Die Hartz-4-Mobilitätshilfen sind Leistungen, die Sie bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung erhalten können.

Mobilitätshilfe können Sie für die Kosten bei Aufnahme einer neuen Arbeit bekommen
Zur Mobilitätshilfe gehören:
- Ausrüstungsbeihilfe,
- Reisekostenbeihilfe,
- Übergangsbeihilfe,
- Fahrkostenbeihilfe,
- Trennungskostenbeihilfe,
- Umzugskostenbeihilfe.
- Hartz-4-Mobilitätshilfen sind Leistungen, die bei der Aufnahme einer neuen Beschäftigung notwendig werden.
- Dazu gehören Beihilfen für Ausrüstung, Reisekosten, Übergangskosten, Fahrtkosten, Trennungskosten und Umzugskosten.
- Die Leistungen müssen vor Arbeitsaufnahme bzw. vor Kostenentstehung beim Jobcenter beantragt werden.
Inhalt
Welche Leistungen der Mobilitätshilfe gibt es?
1. Übergangsbeihilfe
Die Übergangsbeihilfe soll den Lebensunterhalt bis zur ersten Arbeitsentgeltzahlung sichern, kann als zinsloses Darlehen in Höhe von bis zu 1000 Euro erbracht werden und ist in zehn Raten zurückzuzahlen.
2. Ausrüstungsbeihilfe

Als Mobilitätshilfe können die Kosten für Arbeitskleidung übernommen werden
3. Reisekostenbeihilfe
Reisekostenbeihilfe kann es für die täglichen Fahrkosten zur Arbeitsstelle für den Zeitraum von sechs Monaten bis zur Höhe von 300 Euro geben. Übernahmefähig sind die Kosten der niedrigsten Klasse des zweckmäßigsten Verkehrsmittels. Bei Fahrten mit einem privaten Kraftfahrzeug können maximal 0,20 Euro pro Kilometer erstattet werden.
4. Trennungskostenbeihilfe
Die Gewährung von Trennungskostenbeihilfe ist für die ersten sechs Monate einer Beschäftigung möglich, sofern eine doppelte Haushaltsführung notwendig ist. Sie beträgt bis zu 260 Euro monatlich.
Als Nachweis für die doppelte Haushaltsführung muss der Mietvertrag der zusätzlichen Wohnung und der Arbeitsvertrag eingereicht werden. Stellt der Arbeitgeber eine Unterkunft, so kann keine Trennungskostenbeihilfe gewährt werden, da dem Arbeitnehmer selbst keine Kosten entstehen.
5. Umzugskostenbeihilfe

Umzugskosten können als Mobilitätshilfe gewährt werden
Der Umzug muss innerhalb der ersten zwei Jahre nach der Arbeitsaufnahme erfolgen. Der Umzug ist jedoch nur als notwendig zu betrachten, wenn der Beschäftigungsort außerhalb des zumutbaren Tagespendelbereiches liegt.
Grundsätzlich werden nur die reinen Transportkosten des Umzugsgutes erstattet, d. h. der Möbelab- und -aufbau muss durch den Antragsteller selbständig bezahlt werden. Bei kranken bzw. behinderten Menschen kann davon eine Ausnahme gemacht werden.
Gewährung der Leistungen zur Mobilitätshilfe
Diese Leistungen können entsprechend den Bestimmungen des § 16 SGB II i. V. m. § 44 SGB III auf vorherigen Antrag bei Aufnahme einer sozialversicherungspflichtigen Arbeit gewährt werden.
Auf diese Leistungen besteht kein Rechtsanspruch. Die Leistungen müssen vor der Arbeitsaufnahme oder dem Eintritt in ein Ausbildungsverhältnis bzw. vor der Kostenentstehung bei dem zuständigen Jobcenter beantragt werden.
Sehr geehrte Damen und Herren, ich hätte nur eine Frage. Ich bin HartzIV und behindert zu 80% mit eine schwere Gehbehinderung,also brauche ich mein Auto daß Bus und Bahn nicht in Frage sind. Bis jetzt kann ich die Finanzieren durch 50% Kfz Steuer aber die Versicherung und Benzin Kosten zwingend mich zu die Tafel zu gehen jede Woche.
Gibt’s die Möglichkeit ein zusätzliches Zuschuss für mich,ich freue mich auf ihre Antwort oder nicht.
Mit freundlichen Grüßen Jean Francois B.
Hallo Jean Francois,
wenden Sie sich diesbezüglich an das zuständige Jobcenter. Im Einzelfall wird dann geprüft, ob ein unabweisbarer Bedarf bezüglich der Mobilitätshilfe besteht.
Ihr Team von hartz4hilfthartz4.de
hätte auch einen mobilitätshilfe, bekomme jetzt einen job wo ich aber mit dem bus fahren könnte
Hallo, ich habe am 01.08.2017 eine Ausbildung begonnen und bekomme aufstockend Hartz 4.
Nun meine Frage; meine Ausbildung dauert drei Jahre – kann ich die gesamten drei Jahre (also so lange ich aufstockend Hartz 4 bekomme) Fahrkosten geltend machen?
Weil das sind im Monat nicht gerade wenig und wenn ich so überall lese, dass mir das nur bis zu 6 Monaten zusteht, kann ich jetzt bald meine Ausbildung an den Nagel hängen, weil ich mir es nicht mehr leisten kann zur Arbeit zu fahren… 🙁
Ich muss mit dem PKW fahren, weil zur meiner Arbeitsstelle keine Öffis fahren. Wäre schön, wenn das so wäre, würde ich massig Geld sparen.
Hallo Frank,
dabei handelt es sich um einen Einzelfall. Sie sollten dies mit dem zuständigen Sachbearbeiter klären.
Ihr Team von hartz4hilfthartz4.de
Hallo, ich wohne in Bayern und habe am 25.05.2018 meinen Arbeitsvertrag unterschrieben. Am 01.06.2018 beginne ich mit der Arbeit. Ich habe keinen Führerschein und muss mit dem Fahrrad zur Arbeit. Kann ich jetzt ein Darlehen beim Jobcenter für ein Fahrrad beantragen oder ist es schon zu spät dafür.
Hallo Ceran,
da auch der Wiedereinstieg ins Berufsleben durch das Jobcenter erleichtert werden soll, ist auch bei Aufnahme einer Berufstätigkeit in der Regel ein Darlehen vom Jobcenter als Beihilfe denkbar, wenn es als Ausrüstungs- oder Fahrtkostenbeihilfe dient. Wenden Sie sich dazu an Ihren Sachbearbeiter.
Das Team von hartz4hilfthartz4.de