Bürgergeld-Sonderleistungen zusätzlich zum Regelsatz

Das Wichtigste zu Sonderleistungen bei Bürgergeld-Bezug in Kürze

Was ist ein Mehrbedarf?

Besteht ein Mehrbedarf, beispielsweise durch eine Schwangerschaft oder weil der Leistungsempfänger alleinerziehend ist, gewährt das Jobcenter zusätzlich zum Regelsatz einen finanzielle Hilfe.

Was ist ein Sonderbedarf?

Ein Sonderbedarf tritt temporär auf, wird also nicht als fortlaufende Leistung gewährt. Es kann sich dabei zum Beispiel um die Erstausstattung einer Wohnung handeln.

Wann erhalte ich ein Darlehen vom Jobcenter?

Alle Informationen zum zinslosen Kredit vom Jobcenter erhalten Sie in unserem Ratgeber zum Darlehen bei Bürgergeld-Bezug.

Wann stehen Ihnen bei Bezug von Bürgergeld Sonderleistungen zu?

Wann können Sonderleistungen vom Jobcenter beantragt werden?
Wann können Sonderleistungen vom Jobcenter beantragt werden?

Der Bürgergeld-Regelsatz soll die täglichen Bedarfe abdecken. Um dessen Höhe zu ermitteln, kommt das sogenannte Regelbedarfs-Ermittlungsgesetz (RBEG) zum Einsatz. Wie hoch die monatlichen Zahlungen vom Jobcenter ausfallen, hängt zudem von der individuellen Lebenssituation, dem Alter sowie möglichem Einkommen und Vermögen ab.

Doch nicht jeder individuelle Bedarf kann durch den Regelsatz abgedeckt werden, es gibt immer wieder Sonderfälle, in denen Leistungsempfänger mehr Geld benötigen. Unter bestimmten Voraussetzungen ist es dann möglich, Bürgergeld-Sonderleistungen vom Jobcenter zu erhalten.

Doch wann genau werden bei Bürgergeld-Bezug einmalige Leistungen gestattet? Wie läuft die Beantragung ab? Worin unterscheiden sich Mehr- und Sonderbedarf? Diesen Fragen geht der nachfolgende Ratgeber auf den Grund.

Welche Sonderleistungen vom Jobcenter für Bürgergeld-Empfänger gibt es?

Bürgergeld-Sonderleistungen werden nicht auf den Regelbedarf angerechnet.
Bürgergeld-Sonderleistungen werden nicht auf den Regelbedarf angerechnet.

Zur Grundsicherung für Arbeitslose gehört nicht nur der Regelsatz, auch die Bedarfe für Unterkunft und Heizung werden übernommen, sofern diese gemäß örtlichem Mietspiegel in einem angemessenen Rahmen liegen.

Vom Regelbedarf gemäß RBEG umfasst sind bei einem Einpersonenhaushalt beispielsweise folgende elf Posten:

  • Nahrungsmittel, Getränke, Tabakwaren
  • Bekleidung und Schuhe
  • Wohnen, Energie und Wohnungsinstandhaltung
  • Innenausstattung, Haushaltsgeräte und -gegenstände, laufende Haushaltsführung
  • Gesundheitspflege
  • Verkehr
  • Nachrichtenübermittlung
  • Freizeit, Unterhaltung, Kultur
  • Bildungswesen
  • Beherbergungs- und Gaststättendienstleistungen
  • Andere Waren und Dienstleistungen

Es handelt sich dabei um durchschnittliche Bedarfe, die keine Sonderfälle berücksichtigen. Ist eine Frau beispielsweise schwanger, steigen unweigerlich die Kosten für Bekleidung und Nahrung. Ebenso verhält es sich, wenn Leistungsempfänger aus medizinischen Gründen auf eine kostenaufwändige Ernährung angewiesen sind. In diesen Fällen sind Bürgergeld-Sonderleistungen möglich.

Wichtig: Bürgergeld-Sonderleistungen werden zusätzlich zum Regelbedarf erbracht. Sie werden also nicht auf den Regelsatz angerechnet oder gar als Einkommen gewertet.

Bürgergeld-Sonderleistungen: Mehrbedarf bei besonderen Umständen

Zu den Sonderleistungen gehören die sogenannten Mehrbedarfe. In § 21 Absatz 1 Sozialgesetzbuch II (SGB II) ist definiert, welche Bedarfe dabei umfasst werden:

Mehrbedarfe umfassen Bedarfe nach den Absätzen 2 bis 7, die nicht durch den Regelbedarf abgedeckt sind.

Es handelt sich also um Hartz-4-Sonderleistungen, welche zusätzlich zum Regelsatz erbracht werden. Der Mehrbedarf wird ebenfalls monatlich an den Leistungsempfänger überwiesen. In folgenden Situationen besteht in aller Regel Anspruch auf die Zusatzleistung vom Jobcenter:

  • In der Schwangerschaft (ab der 12. Schwangerschaftswoche)
  • Für Menschen mit Behinderung für Maßnahmen der Teilnahme am Arbeitsleben
  • Bei dezentraler Warmwasserversorgung
  • Für alleinerziehende Mütter oder Väter
  • Wenn aus medizinischen Gründen eine kostenaufwändige Ernährung notwendig ist
  • Bei sonstigen Härtefällen (beispielsweise, wenn körperlich beeinträchtigte Menschen eine Haushaltshilfe benötigen)

Wie hoch die Bürgergeld-Sonderleistungen bei den einzelnen Bedarfen ausfallen, kann nicht pauschal angegeben werden und bemisst sich an unterschiedlichen Kriterien. Einzig bei einer Schwangerschaft ist die Zusatzleistung genau beziffert: Schwangere Hartz-4-Empfängerinnen erhalten ab der 12. Schwangerschaftswoche zusätzlich 17 Prozent vom für sie maßgebenden Regelsatz.

Sonderbedarf bei notwendigen Anschaffungen

Umzug mit Bürgergeld: Einmalige Leistungen können die Erstausstattung für die Wohnung umfassen.
Umzug mit Bürgergeld: Einmalige Leistungen können die Erstausstattung für die Wohnung umfassen.

Neben einem möglichen Mehrbedarf gibt es noch den sogenannten Sonderbedarf. Im Wesentlichen sind drei Posten betroffen, welche als Bürgergeld-Sonderleistungen erbracht werden können, ohne dass der Hilfebedürftige die Leistungen zurückzahlen muss. In § 24 Absatz 3 SGB II ist definiert, um welche Anschaffungen es sich handelt:

Nicht vom Regelbedarf nach § 20 umfasst sind Bedarfe für

  1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,
  2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie
  3. Anschaffung und Reparaturen von orthopädischen Schuhen, Reparaturen von therapeutischen Geräten und Ausrüstungen sowie die Miete von therapeutischen Geräten.

Leistungen für diese Bedarfe werden gesondert erbracht. […]

Dabei stehen diese Sonderleistungen nicht automatisch jedem Leistungsempfänger zu. Voraussetzung für einen Sonderbedarf zur Anschaffung von Bekleidung ist, dass ein unabweisbarer Bedarf besteht. Dieser ist in aller Regel gegeben, wenn der Betroffene durch Brand oder Diebstahl die gesamte Kleidung „verloren“ hat.

Erstausstattung der Wohnung

Zu den Bürgergeld-Sonderleistungen gehört auch eine Erstausstattung für die Wohnung. Allerdings steht diese nicht jedem Leistungsempfänger zu. Der Betroffene darf nachweislich nicht über Möbel verfügen.

Dies ist beispielsweise nach einer Scheidung bzw. Trennung oder nach einem Wohnungsbrand der Fall. Wird die Erstausstattung bewilligt, erhält der Bürgergeld-Empfänger eine Pauschale. Mit dieser sollen die wichtigsten Haushaltsgegenstände angeschafft werden.

Dazu gehören: Bettzeug einschließlich Matratze, Schränke, Tische, Sofa, Stühle, Öfen, Lampen, Gardinen oder Rollos, Herd, Geschirrspüler oder Waschmaschine. Die Anschaffung von Fernseher und Mikrowelle wird von den Bürgergeld-Sonderleistungen nicht abgedeckt.

Auf dem unabhängigen Verbraucherportal geschirrspueler.org können Sie sich Vergleiche verschiedener Anbieter anschauen und erfahren, auf welche Punkte Sie beim Kauf von einem Geschirrspüler besonders achten sollten.

Bürgergeld: Einmalige Sonderleistungen bei unabweisbarem Bedarf als Darlehen

Sind in einem speziellen Fall Sonderleistungen für Bürgergeld-Empfänger nicht möglich, kann ein Darlehen beantragt werden.
Sind in einem speziellen Fall Sonderleistungen für Bürgergeld-Empfänger nicht möglich, kann ein Darlehen beantragt werden.

Die oben beschriebenen Bürgergeld-Sonderleistungen müssen vom Leistungsempfänger nicht zurückgezahlt werden. Es kann allerdings auch vorkommen, dass zwar ein unabweisbarer Bedarf besteht, dafür aber keine Zusatzleistung vorgesehen ist.

Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine Bedarfsgemeinschaft in eine neue Wohnung zieht, die Mietkaution aber nicht aus eigenen Mitteln aufbringen kann. Dann ist es möglich, ein Darlehen beim Jobcenter zu beantragen.

Es handelt sich dabei um einen zinslosen Kredit, welchen Bürgergeld-Empfänger an das Jobcenter zurückzahlen müssen. Bis zur Tilgung des Darlehens behält das Jobcenter zehn Prozent vom maßgebenden Regelsatz des Betroffenen ein.

Wie Sie Bürgergeld-Sonderleistungen beantragen können

Die Sonderleistungen müssen beim zuständigen Jobcenter schriftlich beantragt werden. Wollen Sie beispielsweise einen Mehrbedarf in der Schwangerschaft geltend machen, muss dem Antrag ein ärztliches Gutachten inklusive errechnetem Geburtstermin beigefügt werden.

Beantragen Sie eine Erstausstattung der Wohnung, weil es zu einem Brand kam, ist auch darüber ein entsprechender Nachweis beizufügen. Im Gespräch mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter können Sie herausfinden, welche Nachweise im Einzelnen gefordert werden.

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Bürgergeld-Sonderleistungen zusätzlich zum Regelsatz
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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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12 Gedanken zu „Bürgergeld-Sonderleistungen zusätzlich zum Regelsatz

  1. Justine

    Hallo
    Ich bekomme derzeit vom jobcenter Zuschüsse für Wohnung Betriebskosten usw da ich in Elternzeit bin. Ab Januar bin ich wieder berufstätig und benötige keine Leistungen mehr.
    Was passiert mit den Betriebskosten wenn ich z.b eine Rückzahlung bekomme? Die Abrechnung kommt ja erst nächstes Jahr im Juni

  2. Klaus

    Hallo mein Name ist Klaus alleinerziehend mit zwei Kindern

    Darf das jobcenter jetzt schon Leistungen einbehalten wegen vermutlich Rückzahlungen der EWE?

  3. Martin S.

    Nebenkostenabrechnung —Nachzahlung !

    Heizkosten wurden mit 100 € vom Vermieter verlangt da ich im Dezember eingezogen bin und gleich Heizen musste wurde bei der Abrechnung im Juli eine Nachzahlung fällig von 430 €

    Muss hier das Jobcenter die nachzahlung übernehmen ???

  4. Nadine H.

    Hallo.

    Hat man als Hartz-IV Empfänger die Möglichkeit ein neues Bett zu bekommen auch wenn man Jahre zuvor schon mal eine Erstausstattung bekommen hat?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org Beitragsautor

      Hallo Nadine,

      wenn es sich um einen unabweisbaren Bedarf handelt, können Sie dafür ein Darlehen beim Jobcenter beantragen.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Cynthia

    Was passiert wenn ich Hartz 4 Empfänger bin und meine komplette Wohnung durch einen Kabelbrand in Flammen stand und ich nun mein ganzes Hab und Gut verloren habe?

  6. Victor

    Erfahrungsgemäß als unschuldiges Unfallopfer muß ich festhalten, daß die „Hilfe“ des Jobcenters sich wesentlich darauf stützt, irgendeinen Vorwand für Kürzungen oder die Nichterbringung von Leistungen zu finden. Meist wird man mit Bescheiden vor vollendete Tatsachen gestellt und man dann Widerspruch einlegen („wer schreibt, der bleibt“) und oft auch Klage einreichen. Das Problem der Prozesse ist, daß eine Rechtschutzversicherung bei Inanspruchnahme kündigen darf. Das hat der Gesetzgeber ganz fein geregelt zum Vorteil der Versicherungen. Die Jobcenter hoffen darauf, daß man wegen Lappalien diese Versicherung nutz, um dann nach einer Kündigung dem Jobcenter-„Kunden“ einen heftigen Kürzungsbescheid zu präsentieren, wo er dann keinen Anwalt findet, der aufgrund der Rechtsschutzkündigung für lau arbeiten will. Der Sonderbedarf wird meist abgelehnt und alles andere über Kredite abgewickelt, wo dann meist ungünstigere Raten erhoben werden als wenn man sich mit dem Gläubiger direkt einigt. ALG-II dient wunderbar dazu, daß dieser Staat immer mehr Gegner bekommt.

  7. Justine

    Bekomme ich als Hartz 4 Empfänger bekleidungsgeld wenn ich keine winterkleidung habe bzw nur eine winterjacke besitze und keine Schuhe bzw. Keine Hosen oder pullover

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Justine,

      Geld für Kleidung ist für gewöhnlich im Regelsatz enthalten. Ob eine Sonderleistung beansprucht werden kann, sagt Ihnen der zuständige Sachbearbeiter.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

      1. axel

        Hallo Team,
        das stimmt so nicht, oder hat jemand erfahren, dass Jobcenter Mitarbeiter freiwillig helfen ?

        Wenn keine Winterkleidung vorhanden ist, NACHWEIS beibringen, kann u. U. Erstausstattung für Kleidung beantragt werden.

        Alles Gute

  8. S. Gudrun

    Danke. Bin schon dagewesen und bestens beraten worden. Hinfällig, da die Bearbeitung schon läuft.
    herzlichst Gudrun S.

    1. Sigrid G.

      Hallo!

      Wir leben mit unserem Sohn in einer Bedarfsgemeinschaft. Unser Sohn (21 Jahre alt) bekommt seit Juni 2019 ein Praktikumsgehalt von 1000,— Euro, ab September 1250,— und ab November 1500,—. Dann muss er wieder zur Schule und bekommt nichts mehr. Nun habe ich gelesen, dass das Einkommen von Kindern nicht angerechnet werden darf. Ist das richtig?

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