Statistik der Hartz-4-Sanktionsgründe: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit

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Aus den statistischen Veröffentlichungen der Bundesagentur für Arbeit geht hervor, dass im Zeitraum von Januar bis Juli im Jahr 2017 bereits 556.148 Sanktionen gegen Personen mit ALG-2-Bezug verhängt wurden. Im Vorjahr waren es im selben Zeitraum 543.874 Strafen. Das bedeutet einen Anstieg um 2,26 % (12.274 Strafmaßnahmen).

Sanktionsgründe laut Bundesagentur für Arbeit

Die Statistik der Sanktionsgründe zeigt, wieso Personen Kürzungen erfahren haben.
Die Statistik der Sanktionsgründe zeigt, wieso Personen Kürzungen erfahren haben.

Die Statistik kennt die Sanktionsgründe, mit denen das Jobcenter Kürzungen begründet. An erster Stelle stehen Meldeversäumnisse beim ärztlichen oder psychologischen Dienst oder dem Träger. Mit einem Anteil von 77,4 % waren sie in den letzten 12 Monaten der verbreitetste Sanktionsgrund.

Wesentlich seltener wurden Sanktionen wegen der Weigerung, die Pflichten der Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen, verhängt. Nur 9,2 % der Hartz-4-Kürzungen wurden wegen solcher Vergehen ausgesprochen.

In der Statistik erfasste Sanktionsgründe:

  • Weigerung, Pflichten aus der Eingliederungsvereinbarung zu erfüllen
  • Weigerung, eine Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme anzutreten oder fortzuführen
  • Meldeversäumnis beim Träger
  • Meldeversäumnis beim ärztlichen oder psychologischen Dienst
  • Verminderung von Einkommen oder Vermögen
  • Fortgesetztes unwirtschaftliches Verhalten
  • Eintritt einer Sperrzeit oder Erlöschen des Anspruchs nach dem SGB III
  • Erfüllung der Voraussetzung für Eintritt einer Sperrzeit nach dem SGB III
Junge Menschen sind laut Statistik am häufigsten betroffen. Saktionsgründe werden hier häufiger erfüllt.
Junge Menschen sind laut Statistik am häufigsten betroffen. Saktionsgründe werden hier häufiger erfüllt.

Ähnlich groß ist der Anteil der wegen Weigerung zur Aufnahme oder Weiterführung einer Arbeit, Ausbildung oder Maßnahme Sanktionierten. 10,2 % der Sanktionen wurden wegen solcher Gründe verhängt.

Die verbleibenden 3,2 % fasst in der Statistik mehrere die Sanktionsgründe zusammen. Verminderung des Einkommens, fortgesetztes unwirtschaftliches Verhalten oder Bedingungen die eine Sperrzeit rechtfertigen sind hier gemeinsam erfasst. Diese Fälle treten im Vergleich mit den drei Hauptgründen eher selten auf.

Ältere Menschen seltener betroffen

Aus den Zahlen geht ebenfalls hervor, dass junge Menschen häufiger sanktioniert werden. Von den Leistungsempfängern in einem Alter unter 25 Jahren erfüllten im Durchschnitt 8,7 % die von der Statistik erfassten Sanktionsgründe. Bei den Hartz-4-Empfängern zwischen 25 um 55 Jahren waren es nur 4,4 %. Am niedrigsten ist die Quote für die über 55-Jährigen. Hier liegt der Anteil an Sanktionierten bei nur 1,1 %.

Die jährliche Gesamtzahl der sanktionierten Personen ist im Zeitraum von 2012 bis 2016 um 19.505 gesunken.
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Statistik der Hartz-4-Sanktionsgründe: Zahlen der Bundesagentur für Arbeit
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Über den Autor

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Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

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