Jobcenter: Zentrale Anlaufstelle für erwerbsfähige Arbeitslose

Wichtig! Zum 1. Januar 2023 wurde in Deutschland das Bürger­geld eingeführt, welches Hartz 4 ersetzt. Hier finden Sie weitere Informationen zum Bürgergeld.

Das Wichtigste zum Jobcenter in Kürze

Was sind Jobcenter?

Es handelt sich dabei um gemeinsame Einrichtungen der Bundesagentur für Arbeit, welche sich um die Bewilligung und Auszahlung von Hartz-4-Leistungen bzw. ab 2023 dem Bürgergeld kümmern.

Wie kann ich Leistungen vom Jobcenter in Anspruch nehmen?

Sind Sie arbeitslos, können Sie bei Ihrem zuständigen Jobcenter einen Antrag auf Hartz 4 bzw. Bürgergeld stellen.

Wer arbeitet in einem Jobcenter?

Im Jobcenter arbeiten unter anderem Leistungssachbearbeiter und Arbeitsvermittler. Hier erfahren Sie mehr dazu, welche unterschiedlichen Berufe in einem Jobcenter in Deutschland ausgeübt werden können.

Welche Leistungen erbringt das Jobcenter?

Im Jobcenter können Sie sich beraten lassen, wenn Sie Hartz 4 beantragen wollen.
Im Jobcenter können Sie sich beraten lassen, wenn Sie Hartz 4 beantragen wollen.

Hartz-4-Empfänger und Menschen, die sich in der Situation befinden, bald Arbeitslosengeld II bzw. Bürgergeld beantragen zu müssen, kommen nicht umhin, regelmäßig ein Jobcenter in ihrer Nähe aufzusuchen. Hier werden Termine für Arbeitsuchende vereinbart, um Probleme zu besprechen, dem Hilfesuchenden Leistungen zu gewähren oder um Berufsaussichten zu erläutern.

Eine gesetzliche Grundlage haben die Jobcenter dabei im Zweiten Sozialgesetzbuch (SGB II), in dem sie auch namentlich Erwähnung finden. Demnach bilden sie eine gemeinsame Einrichtung der Bundesagentur für Arbeit und eines kommunalen Trägers oder des zugelassenen Kreises bzw. kreisfreien Stadt nach der Kommunalträger-Zulassungsverordnung.

Aber welche Aufgaben hat ein Jobcenter in Deutschland genau? Welches Jobcenter ist für Sie zuständig? Und welche Unterschiede gibt es zwischen Jobcenter und der Agentur für Arbeit? Finden Sie mehr Informationen im folgenden Ratgeber zum Thema „Jobcenter“.

Wählen Sie hier Ihr gewünschtes Thema aus:

Was ist ein Jobcenter?

Beim Jobcenter erhältliche Formulare müssen ausgefüllt und mit vollständigen Unterlagen wieder eingereicht werden.
Beim Jobcenter erhältliche Formulare müssen ausgefüllt und mit vollständigen Unterlagen wieder eingereicht werden.

Viele Menschen stellen sich beim ersten Hören des Begriffs oft die Frage: „Jobcenter – was ist das eigentlich genau?“ Ein Jobcenter als gemeinsame Einrichtung der Agentur für Arbeit und einem entsprechenden kommunalen Träger soll für mehr Einheitlichkeit bei der Zahlung der Grundsicherung an Arbeitslose bzw. -suchende sorgen.

Demnach überlässt der Träger – also die Bundesagentur für Arbeit – seine Aufgaben der Einrichtung des Jobcenters. Bezieht ein Berechtigter Bürgergeld oder möchte einen Antrag auf die Leistungsgewährung stellen, so werden alle Formalitäten über das Jobcenter geregelt, das regional für die betroffene Person zuständig ist.

Zudem bietet das Jobcenter eine Information über die Zahlung von Bürgergeld und dient damit als direkter Ansprechpartner, wenn Betroffene noch nicht wissen, ob der Bezug der Leistung wirklich die beste bzw. einzige Möglichkeit für sie ist.

Bis ins Jahr 2010 wurde ein Jobcenter als ARGE, kurz für: Arbeitsgemeinschaft, bezeichnet. Dieser Begriff ist heutzutage allerdings in der Öffentlichkeit nicht mehr gebräuchlich. Trotzdem verwenden viele Menschen fälschlicherweise noch den Begriff ARGE, wenn vom Jobcenter die Rede ist.

Trägerschaften der Jobcenter: Wie die Zuständigkeit geregelt ist

Wie bereits erwähnt, gibt es unterschiedliche Formen von Jobcentern laut SGB 2. Dies basiert auf der Grundlage, dass Jobcenter je nach Kommunenstärke unterschiedliche Träger haben können. Insgesamt lassen sich folgende drei Varianten unterscheiden, von denen eine im Jahr 2012 abgeschafft wurde:

  • Getrennte Trägerschaft: Eine getrennte Trägerschaft gibt es seit 2012 nicht mehr. Hierbei waren Bundesagentur für Arbeit und Gemeinden in ihren Aufgabenbereichen komplett voneinander getrennt. Eine Bezeichnung als ‚Jobcenter‘ fand nur statt, wenn beide Einrichtungen in einem gemeinsamen Gebäude wirtschafteten.
  • Optionskommune: Eine Optionskommune kümmert sich ganz allein – ohne die Beteiligung der Bundesagentur für Arbeit – um die Einrichtung von Jobcentern. Eine andere Bezeichnung für diese Einrichtungen ist ‚Optionskreis‘.
  • Gemeinsame Einrichtung: Die Mehrzahl der Jobcenter ist durch eine gemeinsame Einrichtung von Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter organisiert. Bei dieser Organisationsform teilen sich die Agentur für Arbeit und das kommunale Jobcenter die Aufgaben: Das Arbeitsamt kümmert sich um die Zahlung der Regelleistung sowie die Arbeitsvermittlung und -beratung und die Begleichung der Beiträge zur Kranken- bzw. Pflegeversicherung. Die Kommunen hingegen sind für die Kosten für die Unterkunft und Heizung, die Beratungsangebote, Leistungen zur Bildung und Teilhabe sowie Erstausstattungen zuständig. Durch die Arbeitsteilung soll demnach schneller und präziser geholfen werden.

Zuständigkeit der Jobcenter: An welches müssen Sie sich wenden?

Beratung wird im Jobcenter großgeschrieben: Besonders die Arbeitsvermittlung steht im Mittelpunkt.
Beratung wird im Jobcenter großgeschrieben: Besonders die Arbeitsvermittlung steht im Mittelpunkt.

Aufgrund der Trägerschaften der Jobcenter verfügt jede Kommune oder jeder größere Kreis über ein Jobcenter, das die Aufgaben der Grundsicherung für Arbeitslose übernimmt.

Demnach ist das Jobcenter Ihres Landkreises für Sie zuständig.

Auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit können Sie mit nur wenigen Klicks herausfinden, welches Servicecenter bzw. Jobcenter in Ihrer Nähe für Ihre Anfrage zuständig ist.

Weitere Ratgeber zum Jobcenter:

Aufgaben vom Jobcenter: Welche Leistungen werden erbracht?

Grundsätzlich lassen sich die Aufgabengebiete eines Jobcenters in zwei große Bereiche aufteilen: die Leistungsgewährung und die Arbeitsvermittlung. Bei der Leistungsgewährung geht es um alle finanziellen und materiellen Leistungen, die einem Bürgergeld-Empfänger zustehen.

Dazu gehören sowohl der Regelsatz als auch ein eventuell gewährter Mehrbedarf, Leistungen zur Bildung und Teilhabe oder beispielsweise die Erstausstattung einer Wohnung sowie die Kosten für die Unterkunft und Heizung. Normalerweise soll jedoch – wie der Name „Jobcenter“ auch schon sagt – die Arbeitsvermittlung im Mittelpunkt stehen. Aus diesem Grund gehören zum vom Jobcenter geleisteten Service ebenfalls Bewerbungstrainings, Weiterbildungen und Eingliederungsversuche in Arbeitsgelegenheiten.

Ebenfalls zum Bereich der „Vermittlung in Arbeit“ zählen Beratungsangebote wie eine Schuldner- oder Suchtberatung für Arbeitslose, die sich nicht dazu in der Lage sehen, allein einen Ausweg aus einer privaten Notsituation zu finden. Eine Beratung vom Jobcenter bzw. eine entsprechende Weiterleitung an verantwortliche Stellen kann dem Hilfebedürftigen auch in solchen Situationen eine enorme Stütze sein.

Aufbau der Jobcenter: Wo Leistungsabteilung, Arbeitsvermittlung & Co zu finden sind

Die Annahme und Bearbeitung von Anträgen zählen zu den Aufgaben vom Jobcenter.
Die Annahme und Bearbeitung von Anträgen zählen zu den Aufgaben vom Jobcenter.

Normalerweise sind Jobcenter der Arbeitsagentur gleich aufgebaut: Zunächst gibt es – besonders in größeren Jobcentern – eine Eingangszone bzw. einen Empfangsbereich, in dem die erste Kontaktaufnahme zu den Antragstellern erfolgt, wenn diese im Jobcenter einen Termin wahrnehmen.

Hier wird entschieden, an wen Sie weitergeleitet werden, damit eine schnelle und passgenaue Bearbeitung Ihres Anliegens erfolgen kann.

Achten Sie darauf, dass Sie beim ersten Besuch bereits Ihren Personalausweis oder Ihren Reisepass – in manchen Fällen auch mit aktueller Meldebescheinigung – dabei haben müssen, wenn Sie sich im Jobcenter anmelden.

Achtung: Wenn Sie in einer Bedarfsgemeinschaft wohnen, benötigen Sie ebenfalls alle Ausweisdokumente der in Ihrem Haushalt lebenden Mitglieder.

Im Eingangsbereich wird sich in der Regel um folgende Anliegen gekümmert:

  • Ausgabe und Annahme von Bürgergeld- bzw. Hartz-4-Anträgen, Bewerbungskostenanträgen, Veränderungsmitteilungen und anderen Unterlagen, die weitergeleitet werden sollen,
  • Ausgabe des Sozialtickets (in Berlin z. B. der Berlinpass),
  • Terminvergabe für ein Vorsprechen vor der Leistungs- bzw. Arbeitsvermittlungsabteilung.

Haben Sie den ersten Termin im Jobcenter aufgrund von Hartz 4 hinter sich gebracht, so haben Sie ein wenig Zeit, alle für den Hartz-4-Antrag erforderlichen Unterlagen zusammenzusuchen und diese dann an die Leistungsabteilung zu schicken oder sie direkt persönlich im Jobcenter abzugeben. Dazu gehören folgende Dokumente:

  • Das ausgefüllte Antragsformular (inkl. eventueller Mehrbedarfsanträge),
  • Personalausweis bzw. Reisepass mit Meldebescheinigung,
  • Mietvertrag inkl. Nachweis über Heiz- und Nebenkosten,
  • Kontoauszüge der letzten sechs Monate.

Zudem haben Sie die Pflicht, zum vereinbarten Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler zu erscheinen, um Ihre beruflichen Perspektiven zu erläutern und die Jobsuche zu beginnen bzw. zu vertiefen. Weitere Abteilungen innerhalb eines Jobcenters kümmern sich dann beispielsweise um die Widerspruchsbearbeitung, Arbeitgeber, die Anfragen an das Jobcenter senden sowie Verwaltungsaufgaben innerhalb der Einrichtung.

Drohen Sanktionen, wenn ein Termin vergessen wurde?

Vergessen Sie einen Termin oder nehmen Sie diesen einfach nicht wahr, kann dies Folgen für Ihre Hartz-4-Zahlung haben. Denn: Wurde von Ihnen die Eingliederungsvereinbarung beim ersten Termin mit Ihrem Arbeitsvermittler unterschrieben und steht in dieser, dass Terminen nachzukommen ist, so können Leistungen vom Jobcenter gekürzt werden, wenn Sie diesen Festlegungen zuwiderhandeln.

Gleichzeitig sollten Sie jedoch beachten, dass eine Eingliederungsvereinbarung durchaus hilfreich sein kann, da diese nicht nur Ihre Pflichten, sondern auch die Ihres Sachbearbeiters festhalten soll.

Ist eine Antragstellung beim Jobcenter auch online möglich?

Beim Jobcenter online einen Antrag stellen? Das ist leider nicht möglich.
Beim Jobcenter online einen Antrag stellen? Das ist leider nicht möglich.

Wollen Sie die Leistungen vom Jobcenter in Anspruch nehmen, so können Sie Ihren Antrag online, persönlich oder per Post einreichen.

Die für die Beantragung von Arbeitslosengeld II im Jobcenter wichtigen Formulare können Sie online auf der entsprechenden Homepage Ihres Jobcenters herunterladen oder Sie erhalten diese direkt beim Jobcenter. Im Anschluss müssen Sie die Unterlagen ausdrucken und per Post oder persönlich in Ihrem Jobcenter abgeben.

Noch bequemer ist die Online-Antragstellung. Damit dies möglich ist, müssen Sie ein Benutzerkonto auf der Homepage der Bundesagentur für Arbeit anlegen. Zusätzlich benötigen Sie einen Personalausweis mit freigeschalteter Ausweisfunktion.

Wer kann die Leistungen vom Jobcenter wahrnehmen?

Generell gilt, dass die Jobcenter für alle Belange hinsichtlich des Arbeitslosengeldes II bzw. des Bürgergeldes zuständig sind. Das bedeutet: Alle Menschen, die einen Anspruch haben, können im Jobcenter vorstellig werden und profitieren von den genannten Leistungen hinsichtlich der Arbeitsvermittlung und der Leistungsgewährung. Bürgergeld beantragen können alle Personen, die

  • zwischen 15 und 65 Jahren alt,
  • erwerbsfähig sowie
  • hilfebedürftig sind und
  • ihren regelmäßigen Aufenthalt in Deutschland haben.

Alle anderen Personen – beispielsweise solche, die gerade aus einer Beschäftigung kommen, jünger als 15 oder älter als 65 sind, etc. – haben normalerweise keinen Anspruch auf Hartz 4, sondern auf Arbeitslosengeld I oder Grundsicherung im Alter usw. Diese Personengruppen müssen sich dann an die Bundesagentur für Arbeit oder das Sozialamt wenden, damit ihnen entsprechende Leistungen ausgezahlt werden können.

Das Jobcenter ist in einem solchen Fall der falsche Ansprechpartner, da sich hier in der Regel nur um Angelegenheiten rund um das Bürgergeld gekümmert wird.

Was ist der Unterschied zwischen dem Jobcenter und der Bundesagentur für Arbeit?

Das Jobcenter gewährt Leistungen für die Unterkunft und Heizung, wenn ein Mietvertrag vorgelegt wird.
Das Jobcenter gewährt Leistungen für die Unterkunft und Heizung, wenn ein Mietvertrag vorgelegt wird.

Viele Menschen, die Bürgergeld beziehen wollen, fragen sich, ob das Jobcenter oder die Agentur für Arbeit nun für ihre Belange zuständig ist. Wie bereits oben beschrieben ist die Bundesagentur für Arbeit zusammen mit den Kommunen der Träger der Jobcenter, kümmert sich selbst also nicht um die Auszahlung bzw. die Leistungsgewährung vom Bürgergeld.

Vielmehr ist die Bundesagentur für Arbeit, die auch Arbeitsagentur oder Arbeitsamt genannt wird, für die Leistungsgewährung von Arbeitslosengeld I, Insolvenz- oder Kurzarbeitergeld zuständig.

Zusätzlich kann sich jedoch auch jeder Arbeitsuchende oder auch Erwerbstätige an die Bundesagentur für Arbeit wenden, um sich beruflich neu- oder umzuorientieren und um Rat zu fragen. Nicht nur die Jobcenter sind für Beratung und Hilfe zuständig, auch in der Bundesagentur für Arbeit haben die Mitarbeiter ein offenes Ohr für alle Anliegen rund um die berufliche Existenz. Ein weiterer Unterschied zwischen Jobcenter und Arbeitsamt liegt in der Gewährung von Kindergeld – dieses wird nämlich ebenfalls nur von der Bundesagentur für Arbeit an leistungsberechtigte Personen ausgezahlt.

Mitarbeiter der Jobcenter: Wer arbeitet hier?

Im Jobcenter ist ein Sachbearbeiter bzw. Arbeitsvermittler für die Anliegen der Hilfesuchenden zuständig. Jedem Sachbearbeiter werden etwa 60 bis 80 sogenannte „Kunden“ zugeteilt, deren Anspruch genau geprüft und denen Leistungen zugestanden werden. Arbeitsvermittler, also solche Mitarbeiter, die sich um die Vermittlung von Arbeitsstellen kümmern, müssen etwa um die 150 Arbeitsuchende betreuen und sie am besten so schnell wie möglich in eine Arbeitsgelegenheit vermitteln. Dazu kann auch die Jobbörse der Bundesagentur für Arbeit genutzt werden. Neben ‚normalen‘ Arbeitnehmern können das auch Beamte sein.

Seitens der Bundesagentur für Arbeit werden entsprechende Ausbildungsstellen angeboten, aber auch als Quereinsteiger ist eine entsprechende Tätigkeit mithilfe von Schulungen möglich. Hinsichtlich der Mitarbeiter im Jobcenter werden folgende Berufsbezeichnungen unterschieden:

Wenn Sie beim Jobcenter einen Termin haben, sollten Sie diesen auch wahrnehmen.
Wenn Sie beim Jobcenter einen Termin haben, sollten Sie diesen auch wahrnehmen.
  • Leistungssachbearbeiter im Jobcenter: Ein sogenannter Sachbearbeiter oder eine Sachbearbeiterin kümmert sich um die Leistungsgewährung vom Bürgergeld. Hier werden Anträge bearbeitet und die Höhe der Leistungen festgelegt, eventuelle Mehrbedarfe sowie die Kosten für die Unterkunft und Leistung berücksichtigt. Fragen, die Hilfesuchende zu ihren Anträgen haben, werden mit dem Sachbearbeiter besprochen. Die Leistungssachbearbeitung verschickt normalerweise auch Bewilligungs- und Ablehnungsbescheide.
  • Arbeitsvermittler: Wie der Name schon sagt, beschäftigen sich Arbeitsvermittler mit der Vermittlung von Arbeitsstellen an Erwerbslose. Sie haben die Lebensläufe ihrer Kunden im Auge, diskutieren mit ihnen ihre beruflichen Perspektiven und können Interessierte weitervermitteln, wenn diese Bewerbungstraining oder Weiterbildungen benötigen.
  • Fallmanager: Fallmanager sind im Jobcenter Ansprechpartner für all diejenigen, die Schwierigkeiten dabei haben, auf dem Arbeitsmarkt vermittelt zu werden. Das kann beispielsweise aufgrund von Krankheiten, Suchtproblemen oder einer Verschuldung der Fall sein. Fallmanager sorgen im Jobcenter dafür, dass in solch schwierigen Fällen eine besondere Betreuung geleistet werden kann. Zudem sind sie entsprechend qualifiziert. So wird beispielsweise zwischen folgenden Qualifikationsbereichen unterschieden: Menschen mit Behinderungen, Menschen mit einer Schuldenproblematik, psychisch kranke Menschen, Strafgefangene oder Obdachlose.

Im speziellen Themenbereich ausgebildete Fallmanager kümmern sich im Jobcenter um die jeweiligen betreuungsbedürftigen Kunden, damit eine bestmögliche Bearbeitung der Anträge erreicht wird.

Jobcenter: Kundenservice als gefährlicher Beruf?

Auch Mitarbeiter im Jobcenter haben es nicht leicht: Aufgrund der Sensibilität des Themas kann es nicht nur zu verbalen Streitigkeiten kommen.
Auch Mitarbeiter im Jobcenter haben es nicht leicht: Aufgrund der Sensibilität des Themas kann es nicht nur zu verbalen Streitigkeiten kommen.

Viele Mitarbeiter im Jobcenter besitzen einen Alarmknopf unter ihrem Schreibtisch, den sie betätigen können, falls sie sich von Kunden bedroht fühlen oder es gar zu Handgreiflichkeiten im Büro kommt. Oft ist dies allerdings nicht der Fall.

Laut einer Umfrage der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung, die bei knapp über 2000 Mitarbeitern in Jobcentern nachgefragt hat, wurde jeder vierte Mitarbeiter bereits einmal von einem Kunden bedroht oder beleidigt.

Da diese Übergriffe jedoch nicht immer körperlich geschehen, sind die im Jobcenter bzw. der Arbeitsagentur installierten Alarmknöpfe nur für den Notfall gedacht.

Ist das Jobcenter eine Behörde?

Immer wieder stellen sich bei der rechtlichen Stellung vom Jobcenter viele Bürgergeld-Empfänger die Frage, ob das Jobcenter tatsächlich eine Behörde darstelle. Laut § 44b des Zweiten Sozialgesetzbuchs (SGB II) ist ein Jobcenter eine „gemeinsame Einrichtung“ und wird demnach nicht ausdrücklich als Behörde betitelt.

Trotzdem hat das Jobcenter beispielsweise die Befugnis, Verwaltungsakte und Widerspruchsbescheide zu erlassen. Das Arbeitsamt – gegensätzlich zum Jobcenter – stellt allerdings eine Behörde dar, da es Aufgaben der öffentlichen Verwaltung wahrnimmt.

1 Star2 Stars3 Stars4 Stars5 Stars (55 votes, average: 4,40 out of 5)
Jobcenter: Zentrale Anlaufstelle für erwerbsfähige Arbeitslose
Loading...

Über den Autor

Autor
Yassin F.

Yassin hat Sozialwissenschaften studiert und mehrere Jahre bei verschiedenen karitativen Einrichtungen gearbeitet. 2021 stieß er zum Team von arbeitslosenselbsthilfe.org hinzu und unterstützt uns seitdem mit dem Verfassen von News und Ratgebern.

13 Gedanken zu „Jobcenter: Zentrale Anlaufstelle für erwerbsfähige Arbeitslose

  1. Achim

    Schwerbehinderung
    GdB und Bürgergeld wie geht’s weiter,
    muss ich auf Verlangen einen machen.
    Muss ich diesem beim Bürgergeld angeben.
    Hat er auch rückwirkend Auswirkung auf Leistungen da der Antrags Zeitpunkt auch Tag der Feststellung ist. Welche angaben muss ich machen und was beachten in Bedarfsgemeinschaft. Wie und wann wird eine Feststellung der Erwerbsfähigkeit gemacht dur ÄD oder RV?
    Darf das Versorgungsamt Daten weitergegeben und für wen sind sie da für die Person oder andere Behörden JC…
    Aktuell bitte dringend um Infos.

  2. Hanna

    Darf das Fallmanagement Sanktionieren auf Grund von Nicht Vermittelbarkeit wegen Psychicher Krankheit?

    Stimmt es, das die die Pflicht haben einen in die EU Rente und Sozialamt zu drängen? So wurde es gesagt.

    Ich denke nicht.

  3. Johannes

    Hallo,

    kann man die verschiedenen Jobcenter innerhalb einer Stadt als 1 Behörde/Einrichtung betrachten? Nach Umzug wechselte die Zuständigkeit. Nach der Rücknahme eines scheinbar rechtswidrigen Verwaltungsakts beim neuen Jobcenter frage ich mich, ob das alte Jobcenter jetzt mit dem selben Vorwurf nochmal um die Ecke kommen kann. Seit dem Rückforderungsbescheid des neuen Jobcenters ist bereits mehr als ein Jahr vergangen. Kann man hier von „Kenntnis der Behörde“ ausgehen? Aus meiner Sicht hätte das neue Jobcenter im Rahmen der aktuellen Zuständigkeit auch den Leistungsbescheid des alten Jobcenters aufheben müssen.

    Kurz und knapp: Handelt es sich um verschiedene Niederlassungen 1 Behörde oder um verschiedene Behörden?

    Danke!

  4. Eddi

    Habe Temporäre bedarfsgemeintschaft und Fahrtkosten zur Wahrnehmung des Umgangsrecht meiner 2Kinder beantragt. Temporäre BG wurde bewilligt.

    Aber Fahrtkosten nicht. Ich habe sogar einvernehmlich mit der Mutter meiner Kinder eine schriftliche Elternvereinbarung getroffen und sogar die Umgangszeiten unterschreiben lassen und es wird nicht genehmigt. Meine Sachbearbeiterin wollte es mir auszahlen. Dann bekam ich eine Email, dass der sogenannte Teamleiter eine Bestätigung vom Jugendamt haben möchte. Ich zitiere:

    „Nach erneuter Rücksprache mit meinem Teamleiter, ist für die Übernahme der Umgangskosten ein
    Schreiben vom Jugendamt erforderlich, in dem das Umgangsrecht für beide Kinder geregelt ist und
    auch begründet wird, warum beide Kinder nur an verschiedenen Wochenenden zum Vater dürfen und nicht gemeinsam.“

    Das ist doch unrechtens was die hier verlangen oder?
    Muss ich wirklich vom Jugendamt eine Bestätigung und Erklärung abgeben wie sie es verlangt haben?

    über eine zeitnahe Antwort würde ich mich sehr freuen. Danke

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Eddi,

      leider dürfen wir keine Rechtsberatung anbieten und können deshalb nicht beurteilen, ob dies rechtens ist. Wenden Sie sich an einen Anwalt für Sozialrecht.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  5. Elli

    Hallo,

    meine Eingliederungsvereinbarung ist zum 31.03. ausgelaufen. Seit Mitte März habe ich eine Teilzeitstelle (sozialvers.pflichtig) und dies im Weiterbewilligungsantrag entsprechend angegeben. Nun erhalte ich noch rund 90 Euro als Aufstocker an 10 Monaten im Jahr. An zwei Monaten bekomme ich wegen Urlaubs- u. Weihnachtsgeldzahlung des Arbeitgebers keine Geldleistung zusätzlich. Jedoch werde ich seit Mai alle zwei Wochen zu einem Termin nach §59 SGB II in Verbindung mit § 309 SGBIII eingeladen, mit der Begründung „aktuelle berufliche Situation besprechen“.

    Für mich ist das jetzt wirklich eine Belastung, zusätzlich zur Arbeit auch noch laufend beim Jobcenter anzutreten. Vor allem, so schnell ändert sich an der aktuellen beruflichen Situation doch nichts. Ich habe dem Sachbearbeiter gesagt, dass ich an diesem Arbeitsplatz generell schon Aussicht auf Mehrbeschäftigung habe, aber dass sich dieses erst zum Jahresende herausstellen wird. Er dagegen stellt mir an diesen Terminen Vollzeitstellen vor, auf die ich mich dann bewerben „muss“ (sagt er). Solche Jobangebote kann er mir doch auch per Post schicken. Ich verstehe nicht, was dieses Prozedere jetzt soll. Auf meine diesbezüglich Nachfrage erhielt ich nur die Auskunft, dass das jetzt eben so sei und dass ich jetzt intensiver betreut werde.

    Ist das wirklich rechtens und zumutbar und muss ich diesen Einladungen folgen?
    Und wenn ich diesen häufigen Einladungen nicht folge, mit welcher Begründung kann ich das ablehnen?

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Elli,

      die Zumutbarkeit können wir von hier aus nicht beurteilen. Im Zweifelsfall können Sie einen Anwalt konsultieren.

      Das Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  6. Kelvin

    Hallo,
    Ich wurde nach 6 Monaten und 1 Tag aus der Haft entlassen, die Entlassung war vor 9 Monaten und hab nun mittlerweile 12 kg zugenommen und meine klamotten passen nicht mehr.
    Winterjacke besitze ich auch nicht.
    Dazu kommt noch dass mir vom Hartz vier 80€ monatlich abgezogen werden für Darlehen Kaution .

    Habe ich eine Möglichkeit sogenanntes kleidergeld zu beantragen bzw habe ich Erfolgschancen ?

    Ich bin für jeden Tipp dankbar.

    Vielen Dank

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Kelvin,

      ein Kleidergeld gibt es nicht. Eventuell bekommen Sie Kleiderspenden bei der Caritas, wenn Sie sich keine Winterjacke leisten können.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  7. Nelly

    Ein Ehepaar fällt aus Harz 4 raus ,weil der Ehemann wieder Arbeit gefunden hat mit sehr gutem Verdienst von ca 3400 euro im Monat.Die Frau hat einen 1.50j Job Gemacht bevor Ehemann neue Stelle bekommen hat beide hatten Harz 4 Darf die Frau weiterhin für 1.50 den Job weiter machen.Die Frau ist unsicher und würde es gerne wissen ob sie weiter dort Arbeit darf.

    1. arbeitslosenselbsthilfe.org

      Hallo Nelly,

      grundsätzlich dienen Ein-Euro-Jobs dazu, Dauerarbeitslose wieder in die Arbeitswelt zu integrieren. Ob Sie den Job weiterhin ausführen dürfen, sollten Sie mit Ihrem zuständigen Sachbearbeiter klären.

      Ihr Team von arbeitslosenselbsthilfe.org

  8. ein HartzIV-Opfer

    Institut für Arbeitsmarkt- und Berufsforschung
    Die Forschungseinrichtung der Bundesagentur für Arbeit
    IAB-Forschungsbericht 12/2013
    „Menschen mit psychischen Störungen im SGB II“
    ISSN 2195-2655, Aktualisierte Fassung vom 4.11.2013, pdf-Datei 106 Seiten
    Zusammenfassung
    Der vorliegende Bericht präsentiert Ergebnisse zur Situation von Leistungsempfängern im Sozialgesetzbuch II (SGB II), die von psychischen Störungen betroffen sind. Methodisch liegen diesem eine Literaturanalyse, (Sekundär)Auswertungen von Daten der Sozialversicherung sowie Experteninterviews mit Mitarbeitern der
    Arbeitsverwaltung (Jobcenter, Arbeitsagenturen, Fachdienste), von Sozialpsychiatrischen Diensten, Tageskliniken/Kliniken für Psychiatrie, Integrationsfachdiensten sowie Rehabilitationseinrichtungen/-diensten zu Grunde. Krankenkassendaten zur Arbeitsunfähigkeit zeigen, dass mehr als ein Drittel der Versicherten im Arbeitslosengeld-II-Bezug (Alg-II-Bezug) innerhalb eines Jahres mindestens eine psychiatrische Diagnose aufwies. Affektive und neurotische Störungen, Belastungs- und somatoforme Störungen (vgl. Kapitel 2.2) sind dabei inner- halb der Indikationsgruppe am häufigsten. Den Anteil an Alg-II-Beziehern mit psychischen Beeinträchtigungen schätzen Arbeitsvermittler der SGB-II-Träger abhängig vom jeweiligen Aufgabengebiet zwischen fünf Prozent und 40 Prozent; Fallmanager in ihrem Bereich auf die Hälfte bis zwei Drittel aller Fälle. Die Personengruppe ist dabei nicht nur quantitativ relevant, sondern bedingt nach Einschätzung aller befragten Experten häufig auch einen hohen Betreuungsaufwand. Einer oft notwendigen intensiven Betreuung und Vermittlung seien dabei häufig durch institutionelle Rahmenbedingungen wesentliche Grenzen gesetzt. Die Erkennung und Abgrenzung psychischer Beeinträchtigungen wird durch die SGB-II-Mitarbeiter als schwierig erlebt. Sie beschreiben eine Vielzahl unterschiedlicher Auswirkungen der Beeinträchtigungen auf die berufliche Leistungsfähigkeit und auf den Vermittlungsprozess. Spezifisches Wissen zu Auswirkungen psychischer Erkrankungen findet sich bei Vermittlungsfachkräften selten. Auch besteht bei ihnen oftmals die Erwartung, dass sich die Betroffenen aktiv und offen in die Beratungssituation einbringen. Dies kann jedoch mit den Ausprägungen psychischer Erkrankungen (Antriebslosigkeit, Ängste etc.) in Widerspruch geraten. …

  9. ein HartzIV-Opfer

    Rechtsgrundlagen von Jobcentern
    Art. 91e GG
    (1) Bei der Ausführung von Bundesgesetzen auf dem Gebiet der Grundsicherung für Arbeitsuchende wirken Bund und Länder oder die nach Landesrecht zuständigen Gemeinden und Gemeindeverbände in der Regel in gemeinsamen Einrichtungen zusammen.
    (3) Das Nähere regelt ein Bundesgesetz, das der Zustimmung des Bundesrates bedarf.

    § 6d SGB II Jobcenter
    Die gemeinsamen Einrichtungen nach § 44b und die zugelassenen kommunalen Träger nach § 6a führen die
    Bezeichnung Jobcenter.

    Art. 20 GG
    (3) Die Gesetzgebung ist an die verfassungsmäßige Ordnung, die vollziehende Gewalt und die Rechtsprechung sind an Gesetz und Recht gebunden.

    § 20 SGB X Untersuchungsgrundsatz
    (1) Die Behörde ermittelt den Sachverhalt von Amts wegen. Sie bestimmt Art und Umfang der Ermittlungen; an
    das Vorbringen und an die Beweisanträge der Beteiligten ist sie nicht gebunden.
    (2) Die Behörde hat alle für den Einzelfall bedeutsamen, auch die für die Beteiligten günstigen Umstände zu
    berücksichtigen.
    (3) Die Behörde darf die Entgegennahme von Erklärungen oder Anträgen, die in ihren Zuständigkeitsbereich
    fallen, nicht deshalb verweigern, weil sie die Erklärung oder den Antrag in der Sache für unzulässig oder
    unbegründet hält.

Hinterlassen Sie hier einen Kommentar. Beachten Sie vorher unsere Netiquette.

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind mit * markiert