So legen Sie eine Dienstaufsichts­beschwerde gegen das Jobcenter ein

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zur Dienstaufsichtsbeschwerde in Kürze

Wann sollte ich eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen?

Grundsätzlich können Sie diese einlegen, wenn Sie sich über das Verhalten eines Sachbearbeiters im Jobcenter beschweren möchten. Hier finden Sie einige weitere Gründe, die das Einreichen einer Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter rechtfertigen.

Wie kann ich dabei vorgehen?

Haben Sie Probleme mit Ihrem Sachbearbeiter im Jobcenter, sollten Sie zunächst das Gespräch mit der Teamleitung suchen. Zeigt auch dieses keinen Erfolg, können Sie die Dienstaufsichtsbeschwerde bei der Abteilung „Kundenreaktionsmanagement“ einreichen.

Wie muss eine Dienstaufsichtsbeschwerde aussehen?

Unser Muster zeigt Ihnen, wie Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Jobcenter formulieren können.

Wie funktioniert eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter?

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist beim Jobcenter schriftlich einzureichen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde ist beim Jobcenter schriftlich einzureichen.

Im Sozialstaat Deutschland soll allen Personen ein menschenwürdiges Leben ermöglicht werden. Nicht nur Alte und Kranke können auf Unterstützung setzen, auch Arbeitslose erhalten, bis sie wieder selbst für ihren Lebensunterhalt aufkommen können, finanzielle Hilfe in Form von Arbeitslosengeld (ALG) 2, welches umgangssprachlich auch Hartz 4 genannt wird.

Ihr Ansprechpartner in Sachen ALG II ist das für Sie zuständige Jobcenter. Dort werden Leistungsempfänger betreut und beraten. Die zwei großen Arbeitsbereiche sind die Gewährung von Hartz-IV-Leistungen – die Grundsicherung für Arbeitssuchende – sowie die Vermittlung in Arbeit.

Leistungsbeziehende stehen im ständigen Austausch mit ihrem Sachbearbeiter. Leider kann es im Miteinander jedoch auch zu Problemen kommen. Hartz-4-Empfänger fühlen sich häufig falsch beraten oder benachteiligt. Möchten Sie auf Missstände hinweisen, haben Sie die Möglichkeit, eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter einzureichen.

Sie sind unzufrieden mit Ihrem Sachbearbeiter und wollen diesen gerne wechseln? Erfahren Sie mehr dazu in unserem Ratgeber „Sachbearbeiter wechseln“.

Wann kann eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter eingereicht werden?

Sie können beim Jobcenter eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen,

  • wenn Sie der Meinung sind, dass Ihr Sachbearbeiter nicht kompetent genug für diesen Posten ist,
  • wenn Ihre Anträge oder Papiere vom Sachbearbeiter aufgrund mangelnder Vorsicht verschwunden sind,
  • wenn Sie keine Unterstützung oder Mehrbedarfe zum ALG 2 erhalten, obwohl Sie einen rechtlichen Anspruch darauf haben.

Beachten Sie: Um diese oder ähnliche Vorwürfe beweisen zu können, ist es ratsam, sich von einer Person Ihres Vertrauens zu den Terminen begleiten zu lassen. Diese dient dann als Zeuge.

Als Hartz-4-Empfänger eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreichen – So sollten Sie vorgehen

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bietet einem Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, auf Missstände hinzuweisen.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde bietet einem Hartz-4-Empfänger die Möglichkeit, auf Missstände hinzuweisen.

Bei Fragen und Problemen sind zunächst die Mitarbeiter in der Eingangszone des Jobcenters bzw. Ihr persönlicher Sachbearbeiter zuständig. Kann Ihnen hier nicht ausreichend geholfen werden und lässt sich keine zufriedenstellende Lösung finden, ist der nächste Ansprechpartner zur Klärung des Anliegens die jeweilige Teamleitung.

Ist auch dieses Gespräch erfolglos geblieben oder möchten Sie die beiden vorigen Schritte umgehen, können Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter richten. Die hierfür zuständige Abteilung, das Kundenreaktionsmanagement, ist in den meisten Fällen der Geschäftsführung unterstellt.

Dienstaufsichtsbeschwerde: Wer ist dafür zuständig?

Dienstaufsichtsbeschwerden, die ein Hartz-IV-Empfänger einreicht, müssen vom Leiter des Jobcenters persönlich bearbeitet werden. Der Betroffene hat dazu Stellung zu nehmen. Anschließend werden die Dienstaufsichtsbeschwerden an einen internen Service der Agentur für Arbeit weitergeleitet, die diese ebenfalls bearbeiten muss.

Muster: Hartz-IV-Dienstaufsichtsbeschwerde

Im Folgenden finden Sie ein Beispiel dafür, wie Sie eine Dienstaufsichtsbeschwerde gegen das Jobcenter bzw. einzelne Mitarbeiter formulieren können. Denken Sie daran, dass das Muster stets an den jeweiligen Einzelfall angepasst werden muss.

Absender:

Manuela Musterfrau
Musterweg 1
12345 Musterstadt

Empfänger:

An das Jobcenter XY
Musterstraße 2
12345 Musterstadt
BG.- Nummer

Datum: TT.MM.JJJJ

Betrifft: Dienstaufsichtsbeschwerde bezüglich des ………………..

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich möchte hiermit, wie es mir das Petitionsrecht nach Art. 17 GG einräumt, eine Dienstaufsichtsbeschwerde wegen …………………………………. einlegen.

Begründung:

………………………………….
Ich möchte Sie bitten, mir eine Stellungnahme zukommen zu lassen, weitere rechtliche Schritte behalte ich mir vor.

Mit freundlichen Grüßen

………………..
Unterschrift

Laden Sie das Muster hier kostenlos herunter!

Dienstaufsichtsbeschwerde (.doc) Dienstaufsichtsbeschwerde (.pdf)

Wichtig: Die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter ist kein Rechtsmittel!

Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter ersetzt keinen Widerspruch.
Eine Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter ersetzt keinen Widerspruch.

Denken Sie daran, dass die Dienstaufsichtsbeschwerde beim Jobcenter kein formelles Rechtsmittel – wie etwa einen Widerspruch oder eine Klage vor dem zuständigen Sozialgericht – ersetzt.

Erhalten Sie etwa zu geringe Leistungen oder wurde Ihr Einkommen falsch angerechnet, so können Sie innerhalb einer festgelegten Frist – in der Regel beträgt diese einen Monat – gegen den Bescheid Widerspruch einlegen. Dieser ist in Schriftform aufzusetzen und per Einschreiben einzusenden oder persönlich gegen eine Empfangsbestätigung im Jobcenter abzugeben.

Innerhalb von drei Monaten sollte das Jobcenter über den Widerspruch entscheiden. Ist dies nicht der Fall, können Sie eine Untätigkeitsklage vor dem zuständigen Sozialgericht einreichen. Hat das Jobcenter eine negative Entscheidung gefällt, so haben Sie auch in dieser Situation die Möglichkeit, eine Klage vor dem Sozialgericht zu erheben. Für diese fallen keine Gerichtskosten an. Lassen Sie sich von einem Anwalt vertreten, können Sie die hierbei entstehenden Kosten unter Umständen mit Hilfe der Prozesskostenfinanzierung tragen.

Hinweis: Die Dienstaufsichtsbeschwerde ist beim Jobcenter entweder per Post oder persönlich einzureichen. Entscheiden Sie sich für die erste Option, sollten Sie die Beschwerde per Einschreiben versenden, damit Sie belegen können, dass diese auch wirklich eingegangen ist. Geben Sie das Schreiben direkt beim Jobcenter ab, sollten Sie zusätzlich eine Kopie anfertigen und sich den Eingang des Schreibens schriftlich bestätigen lassen.

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So legen Sie eine Dienstaufsichts­beschwerde gegen das Jobcenter ein
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Über den Autor

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Meike Z.

Seit 2016 unterstützt Meike das Redaktionsteam von arbeitslosenselbsthilfe.org. Zu ihren Themenschwerpunkten zählen unter anderem das Arbeitslosengeld 1, das Bürgergeld und die Grundsicherung.

169 Gedanken zu „So legen Sie eine Dienstaufsichts­beschwerde gegen das Jobcenter ein

  1. Sell

    Ich habe eine Beschwerde gegen Jobcenter. Ich brauche ein Telefonnummer, oder ihre Adresse per Post Unterlagen schicken. Danke

  2. Andreas

    Bei Mir gibt es unzählige Beschwerden wegen Datenschutzverletzungen, Untätigkeiten und vieles mehr. Das Geld wir pünktlich überwiesen, aber trotzdem gibt es Diskriminierungen und anderes, was einfach ignoriert wird und Akteneinsicht, Stellungnahmen sowie Gesprächsprotokolle, die zu meinem Gunsten ausfallen würden werden mir verweigert und einfach behautet so etwas gäbe es nicht. Inzwischen antwortet man mir auf nichts mehr, Termine und Auskünfte nach Vorgesetzten werden mir verweigert. Keine Eingangsbestätigungen und keine Antworten. Auch telefonisch wird teil einfach aufgelegt und wenn dann Gelogen das sich die Balken biegen, denn manches kann ich beweisen. Konsequenzen gegen eigene oder Andere Behördenmitarbeiterinnen gibt es scheinbar nie.
    Das Kundenreaktionszentrum reagiert nicht sowie die Leiterin des Jobcenters ebenfalls nicht, die mir offen mal in einem Gespräch sagte, das sie sich weigert verschiedenen Sachen nachzugehen und bestimmte Angelegenheiten nicht bearbeitet, obwohl ständig neue Erkenntnisse hinzukommen.
    Sie meinte einfach über Ihr gäbe es niemand und weiter Beschweren kann ich mich nicht.
    Ich war immer der Ansicht, das solche Verhaltensauffälligkeiten in einer Demokratie nicht möglich sind und hätte so etwas eher mit China oder Russland in Verbindung gebracht. Aber egal an wen ich mich wende, scheinbar kann mir niemand helfen, jedenfalls kostenlos.
    Kann mir jemand eine kostenlose Stelle empfehlen die mir Helfen kann, staatlich und nicht staatlich wäre gut, da ich feststellen musste, das Behörden sich oft gegenseitig schützen.
    Ich komme mir wirklich vor.
    Über hilfreiche konkrete Antworten würde ich mich freuen.

  3. simon

    sehr geehrte damen und herren,
    ich habe seit langem ärger mit dem jobcenter.
    seit ca 2018 habe ich probleme mit dem empfang von briefen allgemein.
    ca juli 2018 wurden dann plötzlich meine leistungen,welche bis september 2018 bewilligt waren, ohne mir ersichtlichen grund,ohne vorige kürzung und ohne mitteilung komplett eingestellt.
    ende august 2018 warf ich mit einem zeugen einen weiterbewilligungsantrag & ein schreiben mit fragen warum ich plötzlih keine leistungen mehr brkomm etc. beim jobcenter in den briefkasten.da darauf keine reaktion erfolgte habe ich danach angefangen mich regelmäßig per fax & email an das jc zu wenden, in welchen alle nachweise , die bitte auf reaktion und hinweise auf probleme mit dem empfang von briefen enthalten waren.in den letzten monaten habe ich aus verzweifelung auch die änderung der postadresse auf die anschrift meiner schwester erbeten,dort kam aber auch kein schreiben für mich an.ich schätze dass ich insgesamt mind 30-40 faxe & emails,nachweislich gesendet habe in welchen immer meine bg nr ersichtlich war.
    Am 02.03 diesen jahres war ich endlich mit meiner schwester persönlich beim jc.
    Dort wurde es sehr kurios…
    Die erste mitarbeiterin sagte ich habe mich überhaupt nicht gemeldet, worauf ich erkärte dass ich mit sicherheit sende nachweise dafür erbringen kann.dann fand sie plötzlich einen ganzen haufen schreiben aller art von mir in ihrem computer, worauf sie angeblich geantwortet hätten.dass ich probleme mit dem empfang von briefen habe und auch darum in den schreiben bat die post an meine schwester zu senden, hat sie nicht interessiert.
    Die zweite mitarbeiterin erklärte mir dann, dass sie eine menge dokumente von mir sehen kann,ich aber damals einen neuen antrag hätte stellen müssen,statt den weiterbewillingsantrag den ich damals abgab,obwohl ich zum zeitpunkt der abgabe eigentlich noch im alten bewilligungszeitraum war.
    Dann hatte ich den termin beim leistungsbearbeiter,
    welcher als erstes meine schwester aufforderte nocheinmal zum auto auto zu gehen um ihren ausweis zu holen und sich auszuweisen,obwohl sie nur als zeuge fungierte und nichts mit meiner bg oder wohnung zu tun hat.dann ließ er sich alle dokumente geben und stellte dann zwischendurch fest , dass sie ihm schon in allen formen vorlagen.Dann sagte er uns, dass er jetzt endlich ein gesicht hat um es den ganzen schreiben meinerseits zuzuordnen. Bei welchen er,wie er sagte, nicht sicher war ob sie ernst gemeint waren, da ihm die absender adresse meines bekannten seltsam vorgekommen ist und daher nicht bearbeitet hat.jedes meiner schreiben hatte meine bgnr in der betreff zeile, ich frage mich wie der bearbeiter darauf kommt, meine schreiben nicht ernst nehmen zu müssen.
    Jetzt wurde endlich das alg2 ab diesen monat bewilligt,aber die mitarbeiter mit denen ich bisher kontakt hatte, haben mir alle erklärt dass ich da rückwirkend nichts machen kann, obwohl ich noch ende des vormonats ein schreiben einwarf und auch per email sendete. In allen schreiben wurde ua erwähnt dass ich immernoch auf eine bearbeitung meines antrages warte und mittellos bin
    Natürlich habe ich jetzt für mich momentan unbewältigbare schulden, wie krankenkasse, miete und geld was ich mir für meinen lebensunterhalt geliehen hab.
    Was soll ich jetzt tun ?
    Ich freue mich über jede Hilfe

    1. Käty

      Rechtsanwalt

  4. Bernd W.

    Berlin den
    03.09.2019

    Im November letzten Jahres bekam ich eine Anweisung vom Jobcenter das ich eine Maßnahme besuchen müsse. Ich war anfangs gar nicht begeistert. Zu diesem Zeitpunkt war ich schon desillusioniert. Erst im laufe der Maßnahme erkannte ich den Wert Ihres neuen Gesetzes zwecks Förderung von Langzeitarbeitslosen. Und ab diesem Zeitpunkt begann ich mir wieder Hoffnungen zu machen und zog diese sogenannte Aktivierungsphase komplett durch. Nun machte ich mich auf den Weg endlich mit Ihrem Flyer in der Tasche zu diversen Arbeitgebern um dort für mich die fünfjährige Fördermaßnahme in Anspruch nehmen zu dürfen. Mein Erstaunen war nicht schlecht als ich bemerkte nach dem ich etwa 100 Arbeitgeber aufgesucht hatte und nur zwei wirklich bereit waren mich eventuell einzustellen. Immer mit dem Flyer des Jobcenters in dem steht, die ersten zwei Jahre keine Lohnkosten und jedes weitere Jahr um 10% der Lohnkostenzuschuss für den Arbeitgeber gemindert wird. Ich schreibe Ihnen dieses nicht wegen der Paragraphen sondern einfach nur der Menschlichkeit wegen. Dann begab ich mich zum Jobcenter um vor lauter Freude kundzutun dass ich zwei Arbeitgeber gefunden habe und einer davon sogar noch in der Nähe meines Wohnsitzes liegt. Besser geht’s ja nicht dachte ich. Aber Irrtum. Im Jobcenter musste ich nun erfahren dass für mich eine fünfjährige Förderung zwar in Frage kommt aber da ich irgendwann mal vor Jahren schon mal eine Förderung genossen hatte, mir diese Zeit jetzt abzuziehen sei. Hat man das nicht vorher gewusst? Bis zu diesem Zeitpunkt wurde mir immer gesagt dass ich für beide Fördermaßnahmen in Frage komme. Na super dachte ich, na gut. Dann ist das eben so. Ich ging also wieder zu meinem Arbeitgeber um ihm das mitzuteilen. Nun kommt aber ein Hammer nach dem nächsten. Dem Arbeitgeber wurde nun mitgeteilt dass in meinem Falle nur acht Monate und ein paar Tage meine Lohnkosten mit 100% gefördert werden sollen. Für den Chef stimmt also überhaupt nichts so wie es auf dem Flyer zu lesen steht. . Die Frage ist ja nun was soll man davon halten oder besser wie ich mich da gefühlt habe mit dieser Auskunft. Warum sollte mich nun der Arbeitgeber einstellen wenn er einen anderen bekommen könnte wo er die volle Förderung in Anspruch nehmen kann. Oder vielleicht auch gar keinen mehr einstellt. Ich würde ja noch einsehen dass man mir eine gewisse Zeit abziehen möchte von dem insgesamt in Aussicht gestellten fünfjährigen Förderzeitraum. Aber dem Arbeitgeber seine zwei Jahre Lohnkostenzuschuss einfach zu streichen, da kommt sicher keine Freude auf, gelinde gesagt. Denn auf dem Flyer steht nun mal klipp und klar das die ersten 2 Jahre für den Arbeitgeber kostenlos sind. Punkt. Sie können sich ja vorstellen mit wie viel Begeisterung jetzt der Arbeitgeber die ganze Sache aufnimmt. Wenn man mir wirklich etwas an der Zeit kürzen möchte, na gut. Aber es sollte der wichtigste Anreiz bei behalten werden. Eben diese ersten 2 Jahre 100 Prozent Lohnkostenzuschuss.

    Aber es geht ja noch weiter. Nach den ich einen Sozialdienst mit eingeschaltet hatte und einige Male zwischen Arbeitgeber und Jobcenter und meinerseits geschrieben wurden, wurde eine Einigung erzielt. Meine zuständige Vermittlerin schrieb dem Arbeitgeber das ich ein Jahr mit 100 Prozent gefördert werden könne und nur noch ein paar Unterschriften fehlen würden. Für den Arbeitgeber immer noch komplett Unverständlich. Jetzt dachte ich wenn der Arbeitgeber das mit macht hat die Odyssee ein Ende und mit Abstrichen kann ich trotzdem eingestellt werden. Aber wieder Irrtum. Jetzt kam wieder ein Schreiben meiner Vermittlerin indem steht dass es nun doch nicht so ginge sondern wieder nur die acht Monate und ein paar Tage gefördert werden könne. Der Grund sei eine Novelle vom 27.07.2019 das alle die noch keinen Vertrag unterschrieben haben jetzt unter dieser neuen Regelung fallen. Ich hätte doch schon längst den Vertrag haben müssen. Ich kann doch nichts dafür das es solange gedauert hat. Da könnte man auf ganz andere Gedanken kommen. Meinen Fall etwas nach hinten geschoben?

    Das heißt für mich alle Bewerbungen und Laufereien waren umsonst. Zum jetzigen Zeitpunkt kann ich noch nicht mal sagen ob mich mein potentieller Arbeitgeber überhaupt noch einstellen würde. Zumal ich auch gesundheitlich ziemlich beeinträchtigt bin. Ich denke die Firma hat noch mehr zu tun als sich nur um meine Person zu kümmern. Dazu kommt dass dem Sozialdienst den ich mit zur Hilfe genommen habe auch nicht ein einziges Mal geantwortet wurde. Anwalt und Presse habe ich bislang ausgelassen weil ich dachte dass es ja doch irgendwie funktionieren wird. Aber wie es aussieht bin ich regelrecht reingelegt worden so fühle ich mich zumindest. Die ganze Geschichte geht ja schon fast ein Jahr. Wie soll man sich jetzt menschlich fühlen. Wie gesagt, ich betone dass ich von Paragraphen keine Ahnung habe. Wie es aussieht bleibt mir jetzt nur noch die Möglichkeit einen Anwalt hinzuzuziehen und eventuell meine Geschichte der Öffentlichkeit zur Verfügung zu stellen. Ich werde trotzdem versuchen dass mich die Firma einstellt trotz fehlender Förderung.
    Heute erfuhr ich noch das ich nur mit dem Mindestlohn gefördert werde. Das wäre dann endgültig das Aus für mich. Der Arbeitgeber ist Tarif pflichtig und soll die Differenz nun selbst zahlen. Dann ist das aber keine Förderung mehr. Ich weiß nicht mehr was ich tun kann als Anwalt und Presse einzuschalten. Das ist aber alle nicht mehr zu verstehen. Ich bin willens zu arbeiten aber man lässt mich nicht.

  5. Nguyen

    Meine Frau hat eine Mahnung vom Jobcenter Inkasso Stelle bekommen, da sie nun eine Vollzeitstelle hat und Geld zurück bezahlen muss. WIr haben aber 3 Rechnungen bekommen mit verschiedenen Beträgen. Ich habe beim Jobjenter Inkasso Büro angerufen und wollte lediglich wissen wieviel der Endbetrag ist. Aber die Sachbearbeiterin war nur genervt und wollte meine Frau sprechen! Ich habe ihr gesagt das meine Frau Taub ist! Das war ihr egal! soll das ein WItz sein? Angeblich soll das eine Frau [von der Redaktion gelöscht] und eine Frau [von der Redaktion gelöscht] sein, was ich nicht glaube. Es ist ehrlich unglaublich wie die Sachbearbeiterinnen mit einem umgehen.

  6. andrea

    mein mann und ich sind beide ende 50 und haben übergewicht mein mann hat das nach längeren haft aufenhalt bekommen und bei mir da vor 30 jahren bei mir schilddrüsen unterfunktion aufgetreten war dieses ist aber jetzt wieder ok werden aber von vermittlerrin so hingestellt als das wir fett uns angefressen hätten auch gelenk probleme werden ignoriert wir wären einfach nur fett und faul

  7. ch1984

    Hallo ich habe erfolgreich gegen eine ungerechtfertigte Aufrechnung des Jobcenters geklagt, und auch das Revisions verfahren gewonnen. Dennoch weigerte sich das JC das Geld auszuzahlen, ich beauftragte einen Richter mit Titel zu einer Bar Pfändung besagter Richter wurde der Zutritt zu dem Barautomaten verwehrt, also kam er mit der Polizei zurück um noitfalls unter Zwang das Geld zu pfänden ich habe dann besagtes Geld bekommen und habe wieder einen job gefunden danach. Jetzt verklagt mich das Jobcenter wegen Beihilfe zum Betrug (Gerichtsvoll zieher wurde wegen Betruges angezeigt) und das JC hat eine Befangen heute Beschwerde gegen Das Gericht wo meinen Fall behandelt hat eingelegt.

    1. Tatjana

      Liebe Gott.Ob du ja überhaupt etwas siehst, was alles Jobcen mit Menschen so treibt. Meine Tochter ist 21 Jahre alt. Sie leidet an Epilepsie. Sie hat zum 31.12.18 J ihre Arbeit verlören. Und stellte ein Antrag beim Jobcenter. Für Jahnuar zahlen Sie gar nichts weil sie am 15 Jahnuar ihren Löhn bekommen hat in die Höhe von 477 Euro. Jobcenter vergisst 160 Euro Freibetrag und ihre Anteil an Nebenkosten für Jahnuar in die Höhe von 128 Euro. Da meine Tochter bei mir wohnt und ich bekomme Volleerwerbsminderungsrente und Grundsicherung im Alter ,rechnen Sie dies und ziehen ab als Einkomme.Für Februar bekommt sie nur 200Euro Restlöhn.Jobcenter rechnet aber wieder 477 Euro. Über Freibetrag spräche ich gar nichts.In März zieht meine Tochter aus ,es hat mal mit Zahlungen geklappt. Am Ende März machte Jobcenter aufmerksam, das sie ein Antrag auf Kindergeld stellen muss.Und für April zahlen Sie nur 144Euro, so wie auch für Mai auch nur 144 Euro und sagen Sie muss auf Kindergeld warten. Für Juni bekommt sie von Jobcenter 7 Euro. Sanktionen so wie Bescheid um Berechnung gibt keine.Nach dem ständigen Anrufen beim Jobcenter wurde mir gesagt,wenn ich sie staendig belästige bekommen wir gar nichts.Ich habe Onlein-Beschwerde eingereicht.Letzte Woche hatte meine Tochter Termin bei Jobcenter, sie musste Termin absagen,Grund kein Geld für Buss. Kommen Sanktionen? Was kann ich noch tun? Das ist Grundrecht Verletzung und Diskriminierung.

  8. Matthias S.

    Hier möchte Ich Matthias S. meinen unmut beim jobcenter Grevenbroich mal Luft verschaffen.

    Ich komme ursprünglich aus Neuss und bin nach Grevenbroich gewechselt.
    Hierzu musste ich eine Ummeldung etc machen was alles soweit üblich ist.

    In Neuss kannte ich es so, das man sich in eine Schlange stellt, wartet Freundlich empfangen und nach Situationsschilderung dann zu einem Sachbearbeiter weiter geleitet wird.

    In Grevenbroich Ticken die Uhren aber wohl GANNNNZ anders.
    Ich Stelle mich an,
    muss erstmal 20 minuten warten da die Informationsstelle sich 20 minuten um einen Kunden kümmert da Zitat“ Entschuldigen Sie da hat der Sachbearbeiter leider einen fehler gemacht “ wo eine Person vor mir 3 Monate lang kein Geld erhalten hatte.

    Nachdem die Person “ abgefertigt wurde“ dachte ich, ich kann an die reihe und geh zum Schalter.
    Weit gefehlt erstmal wurde das Privat Handy rausgeholt dann damit was gemacht, dann nochmal mit dem Facharbeiter Telefoniert und sich VOR MIR sich über die Kundin vor mir Lustig gemacht.
    Soweit so bescheiden…

    Als ich nach gefühlt 15 minuten dieses Prozederes die “ frechheit hatte “ und meine Situation schilderte.
    wurde ich zum Sozialamt geleitet da kein Facharbeiter mehr im hause sei.
    dies war um 11 Uhr geschehen obwohl die Dame zuvor sogar noch mit dem “ kollegen “ telefoniert hatte
    und ich eigentlich dringenden Bearbeitungsbedaf hatte wurde ich einfach immerwieder verneint und weggejagt.

    Dies zeigt mir das die „bewertung die bei google etc steht sogar mit 3,1 noch zu freundlich ist und man wie ein mensch 2ter klasse behandelt wird obwohl man unfreiwillig arbeitslos wurde und irgendwie versucht geld zu erhalten damit man sich nahrungsmittel erwerben kann.

    p.s. die wut ist noch relativ frisch daher hab ich auf die groß und kleinschreibung jetzt nicht weiter drauf geachtet.

    eine Stellungnahme bzw Rechtfertigung von seiten des Jobcenters wäre mir sehr lieb aber darauf werde ich wohl auch dann warten dürfen…

    mfg Matthias S.

  9. Melanie

    Hallo,
    wie ist das, wenn meine Sachbearbeiterin ohne Erlaubnis mit meiner Mutter (ich bin 26 Jahre) über meine beruflichen Situation spricht? Sie hat natürlich die gleiche Sachbearbeiterin, da gleichen Nachnamen und gleicher Wohnort… aber ich lebe seit meinem 13. Lebensjahr nicht mehr bei meiner Mutter und es besteht kein gutes Verhältnis!
    Meine Mutter hatte heute einen Termin bei Ihr und da sagte die Sachbearbeiterin zu meiner Mutter, sie solle mich dazu zu bewegen zu einem von ihr angebotenen Jobcoaching zu gehen, was ich ablehne, da ich mich auch so bewerbe und schon mehrere Jobcoachings hinter mir habe… aber von diesen Unstimmigkeiten abgesehen, finde ich es unangemessen mit meiner Mutter darüber zu sprechen, ohne meine Erlaubnis.
    Kann ich diesbezgl. gegen meine Sachbearbeiterin vorgehen/ beschwerde einreichen? Lohnt sich die Mühe?
    Ich bin eigentlich ein sehr lieber Mensch, jedoch auch Empfindlich. Habe Angst vor Ärger mit anderen Menschen. Diese Situation macht mich aber gerade sehr wütend und zugleich ist das Vertrauen dadurch jetzt natürlich noch eingeschränkter zu ihr…

    Hoffe Sie können mir helfen,

    mfg Melanie

    1. Stefan

      Hallo Melanie!
      Also wenn es um reines „Sprechen“ geht, dann ist das kein Verstoss gegen irgendein Gesetzt oder Verordnung. Was die Sachbearbeiterin nicht ohne Dein Einverständnis tun darf ist, konkrete personenbezogene Informationen und Daten weitergeben. Konkrete Information wäre allerdings schon die Tatsache, dass Du arbeitslos und auch „Kunde“ dort bist. Deswegen ist „Sprechen“ in diesem Zusammenhang wirklich schwierig, denn wie soll ein Gespräch denn aussehen, in welchem keinerlei persönliche Informationen weitergegeben werden oder der Gesprächspartner keine Rückschlüsse ziehen kann…
      Ob sich die Mühe, wie Du sagst, lohnt oder nicht, da kann Dir eigentlich Niemand einen echten Rat dazu geben. Wenn Du wirklich eine Beschwerde einreichen möchtest, dann ist im Voraus nicht abzusehen, wie mühevoll oder möglichwerweise auch schädlich für Dein Nervenkostüm es dann tatsächlich wird.
      Ich persönlich würde einfach die Sachbearbeiterin um einen Gesprächstermin bitten. Nicht einfach bei einem regulären Termin raushauen damit und die Sachbearbeiterin damit quasi „überfahren“, sondern selbst um einen Gesprächstermin bitten. Du musst nicht bei der Terminbitte schon sagen, worum es geht. Wenn Du selbst um einen Termin bittest, dann weiss die Sachbearbeiterin aber zumindest von selbst schon, dass es nichts Reguläres ist.
      Sei höflich und sage ihr, dass zwischen Dir und Deiner Mutter ein problematisches Verhältnis besteht und dass Du nicht möchtest, dass Deine Mutter persönliche Informationen über Dich erhält oder dass über Dinge gesprochen wird, aus denen Deine Mutter Rückschlüsse ziehen könnte. Das müsste reichen.

      Gruss

  10. wetzka

    Ich war heute in Jobcenter wegen Hilfe ,weil ich kein Geld zur Verfügung habe.Da die Bearbeitung eines Hartz IV Antrags aufgrund der Jobcenter Überlastungen einige Zeit in Anspruch nimmt, wollte ich vorab einen Vorschuss auf die Hartz IV oder SozialLeistung beantragen, um eine Notsituation überbrücken zu können und in finanzielle Notlage bin ich habe Familie und 0-Euro.Ich habe auch betont dass in diese Situation gar nicht schuldig bin und seit 19.10.2018 kein Geld bekomme und schwer krank bin.
    Ich bin seit August 2017 schwer krank und durch Fehler der bei der Sachbearbeiterin der Krankenkasse bekomme ich kein Geld.Gerade habe ich kein Geld für Brötchen für meine Kinder die noch zu Schule gehen.Ich habe die Frau von Jobcenter um Hilfe gebetet und auch die meine Situation geschildert und gebietet um auch kleine Vorschuss 50bis100- Euro .Die Frau danach sagte ,dass Jobcenter keine Bank ist und dass das alles sowieso 1 Woche dauern kann.
    Da das ganze Gespräch total unsympathisch verlief habe ich gebietet um Kopie von meinem Antrag und ein schreiben ,dass mir kein Vorschuss wg. Meine Notsituation zusteht,wo mir die Frau geantwortet habe ich bekomme gar nichts habe gesagt ,dass ich sowas nicht zulasse und dass ich mich Beschwerden werde bei Bürgermeister und habe ich um Name gefragt Plötzlich hat die Sachbearbeiterin den Panik Knopf gedrückt .wo danach Blitzschnell kamen 4 Security Männer und hat mich ein Security man rausgeschubs aus dem Jobcenter.ich habe Zeugen.!!!!
    Ich bin nicht aggressiv habe nichts gemacht niemanden angegriffen oder sonst was gemacht.
    Die Frau aus Jobcenter hat aus dem Wut dass ich mich bei dem Vorgesetzten über Sie Beschwerden gehe wollte mich auf solche Art los werden.
    Ich arbeite seit Anfang an war noch nie Harz IV Empfänger
    Ich war später in Rathaus wg. einen Termin bei Bürgermeister habe da mit einem Security man gesprochen der bei der Aktion war und der war auch der Meinung, dass mich die Frau am Schalter falsch und ungerecht behandelt hat,aber die Security Leute können nichts machen und müssen sein Job tun da die mit dem Jobcenter nichts zu tun haben so sagte er mir.Ich kann den auch als Zeuge nehmen.
    Meine Frau hat auch beim Arbeitsamt gearbeitet und konnte wie auch meine Kinder nicht glauben wie wird Familie in Notsituation behandelt wird.
    Meine Würde ist heute verletzt worden und Stadt hat mich und meine Familie in Stich gelassen.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo wetzka,

      Sie können sich an einen Anwalt für Sozialrecht wenden, um die Angelegenheit prüfen zu lassen. Außerdem kann es sich lohnen, eine Sozialberatungsstelle zu wenden, da man Ihnen dort sagen kann, ob bzw. welche weitere Leistungen Sie beantragen können, um die Zahlungslücke zu überbrücken.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

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