Widerspruch einlegen: Arbeitsamt bestimmt Sperrzeit, die unbegründet ist

Das Wichtigste zum Widerspruch beim Arbeitsamt gegen eine Sperrzeit

Was ist eine Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I?

Während der Sperrzeit, die bis zu zwölf Wochen andauern kann, erhalten Sie kein ALG I. Sie wird unter anderem verhängt, wenn Sie sich zu spät arbeitsuchend melden.

Wann können Sie einen Widerspruch beim Arbeitsamt gegen eine Sperrzeit einlegen?

Grundsätzlich können Sie einen Widerspruch einlegen, wenn Sie der Meinung sind, dass die Sperrzeit ungerechtfertigterweise verhängt wurde. Sie müssen den Widerspruch schriftlich bei der zuständigen Agentur für Arbeit einlegen.

Was müssen Sie beim Widerspruch beachten?

Es ist wichtig, dass Sie Ihren Widerspruch stichhaltig begründen. Haben Sie Unterlagen, die Ihre Begründung untermauern, sollten Sie diese unbedingt beifügen. Eine Vorlage für den Widerspruch finden Sie hier.

Sperrzeit beim Arbeitslosengeld: Was können Sie tun?

Wie sieht ein Widerspruch beim Arbeitsamt gegen die Sperrzeit im Muster aus? Wir stellen Ihnen eine entsprechende Vorlage zur Verfügung!
Wie sieht ein Widerspruch beim Arbeitsamt gegen die Sperrzeit im Muster aus? Wir stellen Ihnen eine entsprechende Vorlage zur Verfügung!

Arbeitnehmer zahlen in Deutschland einen Teil des monatlichen Einkommens in die Arbeitslosenversicherung ein. Diese soll sicherstellen, dass auch nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses durch Kündigung oder Aufhebung ein Grundeinkommen gesichert ist.

Um einen Anspruch auf die Zahlungen aus dieser Versicherung zu haben, muss der Betroffene einige Regeln einhalten und bestimmte Pflichten erfüllen. Andernfalls droht die sogenannte Sperrzeit. In diesem Zeitraum stehen dem Betroffenen keine Zahlungen von Arbeitslosengeld I (ALG I) zu.

Ist es möglich, einen Widerspruch beim Arbeitsamt gegen die Sperrzeit einzulegen? Mit dieser Frage befasst sich der nachfolgende Ratgeber. Sie erfahren, wann eine Sperrzeit überhaupt droht und erhalten für den Widerspruch gegen die Sperrzeit beim Arbeitsamt ein Muster.

Was ist eine Sperrzeit eigentlich?

Können bei Hartz IV Sanktionen verhängt werden, so sind diese in Bezug auf das ALG I eher unüblich. Wenn der Betroffene sich nicht an die Regeln hält, wird vielmehr meist die sogenannte Sperrzeit verhängt.

Die gesetzliche Grundlage diesbezüglich lässt sich im Sozialgesetzbuch III (SGB III) finden. In § 159 SGB III sind folgende Gründe der Anordnung einer Sperrzeit definiert:

  • Bei Arbeitsaufgabe,
  • Arbeitsablehnung,
  • unzureichenden Eigenbemühungen,
  • Ablehnung einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme,
  • Abbruch einer beruflichen Eingliederungsmaßnahme,
  • Meldeversäumnis und
  • bei verspäteter Arbeitsuchendmeldung.
Ein Widerspruch gegen die Sperrzeit muss gut begründet sein, damit er Aussicht auf Erfolg hat.
Ein Widerspruch gegen die Sperrzeit muss gut begründet sein, damit er Aussicht auf Erfolg hat.

Liegt einer dieser Gründe vor, kann eine Sperrzeit durch das Arbeitsamt verhängt werden. Diese beträgt in der Regel zwölf Wochen, kann allerdings verkürzt werden. Dies ist beispielsweise bei Härtefällen möglich.

Wird eine Arbeit oder Eingliederungsmaßnahme abgelehnt, so beträgt die Sperrfrist beim ersten Vorkommen drei Wochen, beim zweiten sechs und in allen übrigen Fällen zwölf Wochen. Doch ist es möglich, einen Widerspruch beim Arbeitsamt gegen die Sperrzeit einzulegen?

Widerspruch gegen die Arbeitslosengeld-I-Sperre: Wann ist er gerechtfertigt?

Es kann durchaus vorkommen, dass ALG-I-Beziehende eine Eingliederungsmaßnahme nicht annehmen oder ein bestehendes Arbeitsverhältnis kündigen und dafür gute Gründe vorweisen können.

Dies ist beispielsweise der Fall, wenn gesundheitliche Einschränkungen vorliegen, die es unmöglich machen, an einer Maßnahme vom Arbeitsamt teilzunehmen. Wird dann eine Sperrzeit verhängt, kann Widerspruch eingelegt werden.

Dieser ist schriftlich an die zuständige Behörde zu richten. Geben Sie das Aktenzeichen und Ihre persönliche Nummer an, damit die Sachbearbeiter Sie schnell zuordnen können. Kernpunkt vom Widerspruch beim Arbeitsamt gegen die Sperrzeit ist die Begründung.

Gehen Sie hierbei ins Detail und versuchen Sie, so viele schlüssige Argumente wie möglich vorzubringen. Sind Atteste oder Gutachten vorhanden, die eine etwaige Arbeitsunfähigkeit untermauern, sollten diese unbedingt als Kopie dem Schreiben beigelegt werden.

So stellen Sie sicher, dass die Behörde alle Umstände berücksichtigen kann und somit eine zufriedenstellende Entscheidung zu Ihrem Widerspruch zur Arbeitslosengeld-1-Sperre treffen kann.

Wichtig: Möchten Sie gegen die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld I einen Widerspruch einlegen, so muss dieser gut begründet werden. Legen Sie außerdem entsprechende Nachweise bei. Nur so können Sie sicherstellen, dass der Behörde alle relevanten Informationen vorliegen, um über Ihr Anliegen zu entscheiden.

Widerspruch gegen die Sperrzeit beim Arbeitslosengeld 1 im Muster

Ihre Anschrift

Anschrift der Behörde

Ort, Datum

Betrifft: Den Bescheid vom ___ Aktenzeichen:____ Kundennummer:____

Sehr geehrte Damen und Herren,

im oben genannten Bescheid kündigen Sie eine Sperrzeit von __ Wochen an. Damit bin ich nicht einverstanden.

Zur Begründung: ________________________________________________________________
Daher lege ich Widerspruch gegen den von Ihnen ausgestellten Bescheid ein und bitte um eine erneute Überprüfung des Sachverhalts.

__________________
Datum, Unterschrift

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Über den Autor

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Sarah K.

Seit 2016 unterstützt Sarah das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org und erstellt Content für die unterschiedlichsten Themen aus dem Sozialrecht. Zudem ist sie für den Newsbereich verantwortlich.

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