Fristwahrend Widerspruch einlegen: Wie geht das?

Das Wichtigste zum fristwahrenden Widerspruch in Kürze

Bis wann kann ich Widerspruch einlegen?

Erhalten Sie einen Bescheid vom Jobcenter, haben Sie einen Monat Zeit, schriftlich Widerspruch einzulegen.

Muss der Widerspruch begründet werden?

Eine Begründung für den Widerspruch ist erst einmal nicht erforderlich, wenn Sie nur die Frist wahren wollen. Allerdings sollten Sie diese so schnell wie möglich nachreichen.

Wie muss ein Widerspruch aussehen?

Unser Muster liefert Ihnen einen Überblick, wie ein Widerspruch gegen eine Entscheidung vom Jobcenter aussehen kann.

Behalten Sie die Fristen beim Widerspruch im Blick

Ein fristwahrender Widerspruch kann Ihnen mehr Zeit für die Begründung Ihres Anliegens verschaffen.
Ein fristwahrender Widerspruch kann Ihnen mehr Zeit für die Begründung Ihres Anliegens verschaffen.

Viele potentielle Empfänger von Bürgergeld fiebern dem Bescheid vom Jobcenter schon Tage oder Wochen vorher entgegen. Besonders oft befinden sich Hilfebedürftige in einer finanziellen Notlage oder befürchten, durch die lange Bearbeitungsdauer des Antrags in eine solche zu geraten. 

Da sich nicht jeder mit einem Nebenjob oder geringem Vermögen in dieser Zeit über Wasser halten kann, ist eine schnelle Bearbeitung des Antrags für viele potentielle Leistungsbezieher wichtig.

Liegt dann endlich der Bürgergeld-Bescheid im Briefkasten, sind die meisten zunächst einmal erleichtert. Was ist allerdings, wenn Ihnen Leistungen trotz Hilfebedürftigkeit verwehrt werden oder Ihnen zu wenig Bürgergeld zugeischert wird? In solch einem Fall ist es möglich, einen Widerspruch gegen den Bescheid einzulegen.

Haben Sie aufgrund der Einhaltung der einmonatigen Frist keine Zeit, eine ausführlich Begründung vorzulegen, können Sie fristwahrend einen Widerspruch einlegen. Aber was ist genau darunter zu verstehen?

Ist ein fristwahrender Widerspruch ohne Begründung möglich?

Fristwahrend Widerspruch einlegen: Für die Rechtsberatung bleibt so mehr Zeit.
Fristwahrend Widerspruch einlegen: Für die Rechtsberatung bleibt so mehr Zeit.

Viele (potentielle) Bürgergeld-Empfänger sind sich oft nicht sicher, ob ein Widerspruch gegen den Bescheid vom Jobcenter überhaupt sinnvoll ist bzw. ob er auch Erfolg haben kann.

Aus diesem Grund ist oft die Hilfe eines Anwalts gefragt, der Hilfebedürftige hinsichtlich eines möglichen Widerspruchs und dessen richtiger Begründung beraten kann. Da die Festlegung eines Termins für eine Rechtsberatung oft ein wenig Zeit in Anspruch nimmt, sehen sich Hilfebedürftige in der Bredouille, die Widerspruchsfrist, die einen Monat ab Erhalt des Schreibens beträgt, nicht einhalten zu können.

Zu diesem Zweck gibt es die Möglichkeit, fristwahrend einen Widerspruch einzulegen. Das bedeutet: Sie legen Ihren Widerspruch beim Jobcenter ein und verlängern somit die Frist, ohne direkt eine entsprechende Begründung vorzulegen.

Dieser fristwahrende Widerspruch ermöglicht Ihnen eine Einhaltung der Monatsfrist und gibt Ihnen weiterhin Zeit, eine eventuelle Rechtsberatung in Anspruch zu nehmen und die Begründung für Ihren Widerspruch zu formulieren. Wenn Sie fristwahrend Wider­spruch einlegen wollen, ist es allerdings wichtig, dass Sie in diesem einen Hinweis auf die Nachreichung der Begründung einfügen.

Fristwahrend Widerspruch einlegen: So lassen Sie sich den Zugang bestätigen

Damit Sie wirklich auf Nummer sicher gehen können, dass Ihr Widerspruch fristgerecht beim Jobcenter eingeht, sollten Sie bezüglich der Zustellung ein paar Dinge beachten. Sie haben dazu verschiedene Möglichkeiten:

  • Widerspruch direkt im Jobcenter abgeben: Die beste und sicherste Möglichkeit ist, den fristwahrenden Widerspruch direkt persönlich im Jobcenter abzugeben. Lassen Sie sich den Eingang Ihres Widerspruchs allerdings auch schriftlich bestätigen.
  • Nehmen Sie einen Zeugen mit: Wollen Sie fristwahrend Widerspruch einlegen und dies durch die Abgabe per Briefkasten oder Einschreiben tun, sollten Sie einen Zeugen mitnehmen. Dieser sollte Kenntnis über den Inhalt des Briefes haben und kann den fristgerechten Einwurf bzw. das Versenden des Einschreibens bei Bedarf bestätigen.
  • Verschicken per Post: Selbstverständlich ist es auch möglich, den Brief auf dem normalen Postweg zu verschicken oder ihn ohne einen Zeugen in den Briefkasten des Jobcenters zu werfen. Diese Möglichkeiten sind allerdings sehr unsicher, denn: So können Sie nicht nachweisen, dass der Widerspruch tatsächlich innerhalb eines Monats nach dem Erhalt des Bescheids beim Jobcenter eingegangen ist. Wollen Sie fristwahrend den Widerspruch einlegen, sollten Sie deshalb vorsichtshalber auf die beiden erstgenannten Möglichkeiten zurückgreifen, damit Sie später keine böse Überraschung erleben.

Vorlage zur Einlegung des Widerspruchs

Unser Muster kann Ihnen helfen, wenn Sie fristwahrend Widerspruch einlegen wollen.
Unser Muster kann Ihnen helfen, wenn Sie fristwahrend Widerspruch einlegen wollen.

Um Ihnen eine schnelle Bearbeitung Ihres Widerspruchs zu ermöglichen, stellen wir Ihnen im Folgenden ein Muster zur Verfügung, das Sie nutzen können, um die Widerspruchsfrist einzuhalten.

Wenn Sie fristwahrend einen Widerspruch einlegen wollen, kann Ihnen unsere Vorlage dabei helfen, die richtige Form zu wahren.

Beachten Sie allerdings, dass Sie das Muster vorher mit Ihren persönlichen Angaben ergänzen sollten, bevor Sie es beim Jobcenter einreichen.

Absender:
………

 

Empfänger:
Jobcenter XY
………

Ort, Datum

Widerspruch gegen Bescheid vom [Datum] ……… BG-Nummer: 123456

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit lege ich als Vertreter meiner Bedarfsgemeinschaft mit der BG-Nummer [123456] fristwahrend Widerspruch gegen den Bescheid vom [Datum] ein.

Die Begründung erfolgt gesondert.

Mit freundlichen Grüßen

[Unterschrift]

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Fristwahrend Widerspruch einlegen: Wie geht das?
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Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

Ein Gedanke zu „Fristwahrend Widerspruch einlegen: Wie geht das?

  1. Antje

    Vielen Dank für eure Seite. Ich finde sie sehr hilfreich und sehr gut gestaltet.

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