Sachgrundlose Befristung: Worauf sich SPD und Union geeinigt haben

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Berlin – Nahezu fünf Monate sind inzwischen seit der letzten Bundestagswahl vergangen. Nach einigem Hin und Her und teils nervenzehrenden Verhandlungen scheint jetzt eine Entscheidung getroffen: Union und SPD haben sich auf eine erneute Große Koalition verständigt. Eines der wichtigsten Themen: die „Sachgrundlose Befristung“.

Worum geht es?

Eine sachgrundlose Befristung ist an bestimmte Vorgaben geknüpft
Eine sachgrundlose Befristung ist an bestimmte Vorgaben geknüpft

Eine sachgrundlose Befristung bzw. eine Befristung ohne Sachgrund meint ein Arbeitsverhältnis, welches ohne bestimmte Ursache befristet ist. Im Grunde genommen bedeutet dies, dass Arbeitgeber befristete Verträge aufsetzen dürfen, ohne dafür eine Rechtfertigung vorbringen zu müssen.

Hierfür müssen jedoch folgende Voraussetzungen gegeben sein:

  • es darf nicht bereits zu einem früheren Zeitpunkt ein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis mit demselben Arbeitgeber bestanden haben
  • das so befristete Arbeitsverhältnis darf eine Dauer von zwei Jahren nicht überschreiten (in den ersten vier Jahren nach der Gründung eines Unternehmens sind bis zu vier Jahre möglich)
  • ist eine kürzere Befristung als zwei Jahre vorgesehen, darf der so geschlossene Vertrag höchstens drei Mal verlängert werden

Weiterhin bestehen Besonderheiten für ältere Arbeitnehmer: Für diese ist eine sachgrundlose Befristung bis zu fünf Jahren zulässig, wenn diese das 52. Lebensjahr vollendet haben, vor Beginn des besagten Arbeitsverhältnisses mindestens vier Monate erwerbslos waren und an einer öffentlichen Beschäftigungsmaßnahme (Ein-Euro-Job) teilgenommen haben.

Die Handhabe für die sachgrundlose Befristung war, neben anderen Themen, einer der Streitpunkte der Koalitionsverhandlungen: Die SPD plädierte während des Wahlkampfes für eine Abschaffung, die Union hingegen hatte nichts gegen die geltende Gesetzeslage vorzubringen.

Der jetzige Kompromiss sieht vor, dass Arbeitgeber ab 76 Mitarbeitern nur noch 2,5 Prozent der Belegschaft derart befristet anstellen dürfen. Zudem werde die Höchstdauer auf anderthalb Jahre heruntergesetzt, eine Verlängerung soll nur noch einmal möglich sein.

Was die sachlose Befristung für Arbeitnehmer bedeutet

Ständige, sachgrundlose Befristung kann für Arbeitnehmer schnell zur Belastung werden
Ständige, sachgrundlose Befristung kann für Arbeitnehmer schnell zur Belastung werden

Auf Seiten der Arbeitgeber sind Befristungen ohne Sachgrund eine gängige Praxis, um auf dem Arbeitsmarkt flexibel zu bleiben. Der Gesetzgeber sieht als Standard nach wie vor den unbefristeten Arbeitsvertrag vor, die sachgrundlose Befristung sollte die Ausnahme sein. In der Realität sieht dies jedoch häufig anders aus.

Für viele Arbeitnehmer ist mit diesem Beschäftigungsmodell häufig weniger Geld verbunden: Viele Arbeitssuchende müssen sich von einem befristetem Arbeitsverhältnis zum anderen „hangeln“, in der Übergangszeit sind sie durch Hilfebedürftigkeit auf Leistungen wie das Hartz 4 angewiesen. Zudem werden solche Arbeitsverträge in der Regel geringer entlohnt und es bestehen weniger Aufstiegsmöglichkeiten, als dies bei einem vergleichbaren festen Arbeitsverhältnis der Fall ist. Eine ständige, sachgrundlose Befristung macht es für Arbeitnehmer aufgrund finanzieller Unklarheit schwerer, langfristig eine Zukunft zu planen.

All dies führt auch indirekt dazu, dass weniger Geld in die Rentenkasse eingezahlt wird – neben mäßig bezahlten Jobs hat vor allem der Bezug von Arbeitslosengeld Einfluss auf die Rentenhöhe.

Insofern ist mehr Sicherheit für Arbeitnehmer natürlich wünschenswert – inwiefern die neuen Ziele konkret umgesetzt werden, bleibt abzuwarten.

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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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