der gesetzlichen Rentenversicherung als Werteinheit. Sie spiegeln quasi die Erwerbstätigkeit des Rentners wider. Denn Sie können für verschiedene Beitragszeiten Punkte erhalten: Für Beitrags­zeiten und beitragsfreie Zeiten, für Zuschläge aus dem Versorgungsausgleich oder bei vorzeitiger Inanspruchnahme der Altersrente sowie für Zeiten, in denen Sie einer geringfügigen Beschäftigung nachgegangen sind.

Entgeltpunkte ergeben sich aus dem Durchschnittseinkommen aller Deutschen und dem Verhältnis Ihres persönlichen Jahreseinkommens hierzu. Dabei wird der durchschnittliche Bruttoverdienst der Deutschen durch Ihren Verdienst geteilt. Der Wert, der sich daraus ergibt, wird in Rentenpunkten angegeben.

Für die neuen Bundesländer gilt allerdings eine andere Regelung. Denn hier wird das Einkommen des Rentenempfängers mit einem Umrechnungsfaktor multipliziert, bevor es in Relation zum Durchschnittseinkommen gesetzt werden kann. Je nach Geburtsjahr gilt ein anderer Umrechnungsfaktor, der in Anlage 10 des SGB VI geregelt wird.

Durch diese Hochwertung soll ein immer noch bestehender Lohnunterschied zum Westen ausgeglichen werden, da sich dadurch mehr Entgeltpunkte als in den alten Bundesländern ergeben. Aus diesem Grund wird in den neuen Bundesländern dann auch von den „Entgeltpunkten (Ost)“ gesprochen.

Entgeltpunkte berechnen

Im Rentenrechner werden auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt.
Im Rentenrechner werden auch Kindererziehungszeiten berücksichtigt.

Die Berechnung der Entgeltpunkte spielt auch eine große Rolle bei der Ermittlung Ihrer Rentenhöhe. Einen speziellen Rentenpunkterechner, der Ihnen dabei helfen soll, die vollständige Rentenhöhe zu berechnen, benötigen Sie jedoch nicht. Der oben zu findende Rentenrechner ermittelt die voraussichtlichen Punkte ganz automatisch.

Um die Entgeltpunkte zu ermitteln, benötigen Sie grundsätzlich Angaben über das Bundesland, in dem Sie leben (aufgrund des genannten Umrechnungsfaktors), über die Zeit, in der Sie bislang einer Erwerbstätigkeit nachgegangen sind und den durchschnittlichen Bruttolohn pro Monat.

Da sowohl Ausbildungs- als auch Studienzeiten, Zivil- oder Wehrdienst , Kindererziehungszeiten und Abschnitte, in denen Sie Arbeitslosengeld I oder II empfangen haben für die Berechnung der Entgeltpunkte nötig sind, müssen Sie auch darüber kurze Fragen beantworten. Aber was ist genau unter dieser Zeitenaufteilung zu verstehen?

  • Kindererziehungszeiten: Die Erziehung in den ersten drei Lebensjahren eines Kindes gelten als Kindererziehungszeiten. Bei Kindern, die vor dem Jahr 1992 geboren wurden, waren dies lediglich zwei Jahre. Diese Zeit wird einem Elternteil angerechnet, wenn dieses in der Zeit komplett für die Erziehung des Kindes da ist, diese in Deutschland erfolgt und der betreffende Elternteil nicht von der Anrechnung ausgeschlossen ist. Wann ein Elternteil ausgeschlossen sein kann, ist in § 56 Absatz 4 des SGB VI geregelt. Beispielsweise ist das der Fall, wenn der Elternteil nur zeitweilig und bis kurz vor der Geburt in Deutschland beschäftigt war.
  • Ausbildungs- und Studienzeiten: Grundsätzlich sind nur die Ausbildungszeiten nach dem 17. Lebensjahr bis zu maximal acht Jahren anrechenbar. Allerdings gilt für schulische Ausbildungen, dass diese bei der Rente nicht mehr bewertet werden, das heißt, dass Absolventen dieser Ausbildung keine Entgeltpunkte für diese Zeit erhalten. Zeiten an Fachschulen oder berufsvorbereitende Bildungsmaßnahmen werden für maximal drei Jahre anerkannt. Das heißt: Sind Sie Auszubildender zwischen dem 17. und 25. Lebensjahr, so werden Ihnen drei Jahre dieser Zeit mit 75 % des Durchschnittsverdienstes anerkannt. Das entspricht Entgeltpunkten von 0,75, insgesamt können Ihnen bei einer Ausbildung also maximal 2,25 Rentenpunkte angerechnet werden.
  • Wehr- und Zivildienstzeiten: Für die Ableistung des Wehr- bzw. Zivildienstes wird ebenfalls ein fiktives Gehalt zur Berechnung herangezogen. Es beträgt 60 % des Durchschnittseinkommens in den alten Bundesländern.
  • Arbeitslosengeld I und II: Beim Empfang von Arbeitslosengeld I sind Arbeitslose weiterhin rentenversichert. Rentenpunkte werden dann ebenfalls mit einem fiktiven Gehalt von 80 % des Durchschnittseinkommens angerechnet. Anders verhält es sich allerdings bei Hartz IV bzw. Arbeitslosengeld II. Denn: Hier werden keine Entgeltpunkte angerechnet. Das geschieht aus dem Grund, weil beim Bezug von Arbeitslosengeld 2 auch keine Einzahlung des Amtes in die Rentenversicherung erfolgt. Allerdings kann die Zeit, in der Sie Hartz 4 erhalten, laut § 58 des SGB VI trotzdem als Anrechnungszeit dienen.

Haben Sie die Entgeltpunkte für den Rentenrechner ermittelt, so können Sie diese direkt in den die gesetzliche Rente ermittelnden Rechner einsetzen lassen, um Ihren Rentenanspruch zu berechnen.

Rentenrechner: Geburtsjahr und Geburtsort zur Ermittlung der Höhe

Die fiktive Rentenhöhe zu berechnen, kann auch schon in jungen Jahren als erster Anhaltspunkt dienen.
Die fiktive Rentenhöhe zu berechnen, kann auch schon in jungen Jahren als erster Anhaltspunkt dienen.

Wie bereits im Abschnitt über die Entgeltpunkte erklärt, ist die Höhe dieser auch davon abhängig, in welchem Bundesland Sie leben. Denn: In den neuen Bundes­ländern – also Ost-Berlin, Brandenburg, Mecklenburg-Vorpommern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen – wird zur Ermittlung der Rentenpunkte das Gehalt mit einem Umrechnungs­faktor multipliziert.

Da sich dieser Faktor nach dem Geburtsjahr des Rentenbeziehers richtet, ist dieses ebenfalls zur Berechnung wichtig. Zudem wird daraus geschlossen, wie lange bereits Renteneinzahlungen geleistet werden.

Weitere Angaben im Rentenhöhenrechner

Ebenfalls wichtig für die Berechnung der Rente ist die Angabe Ihres aktuellen jährlichen Bruttoverdienstes. Weitere Anpassungen können zur genaueren Berechnung erfolgen, sind aber keine Pflichtangaben.

Dazu gehören: Mögliche Gehaltssteigerungen pro Jahr, die Inflationsrate oder die Rentenanpassungen seitens der gesetzlichen Rentenversicherung. Mit diesen Angaben kann der nach Ihrem Renteneintritt mögliche Satz durch unseren Rentenrechner ermittelt werden.

Was gibt der Rentenrechner aus?

Haben Sie alle nötigen Informationen eingegeben und drücken danach auf „Berechnen“, so werden Ihnen einige Angaben ermittelt. So wird Ihnen beispielsweise offengelegt, welchen Betrag Sie erhalten, wenn Sie mit normalem Renteneintrittsalter – also dem Zugangsfaktor 1 – in Rente gehen. Zudem wird auch angegeben, welche Rentenlücke sich auftut.

Diese Lücke errechnet sich aus Ihrem ehemaligen Bruttoeinkommen und der Rentenzahlung, die Sie nun erhalten und die in der Regel etwas niedriger ist. Die Ergebnisse von unserem Rentenrechner können Ihnen demnach einen ersten Anhaltspunkt dafür geben, welche Rentenzahlungen Sie nach Eintritt ins Rentenalter zu erwarten haben.

Rentenermittlungsformel der Deutschen Rentenversicherung

Renten können durch Rechner wie unseren, jedoch auch durch eine spezielle Rentenberechnungsformel, errechnet werden. Diese lautet laut Deutscher Rentenversicherung wie folgt:

Monatliche Rentenhöhe = Entgeltpunkte x Zugangsfaktor x Aktueller Rentenwert x Rentenartfaktor

Aber was genau ist unter den einzelnen Parametern zu verstehen? Der Begriff „Entgeltpunkte“ wurde im Verlauf dieses Artikels bereits erläutert. Welche Bedeutung die anderen Faktoren haben, soll im Folgenden erklärt werden.

Ein Studium wird bei der Berechnung der Altersgrenze nicht mehr mit Entgeltpunkten berücksichtigt.
Ein Studium wird bei der Berechnung der Altersgrenze nicht mehr mit Entgeltpunkten berücksichtigt.
  • Zugangsfaktor: Ob Sie Zu- oder Abschläge hinsichtlich Ihrer Rentenversicherung erhalten, ist davon abhängig, in welchem Alter Sie in Rente gehen. Beim vorzeitigen Eintreten in die Rente werden Abschläge fällig, bei verzögertem Eintritt hingegen Zuschläge. Bei Einhalten der für Sie zutreffenden Regelaltersgrenze beträgt dieser Wert genau 1. Welche Ab-oder Zuschläge Sie erhalten, ist davon abhängig, wie stark Sie vom entsprechenden Renteneintrittsalter abweichen.
  • Aktueller Rentenwert: Der aktuelle Rentenwert sagt aus, wie viel Geld einem Entgeltpunkt entspricht. Da dies auch von der wirtschaftlichen Situation abhängig ist, wird der aktuelle Rentenwert immer wieder angepasst. Im Jahr 2023 liegt er bundeseinheitlich bei 37,60 Euro.
  • Rentenartfaktor: Der Rentenartfaktor beschreibt die Art Ihrer Rente. Eine gewöhnliche Altersrente besitzt zum Beispiel den Faktor 1. Bei teilweiser Erwerbsminderung liegt dieser bei 0,5. Vollwaisen- und Halbwaisenrenten liegt der Wert 0,2 bzw. 0,1 zugrunde. Witwenrenten weisen den Faktor 0,55 oder 0,6 auf.

Beispiel zur Berechnung der gesetzlichen Rentenversicherung

Um die Funktion der Rentenberechnungsformel besser verstehen zu können, soll im Folgenden ein kurzes Beispiel folgen: Dieter wohnt in Köln, ist 58 Jahre alt und möchte im Jahr 2016 seinen Rentenanspruch berechnen. Er möchte bereits mit 64 Jahren in Rente gehen, dann hat er insgesamt 46 Jahre gearbeitet. Er hat bislang 54 Rentenpunkte gesammelt. Da er 1958 geboren ist, ergibt sich für ihn ein Renteneintrittsalter von 66 Jahren. Für ihn gelten demnach folgende Faktoren:

  • Entgeltpunkte: 52
  • Zugangsfaktor: 0,928
  • Aktueller Rentenwert: 37,60 Euro
  • Rentenartfaktor: 1

Für Dieter ergibt sich entsprechend der Rentenberechnungsformel deshalb folgender Rentensatz: 52 x 0,928 x 37,60 x 1 = 1.814,43 Euro monatliche Rentenhöhe.

Private Vorsorge: Die Riester-Rente

Die Riester-Rente zu berechnen, ist ebenfalls mithilfe unseres Rechners möglich.
Die Riester-Rente zu berechnen, ist ebenfalls mithilfe unseres Rechners möglich.

Neben der Ermittlung der gesetzlichen Rente können Sie auch die Berechnung der Riester-Rente vornehmen lassen. Diese Form der privaten Rente wird durch staatliche Zulagen gefördert.

Allerdings kann sich nicht jeder durch diese private Renten­versicherung zusätzlich versichern lassen.

Sind Sie selbstständig und zahlen nicht in die Rentenversicherung ein oder sind Sie pflichtversichert in der berufsständischen Versorgung bzw. geringfügig beschäftigt, so besteht keine Möglichkeit, die Riester-Rente zu beziehen.

Der Vorteil dieser Form der privaten Rente, die staatlich zertifiziert ist: Jährlich wird seit 2018vom Staat ein Zuschlag in Höhe von 175 Euro gezahlt, zusätzlich ein Zuschuss für Kinder von 185 Euro. Ist Ihr Kind nach dem 1. Januar 2008 geboren, sind es sogar 300 Euro.

Wie Sie die Riester-Rente berechnen lassen

Um einen Riester-Rechner online nutzen zu können, benötigen Sie einige Angaben. Dazu gehört Ihr Bruttoeinkommen, das Sie im Vorjahr erwirtschaftet haben, Informationen über eine vorhandene Lebens- bzw. Ehegemeinschaft (ähnlich wie eine Bedarfsgemeinschaft bei Hartz IV) und eine Auskunft über die Anzahl der Kinder sowie deren Geburtsjahre.

Nach Ausfüllen der vorhandenen Leerstellen kann dann mit einem Klick auf „Berechnen“ die Auswertung erfolgen. Ein Rentenrechner gibt Ihnen dann an, welchen Betrag Sie mindestens in die Vorsorge einzahlen müssen, wie hoch der staatliche Zuschuss ist und welcher Förderquote Sie durch den Zuschlag unterliegen.

Der Rechner zur Riester-Rente gibt Ihnen demnach Aufschluss darüber, in welcher Höhe Sie Einzahlungen zu dieser privaten Vorsorgeform leisten müssen und welche Fördermöglichkeiten es dabei vonseiten des Staates gibt.

Wie funktioniert der Witwenrente-Rechner?

Der Rentenrechner benötigt immer auch Angaben zum Bruttomonatsgehalt.
Der Rentenrechner benötigt immer auch Angaben zum Bruttomonatsgehalt.

Es gibt viele verschiedene Rentenformen, die Bezugs­berechtigten nach Eintritt eines bestimmten Falles ausgezahlt werden können. Eine, die aus einem weniger erfreulichen Grund als dem Eintritt ins Rentenalter geleistet wird, ist die Witwen- bzw. Witwerrente, auch „Rente wegen Todes“ genannt.

Sie soll dafür sorgen, dass zumindest ein Teil des Unterhaltausfalls auch nach dem Tode des Ehe- oder eingetragenen Lebenspartners ausgeglichen werden kann. Viele Hinterbliebene fragen sich oft: „Wie viel Rente bekomme ich nach dem Tode meines Mannes oder meiner Frau?“ Auf diese Frage soll mithilfe von einem Rentenrechner online, der kostenlos zur Verfügung steht, eine Antwort gefunden werden.

Aber welche Angaben müssen Sie dazu griffbereit haben? Folgende Informationen werden zur Rentenrechnung mittels Rechner benötigt:

  • Leben Sie in den alten oder neuen Bundesländern?
  • Wie hoch ist der Rentenanspruch des Verstorbenen?
  • Liegt ein Anspruch nach alten Recht vor?
  • Gibt es Kinder, die waisenberechtigt sind?
  • Was ist Ihr beruflicher Status?

Im Folgenden soll erläutert werden, welche Faktoren allgemein bei dieser Rente wichtig sind und inwiefern sich daraus der Anspruch auf Witwen- bzw. Witwerrente ergibt.

Große oder kleine Witwenrente?

Eine kleine Witwenrente wird dem Bezugsberechtigten dann ausgezahlt, wenn diesem ein Eigenanteil zur Leistung des Unterhalts zugemutet werden kann. Sie wird in Höhe von 25 % der dem Verstorbenen zu Lebzeiten ausgezahlten Rente – wegen voller Erwerbsminderung oder Altersrente – gewährt. Dazu muss der Verstorbene allerdings eine Wartezeit von mindestens fünf Jahren erfüllt haben.

Der Anspruch auf die Auszahlung der Witwenrente besteht bis zu 24 Monate nach dem Tod des Ehe- oder Lebenspartners. Ohne Beschränkungen kann die kleine Witwenrente gezahlt werden, wenn die Eheschließung vor 2002 erfolgte und einer der beiden Ehegatten vor dem 2. Januar 1962 geboren ist. Eine Zahlung erfolgt ohne Einschränkungen auch dann, wenn der Ehegatte vor dem 1. Januar 2002 verstorben ist.

Unser Rentenrechner gibt online aus, mit welcher Rentenhöhe Sie später rechnen können - auch als Witwe.
Unser Rentenrechner gibt online aus, mit welcher Rentenhöhe Sie später rechnen können – auch als Witwe.

Wenn Sie Ihre Rente wegen Todes ausrechnen wollen und dabei unseren Rentenrechner zurate ziehen, zeigt Ihnen dieser sowohl die Höhe der großen als auch der kleinen Hinterbliebenenrente an. Die große Witwenrente erhalten Hinterbliebene dann, wenn einer der folgenden Gründe vorliegt:

  • Der Hinterbliebene ist erwerbsgemindert.
  • Der Hinterbliebene erzieht ein eigenes Kind oder das des Verstorbenen, wenn es unter 18 Jahren alt ist (es gilt keine Grenze für das Alter bei Kindern mit einer Behinderung).
  • Der Hinterbliebene hat die Altersgrenze laut § 242a des SGB VI erreicht (je nach Geburtsjahr zwischen 45 und 47 Jahren).

Die große Witwenrente beträgt 55 % der Rente, die der Verstorbene bekäme oder bereits bekommen hat. In Altfällen kann der Anspruch auch 60 % betragen. Anders als die kleine Witwenrente kann die große auch länger als zwei Jahre beansprucht werden.

Sollte ein Hinterbliebener bereits die kleine Witwenrente beziehen bzw. den Zeitraum von 24 Monaten beansprucht haben, so besteht trotzdem nach Erreichen der Altersgrenze ein Anspruch auf die große Witwenrente. Sollte dann schon der Bezug der kleinen Witwenrente ausgelaufen sein, so ist allerdings ein neuer Antrag auf die große Witwenrente zu stellen.

Online-Rentenrechner: Wie wird die Rente des Verstorbenen berechnet?

Auch maßgebend für die Berechnung der Nettorente nach Abzug der Steuern bzw. der Bruttorente ist, in welcher Höhe der Rentenanspruch des Verstorbenen bestand bzw. bestanden hätte. Denn diese Rente dient als Grundlage zur Ermittlung der Höhe Ihrer Witwenrente. Aus diesem Grund muss in einem Zwischenschritt zunächst der Rentenanspruch des Verstorbenen berechnet werden. Das können Sie ebenfalls anhand der oben genannten Formel tun.

Weitere Angaben für den Rente-Rechner, der online zu finden ist

Auch das Bundesland, der Leistungsbeginn, das Bruttoeinkommen des Hinterbliebenen sowie die Anzahl der Kinder, die waisenberechtigt sind und demnach eine Waisenrente erhalten, sind im Nettorentenrechner anzugeben. Das Bundesland ist wichtig, da zum Beispiel ein Kinderzuschlag zur Witwen- oder Witwerrente gezahlt werden kann.

Dieser unterscheidet sich jedoch je nachdem, ob die Rente in einem alten oder neuen Bundesland ausgezahlt wird. Aus diesem Grund ist auch die Anzahl der Kinder wichtig. Das Bruttoeinkommen des Hinterbliebenen spielt eine Rolle, da dieses auf den Witwenrentensatz angerechnet wird. Dazu gibt es allerdings einen Freibetrag, der verdient werden kann und sich nicht auf die Höhe der Rente wegen Todes auswirkt.

Drei Monate nach Ablauf des Monats, in dem der Ehegatte verstorben ist, folgt noch keine Anrechnung des Einkommens. Danach werden 40 % des Verdienstes, der über den Freibetrag hinausgeht, angerechnet. Aber welche Freibeträge werden genau gewährt?

Die Berechnung der Riester-Rente kann wichtig sein, wenn Sie durch private Vorsorge zusätzlich gesichert sind.
Die Berechnung der Riester-Rente kann wichtig sein, wenn Sie durch private Vorsorge zusätzlich gesichert sind.

Der Freibetrag hinsichtlich des Einkommens ist 26,4 Mal so hoch, wie der Wert der aktuellen Rente. Im Jahr 2023 ergibt sich daraus ein Wert von 992,64 Euro, der als Freibetrag angerechnet wird.

Als Einkommen des Hinterbliebenen gelten Erwerbseinkommen, das Erwerbsersatzeinkommen (also zum Beispiel eine Rente) oder Vermögenseinkommen (beispielsweise durch Vermietung). Von diesem Einkommen wird ein pauschaler Nettobetrag (durch Abzug eines Kürzungsbetrages) ermittelt und danach der Freibetrag abgezogen.

Der Restbetrag wird zu 40 % auf die Witwen- bzw. Witwerrente angerechnet. Der Kürzungsbetrag, der bis zu 40 % des Bruttoeinkommens zur pauschalisierten Errechnung des fiktiven Nettoeinkommens abzieht, ist ebenfalls davon abhängig, ob der Beginn der Leistung vor dem Jahr 2011 oder danach liegt.

Beachten Sie: Es findet keine Anrechnung des Einkommens statt, wenn der Tod vor dem Jahr 1986 eingetreten ist oder dann, wenn die Ehepartner der Rentenversicherung bis zum Ende des Jahres 1988 verkündet haben, dass das ehemalige Recht der Hinterbliebenen bis Ende 1985 weiter für sie gelten soll.

Witwe oder Witwer? Der Rentenrechner für Deutschland klärt Sie über Leistungen auf

Haben Sie alle wichtigen Informationen in den Renten­rechner eingegeben und auf die Schaltfläche „Berechnen“ geklickt, so erhalten Sie direkt die Ergebnisse.

Diese beinhalten neben dem relevanten Nettogehalt des Hinterbliebenen auch Angaben zur Anspruchshöhe auf die Witwen­rente, zur Einkommens­anrechnung und zum tatsächlich ausgezahlten Wert.

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Rentenrechner – Gesetzliche Rentenversicherung
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Bildnachweise

2 Gedanken zu „Rentenrechner – Gesetzliche Rentenversicherung

  1. Annelie S.

    Hallo,eine einfache Frage für eine Bekannte. Mann ist vor kurzem tödlich verunglückt und sie bezieht nun erstmal Hartz bis sie Arbeit gefunden hat.( War lange krank) Im Moment 1Euro Job. Darf sie die Witwenrente behalten oder wird sie angerechnet.

  2. Harry

    Der Staat hat freigestellt ob bei Selbständigkeit in die Rente eingezahlt wird. Wenn der andere Partner in Rente geht werden ihm enorm Rentenpunkte für den Partner(Frau), die 20 Jahre nicht eingezahlt hat, abgezogen… So ergibt sich zBsp. dass der Ehemann, der sein ganzes Leben hart, in 3 und 4 Schichten gearbeitet hat (trotz 4 Facharbeiterberufe) der jetzt EU- Rente (weil absolut verbraucht/körperlich kaputt) bezieht, statt 950,- nur 680,- bekommt. Der Staat stellt die Weichen, und dann… April, April der Partner muss zahlen…..

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